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Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Anl. 3/1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 340/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 3/1

Inkrafttretensdatum

01.09.2016

Außerkrafttretensdatum

31.08.2019

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 2)
1.9.2016 (1. Klasse)
1.9.2017 (2. Klasse)
1.9.2018 (3. Klasse)

Text

Anlage C1 FACHSCHULE FÜR MODE

römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

 

A.1.

Stammbereich

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

6

(römisch drei)

2.

Sprache und Allgemeinbildung

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

4

2

3

9

(römisch eins)

2.2

Englisch

2

2

2

6

(römisch eins)

2.3

Geschichte und Politische Bildung

0

2

0

2

römisch drei

2.4

Biologie und Ökologie

2

0

0

2

römisch drei

3.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

 

 

 

 

 

3.1

Wirtschaftsgeografie

2

0

0

2

römisch drei

3.2

Betriebswirtschaft2

0

2

2

4

römisch eins

3.3

Recht

0

0

2

2

römisch drei

3.4

Rechnungswesen2

2

2

2

6

römisch eins

3.5

Officemanagement2

2

1

1

4

römisch drei

4.

Produktentwicklung und Produktion

 

 

 

 

 

4.1

Textiltechnologie

2

1

1

4

römisch drei

4.2

Entwurf und Design2

2

2

2

6

römisch drei

4.3

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung2

2

2

2

6

römisch zwei

4.4

Methoden des Projektmanagements und Prozessgestaltung2

1

2

0

3

römisch zwei

4.5

Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken2 3

10

10

10

30

römisch vier

5.

Bewegung und Sport

2

1

2

5

römisch vier a

Wochenstundenzahl Stammbereich

35

31

31

97

 

A.2.

Schulautonome Vertiefungen2 4 5

 

 

 

 

 

 

Handel und Design

0

6

6

12

römisch zwei

 

Fashion Styling

0

6

6

12

römisch zwei

 

Handel und kreative Fertigungstechnik

0

6

6

12

römisch zwei

 

Angewandte Betriebsführung

0

6

6

12

römisch zwei

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

2

römisch drei

Gesamtwochenstundenzahl

37

37

37

111

 

C. Pflichtpraktikum

4 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

E. Förderunterricht4

__________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom mit 28-30 Wochenstunden festgelegt werden.

4 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom mit 10-12 Wochenstunden festgelegt werden.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Fachschule für Mode dient im Sinne der Paragraphen 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur unselbstständigen und selbstständigen Ausübung eines Berufes auf gewerblichen Gebiet, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) und schafft die Basis zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeiten, betriebliche Herausforderungen unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und sich im Wirtschaftsleben zu behaupten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  • Strichaufzählung
    Allgemeinbildung,
  • Strichaufzählung
    Sprache und Kommunikation,
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Bildung,
  • Strichaufzählung
    Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • Strichaufzählung
    Produktentwicklung und Produktion sowie
  • Strichaufzählung
    berufsorientierte Praxis

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    sie beherrschen ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen für ihre Berufspraxis;
  • Strichaufzählung
    sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden;
  • Strichaufzählung
    sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren;
  • Strichaufzählung
    sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken sowie zu verantwortungsvollem Handeln fähig;
  • Strichaufzählung
    sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln;
  • Strichaufzählung
    sie können Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen;
  • Strichaufzählung
    sie können selbstständig Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten;
  • Strichaufzählung
    sie können Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken sowie in der englischen Sprache kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen;
  • Strichaufzählung
    sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen und fachliche Kompetenz;
  • Strichaufzählung
    sie erkennen ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit berufsbegleitenden und lebenslangen Lernens;
  • Strichaufzählung
    sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz;
  • Strichaufzählung
    sie können Wissen über betriebliche Organisationsabläufe von der Idee bis zur Vermarktung anwenden und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über die entsprechende Handlungskompetenz.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND ALLGEMEINBILDUNG

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die eigenen Fähigkeiten einschätzen und die anderer anerkennen;
  • Strichaufzählung
    können logisch, kreativ und vernetzt denken und handeln;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen sowie mit anderen Kulturen auseinander setzen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    können zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten Themen Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situations- und adressatengerecht kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche Fachbegriffe und können sie situationsadäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den rezeptiven Fertigkeiten Hören und Lesen sowie das Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2 in den produktiven Fertigkeiten Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen und Schreiben;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
  • Strichaufzählung
    im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
  • Strichaufzählung
    längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) selektiv nutzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
  • Strichaufzählung
    können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
  • Strichaufzählung
    dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
  • Strichaufzählung
    flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
  • Strichaufzählung
    dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
  • Strichaufzählung
    in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken und Informationen geben oder erfragen;
  • Strichaufzählung
    sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  • Strichaufzählung
    die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

         1. Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
  • Strichaufzählung
    suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  • Strichaufzählung
    können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
  • Strichaufzählung
    verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

         2. Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

         3. Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  • Strichaufzählung
    Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
  • Strichaufzählung
    in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erklären und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen;
  • Strichaufzählung
    können wesentliche Merkmale des eigenen Lebens- und Wirtschaftsraumes nennen und Vergleiche zu anderen anstellen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse und können in ihren unterschiedlichen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument, Bürgerin und Bürger) verantwortungsbewusst agieren;
  • Strichaufzählung
    können die wechselseitige Beeinflussung und Entwicklung von Mensch und Ökosystem einschätzen sowie verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln;
  • Strichaufzählung
    können Informationstechnologien situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
  • Strichaufzählung
    können mit fachspezifischen Medien zielgerichtet und bewusst umgehen;
  • Strichaufzählung
    können mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im alltäglichen und beruflichen Bereich bewältigen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus dem alltäglichen, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, verarbeiten und verwenden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche nennen;
  • Strichaufzählung
    können in ihrem beruflichen Handeln die Bedeutung der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Aktualität sowie von ethischen Grundsätzen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    können relevante Gesetze und Vorschriften anwenden;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung der Qualitätssicherung erkennen und entsprechende Maßnahmen anwenden;
  • Strichaufzählung
    beherrschen die Fachsprache und können diese richtig einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der beruflichen Position übernehmen;
  • Strichaufzählung
    können Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung von Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    können ihre Fähigkeiten im Team einbringen und weiter entwickeln sowie Feedback geben und annehmen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundsätze für projektorientiertes Arbeiten anwenden;
  • Strichaufzählung
    können branchenübliche Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten sowie die Qualität ihrer Leistung einschätzen;
  • Strichaufzählung
    können auftragsorientiert Materialien verantwortungsbewusst auswählen, Entwürfe praktisch umsetzen und kundenorientierte Trendempfehlungen geben;
  • Strichaufzählung
    können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzen.

LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN VERTIEFUNGEN

Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene Projekte im Team planen, durchführen und reflektieren.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Es muss pro Klasse maximal 1 schulautonome Vertiefung festgelegt werden.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 28 bis maximal 30 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden der schulautonomen Vertiefung können schulautonom im Ausmaß von mindestens 10 bis maximal 12 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Entweder
  • Strichaufzählung
    müssen innerhalb der Cluster bis zu 2 neue Pflichtgegenstände mit mindestens je 2 Wochenstunden eingeführt werden und/oder
  • Strichaufzählung
    muss das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden.
  1. Ziffer 2
    Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 111 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  • Strichaufzählung
    Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  • Strichaufzählung
    Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  • Strichaufzählung
    Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  • Strichaufzählung
    Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  • Strichaufzählung
    Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  • Strichaufzählung
    Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  • Strichaufzählung
    Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  • Strichaufzählung
    Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  • Strichaufzählung
    Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
  • Strichaufzählung
    Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  • Strichaufzählung
    Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  • Strichaufzählung
    Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:

  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
  • Strichaufzählung
    Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
  • Strichaufzählung
    In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Lernenden zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Biologie und Ökologie:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie
  • Strichaufzählung
    deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  • Strichaufzählung
    die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
  • Strichaufzählung
    die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken:

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  • Strichaufzählung
    Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  • Strichaufzählung
    Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  • Strichaufzählung
    Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  • Strichaufzählung
    Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  • Strichaufzählung
    Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  • Strichaufzählung
    Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.
  • Strichaufzählung
    Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen sollen die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Der Vertiefung ausgewählter Lehrinhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  • Strichaufzählung
    In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  • Strichaufzählung
    organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster „Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich 2. SPRACHE UND ALLGEMEINBILDUNG 2.1 DEUTSCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    können einfache Sachverhalte darstellen;
  • Strichaufzählung
    können sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können zu einfachen Themen, die die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler betreffen, Stellung nehmen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Satzgrenzen.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung und der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in der Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Entnahme und Wiedergabe von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Mitschrift, kreative Textformen, Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsum.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    können Sachverhalte darstellen;
  • Strichaufzählung
    können Redeabsichten erkennen;
  • Strichaufzählung
    können Feedback geben und einholen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Argumente formulieren;
  • Strichaufzählung
    können sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen ordnen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung und der Rechtschreibung.

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe.

Medien und ihre Funktionen.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Sachverhalte.

Kerninformationen aus Medienbeiträgen.

Gestaltendes Vorlesen.

Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Einfache Argumente.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Kurzgeschichten, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Exzerpt, Protokoll, Zusammenfassung, einfache Stellungnahme, Charakteristik, Bewertung, kreative Textformen).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    können an Diskussionen teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Kurzpräsentationen vorbereiten und durchführen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  • Strichaufzählung
    können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    können Texte mit unterschiedlichen Intentionen adressatengerecht verfassen und gestalten;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können nichtlineare Texte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Merkmale der Medien nennen;
  • Strichaufzählung
    können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen nennen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Regeln der Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente. Stellungnahme.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Lesen:

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Informationen und Meinungen in Medien.

Schreiben:

Verknüpfende Elemente.

Textsortenwissen (Projektbericht, Motivationsschreiben, Stellungnahme).

Nichtlineare Texte.

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

Medien und ihre Funktionen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können argumentieren;
  • Strichaufzählung
    können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können eigene Texte planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können Argumente formulieren und ordnen;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren und kommentieren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Regeln der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren, Präsentieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen, einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Diskussion, Debatte, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können argumentieren;
  • Strichaufzählung
    können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  • Strichaufzählung
    haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können eigene Texte planen, formulieren, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können Argumente formulieren und ordnen;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren und kommentieren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Regeln der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Kritische Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und langsam gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können kurzen einfachen Alltagstexten und kurzen einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen kurze und einfache Formen der Korrespondenz wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  • Strichaufzählung
    verstehen kurze fiktionale Texte;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit vertrauten Themen und Tätigkeiten geht;
  • Strichaufzählung
    können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten;
  • Strichaufzählung
    können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Schule, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB E-Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Postkarten, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Telefongespräche.

Einfache Alltagstexte:

zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder.

Einfache Formulare.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und langsam gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in einfachen Tonaufnahmen Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache fiktionale Texte;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe der häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können eigene Texte nach Rückmeldung überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologie, Bildung, Ernährung und Gesundheit, Sport, Mode und Verkauf.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsgespräche, Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in einfacheren Tonaufnahmen sowie Videos, Podcasts, Radionachrichten über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache fiktionale Texte;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
  • Strichaufzählung
    können nach sprachlichen Vorgaben in mündlichen und schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe der häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können der eigenen und anderen Kulturen und Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
  • Strichaufzählung
    können eigene Texte nach Rückmeldung überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologie, Bildung, Ernährung und Gesundheit, Sport, Mode und Verkauf.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

zB einfache Anfragen, Bestellungen und Beschwerden, Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in einfachen Tonaufnahmen sowie Videos, Podcasts, Radionachrichten über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften und Anleitungen
  • Strichaufzählung
    verstehen Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt;
  • Strichaufzählung
    können nach sprachlichen Vorgaben in mündlichen und schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinungen äußern;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete einfache Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe von Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können der eigenen und anderen Kulturen und Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und unterschiedliche Formen des Lernens nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und bewerten;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Ernährung und Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologie, Werbung, Welt der Mode, Praktikum.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellungen, Reservierungen, Beschwerden, Stellungnahmen, Präsentationen, Beschreibungen von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Mode.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in einfachen Tonaufnahmen sowie Videos, Podcasts, Radionachrichten über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt;
  • Strichaufzählung
    können nach sprachlichen Vorgaben in mündlichen und schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinungen äußern;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete einfache Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe von Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können der eigenen und anderen Kulturen und Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und unterschiedliche Formen des Lernens nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und bewerten;
  • Strichaufzählung
    verfügen über ein Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, Alltags- und Berufssituationen mit voraussagbaren Inhalten zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen und beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut;
  • Strichaufzählung
    können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Situationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten;
  • Strichaufzählung
    verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
  • Strichaufzählung
    sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Ernährung und Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologie, Werbung, Welt der Mode, Praktikum.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellungen, Reservierungen, Beschwerden, Stellungnahmen, Präsentationen, Beschreibungen von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Mode.

Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.3 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die unterschiedlichen historischen Epochen nennen und diese einander gegenüberstellen;
  • Strichaufzählung
    können demokratische Prinzipien beschreiben und in ihrem Umfeld umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können anderen Kulturen und anderen Lebenswelten vorurteilsfrei gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Möglichkeiten politischer Partizipation zu nutzen.

Lehrstoff:

Historische Epochen im Überblick.

Die Entwicklung zur modernen Demokratie am Beispiel Österreichs.

Grundlagen und Aufgaben des Staates.

Wahlrecht, politische Parteien.

Nationalitätenproblem.

Erster Weltkrieg und seine Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    historische Zusammenhänge nennen;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebenswelten vorurteilsfrei gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen.

Lehrstoff:

Österreich und die Welt 1918 bis 1939.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Zweiter Weltkrieg (Verlauf und Folgen).

Ost-West-Konflikt und seine Folgen.

Europa und die Welt nach 1945.

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen; internationale Krisenherde.

2.4 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich „Beobachten und Erfassen“:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wesentliche Fachbegriffe verstehen und situationsadäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    Modelle und Grafiken beschreiben und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Merkmale des Lebens nennen;
  • Strichaufzählung
    Bau und Funktion wichtiger Organsysteme im menschlichen Körper beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsweise des körpereigenen Abwehrsystems beschreiben.

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Übertragung von Infektionskrankheiten sowie die Bedeutung von Hygienemaßnahmen und Impfungen erklären;
  • Strichaufzählung
    krankmachende Faktoren und präventive Maßnahmen in Bezug auf Zivilisationskrankheiten nennen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Familienplanung beschreiben und verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern.

Bereich „Bewerten und Anwenden“:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung eines gesunden Lebensstils einschätzen und Risikofaktoren beurteilen;
  • Strichaufzählung
    das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel abschätzen und Vermeidungsstrategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder oder jedes Einzelnen in den Bereichen Klimaschutz und Konsumverhalten erkennen.

Lehrstoff:

Von der Zelle zum Organismus:

Kennzeichen des Lebens, tierische und pflanzliche Zelle, DNA, Chromosomen, Mitose und Meiose, Gewebe, Organe, Organsysteme.

Sexualität:

Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruationszyklus, Schwangerschaft und Geburt, Verhütung, sexuell übertragbare Krankheiten.

Mensch und Gesundheit:

Krankheitserreger, Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Krebs, Abwehrsystem, aktive und passive Immunisierung, Hygiene.

Sucht und Suchtprävention.

Mensch und Umwelt:

Ökologischer Fußabdruck, Konsum und Nachhaltigkeit, Globalisierung, Ursachen und Folgen des Klimawandels.

3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE 3.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    topografische Grundkenntnisse situationsadäquat anwenden und Strukturen der Erde beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Veränderung von Ökosystemen durch die Einwirkung des Menschen erkennen und ihr Wissen über die Herkunft von Naturfasern vernetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kultur- und Wirtschaftsräume beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in der Weltbevölkerung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    erkennen, dass die Ressourcen begrenzt und in unserer globalisierten Welt ungleich verteilt sind;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität sehen, insbesondere im Bereich der Textilwirtschaft, und dieses Wissen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Auswirkungen und Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der Europäischen Union beschreiben;
  • Strichaufzählung
    grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf das tägliche Leben erkennen;
  • Strichaufzählung
    Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten sowie Naturkatastrophen erkennen;
  • Strichaufzählung
    einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge in Bezug auf die eigene Lebenswelt erklären;
  • Strichaufzählung
    sich mit einfachen Grundlagen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auseinandersetzen, einschließlich der Chancen von Frauen und Männern.

Lehrstoff:

Orientierung im Raum.

Physiogeografisch definierte Räume und Prozesse im Überblick.

Demografische Strukturen und Prozesse.

Natur- und Wirtschaftsraum Österreich.

Grundlegende wirtschaftsgeografische Begriffe (zB magisches Vieleck) und Zusammenhänge.

Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und der Beziehungen zur EU.

Globale Vernetzungen (Nutzen und Problematik, gerechter Handel).

Verteilung und Nutzung von Ressourcen.

3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Grundbegriffe erklären und die für das Wirtschaftsleben relevanten Zusammenhänge nennen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Inhalt des Kaufvertrages erklären;
  • Strichaufzählung
    Liefer- und Zahlungsbedingungen erklären und deren Auswirkungen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    einen Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllen;
  • Strichaufzählung
    Rechnungen gesetzeskonform erstellen;
  • Strichaufzählung
    den Zahlungsverkehr abwickeln und Geschäftsfälle ins Rechnungswesen übertragen.

Lehrstoff:

Menschen in der Wirtschaft und ihre Verantwortung gegenüber Mitmenschen und Umwelt; Grundlagen der Wirtschaft; Wirtschaftskreislauf.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen, Inhalt und ordnungsgemäße Erfüllung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Folgen einer vertragswidrigen Erfüllung des Kaufvertrags abschätzen;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten sowie ihre Verantwortung als Konsumentin und Konsument erläutern;
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben anwenden;
  • Strichaufzählung
    Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben;
  • Strichaufzählung
    die Vorteile des elektronischen Handels nutzen und wissen um die Gefahren Bescheid;
  • Strichaufzählung
    die Rechte und Pflichten einer Dienstnehmerin und eines Dienstnehmers erläutern.

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Vertragswidrige Erfüllung, Konsumentenschutz, E-Commerce.

Mitarbeiterin und Mitarbeiter im Betrieb:

Rechte und Pflichten einer Mitarbeiterin und eines Mitarbeiters von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Finanzierungsformen und deren Risiken nennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Marketing anhand von Beispielen aus dem Modebereich anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schritte, Chancen und Risiken im Zuge einer einfachen Unternehmensgründung im Bereich Mode und Textilwirtschaft erklären;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen in ihren Grundzügen unterscheiden und gegenüberstellen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundlagen des Gewerberechts, insbesondere in Bezug auf den Modebereich, erläutern.

Lehrstoff:

Finanzierung:

Finanzierungsformen aus privater und unternehmerischer Sicht, Risiken, Schuldenfalle.

Grundlagen des Marketings:

Marketingmix, Marketingkonzept als Teil des Businessplans.

Unternehmensgründung:

Businessplan – Geschäftsidee, Standortwahl, Wahl der Rechtsform, Eintragung ins Firmenbuch, Grundlagen des Gewerberechts.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Leistungsbereiche der Unternehmen in der Modebranche unterscheiden.

Lehrstoff:

Betriebliche Leistungserstellung:

Produktion und Dienstleistung.

Textil- und Modehandel:

Funktionen und Formen des Handels, aktuelle Tendenzen, Ethik und Nachhaltigkeit, Probleme anhand von aktuellen Medienberichten.

3.3 RECHT

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen;
  • Strichaufzählung
    als mündige Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln;
  • Strichaufzählung
    die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Sozialversicherung erklären.

Lehrstoff:

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Privatrecht:

Personenrecht, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Sachenrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz.

Arbeits- und Sozialrecht:

Arbeitsverfassungsrecht, Sozialversicherungsrecht.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts, des Strafrechts sowie des Wirtschaftsrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen;
  • Strichaufzählung
    am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln;
  • Strichaufzählung
    die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden;
  • Strichaufzählung
    Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen.

Lehrstoff:

Zivil- und Strafrecht:

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.

Wirtschaftsrecht:

Datenschutz, rechtliche Aspekte des Internets, Urheberrecht.

3.4 RECHNUNGSWESEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Prozentrechnungen durchführen und Ergebnisse schätzen;
  • Strichaufzählung
    ein Kassabuch führen;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Grundlagen der Buchführung und der Umsatzsteuer aufzählen;
  • Strichaufzählung
    Nebenbücher führen;
  • Strichaufzählung
    den Kontenplan verwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Belege erkennen und organisieren;
  • Strichaufzählung
    die Umsatzsteuer berechnen.

Lehrstoff:

Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Prozentrechnung).

Kassabuchführung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Nebenbücher.

Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären;
  • Strichaufzählung
    aktive und passive Bestandskonten sowie Erfolgskonten erkennen und die Erfolgswirksamkeit von Buchungen auf diese Konten beurteilen;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese abschließen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware und sonstigen Hilfsmitteln lösen.

Lehrstoff:

Doppelte Buchführung:

Rechtliche Grundlagen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der Doppelten Buchführung.

Geschäftsfälle:

Kontenrahmen und Kontenplan; Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Abschreibung erklären, direkt berechnen und ein Anlageverzeichnis führen;
  • Strichaufzählung
    die Abschreibung direkt verbuchen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
  • Strichaufzählung
    Anlagenzugänge und Anlagenabgänge verbuchen;
  • Strichaufzählung
    geringwertige Wirtschaftsgüter erkennen und diese verbuchen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Grundlagen; Reihenfolge der Abschlussarbeiten).

Anlagenbewertung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen;
  • Strichaufzählung
    zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge errechnen;
  • Strichaufzählung
    einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware und sonstigen Hilfsmitteln lösen.

Lehrstoff:

Kostenrechnung (Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz; Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing).

Lösung einfacher Problemstellungen zum Themenbereich Preispolitik.

Standardsoftware und sonstige Hilfsmittel.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen;
  • Strichaufzählung
    zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge errechnen;
  • Strichaufzählung
    einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Personalverrechnung nennen;
  • Strichaufzählung
    einfache laufende Bezüge abrechnen und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    einfache Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnen und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware und sonstigen Hilfsmitteln lösen.

Lehrstoff:

Personalverrechnung (Begriffe; Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten).

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung im Rahmen von einfachen Problemstellungen.

Standardsoftware und sonstige Hilfsmittel.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

3.5 OFFICEMANAGEMENT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Hardwarekomponenten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Fehler erkennen und sie beheben;
  • Strichaufzählung
    Hilfsquellen nutzen;
  • Strichaufzählung
    Dateien verwalten;
  • Strichaufzählung
    mit Daten sicher umgehen;
  • Strichaufzählung
    mit komprimierten Dateien arbeiten;
  • Strichaufzählung
    freigegebene Netzwerkressourcen nutzen;
  • Strichaufzählung
    Daten rationell erfassen;
  • Strichaufzählung
    Daten zügig über die Tastatur eingeben;
  • Strichaufzählung
    Dokumente ÖNORM-gerecht erstellen, formatieren und korrigieren;
  • Strichaufzählung
    Bilder und Grafiken einfügen und anpassen;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsbewusst soziale Netzwerke nutzen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Datensicherheit.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms; Richtlinien und Normen).

Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms).

Soziale Netze.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schriftstücke formal und sprachlich richtig gestalten;
  • Strichaufzählung
    Tabellen und Formulare erstellen;
  • Strichaufzählung
    in einem Tabellenkalkulationsprogramm Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken;
  • Strichaufzählung
    in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern;
  • Strichaufzählung
    online recherchieren;
  • Strichaufzählung
    online kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren.

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Schriftstücke (zB Bewerbung und Lebenslauf).

Vertiefung.

Tabellenkalkulation:

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms.

Onlinerecherche, Onlinekommunikation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    geschäftliche Schriftstücke erstellen;
  • Strichaufzählung
    Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Funktionen effizient einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Daten grafisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen zielgruppenorientiert erstellen.

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Geschäftliche Schriftstücke.

Vertiefung.

Tabellenkalkulation:

Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes.

Präsentation:

Vertiefung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    umfangreiche Dokumente erstellen;
  • Strichaufzählung
    Computersysteme unterscheiden, beurteilen und daraus Kaufentscheidungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge des Urheberrechts erläutern;
  • Strichaufzählung
    neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen;
  • Strichaufzählung
    Onlinepräsentationen gestalten;
  • Strichaufzählung
    Daten online verwalten.

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung).

Grundlagen und Funktionen eines Bildbearbeitungsprogramms.

Datenschutz.

Urheberrecht.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    umfangreiche Dokumente erstellen;
  • Strichaufzählung
    Computersysteme unterscheiden, beurteilen und daraus Kaufentscheidungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen;
  • Strichaufzählung
    Onlinepräsentationen gestalten;
  • Strichaufzählung
    Daten online verwalten.

Lehrstoff:

Neue Medien und Technologien.

Online-Publishing.

Cloud-Computing.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION 4.1 TEXTILTECHNOLOGIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Herstellungsverfahren von Naturfasern nennen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften von Naturfasern nennen und begründen;
  • Strichaufzählung
    Materialien beschreiben, handelsüblich benennen und deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Pflegekennzeichnung aufzählen;
  • Strichaufzählung
    produktionsbedingte Zusammenhänge zwischen Ökologie und Ökonomie nennen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Wirtschaftsgeografie“ vernetzen.

Lehrstoff:

Grundfunktionen der Bekleidung, Textile Fasern – Naturfasern.

Grundbindungen.

Material- und Stoffsammlung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Herstellungsverfahren der Chemiefasern aus natürlichen Polymeren vom Ausgangsmaterial bis zur veredelten textilen Fläche erklären;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften von Chemiefasern aus natürlichen Polymeren (Cellulosics) nennen und begründen;
  • Strichaufzählung
    handelsübliche Materialien benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten aufzählen;
  • Strichaufzählung
    die Pflegekennzeichnung erklären;
  • Strichaufzählung
    produktionsbedingte Zusammenhänge zwischen Ökologie und Ökonomie erklären;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen.

Lehrstoff:

Chemisch-technisches Spinnen.

Chemiefasern aus natürlichen Polymeren.

Material- und Stoffsammlung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Verfahrensabläufe vom Ausgangsmaterial bis zur veredelten textilen Fläche erklären;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften von Chemiefasern aus synthetischen Polymeren (Synthetics) nennen und begründen;
  • Strichaufzählung
    Materialien handelsüblich benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Pflegekennzeichnung zuordnen und gegenüberstellen;
  • Strichaufzählung
    produktionsbedingte Zusammenhänge zwischen Ökologie und Ökonomie bilden;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen.

Lehrstoff:

Chemiefasern aus synthetischen Polymeren.

Hightech- und Funktionstextilien.

Textile Fäden (Spinnverfahren, Garne und Zwirne, Effektfäden).

Material- und Stoffsammlung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Verfahrensabläufe der Flächenbildung erklären;
  • Strichaufzählung
    Materialien handelsüblich benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Pflegekennzeichnung von Natur- und Chemiefasern unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    zu den produktionsbedingten Zusammenhängen zwischen Ökologie und Ökonomie Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen.

Lehrstoff:

Textile Flächen (Faden-, Faser- und kombinierte Verbundstoffe).

Material- und Stoffsammlung.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Verfahrensabläufe der Veredelung textiler Flächen erklären;
  • Strichaufzählung
    Materialien handelsüblich benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    zu den produktionsbedingten Zusammenhängen zwischen Ökologie und Ökonomie Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen.

Lehrstoff:

Veredelung.

Material- und Stoffsammlung.

4.2 ENTWURF UND DESIGN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel fachgerecht und zweckmäßig einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgrundsätze für den Bildaufbau anwenden;
  • Strichaufzählung
    menschliche Proportionen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Modelle bzw. Entwürfe als technische Zeichnung umsetzen;
  • Strichaufzählung
    farbtheoretische Grundlagen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen eines CAD-Programmes anwenden;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungselemente der Bekleidung erkennen und nutzen;
  • Strichaufzählung
    Trendinformationen aus vorgegebenen Quellen recherchieren;
  • Strichaufzählung
    Modellentwürfe durch grundlegende Darstellungstechniken umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.

Lehrstoff:

Gestaltungsgrundsätze; Proportionsstudien.

Modellentwürfe in diversen Zeichentechniken; technische Zeichnung, Farbenlehre.

CAD-Grundlagen; Darstellungstechniken; Gestaltungselemente der Bekleidung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    anhand der Proportionslehre Modefigurinen erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Farbenlehre praktisch anwenden und Farbkonzepte erstellen;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe als technische Zeichnungen manuell und CAD-unterstützt umsetzen sowie Fachbegriffe in der Modellbeschreibung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    themenspezifische Kollektionen erstellen;
  • Strichaufzählung
    trendbezogene Recherchen und Gestaltungsaufgaben ausführen;
  • Strichaufzählung
    diverse Darstellungstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“, „Methoden des Projektmanagements und Prozessgestaltung“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen.

Lehrstoff:

Entwürfe nach Themenstellung; Proportionsstudien.

Technische Zeichnungen; Fachbegriffe und Modellbeschreibungen.

Trendanalyse und Styling, CAD-Anwendungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Gestaltungselemente der Bekleidung in eigenen Entwürfen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Trendinformationen recherchieren und in eigene Entwürfe einfließen lassen;
  • Strichaufzählung
    Produktgruppen erkennen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Kollektionen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Komponenten des Layouts computerunterstützt umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen.

Lehrstoff:

Gestaltungselemente der Bekleidung; Trendanalyse und Styling.

Produktgruppen; Farbkonzept; Kollektionserstellung.

Technische Zeichnung; Layout und CAD-Anwendungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zielgruppenorientierte und trendbezogene Kollektionen nach Vorgabe erstellen;
  • Strichaufzählung
    Accessoires, Bekleidung und Styling in Beziehung zueinander setzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse unter Einsatz von Kommunikationsmitteln präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen.

Lehrstoff:

Fachbegriffe und Modellbeschreibungen; zielgruppenorientierte Kollektionserstellung.

Layout und CAD-Anwendungen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Accessoires, Bekleidung und Styling in Beziehung zueinander setzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsergebnisse unter Einsatz von Kommunikationsmitteln präsentieren;
  • Strichaufzählung
    praxisbezogene Projektaufträge und fallbezogene Übungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen.

Lehrstoff:

Fachbegriffe und Modellbeschreibungen; technische Zeichnungen.

Layout und CAD-Anwendungen.

Praxisbezogene und fallbezogene Übungen.

4.3 SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLGESTALTUNG

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Aufgabenbereiche der Schnittkonstruktion und Modellgestaltung sowie das entsprechende Berufsfeld erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit des Zusammenhanges zwischen Entwurf, Schnittkonstruktion und Produktion erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Standardarbeitsmittel für die manuelle Schnittkonstruktion fachgerecht handhaben;
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen individuellen Körpermaßen und Tabellenmaßen erfassen;
  • Strichaufzählung
    den proportionalen Aufbau des menschlichen Körpers erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Grundschnitte aus der Bekleidungsgestaltung erstellen und diese in unterschiedlichen Maßstäben umsetzen;
  • Strichaufzählung
    zwischen Grundschnitt und Modellschnitt unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    das Prinzip einer modellabhängigen Grundschnittumstellung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen einem Modellentwurf und einer technischen Zeichnung erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Modelle aus der Bekleidungsgestaltung unter Verwendung der korrekten Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Veränderungen von Grundschnitten durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Begriff Gradieren erklären;
  • Strichaufzählung
    schnittfertige Teile und deren Verwendungszweck beschreiben;
  • Strichaufzählung
    schnittfertige Teile korrekt beschriften;
  • Strichaufzählung
    Schnittkonstruktionen und Modellentwicklungen sorgfältig durchführen und die Aufgabenstellungen verantwortungsbewusst erledigen;
  • Strichaufzählung
    in Grundzügen ein branchenübliches CAD-Programm bedienen;
  • Strichaufzählung
    CAD-Dateien verwalten;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.

Lehrstoff:

Aufgabenbereiche der Schnittkonstruktion und Modellgestaltung.

Fachgerechte Handhabung der Arbeitsmittel.

Proportionen des menschlichen Körpers.

Maßnehmen; Größentabellen; Maßstab.

Manuelle Schnittkonstruktion:

Erstellen von Grundschnitten aus der Bekleidungsgestaltung.

Einfache Techniken der Grundschnittveränderungen.

Konstruktionsbedingte Fachbegriffe.

Gradieren.

Digitale Schnittkonstruktion:

Grundlagen des CAD-Programms.

Umgang mit Eingabesystem.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den proportionalen Aufbau des menschlichen Körpers mit den Grundschnittaufstellungen verknüpfen;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Grundschnitte aus der Bekleidungsgestaltung erstellen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ärmelformen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    eine Grundkonstruktion für einen einfachen Ärmel erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Veränderungen an bestehenden Grundschnitten mittels branchenüblichem CAD-Programm vornehmen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.

Lehrstoff:

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Konstruktion:

Erweiterte Grundschnitte.

Einfache Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

Ärmel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Kragenformen und deren unterschiedliche Konstruktionsanlagen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Kragenformen konstruieren;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen dem proportionalen Aufbau des menschlichen Körpers und einer fachgerechten Modellbeschreibung für eine modellabhängige Schnittentwicklung erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache modellabhängige Grundschnittveränderungen auf einer technischen Zeichnung erkennen und diese umsetzen;
  • Strichaufzählung
    ein Verständnis für modellabhängige Weitenzugaben bei Grundschnitten entwickeln;
  • Strichaufzählung
    den Verwendungszweck von Produktionsschablonen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Produktionsschablonen CAD-unterstützt erstellen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.

Lehrstoff:

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Konstruktion:

Erweiterte Grundschnitte.

Einfache Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

Kragen.

Produktionsschablonen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Kragenformen erkennen und die entsprechende Konstruktionsanlage einsetzen;
  • Strichaufzählung
    modellbedingt einfache Veränderungen am Ärmel vornehmen;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von material- und modellabhängigen Weitenzugaben erläutern;
  • Strichaufzählung
    individuelle Körpermaße abnehmen und verwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Modellentwicklungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.

Lehrstoff:

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Maßnehmen und Maßberechnung.

Konstruktion:

Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Kragenformen erkennen und die entsprechende Konstruktionsanlage einsetzen;
  • Strichaufzählung
    modellbedingt einfache Veränderungen am Ärmel vornehmen;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von material- und modellabhängigen Weitenzugaben erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache Modellentwicklungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die theoretischen Grundlagen des Gradierens und dessen wirtschaftlichen Verwendungszweck beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.

Lehrstoff:

Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache.

Einsatz branchenüblicher Software.

Konstruktion:

Modellentwicklungen.

Erstellen schnittfertiger Teile.

Gradieren.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

4.4 METHODEN DES PROJEKTMANAGEMENTS UND PROZESSGESTALTUNG

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Projektmanagementmethoden in Theorie und Praxis einsetzen;
  • Strichaufzählung
    als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfache branchenspezifische Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements mitgestalten;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der praktischen Arbeit computerunterstützt zusammenfassen, dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Inhalte projektbezogen mit den Pflichtgegenständen „Deutsch“, „Officemanagement“, „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.

Lehrstoff:

Aufbau und Rollen im Projektmanagement.

Projektstart, -planung und -durchführung.

Projektinstrumentarien, Projektmethoden.

Computerunterstützte Arbeitsunterlagen und Projektdokumentation.

Ein einfaches Projekt, vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und Tätigkeiten in Industrie und Gewerbe, insbesondere die Zusammenhänge in der Bekleidungsindustrie, erläutern;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen branchenspezifischen Produktionspapiere selbstständig erstellen und computerunterstützt bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Arbeitssysteme beschreiben, Probleme aus der Arbeitssystemgestaltung erkennen und Verbesserungsvorschläge definieren;
  • Strichaufzählung
    die Richtlinien der Arbeitssicherheit und die Arbeitnehmerinnen- sowie Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen situationsbedingt anwenden;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen.

Lehrstoff:

Grundbegriffe; Aufgaben und Ziele des Arbeitsstudiums.

Erfolgreiche Unternehmensstrukturen.

Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere und der betriebsspezifischen Unterlagen für die Arbeitsvorbereitung.

Arbeitssystemgestaltung.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzbestimmungen.

Computerunterstützte Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Ergonomie nennen und sie anwenden;
  • Strichaufzählung
    Betriebsstrukturen, Betriebsabläufe und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen strukturieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ und der schulautonomen Vertiefung vernetzen.

Lehrstoff:

Ergonomie.

Arbeitsdatenmanagement.

Gliederung und Gestaltung von Aufgaben und Abläufen.

Gestalten von Prozessen.

Qualitätsmerkmale und Qualitätssicherung.

Computerunterstützte Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen.

4.5 FERTIGUNGSVERFAHREN UND VERARBEITUNGSTECHNIKEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    rationelle Grundtechniken des Hand- und Maschinenähens aufzählen;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorschriften beim Einsatz von Maschinen und Geräten erläutern;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Betriebsmittel fachgerecht und zweckmäßig einsetzen;
  • Strichaufzählung
    fertige Schnitte für einfache Modelle verwenden;
  • Strichaufzählung
    Modelle aus einfachen Materialien der DOB und/oder HAKA fertigen;
  • Strichaufzählung
    Produktionspapiere einsetzen;
  • Strichaufzählung
    gefertigte Modelle nach Qualitätskriterien beurteilen;
  • Strichaufzählung
    wertschätzend mit den eingesetzten Arbeits- und Betriebsmitteln umgehen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen.

Lehrstoff:

Rationelle Verarbeitungstechniken.

Technologie der Bekleidungsmaschinen.

Produkte aus einfachen Materialien der DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Einsatz von Produktionspapieren.

Verwendung branchenspezifischer Software.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verarbeitungsmethoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Betriebsmittel fachgerecht auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Schnitte und fertige Schnittteile verwenden;
  • Strichaufzählung
    Modelle der DOB und/oder HAKA nach Methoden für anspruchsvollere Materialien fertigen;
  • Strichaufzählung
    Produktionspapiere erstellen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen.

Lehrstoff:

Technologie der Bekleidungsmaschinen.

Produkte der DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Verwendung branchenspezifischer Software.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Verarbeitungsmethoden erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Betriebsmittel fachgerecht auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Schnitte und fertige Schnittteile verwenden;
  • Strichaufzählung
    Modelle der DOB und/oder HAKA nach Methoden für anspruchsvollere Materialien fertigen;
  • Strichaufzählung
    Produktionspapiere erstellen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen;
  • Strichaufzählung
    kreative Projekte aus der schulautonomen Vertiefung umsetzen.

Lehrstoff:

Technologie der Bekleidungsmaschinen.

Produkte aus anspruchsvolleren Materialien der DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der Produktionspapiere.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    fachgerechte Techniken und Methoden auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache einsetzen;
  • Strichaufzählung
    fertige Schnitte einsetzen;
  • Strichaufzählung
    anspruchsvollere Modelle anhand der Produktionspapiere fertigen;
  • Strichaufzählung
    für gefertigte Modelle Qualitätskriterien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen;
  • Strichaufzählung
    kreative Projekte aus der schulautonomen Vertiefung umsetzen.

Lehrstoff:

Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Verwendung branchenspezifischer Software.

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    fachgerechte Techniken und Methoden auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache einsetzen;
  • Strichaufzählung
    fertige Schnitte einsetzen;
  • Strichaufzählung
    anspruchsvollere Modelle anhand der Produktionspapiere fertigen;
  • Strichaufzählung
    für gefertigte Modelle Qualitätskriterien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen;
  • Strichaufzählung
    kreative Projekte aus der schulautonomen Vertiefung umsetzen.

Lehrstoff:

Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA.

Detailarbeiten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“).

Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

A.2. Schulautonome Vertiefungen HANDEL UND DESIGN

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ziele und Aufgaben der Werbung umschreiben;
  • Strichaufzählung
    dem Lehrstoff entsprechendes Fachvokabular erklären;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben und Ziele der Warenpräsentation erklären;
  • Strichaufzählung
    technische Voraussetzungen des Schauraums klassifizieren;
  • Strichaufzählung
    grundlegende handwerkliche Fertigkeiten der Dekoration umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Blickfänge gestalten;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Berufsbilder im Handel umschreiben;
  • Strichaufzählung
    Persönlichkeits- und Anforderungsprofile im Handel erkennen;
  • Strichaufzählung
    Körpersprache richtig zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Sprech- und Sprachverhalten erklären;
  • Strichaufzählung
    Absatzwege im Modehandel unterscheiden.

Lehrstoff:

Geschichte der Werbung, Ziele und Aufgaben der Werbung; Gestaltungs- und Bildbearbeitung mit CAD.

Warenpräsentation, Schaufensterraum (Ausstattung, Lichttechnik, Materialkunde, Gestaltungsdreieck, themenbezogene Aufgabenstellungen).

Berufsbilder im Handel, Anforderungsprofile im Einzelhandel.

Körpersprache, Sprech- und Sprachverhalten; fallbezogene Übungen.

Absatzwege Modehandel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Werbemedien unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    visuelle Wahrnehmungskriterien erklären;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Werbemittel herstellen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen adäquater Software anwenden (CAD);
  • Strichaufzählung
    Blickfänge und Warengruppen bilden;
  • Strichaufzählung
    thematische Schaufenstergestaltung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    das Schauverhalten des Kunden analysieren;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf eines kundenorientierten Beratungsgespräches umschreiben;
  • Strichaufzählung
    fallbezogene Situationen im Verkauf bewältigen;
  • Strichaufzählung
    Absatzwege im Modehandel situationsgerecht auswählen.

Lehrstoff:

Wahrnehmungskriterien.

Werbebotschaften, Werbemedien; angewandte Farbsysteme; themenbezogene Layoutgestaltung mit CAD.

Gestaltung von Blickfängen und Warengruppen, thematische Schaufenstergestaltung, Schauverhalten des Kunden.

Kundenorientiertes Beratungsgespräch, Fragetechniken, Zusatz- und Kombinationsverkauf, waren- und preisbezogene Kaufargumentation; situative Übungen.

Absatzwege Modehandel.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Kriterien von Werbebotschaften analysieren;
  • Strichaufzählung
    visuelle Gestaltungskomponenten anwenden;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften des Visual Merchandisings erklären und themenbezogene Werbemittel entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Ordnungssysteme im Ladeninnenraum unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Kundentypen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    theoretische Bausteine eines Beratungsgespräches kundenorientiert adaptieren;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Problemstellungen im Modehandel zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Werbegestaltungen selbstständig analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    situationsbezogenes Visual Merchandising klassifizieren;
  • Strichaufzählung
    Beratungsgespräche kundenorientiert durchführen.

Lehrstoff:

Corporate Identity; Werbebotschaften; themenbezogene Gestaltungs- und Layoutaufgaben mit CAD; Symbole und Zeichen.

Marktorientierte Gestaltung von Blickfängen und Warengruppen, Segmentierung von Waren im Innenraum, Raumstrukturen.

Kaufmotive, Gesprächsführung und Verhandlungstechniken, Einwand, Umtausch, Ladendiebstahl; fallbezogene Übungen.

Problemstellungen im Modehandel.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften des Visual Merchandisings erklären und themenbezogene Werbemittel entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Kundentypen einschätzen;
  • Strichaufzählung
    theoretische Bausteine eines Beratungsgespräches kundenorientiert adaptieren;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Problemstellungen im Modehandel zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Werbegestaltungen selbstständig analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    situationsbezogenes Visual Merchandising klassifizieren;
  • Strichaufzählung
    Beratungsgespräche kundenorientiert durchführen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende logistische Entscheidungen treffen.

Lehrstoff:

Themenbezogene Gestaltungs- und Layoutaufgaben mit CAD; fallbezogene Analysen.

Situative Fallbehandlung zum Visual Merchandising und theoretischen Beratungsanalyse.

Textile Wertschöpfungskette, Kennzahlen im Handel.

FASHION STYLING

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ziele und Aufgaben des Designs umschreiben;
  • Strichaufzählung
    Fachvokabular erklären;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben und Ziele der Farb- und Musterkonzepte erstellen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende handwerkliche Fertigkeiten der Dekoration umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Trends und Designs erkennen sowie kreative Techniken aus verschiedenen Materialien umsetzen;
  • Strichaufzählung
    branchenverwandte Produkte entwerfen und kreativ bearbeiten sowie den Produktionsablauf planen und fertigen;
  • Strichaufzählung
    Körpersprache richtig zuordnen;
  • Strichaufzählung
    thematische Plakatdesigns erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Projektmanagements anwenden.

Lehrstoff:

Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktentwicklung, die Projektarbeit und das Projekthandbuch.

Schnitt- und Modeentwicklungen der einzelnen Epochen.

Fachspezifisches Vokabular im Bereich Trends und Design.

Grundkenntnisse über Arbeitsmittel und Betriebsmittel.

Produktionskonstruktion mit CAD.

Mode- und Kreativitätstechniken, gestalterische Umsetzung von Entwürfen und Produktzeichnungen, Einsatz von unterschiedlichen künstlerischen Arbeitsmaterialien.

Mode- und Produktpräsentation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Gestaltungstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Typ und Trendprofile erkennen;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen unter Anwendung verschiedener Präsentationstechniken vorbereiten und durchführen;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene modische Details herstellen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden;
  • Strichaufzählung
    fallbezogene Situationen bei Präsentationen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Projektthemen ausarbeiten und präsentieren.

Lehrstoff:

Weiterführung der aktuellen Projektarbeit.

Layoutgestaltung mit CAD, Produktzeichnung mit CAD, gestalterische Umsetzung von Entwürfen mit CAD.

Weiterführende Schnitt- und Modeentwicklungen der Epochen.

Künstlerische Elemente im Trend- und Designbereich.

Kommunikations- und Präsentationstechniken.

Modebilder in verschiedenen Techniken und Produktzeichnungen mit CAD, Produktkonstruktion mit CAD.

Mode- und Produktpräsentation.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Datenermittlung auf Kollektionserstellung umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Kollektionsentwicklungs-Prozesse erkennen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
  • Strichaufzählung
    visuelle Gestaltungselemente anwenden;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
  • Strichaufzählung
    alternative Trends kreieren;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Modestile adaptieren und darüber Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    dem Typ und dem Trend entsprechend beraten;
  • Strichaufzählung
    Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse in einer Präsentationsmappe dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Mode und Produkte präsentieren.

Lehrstoff:

Themenbezogene Layoutgestaltung mit CAD.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakatgestaltung.

Projekterarbeitung mit gesteigerten Anforderungen entsprechend den aktuellen Trends (Projektmanagement, Design, Schnitttechnik) unter Nutzung von EDV und CAD.

Fächerübergreifende und praxisbezogene Projekte, Präsentation von Ergebnissen.

Mode- und Produktpräsentation.

Grundlagen der Farb- und Typberatung.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Datenermittlung auf Kollektionserstellung umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Kollektionsentwicklungs-Prozesse erkennen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Kollektionen einzeln und im Team erstellen;
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
  • Strichaufzählung
    visuelle Gestaltungselemente anwenden;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
  • Strichaufzählung
    alternative Trends kreieren;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Modestile adaptieren und darüber Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    dem Typ und dem Trend entsprechend beraten;
  • Strichaufzählung
    Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse in einer Präsentationsmappe dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Mode und Produkte präsentieren.

Lehrstoff:

Präsentationen von Endergebnissen unter Einsatz von verschiedenen Techniken und Medien.

Kollektionen.

Produktkonstruktion mit CAD.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate und Portfolios mit fachspezifischer Software.

HANDEL UND KREATIVE FERTIGUNGSTECHNIK

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grundlagen von Einkauf und Verkauf erläutern;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsmodelle zuordnen und unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Farbtypen und Körperformen unterscheiden und eine Typberatung im Team durchführen.

Lehrstoff:

Anwendung der Grundlagen des Projektmanagements.

Grundlagen aus Textil- und Modehandel.

Farb-, Typ- und Stilberatung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fertigungs- und Projektplanungsunterlagen im Team erstellen und eine passende Zeiteinteilung erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    kreative Ideen entwickeln und diese praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge des Projektmanagements praktisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Projektergebnisse mit adäquatem Medieneinsatz vor Publikum präsentieren;
  • Strichaufzählung
    ein professionelles Verkaufsgespräch führen;
  • Strichaufzählung
    verkaufsfördernde Instrumente einsetzen, reflektieren und bewerten.

Lehrstoff:

Fachbezogenes einfaches Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.

Verkaufsgespräch.

Visual Merchandising und andere aktuelle Kommunikationstechnologien des Modemarketings vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebliche Zusammenhänge und Aufgabenbereiche gegenüberstellen, analysieren und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Fertigungs- und Projektplanungsunterlagen im Team erstellen und eine passende Zeiteinteilung erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    kreative Ideen entwickeln und diese praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge des Projektmanagements praktisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Projektergebnisse mit adäquatem Medieneinsatz vor Publikum präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsmerkmale festlegen;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Wertschöpfungskette darstellen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Präsentationsunterlagen erstellen und eine Kurzpräsentation durchführen.

Lehrstoff:

Fachbezogenes Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.

Logistik im Bereich der Modebranche.

Grundlagen des Qualitätsmanagements.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebliche Zusammenhänge und Aufgabenbereiche gegenüberstellen, analysieren und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Fertigungs- und Projektplanungsunterlagen im Team erstellen und eine passende Zeiteinteilung erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    kreative Ideen entwickeln und diese praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge des Projektmanagements praktisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Projektergebnisse mit adäquatem Medieneinsatz vor Publikum präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsmerkmale festlegen;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Wertschöpfungskette darstellen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Präsentationsunterlagen erstellen und eine Kurzpräsentation durchführen.

Lehrstoff:

Fachbezogenes Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“.

Vertiefung von ausgewählten Themengebieten:

zB Grundlagen aus Textil- und Modehandel, Farb-, Typ- und Stilberatung, Verkaufsgespräch, Visual Merchandising und andere aktuelle Kommunikationstechnologien des Modemarketings, Logistik im Bereich der Modebranche, Qualitätsmanagement.

ANGEWANDTE BETRIEBSFÜHRUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken betrieblicher Prozesse als Projekt auch im internationalen Kontext umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Arbeitsstudiums in der Auftragsbearbeitung und der Betriebsorganisation anwenden;
  • Strichaufzählung
    Produkte herstellen und absatzpolitische Grundkenntnisse anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Abwicklung eines Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten und Resultate präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden.

Lehrstoff:

Auftragsbearbeitung in den Grundlagen bezugnehmend auf die entsprechenden Abteilungen unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.

Produktionsplanung und Personaleinsatz, Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktion.

Absatzpolitik, Unternehmensgründung, Produktentwicklung, Bestellungen.

Fachspezifisches Vokabular auch für internationalen Warenverkehr.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Prozesse vernetzen und ihr Zusammenwirken auch im internationalen Kontext praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Produkte herstellen und entsprechende absatzpolitische Maßnahmen treffen;
  • Strichaufzählung
    einen Auftrag unter Verwendung branchenbezogener Software in den entsprechenden Abteilungen eines Betriebes bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Arbeitsstudiums und des Qualitätsmanagements fachspezifisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Basic Skills der Informationstechnologie und des Office Management verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden.

Lehrstoff:

Auftragsbearbeitung in den Grundlagen bezugnehmend auf die entsprechenden Abteilungen unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.

Rationeller Betriebsmitteleinsatz, Logistik, Beschaffungspolitik, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Markenpolitik, Produktpräsentation und Verkauf, Warenumschlag, Lager.

Kommunikations- und Präsentationstechniken auch auf internationaler Ebene.

Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen Auftrag unter Verwendung branchenbezogener Software in den entsprechenden Abteilungen eines Betriebes situationsbedingt erledigen;
  • Strichaufzählung
    betriebsbezogene Aufträge abwickeln und Resultate mit fachspezifischen Medien und Hilfsmitteln eigenständig präsentieren;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
  • Strichaufzählung
    unter dem Gesichtspunkt des Qualitätsmanagements Arbeitsprozesse durchführen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Methoden der Datenermittlung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung ihres Auftretens und Handelns im wirtschaftlichen und internationalen Kontext einschätzen sowie dafür Verantwortung übernehmen.

Lehrstoff:

Ermittlung von Prozessdaten, Qualitätsmanagement.

Auftragsbearbeitung mit gesteigerten Anforderungen entsprechend den aktuellen Trends unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie.

Branchenspezifische Logistik, Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktion unter Einsatz der entsprechenden Software; Modehandel.

Präsentation von Teil- und Endergebnissen.

Praxisbezogene Projekte.

Grundlagen des Webdesigns, Erstellen einer eigenen Webseite.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen Auftrag unter Verwendung branchenbezogener Software in den entsprechenden Abteilungen eines Betriebes situationsbedingt erledigen;
  • Strichaufzählung
    betriebsbezogene Aufträge abwickeln und Resultate mit fachspezifischen Medien und Hilfsmitteln eigenständig präsentieren;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD);
  • Strichaufzählung
    unter dem Gesichtspunkt des Qualitätsmanagements Arbeitsprozesse durchführen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Methoden der Datenermittlung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung ihres Auftretens und Handelns im wirtschaftlichen und internationalen Kontext einschätzen sowie dafür Verantwortung übernehmen.

Lehrstoff:

Anwendung von Prozessdaten in der Produktion, Verbesserungsprozesse.

Arbeitsunterweisung und Qualifizierung.

Webdesign (Vertiefung), Internationalisierung, Verwaltung einer Webseite.

B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
  • Strichaufzählung
    verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Techniken des Lernens für sich anwenden;
  • Strichaufzählung
    im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
  • Strichaufzählung
    Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Im RIS seit

21.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2026

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40176811

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