Darstellung der Meldungen
§ 1.Paragraph eins,
Sicherungseinrichtungen haben die Inhalte gemäß § 33 Abs. 1 ESAEG gemäß der Anlage (siehe Anlagen) darzustellen. Sicherungseinrichtungen haben die Inhalte gemäß Paragraph 33, Absatz eins, ESAEG gemäß der Anlage (siehe Anlagen) darzustellen.