Bundesrecht konsolidiert

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Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger Art. 1

Kurztitel

Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 416/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

16.12.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die nachträglichen Anpassungen auf Grund der mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 2013, durchgeführten Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2014,, ersetzt. Dieser Betrag wird mit EUR 14.039,12, fällig im Dezember 2015, festgesetzt.

Im RIS seit

17.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2015

Gesetzesnummer

20009393

Dokumentnummer

NOR40176924

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