Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
21.11.2015
Außerkrafttretensdatum
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
64/03 Landeslehrer
Text
Verwendung als Lerndesignerin oder als Lerndesigner
§ 5.Paragraph 5,
Die Spezialfunktion Lerndesign Neue Mittelschule mit einer Lerndesignerin oder einem Lerndesigner wird eingerichtet für die Neuen Mittelschulen sowie für die nach dem Modell der Neuen Mittelschule geführte Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule. Die Bestellung einer dem Entlohnungsschema pd unterliegenden Lehrperson zur Lerndesignerin oder zum Lerndesigner ist für den Bereich der Neuen Mittelschulen nicht vorgesehen, wenn von den für die betreffende Schule gemäß § 59b Abs. 1a GehG bzw. § 41 Abs. 2 VBG zu bestellenden drei Koordinatorinnen oder Koordinatoren mehr als zwei Koordinatorinnen oder Koordinatoren bestellt sind oder bestellt werden sollen. Die Spezialfunktion Lerndesign Neue Mittelschule mit einer Lerndesignerin oder einem Lerndesigner wird eingerichtet für die Neuen Mittelschulen sowie für die nach dem Modell der Neuen Mittelschule geführte Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule. Die Bestellung einer dem Entlohnungsschema pd unterliegenden Lehrperson zur Lerndesignerin oder zum Lerndesigner ist für den Bereich der Neuen Mittelschulen nicht vorgesehen, wenn von den für die betreffende Schule gemäß Paragraph 59 b, Absatz eins a, GehG bzw. Paragraph 41, Absatz 2, VBG zu bestellenden drei Koordinatorinnen oder Koordinatoren mehr als zwei Koordinatorinnen oder Koordinatoren bestellt sind oder bestellt werden sollen.
Im RIS seit
24.11.2015
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2015
Gesetzesnummer
20009362
Dokumentnummer
NOR40176163