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Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Anl. 2/5

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 340/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2/5

Inkrafttretensdatum

01.09.2016

Außerkrafttretensdatum

31.08.2016

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4 Z 4)
1.9.2016 (1. Semester)
1.2.2017 (2. Semester)
1.9.2017 (3. Semester)
1.2.2018 (4. Semester)

Text

Anlage B5 KOLLEG FÜR TOURISMUS römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppen

Semester

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

römisch vier.

Summe

1.

Religion

1

1

1

1

4

(römisch drei)

2.

Sprache und Medien

 

 

 

 

 

 

2.1

Lebende Fremdsprachen2 3

6

6

5

5

22

(römisch eins)

2.2

Angewandtes Informationsmanagement

2

2

2

0

6

römisch zwei

3.

Tourismus, Wirtschaft und Recht

 

 

 

 

 

 

3.1

Tourismusgeografie und Reisebüro2

1

1

1

1

4

römisch drei

3.2

Tourismusmarketing und Kundenmanagement2

4

4

4

4

16

römisch zwei

3.3

Kunst und Kultur

0

0

1

1

2

römisch drei

3.4

Betriebs- und Volkswirtschaft4

3

3

3

3

12

römisch eins

3.5

Rechnungswesen und Controlling2 4

4

4

4

4

16

römisch eins

3.6

Recht

0

2

2

2

6

römisch drei

3.7

Tourismusmanagement5

4

4

3

2

13

römisch zwei

4.

Gastronomie und Hotellerie

 

 

 

 

 

 

4.1

Ernährung und Lebensmitteltechnologie

1

1

1

1

4

römisch drei

4.2

Küchenorganisation und Kochen

3

3

3

3

12

römisch vier

4.3

Serviceorganisation, Servieren und Getränke

3

3

3

3

12

römisch vier a

4.4

Wahlpflichtbereich: Spezialisierung4 6 7

0

0

2

1

3

römisch vier a

5.

Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement8

3

3

3

3

12

römisch vier a

Gesamtwochenstundenzahl

35

37

38

34

144

 

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 3 Monate vor Eintritt in das 3. Semester

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen9

D. Förderunterricht9

 

 

 

 

 

 

__________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen.

4 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen und Controlling“ zumindest im 4. Semester organisatorisch zu verbinden.

5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 0-13 Wochenstunden festgelegt werden.

6 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich.

7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts römisch drei schulautonom mit 8-12 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Tourismus hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 73 Absatz eins, Litera c, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie dem Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionale Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen befähigt, nach Ableistung einer entsprechenden Berufspraxis, gehobene Tätigkeiten in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  • Strichaufzählung
    Sprache und Medien;
  • Strichaufzählung
    Tourismus, Wirtschaft und Recht;
  • Strichaufzählung
    Gastronomie und Hotellerie;
  • Strichaufzählung
    Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement, sowie
  • Strichaufzählung
    Fachpraxis und Praktika

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Des Weiteren verfügen Absolventinnen und Absolventen des Kollegs für Tourismus über mindestens 3 Monate einschlägiger Berufserfahrung.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND MEDIEN

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll, umweltbewusst und gesundheitsbewusst handeln;
  • Strichaufzählung
    kreativ arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau);
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst sowie rechtskonform einsetzen;
  • Strichaufzählung
    angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren;
  • Strichaufzählung
    zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES LEBENDE FREMDSPRACHEN

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    erreichen in der Fremdsprache das Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2 nach GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben unter Berücksichtigung der Fachsprache;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    erreichen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B1+ gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  • Strichaufzählung
    nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 zu erreichen.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    vertiefen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  • Strichaufzählung
    nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau der Kompetenten Sprachverwendung C1 zu erreichen.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    vertiefen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  • Strichaufzählung
    nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau der Kompetenten Sprachverwendung C1 zu erreichen.

Hören

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet;
  • Strichaufzählung
    auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen;
  • Strichaufzählung
    im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des alltäglichen und beruflichen Alltags zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen);
  • Strichaufzählung
    Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen.

Zusammenhängend sprechen

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen.

Schreiben

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden;
  • Strichaufzählung
    sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  • Strichaufzählung
    die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Studierenden verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Studierenden können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
  • Strichaufzählung
    sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale.
  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Studierenden verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  • Strichaufzählung
    einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert;
  • Strichaufzählung
    beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Studierenden können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    nehmen die Wirtschaft, insbesondere die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie ihre Rahmenbedingungen als einen im steten Wandel begriffenen Teil der Gesellschaft wahr;
  • Strichaufzählung
    können aktiv an einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    verstehen regionale, nationale bzw. globale Zusammenhänge im kulturellen, wirtschaftlichen sowie rechtlichen Kontext, können diese erklären und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    können gesellschaftspolitische und gesamtwirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen vergleichend gegenüberstellen;
  • Strichaufzählung
    können Denk- und Verhaltensweisen anderer Gesellschaften und Kulturen beschreiben sowie dieses interkulturelle Wissen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Zusammenhänge sozialer, ökologischer sowie ökonomischer Nachhaltigkeit beschreiben und danach handeln;
  • Strichaufzählung
    können in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer/in, Arbeitnehmer/in, Teammitglied, Bürger/in, Konsument/in usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können wirtschaftliche und rechtliche, besonders touristisch relevante Sachverhalte selbstständig bzw. im Team strukturieren sowie lösungsorientiert bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    können kulturelle, wirtschaftliche und politische Informationen analysieren, interpretieren sowie kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über eine professionelle Einstellung zum Berufsfeld der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
  • Strichaufzählung
    können unternehmerisch sowie dienstleistungsorientiert denken und handeln.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in ihrem Erscheinungsbild den beruflichen Erfordernissen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Teamfähigkeit, sowie Problemlösekompetenz und sind in der Lage eigenverantwortlich zu handeln, Feedback zu geben sowie anzunehmen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Leistungsbereitschaft und eine realistische Selbsteinschätzung;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung eines wertschätzenden und offenen Umgangs mit Mitmenschen, einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz;
  • Strichaufzählung
    können korrekte Umgangsformen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Aufgaben lösen, sowie ihre erworbenen Fachkenntnisse bzw. Fertigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie anwenden;
  • Strichaufzählung
    können in ihrem beruflichen Handeln das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, der Regionalität und der Nachhaltigkeit anwenden;
  • Strichaufzählung
    können ernährungsphysiologisch vernetzt denken und dieses Wissen praxisorientiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, entsprechend der beruflichen Position Verantwortung zu übernehmen;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig Arbeitsprozesse leiten und diese evaluieren;
  • Strichaufzählung
    beherrschen das Fachvokabular und setzen dieses in der betrieblichen Kommunikation richtig ein;
  • Strichaufzählung
    können relevante Gesetze und Vorschriften, sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung beschreiben sowie diese ökonomisch und ökologisch in betrieblichen Situationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Instrumente der Arbeitsorganisation und branchenspezifische Software einsetzen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Das Gesamtwochenstundenausmaß der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen verändert werden:

  1. Litera a
    „Tourismusmanagement“: 0 bis 13 Semesterwochenstunden
  2. Litera b
    „Wahlpflichtbereich: Spezialisierung“: 2 bis 3 Semesterwochenstunden
  3. Litera c
    „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“: 8 bis 12 Semesterwochenstunden

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit b-c) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 18 Semesterwochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

  • Strichaufzählung
    innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 6 Semesterwochenstunden eingeführt werden oder
  • Strichaufzählung
    das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ um mindestens 6 Semesterwochenstunden erhöht werden.
  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden.
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem römisch drei. Semester folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Studierenden (Studierenden-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
    1. Absatz eins,
      Von den nach Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder
    2. Absatz 2,
      Von den nach Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 inhaltlichen Wahlmöglichkeiten verwendet werden;
  3. Ziffer 4
    Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ sind die am Schulstandort angebotenen Module/das angebotene Modul schulautonom festzulegen. Es können auch mehrere Module parallel angeboten werden, in diesem Fall müssen die Studierenden eines der angeboten Module wählen. Wird der „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“, in der Maximalvariante der Normstundentafel (3 Semesterwochenstunden) geführt, sind analog zum Lehrplan der Hotelfachschule zwei Module zu führen. Es gelten in diesem Fall die schulautonomen Bestimmungen der Hotelfachschule. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen.
  4. Ziffer 5
    Lebende Fremdsprachen
    Der Schulstandort hat das Angebot, der zur Wahl stehenden Fremdsprachen unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Gegebenheiten festzulegen.
    Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten:
    Es können bis zu drei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei
    • Strichaufzählung
      eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 zumindest 8 Wochenstunden umfassen muss.
    • Strichaufzählung
      eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1 zumindest 10 Wochenstunden umfassen muss.
    • Strichaufzählung
      eine lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen auf Niveau A1 zumindest 12 Wochenstunden umfassen muss.
    • Strichaufzählung
      wird eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 und nur eine weitere lebende Fremdsprache geführt, müssen die restlichen verbleibenden Wochenstunden diesen beiden Sprachen zugeordnet werden.
    • Strichaufzählung
      werden zwei lebende Fremdsprachen ohne Vorkenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen auf Niveau A1 geführt, müssen die fehlenden 2 Wochenstunden aus dem Autonomiebereich ergänzt werden.
    • Strichaufzählung
      werden drei lebende Fremdsprachen geführt, gilt für die lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 ergänzend, dass die 8 Wochenstunden entweder
      • Strichaufzählung
        durch CLIL im Ausmaß von mindestens 2 Stunden pro Semester (aus den Clustern Tourismus, Wirtschaft und Recht/Gastronomie und Hotellerie/Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement) oder
      • Strichaufzählung
        durch mindestens 2 Stunden pro Semester aus dem Autonomiebereich für die Fachsprache (zB Englisch) oder
      • Strichaufzählung
        durch eine Kombination von CLIL und Fachsprache (zB Englisch) mit Stunden aus dem Autonomiebereich abgedeckt werden können.

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechungen zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 144 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzen und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. .
  • Strichaufzählung
    Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  • Strichaufzählung
    Die organisatorischen Rahmenbedingungen für die erforderliche Koordination sind herzustellen.
  • Strichaufzählung
    Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  • Strichaufzählung
    Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherstellung eines optimalen Theorie–Praxis–Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  • Strichaufzählung
    Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  • Strichaufzählung
    Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen.
  • Strichaufzählung
    Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  • Strichaufzählung
    Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  • Strichaufzählung
    Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
  • Strichaufzählung
    Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  • Strichaufzählung
    In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ins zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  • Strichaufzählung
    Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprachen:

  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
  • Strichaufzählung
    Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
  • Strichaufzählung
    Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
  • Strichaufzählung
    In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen.
  • Strichaufzählung
    Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.

Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus, Wirtschaft und Recht:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses

  • Strichaufzählung
    für betriebswirtschaftliche, regionale sowie globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und
  • Strichaufzählung
    deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  • Strichaufzählung
    die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie
  • Strichaufzählung
    die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Studierenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Gastronomie und Hotellerie:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Strichaufzählung
    eine professionelle Einstellung zu Dienstleistung;
  • Strichaufzählung
    das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben;
  • Strichaufzählung
    die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften im Bereich Sicherheit und Hygiene;
  • Strichaufzählung
    die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik des Warenflusses;
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung eines Verständnisses für den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit, sowie
  • Strichaufzählung
    der bewusste Umgang mit Ressourcen.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse.

Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Studierenden, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen.

Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen einerseits das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, als auch das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Studierenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  • Strichaufzählung
    Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    .Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  • Strichaufzählung
    Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  • Strichaufzählung
    Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  • Strichaufzählung
    Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  • Strichaufzählung
    Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  • Strichaufzählung
    Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur.
  • Strichaufzählung
    Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  • Strichaufzählung
    In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Studierenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  • Strichaufzählung
    organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Tourismus, Wirtschaft und Recht, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement).

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. SPRACHE UND MEDIEN 2.1 LEBENDE FREMDSPRACHEN

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  • Strichaufzählung
    können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
  • Strichaufzählung
    verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben;
  • Strichaufzählung
    können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw. wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  • Strichaufzählung
    können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  • Strichaufzählung
    können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  • Strichaufzählung
    können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt;
  • Strichaufzählung
    können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Wegbeschreibung.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für den systematischen Aufbau und die Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  • Strichaufzählung
    können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt;
  • Strichaufzählung
    verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben;
  • Strichaufzählung
    können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  • Strichaufzählung
    können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  • Strichaufzählung
    können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  • Strichaufzählung
    können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Umfeld handelt;
  • Strichaufzählung
    können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden:

Einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, an der Rezeption.

Vorbereitung auf das Praktikum.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Wegbeschreibung.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geht, sofern klar, sorgfältig sowie nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  • Strichaufzählung
    können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen;
  • Strichaufzählung
    verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  • Strichaufzählung
    können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen;
  • Strichaufzählung
    können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  • Strichaufzählung
    können sich in vertrauten einfachen routinemäßigen Situationen des beruflichen Umfelds auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  • Strichaufzählung
    können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld handelt;
  • Strichaufzählung
    können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen, Orte und Tätigkeiten äußern;
  • Strichaufzählung
    können eine einfache Beschreibung von beruflichen Alltagsroutinen, von Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über alltägliche bzw. berufliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Die im 1. und 2. Semester erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit und Sport, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Beschreibung von Tourismusdestinationen.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden:

Erfahrungen aus dem Praktikum, ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen, einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro.

Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation:

zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen;
  • Strichaufzählung
    verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache E-Mails und Briefe sowie sehr einfache Berichte;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltagstexten wie Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschildern konkrete Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen;
  • Strichaufzählung
    können sich in vertrauten einfachen routinemäßigen Situationen des beruflichen Umfelds auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird;
  • Strichaufzählung
    können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen im alltäglichen und beruflichen Umfeld handelt;
  • Strichaufzählung
    können einfache sprachliche Mittel anwenden, um einfache kurze Gespräche im alltäglichen und beruflichen Umfeld auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung der Kommunikationspartnerinnen bzw. Kommunikationspartner in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden;
  • Strichaufzählung
    können sich mit einfachen Wendungen über Menschen, Orte und Tätigkeiten äußern;
  • Strichaufzählung
    können eine einfache Beschreibung von beruflichen Alltagsroutinen, von Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über alltägliche bzw. berufliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
  • Strichaufzählung
    können in vertrauten Situationen zwischen formellem und informellem Register unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über ein Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, Alltags- und Berufssituationen mit voraussagbaren Inhalten zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut;
  • Strichaufzählung
    können häufige einfache Strukturen sowie Wendungen, die an Situationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar;
  • Strichaufzählung
    sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft sowie ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Vertiefung der Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden:

Ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen.

Standardsituationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro.

Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation:

zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Umgang mit Beschwerden, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen sowie vertrauten Situationen im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen;
  • Strichaufzählung
    verstehen SMS, E-Mails, Briefe, einfache Berichte usw. im alltäglichen Umfeld sowie in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeitswelt und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Einfache Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in Standardsituationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können sich relativ leicht in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit sozialen Beziehungen und touristischen Aktivitäten geht;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten sowie auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Tourismusformen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten und effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau);
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Freizeit sowie wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten geht;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    können kulturelle sowie geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben sowie in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau);
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Freizeit sowie wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten geht;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe von Mitteln anwenden, um einfache Gespräche im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld auf natürliche Art zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene sprachliche Mittel um beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten;
  • Strichaufzählung
    sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Umfeld geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt);
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt;
  • Strichaufzählung
    verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren sowie auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem bzw. informellem Register unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können kulturelle bzw. geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen bzw. zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten bzw. Zwecken anpassen;
  • Strichaufzählung
    können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen sowie zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  • Strichaufzählung
    können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Vorbereitung auf das Praktikum, kulturelle bzw. sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können Registerwechsel richtig beurteilen;
  • Strichaufzählung
    verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an berufsspezifischen Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  • Strichaufzählung
    können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau);
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, Touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen, Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen sowie zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können Registerwechsel richtig beurteilen;
  • Strichaufzählung
    verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  • Strichaufzählung
    können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau);
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln sowie beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine Gestaltung, Gliederung in Absätze und Zeichensetzung, die konsistent und hilfreich sind; die Rechtschreibung ist, abgesehen von gelegentlichem Verschreiben, richtig;
  • Strichaufzählung
    können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden;
  • Strichaufzählung
    können sich klar ausdrücken, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, sich in dem, was sie sagen möchten, einschränken zu müssen.
  • Strichaufzählung
    verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  • Strichaufzählung
    können Formulierungen variieren und bei Wortschatzlücken Umschreibungen gebrauchen; offensichtliches Suchen nach Worten oder der Rückgriff auf Vermeidungsstrategien sind selten;
  • Strichaufzählung
    verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik; gelegentliche Ausrutscher oder nicht-systematische Fehler und kleinere Mängel im Satzbau können vorkommen, sind aber selten und können oft rückblickend korrigiert werden;
  • Strichaufzählung
    haben eine klare, gut verständliche Aussprache sowie eine natürliche Intonation erworben sowie können die Intonation variieren und so betonen, dass Bedeutungsnuancen zum Ausdruck kommen;
  • Strichaufzählung
    können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen und zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  • Strichaufzählung
    können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen bzw. Argumente begründen und verteidigen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen und zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  • Strichaufzählung
    können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen bzw. Argumente begründen und verteidigen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können Registerwechsel richtig beurteilen;
  • Strichaufzählung
    verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an berufsspezifischen Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  • Strichaufzählung
    können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau);
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können Registerwechsel richtig beurteilen;
  • Strichaufzählung
    verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen;
  • Strichaufzählung
    können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen;
  • Strichaufzählung
    können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen;
  • Strichaufzählung
    können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren;
  • Strichaufzählung
    können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau);
  • Strichaufzählung
    verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis;
  • Strichaufzählung
    können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln sowie beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine Gestaltung, Gliederung in Absätze und Zeichensetzung, die konsistent und hilfreich sind; die Rechtschreibung ist, abgesehen von gelegentlichem Verschreiben, richtig;
  • Strichaufzählung
    können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden;
  • Strichaufzählung
    können sich klar ausdrücken, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, sich in dem, was sie sagen möchten, einschränken zu müssen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  • Strichaufzählung
    können Formulierungen variieren und bei Wortschatzlücken Umschreibungen gebrauchen; offensichtliches Suchen nach Worten oder der Rückgriff auf Vermeidungsstrategien sind selten;
  • Strichaufzählung
    verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik; gelegentliche Ausrutscher oder nicht-systematische Fehler und kleinere Mängel im Satzbau können vorkommen, sind aber selten und können oft rückblickend korrigiert werden;
  • Strichaufzählung
    haben eine klare, gut verständliche Aussprache sowie eine natürliche Intonation erworben und können die Intonation variieren und so betonen, dass Bedeutungsnuancen zum Ausdruck kommen;
  • Strichaufzählung
    können sich in formellem bzw. informellem Stil überzeugend, klar sowie höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb;
  • Strichaufzählung
    können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins bis 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

2.2 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Daten fließend in Computersysteme eingeben;
  • Strichaufzählung
    Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    Dateien lokal und online verwalten;
  • Strichaufzählung
    Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Sicherheitsmaßnahmen setzen und überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Hilfsquellen nutzen;
  • Strichaufzählung
    die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden;
  • Strichaufzählung
    Schriftstücke erstellen;
  • Strichaufzählung
    Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen;
  • Strichaufzählung
    gezielt online recherchieren;
  • Strichaufzählung
    Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsbewusst effizient und zielgerichtet online kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    kollaborative Techniken zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps nutzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge des Urheberrechts wiedergeben.

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Computersysteme, Hardwarekomponenten, Fehlerbehebung.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Grundlagen der IT Security:

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung

Textverarbeitung:

Richtlinien und Normen. Geschäftliche Schriftstücke.

Bildanpassung und Bildformate

Präsentation:

Fortgeschrittene Techniken eines Präsentationsprogrammes.

Layoutregeln.

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Gesetzliche Bestimmungen:

Grundzüge des Urheberrechts.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen effizient einsetzen;
  • Strichaufzählung
    spezielle Formatierungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    umfangreiche Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren;
  • Strichaufzählung
    umfangreiche Daten grafisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren;
  • Strichaufzählung
    Grafikformate erklären und ausgabeorientiert verwenden;
  • Strichaufzählung
    Farbmodi unterscheiden und zielgerichtet anwenden;
  • Strichaufzählung
    Bilder mit unterschiedlichen Werkzeugen, Ebenen und Kanälen gestalten;
  • Strichaufzählung
    umfangreiche mehrseitige Dokumente erstellen;
  • Strichaufzählung
    Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen;
  • Strichaufzählung
    Seriendokumente mit Bedingungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Tabellen und Formulare erstellen;
  • Strichaufzählung
    Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken.

Lehrstoff:

Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse.

Grafik- und Bildbearbeitung.

Textverarbeitung:

Umfangreiche Schriftstücke.

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    individuelle Vorlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    berufsfeldspezifische Publikationen bzw. Werbemittel für die digitale Weitergabe und den professionellen Druck erstellen;
  • Strichaufzählung
    (soziale) Netzwerke verantwortungs- und sicherheitsbewusst nutzen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe sozialer Medien Online-Inhalte verantwortungsbewusst redaktionell bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Adressen, Aufgaben und Termine verwalten;
  • Strichaufzählung
    datenschutzrechtliche Bestimmungen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen.

Lehrstoff:

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Desktop Publishing:

Grundlagen des Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel.

Online:

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke.

Online-Dateimanagement.

Datenschutz und E-Government.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

3. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT 3.1 TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEBÜRO

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe der physischen Geografie und der Humangeografie wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    geografische Darstellungen, Statistiken und Diagramme erklären;
  • Strichaufzählung
    topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf bzw. Alltag anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Folgen der Globalisierung und Regionalisierung für Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusbranche einschätzen;
  • Strichaufzählung
    touristische Strategien im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit begründet bewerten.

Lehrstoff:

Einflussfaktoren auf die Erde (endogene und exogene Kräfte, Klima und Klimawandel), Auswirkungen der Einflussfaktoren auf den Tourismus (Nachhaltigkeit).

Ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen, Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Entwicklungs- und Tourismusstrategien.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe im Kontext des globalen Reisens und Effekte touristischer Entwicklung wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf bzw. Alltag anwenden;
  • Strichaufzählung
    Stufen und Elemente der europäischen Integration unter Verwendung bereitgestellten Materials zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    die Folgen der Globalisierung und Regionalisierung für Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusbranche einschätzen;
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Wirkungen regionaler Disparitäten erklären;
  • Strichaufzählung
    die Effizienz vorhandener Lösungsansätze zum Abbau regionaler Disparitäten kritisch einschätzen.

Lehrstoff:

Globalisierung, regionale Disparitäten.

Europäische Integration (Entwicklung, Elemente, Programme, usw.), ausgewählte Großregionen und Destinationen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    touristisch bedeutsame Verkehrsunternehmen und Verkehrsmittel beschreiben;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen von Verkehrsunternehmen und Verkehrsmittel sowie ihre Beziehungen zur Tourismusbranche wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Arten, Formen, Aufgabenfelder und rechtliche Rahmenbedingungen von Reisebüros differenzieren.

Lehrstoff:

Arten und Aufgabenfelder von Reisebüros, rechtliche Grundlagen.

Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrswirtschaft, Flugverkehr.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken verschiedener Verkehrsträger hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit analysieren;
  • Strichaufzählung
    Reiseangebote mit verschiedenen Verkehrsmitteln in lokale, nationale und globale Ziele mit destinationsspezifischen Reiseinformationen erstellen.

Lehrstoff:

Schiffsverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen.

Sanfte Mobilität.

Reiseangebote.

3.2 TOURISMUSMARKETING UND KUNDENMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    relevante Fachbegriffe sowie rechtliche Grundlagen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären und im Kontext anwenden;
  • Strichaufzählung
    die historische Entwicklung von Regionen als wesentliche Grundlage für den Tourismus einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in Österreich sowie im internationalen Vergleich einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die materiellen und immateriellen Voraussetzungen für das touristische Angebot einer Region identifizieren;
  • Strichaufzählung
    die Betriebe, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie ihre Aufgabenbereiche beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen sowie deren Auswirkungen auf die Tourismus- und Freizeitwirtschaft bewerten.

Lehrstoff:

Begriffsbestimmungen, Tourismus und Marketing, rechtliche Grundlagen.

Tourismusrelevante, historische Entwicklungen in Regionen.

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Tourismus- und Freizeitwirtschaft ausgewählter Regionen, österreichischer Tourismus in Zahlen, Welttourismus in Zahlen.

Touristisches Angebot:

Angebotsfaktoren, ursprüngliches und abgeleitetes touristisches Angebot, Arten und Formen des Tourismus, Reisemotive und Urlaubertypen.

Betriebsarten und –formen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, touristisch relevante Klassifizierungen, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Nachhaltigkeit im Tourismus.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Marketing als System erklären sowie als zentrale Management- und Steuerfunktion für touristische Einrichtungen bzw. Destinationen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Marktforschung als Grundlage für marktorientiertes Handeln erkennen;
  • Strichaufzählung
    relevante Informationen eigenständig beschaffen;
  • Strichaufzählung
    einfache Methoden der Marktforschung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Bereiche des strategischen Marketings erklären und anhand ausgewählter Beispiele anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung eines standardisierten Projektmanagements erklären;
  • Strichaufzählung
    typische Werkzeuge des Projektmanagements beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einzelne Salestechniken erläutern;
  • Strichaufzählung
    Methoden des angewandten Kundenmanagements einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben im Front Office und die Grundsätze aktiven Kundenmanagements erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Front Office als zentrale Kommunikationsdrehscheibe erläutern;
  • Strichaufzählung
    aktuelle elektronische Front-Office-Lösungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    bei Konflikten und Beschwerden die Situation analysieren sowie Lösungen vorschlagen.

Lehrstoff:

Marketing:

Begriffe, Arten und Methoden der Marktforschung.

Strategische Analysemethoden, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung und Corporate Identity.

Projektmanagement (Grundlagen des Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements).

Salestechniken.

Bereiche und Aufgaben des Front Office.

Reservierungssysteme.

Kundenmanagement.

Konflikt- und Beschwerdemanagement.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Angebote auf Grundlage des strategischen Marketings erstellen;
  • Strichaufzählung
    touristische Angebote in konkrete Produkte umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung einer professionellen Markenpolitik und die Phasen der Markenentwicklung erklären;
  • Strichaufzählung
    die einzelnen Preisbildungsfaktoren beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen unterschiedlicher Preisstrategien einschätzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Absatzwege für touristische Produkte erklären;
  • Strichaufzählung
    die Vor- und Nachteile der einzelnen Distributionskanäle einschätzen;
  • Strichaufzählung
    erfolgreiche Kooperationen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft analysieren;
  • Strichaufzählung
    die Instrumente der Kommunikationspolitik erklären und anhand einfacher Beispiele anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die unterschiedlichen Formen des Online-Marketings geben;
  • Strichaufzählung
    die Einsatzmöglichkeiten des Online-Marketings kritisch hinterfragen.

Lehrstoff:

Angebotspolitik (Ziele, Strategien und Maßnahmen der Angebotspolitik).

Markenpolitik.

Preispolitik.

Distributionspolitik.

Kooperationen im Tourismus.

Kommunikationspolitik, Online-Marketing.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die operativen Marketinginstrumente im Hinblick auf die Positionierung des touristischen Leistungsträgers koordinieren und begründet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Qualitätsmanagements auf den touristischen Bereich anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung spezieller Arten des Tourismus für die österreichische und internationale Tourismus- und Freizeitwirtschaft (ausgewählte Regionen) einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der österreichischen und europäischen Tourismuspolitik erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Destinationsmanagements erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Destinationsmanagements für die Vermarktung touristischer Angebote einschätzen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft analysieren.

Lehrstoff:

Marketing-Mix, Qualitätsmanagement im Tourismus.

Spezielle Arten des Tourismus im Überblick (zB Gesundheits-, Städte-, Geschäfts-, Sport-, Themen- und Kulturtourismus).

Tourismuspolitik.

Destinationsmanagement.

Aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

3.3 KUNST UND KULTUR

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten außergewöhnlicher Kulturkreise beschreiben;
  • Strichaufzählung
    wesentliche kulturelle Erscheinungsformen stilistisch einordnen;
  • Strichaufzählung
    kulturelle Erscheinungsformen unter Verwendung korrekter Fachtermini beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Kunst und Kultur als Chance für die touristische Entwicklung von Regionen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten ausgewählter Kulturkreise beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die materiellen und immateriellen kulturellen Voraussetzungen für das touristische Angebot Österreichs beschreiben.

Lehrstoff:

Kulturelle Fachbegriffe im Kontext.

Ausgewählte Kulturkreise und interkulturelle Kommunikation.

Kulturelle Erscheinungsformen und ihre touristische Bedeutung.

Tourismusrelevante historische Entwicklungen ausgewählter Regionen.

Weltkulturerbe.

Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Kunst und Kultur als Chance für die touristische Entwicklung von Regionen darstellen;
  • Strichaufzählung
    die materiellen und immateriellen kulturellen Voraussetzungen für das touristische Angebot ausgewählter internationaler Destinationen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    kulturelle Attraktivfaktoren und die Bedeutung für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft erkennen sowie analysieren;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über das wesentliche österreichische Kulturangebot geben;
  • Strichaufzählung
    kulturtouristisch relevante Informationen recherchieren und zielgruppenadäquat aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    ein kulturtouristisches Produkt erstellen.

Lehrstoff:

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter Regionen und Kulturlandschaften Österreichs und internationaler Destinationen.

Anforderungen an kulturtouristische Produktgestaltung.

Aktuelles Kulturangebot und –geschehen, ausgewählter österreichischer und internationaler Destinationen.

3.4 BETRIEBS – UND VOLKSWIRTSCHAFT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben sowie die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen;
  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken der einzelnen Beteiligten am Wirtschaftsleben beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen knappen Ressourcen und Gütern erklären;
  • Strichaufzählung
    das ökonomische Prinzip erklären und mit dem Anspruch auf Nachhaltigkeit verbinden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegende Funktionsweise von Märkten, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsteilung in touristischen Betrieben erklären und kritisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Kaufverträge analysieren und inhaltlich gestalten;
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über den Kaufvertrag situationsgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    rechtskonforme und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen bei Kaufvertragsverletzungen finden;
  • Strichaufzählung
    das Konsumentenschutzgesetz und Produkthaftungsgesetz in Grundzügen wiedergeben und Handlungsalternativen zur Durchsetzung ihrer Rechte aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    im Geschäftsleben kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig formulieren;
  • Strichaufzählung
    Geschäfte im Internet korrekt abwickeln und mögliche Konsequenzen abschätzen;
  • Strichaufzählung
    mögliche Wege zur Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben sowie daraus Entscheidungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Vertragstypen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Bestandteile eines Businessplans in einem Unternehmen beschreiben.

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsteilnehmer, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren.

Tourismus und Freizeitwirtschaft:

Angebot und Nachfrage im Tourismus.

Kaufvertrag:

Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, E-Commerce.

Businessplan:

Inhalte des Businessplans, Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB Gewerberecht, Unternehmer, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten), Vertragstypen, Risiken.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des Personalmanagements aus Sicht eines touristischen Unternehmens erläutern;
  • Strichaufzählung
    personelle Herausforderungen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Managementfunktionen, Managementkonzepte und Führungsstile beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die strategische und operative Ebene im Unternehmen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    in Grundzügen die Elemente der Organisationsentwicklung erläutern;
  • Strichaufzählung
    Risiken im Unternehmensbereich nennen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten aufzeigen mit Risiken umzugehen und Strategien nennen;
  • Strichaufzählung
    Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren;
  • Strichaufzählung
    die Geschäftsfelder der Kreditinstitute beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Geschäfte, die Banken für bzw. mit Privatpersonen und touristischen Unternehmen tätigen, erklären;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über mögliche Anlageformen geben und Empfehlungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    Trends in der Geldanlage nennen und diese hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Anlagemöglichkeiten hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit analysieren.

Lehrstoff:

Personalmanagement.

Unternehmensführung:

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile.

Aufbau- und Ablauforganisation.

Risikomanagement, Versicherungen.

Kreditinstitute:

Aufgaben und Geschäftsfelder

Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftlichen Grundbegriffe verstehen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Wirtschaftssysteme und -ordnungen sowie Wirtschaftstheorien in Grundzügen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    das „Angebot-Nachfrage-Modell“ erläutern und seine Grenzen aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    den Konjunkturablauf beschreiben;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftspolitische Ziele sowie mögliche Zielkonflikte definieren und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Ansätze erklären;
  • Strichaufzählung
    Aus- und Wechselwirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Staates als wirtschaftspolitischer Faktor darstellen;
  • Strichaufzählung
    wichtige Ursachen für die Arbeitslosigkeit unterscheiden sowie individuelle und gesellschaftliche Folgen der Arbeitslosigkeit erläutern;
  • Strichaufzählung
    Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und deren Wirkung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die zentralen Anliegen, die Aufgaben und Organe der Europäischen Währungsunion, deren wirtschaftspolitische Strategien und Instrumente beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die grundlegende Funktionsweise von Börsen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit von Staaten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    globale wirtschaftliche Zusammenhänge beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Ursachen für Unternehmenskrisen und einfache Maßnahmen zur Krisenbewältigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einen Einblick in die Grundlagen des Insolvenzrechts geben sowie den Prozess der Unternehmenssanierung und –auflösung beschreiben.

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, volkswirtschaftliche Lehrmeinungen, gesamtwirtschaftliche Ziele.

Konjunktur und Wirtschaftspolitik:

Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik, Einkommensverteilung, Einkommenspolitik, Geld und Währung (Geldpolitik, Inflation, Deflation), Fiskalpolitik.

Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik.

Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz.

Europäische Währungsunion.

Kapitalmarkt.

Börsen.

Krisenmanagement.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    eine einfache Investitionsrechnung erstellen;
  • Strichaufzählung
    Investitionsentscheidungen auf Basis und qualitativer Kriterien treffen;
  • Strichaufzählung
    Finanzierungsalternativen inklusive Förderungen im Tourismus aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben, Prozess und Stellenwert des Controllings im Unternehmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die im Rahmen des Controllings notwendigen Planungsrechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine Abweichungsanalyse auf Basis der Controllingdaten durchführen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Steuerung vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit Verknüpfungen zum Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“ lösen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Finanzierung, Investitionsplanung, -rechnung und -entscheidung, Förderungen im Tourismus.

Controlling:

Planung (Investitionsplanung, Kostenplanung, Erlösplanung, Finanzplanung).

Abweichungsanalyse, Kennzahlen, Controlling Instrumente (zB Balanced Scorecard).

Case Studies:

Komplexe betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu „Rechnungswesen und Controlling“

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

3.5 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Finanzpläne aus dem Privat- bzw. Unternehmensbereich erstellen und erklären sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren;
  • Strichaufzählung
    Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten;
  • Strichaufzählung
    die Zahllast ermitteln und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen sowie erklären;
  • Strichaufzählung
    Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden sowie deren Erfolgswirksamkeit beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle auf Konten erfassen und diese abschließen;
  • Strichaufzählung
    einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen sowie die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    den Erfolg direkt bzw. indirekt ermitteln und das Ergebnis interpretieren.

Lehrstoff:

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Buchführung:

Einführung in die Doppelte Buchführung, Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Einfache Geschäftsfälle auch anhand von Belegen:

zB Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- bzw. Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank, Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen;
  • Strichaufzählung
    Sonderzahlungen abrechnen;
  • Strichaufzählung
    einen Lohn- und Gehaltszettel erklären;
  • Strichaufzählung
    Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz Online durchführen;
  • Strichaufzählung
    den (gesamten) Personalaufwand für den Dienstgeber darstellen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen;
  • Strichaufzählung
    Stellenwert, Aufgaben und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhang sowie Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären;
  • Strichaufzählung
    Aufwände zu Kosten und Erträge zu Erlösen überleiten;
  • Strichaufzählung
    Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten ermitteln und die Zuschlagsätze ermitteln;
  • Strichaufzählung
    branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen;
  • Strichaufzählung
    zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge und die Gewinnschwelle ermitteln sowie betriebswirtschaftliche Entscheidungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    das Betriebsergebnis ermitteln, analysieren und betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen.

Lehrstoff:

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Kostenrechnung:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung:

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung:

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bewertungsvorschriften, Bewertungsgrundsätze und Wertmaßstäbe für die einzelnen Bilanzpositionen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der Anlagenbewertung erklären;
  • Strichaufzählung
    Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen und eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkung der Anlagenbewertung auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erkennen;
  • Strichaufzählung
    ein Anlageverzeichnis erklären und Anlagenzugänge erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Verbrauchsermittlung durchführen sowie Bestandsveränderungen inklusive Schwund und Abwertung verbuchen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der Forderungsbewertung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung von Forderungen auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Bewertung von Verbindlichkeiten und die entsprechenden Buchungen vornehmen, deren Aufgabe erklären sowie die Auswirkung auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung erklären, die Art der notwendigen Rechnungsabgrenzung erkennen sowie die Auswirkung der Bewertung von Rechnungsabgrenzungen auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Erfolg unter Berücksichtigung der Bewertungsarbeiten ermitteln;
  • Strichaufzählung
    eine Erfolgsverteilung für eine Gesellschaftsform erstellen und kontieren;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht bzw. Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären;
  • Strichaufzählung
    komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen des Jahresabschlusses, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln, Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens:

Einfache Bewertung von Material bzw. Waren (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen.

Erfolgsermittlung, Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    das System der Einkommensteuer erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Einkommensteuer berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Rücklagen und deren Verortung in der Bilanz erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären;
  • Strichaufzählung
    einen Jahresabschluss lesen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    aus dem Jahresabschluss finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen, interpretieren sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    Kapitalflussrechnungen erstellen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und den Stellenwert des Controllings zur Steuerung des Unternehmens erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache Budgets für touristische Betriebe erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der Jahresabschlusses mit Instrumenten der Gefahrenfrüherkennung (zB Quicktest) auswerten und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht nennen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
  • Strichaufzählung
    komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen.

Lehrstoff:

Steuerrecht:

Einkommensteuer, Einkunftsarten, Berechnung.

Rücklagen:

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung.

Jahresabschluss:

Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse, Controlling, Planungsrechnung (Budget).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Aktuelle Entwicklungen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“.

3.6 RECHT

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe;
  • Strichaufzählung
    die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
  • Strichaufzählung
    Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen.

Lehrstoff:

Bürgerliches Recht.

Personen-und Familienrecht.

Erbrecht.

Grund- und Menschenrechte.

Non-Governmental Organisations (NGOs).

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Rechtsvorschriften beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
  • Strichaufzählung
    Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen.

Lehrstoff:

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Rechtsvorschriften beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
  • Strichaufzählung
    Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen.

Lehrstoff:

Schadenersatzrecht.

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Strafrecht und Strafprozessrecht.

3.7 TOURISMUSMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Organisationsformen und Organisationsstrukturen beschreiben sowie deren Bedeutung für die betrieblichen Abläufe unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Veränderung und Entwicklung von Organisationsstrukturen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Unternehmenskultur und unterschiedlicher Führungskonzepte für den Betrieb und die Tourismusbranche darstellen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Kommunikationstechnik beschreiben und situationsadäquat anwenden.

Lehrstoff:

Tourismusorganisationen:

Grundlagen der Organisationsentwicklung, Organisationsstrukturen im Tourismus, Bedeutung der Organisationskultur, Führungskonzepte.

Verhandlungstechnik und Public Relations (PR):

Verhandlungs- und Argumentationstechnik (Vorbereitung, Verhandlungsstrategien, Argumentationsarten, Frage- und Antworttechnik), Öffentlichkeitsarbeit (Zielgruppenanalyse, Rahmenbedingungen, Zusammenarbeit mit den Medien), PR und Unternehmenswert.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Aufgaben aus den Bereichen allgemeine Tourismusverwaltung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie Verwaltung von Freizeitanlagen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen selbstständig lösen;
  • Strichaufzählung
    Handlungsstrategien und Programme für die Formen des urbanen Tourismus planen, entwickeln, vermitteln und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Wertewandel und Urbanisierung in der Gesellschaft auf das Freizeitverhalten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Trends im Tourismus nennen.

Lehrstoff:

Spezielle Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Tourismuspolitik, Destinationsmanagement, Organisation des Tourismusbüros.

Trendforschung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnisse und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen vernetzt anwenden;
  • Strichaufzählung
    Projekte im Team planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren;
  • Strichaufzählung
    den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen.

Lehrstoff:

Grundlagen und Methoden des Projektmanagements.

Nachhaltigkeit im Tourismus.

Durchführung von Projekten unter Vernetzung der fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnisse und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen vernetzt anwenden;
  • Strichaufzählung
    Projekte im Team planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren;
  • Strichaufzählung
    den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen.

Lehrstoff:

Durchführung von Projekten unter Vernetzung der fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte.

4. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Ernährung erklären;
  • Strichaufzählung
    das eigene Ernährungsverhalten anhand der Grundsätze einer vollwertigen Ernährung beurteilen und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    einen Einblick in die aktuellen Hygienevorschriften geben und die gute Hygienepraxis anwenden.

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung.

Grundsätze der vollwertigen Ernährung, Ernährungsverhalten.

Energie- und Nährstoffbedarf.

Gute Hygienepraxis.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Grundnährstoffe, Lebensmittel und deren Qualitätsmerkmale beschreiben sowie ihr Wissen praxisgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Bedarf unterschiedlicher Personengruppen erklären und diesen berechnen;
  • Strichaufzählung
    das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung.

Nährstoffbildung, Bedarf und Bedarfsdeckung.

Lebensmittel und Inhaltsstoffe.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    im Einkaufsprozess saisonalen, regionalen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Ernährung sowie deren Bedeutung für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit erklären;
  • Strichaufzählung
    das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren der Lebensmittelproduktion, Lebensmittelhaltbarmachung beschreiben.

Lehrstoff:

Lebensmittel und Inhaltsstoffe, Produktion und Haltbarmachung.

Ernährungsformen, Ernährungstrends.

Verdauung und Stoffwechsel.

Ernährungsbedingte Erkrankungen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    den unterschiedlichen Lebensmitteln die passende Lagerung, Konservierung und Verwendungsmöglichkeit zuordnen;
  • Strichaufzählung
    themenrelevante, aktuelle und fachspezifische Informationen beschaffen, einordnen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren der Lebensmittelproduktion, Lebensmittelhaltbarmachung und Lebensmittelverarbeitung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen.

Lehrstoff:

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung von Lebensmitteln.

Lebensmittelqualität und –kennzeichnung, Lagerung, Konservierungsmethoden.

Lebensmitteltechnologie:

Thermische, biologische, mechanische und chemische Verfahren in Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhaltbarmachung, Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Lebensmitteltoxikologie.

4.2 KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung sowie entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Köchin bzw. des Koches;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene, Ergonomie in betrieblichen Situationen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die fachtheoretischen Grundlagen der Gartechniken praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die regionalen und saisonalen Qualitätskriterien der verwendeten Lebensmittel sowie deren Verwendungsmöglichkeiten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und mengenmäßig anpassen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    können einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen;
  • Strichaufzählung
    gehen gewissenhaft mit den verwendeten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten um;
  • Strichaufzählung
    können ökologische und ökonomische Maßnahmen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können einfache Menüs erstellen;
  • Strichaufzählung
    können die gängigen Fachausdrücke verwenden.

Lehrstoff:

Berufsbild Köchin bzw. Koch.

Unfallverhütung, Brandschutz, Erste Hilfe, Hygienevorschriften.

Einrichtung und Inventar, Ergonomie.

Kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Grundzubereitungsarten, Grundrezepturen, Menüplanung.

Fachvokabular.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können Speisen der regionalen und nationalen Küche unter Anwendung ernährungsbezogener Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    zeigen einen wertschätzenden Umgang sowie eine situationsgerechte Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen;
  • Strichaufzählung
    können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die gängigen Fachausdrücke verwenden.

Lehrstoff:

Regionale und nationale Speisen, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Qualitätskontrolle von Speisen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können theoretische und praktische Grundlagen der Speisenzubereitungen in einer Restaurant- und/oder Großküche unter Berücksichtigung saisonaler Aspekte umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    können Convenience Produkte bedarfsgerecht einsetzen und kritisch bewerten;
  • Strichaufzählung
    können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben;
  • Strichaufzählung
    können Lebensmittel des täglichen Bedarfs, auch mit Computerunterstützung, bestellen, den Hygienebestimmungen entsprechend übernehmen und fachgerecht lagern;
  • Strichaufzählung
    können die gängigen Fachausdrücke erklären und verwenden.

Lehrstoff:

Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Komplexe Arbeitsprozesse.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Lagerhaltung.

Gute Hygienepraxis.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    können unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse Speisenfolgen planen, organisieren und herstellen;
  • Strichaufzählung
    können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben;
  • Strichaufzählung
    haben grundlegendes, theoretisches Wissen, sowie praktische Fertigkeiten um selbstständig Rezepturen unter regionalen und saisonalen Aspekten zu erarbeiten und können diese mit modernen Zubereitungstechniken umzusetzen;
  • Strichaufzählung
    können die theoretischen Grundlagen der À-la-carte-Küche unter Anleitung praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    können Grundstrukturen der Catering-, Buffet- und Bankettorganisation beschreiben und ausgewählte Varianten praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage auf Beschwerden sowie Reklamationen angemessen und professionell zu reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Fachausdrücke erklären und verwenden.

Lehrstoff:

Ausgewählte regionale, nationale, internationale Speisen, Menüarten, Menügestaltung, Veranstaltungsorganisation (Catering, Bankett, Buffet).

Qualitätskontrolle von Speisen.

Beschwerdemanagement.

Aktuelle Trends.

Gute Hygienepraxis.

Fachvokabular.

4.3 SERVICEORGANISATION, SERVIEREN UND GETRÄNKE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung sowie entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Restaurantfachfrau bzw. des Restaurantfachmannes;
  • Strichaufzählung
    wissen über die theoretischen Grundlagen der Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmungen und der aktuellen Hygienerichtlinien Bescheid;
  • Strichaufzählung
    können die wesentlichen Fachbegriffe erklären;
  • Strichaufzählung
    können unter Anleitung aufdecken und servieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über grundlegende Kenntnisse ausgewählter Getränke;
  • Strichaufzählung
    können mit Lebensmitteln, Getränken und Arbeitsmaterialien verantwortungsbewusst umgehen;
  • Strichaufzählung
    können mit Alkohol sachgemäß umgehen und die Gefahren des Alkohols beschreiben.

Lehrstoff:

Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme.

Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmung und Hygiene.

Grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens.

Einfaches Getränke- und Weinservice, einfaches Speisenservice, einfaches Frühstücksservice.

Fachvokabular.

Tischkultur und Tischoptik, Gedeckarten, Menüreihenfolge, Inventar und Mise en place.

Getränke:

Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke, Gefahren des Alkohols. Schankanlagen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können nationale und internationale Gäste fachlich kompetent beraten;
  • Strichaufzählung
    können Servierabläufe im Restaurant durchführen;
  • Strichaufzählung
    können Heißgetränke zubereiten und servieren;
  • Strichaufzählung
    können Bonier- und Abrechnungssysteme anwenden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Kenntnisse im Bereich Produktion, Verkauf und Ausschank von Bier und Wein.

Lehrstoff:

Mahlzeiten des Tages.

Gehobenes Menüservice, erweitertes Frühstücksservice, Heißgetränke und Getränkeservice.

Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen.

Gästebetreuung, Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen.

Gute Hygienepraxis.

Getränke:

Bier, Wein, Weinland Österreich.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Aufgaben des Servicebereiches selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arten des Getränkeservices anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeiten am Tisch des Gastes durchführen;
  • Strichaufzählung
    Spezialgedecke beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Speisen-, Menü- und Getränkekarten gestalten;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Kenntnisse über ausgewählte Getränke wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken anwenden.

Lehrstoff:

Getränkeservice und gehobenes Weinservice, Englisches und Französisches Service.

Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Arbeiten am Tisch des Gastes, Spezialgedecke.

Getränke:

Internationale Weinbaugebiete, Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine, Destillationsverfahren.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Menü-, Speise- und Getränkekarten erklären;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Arbeiten am Tisch des Gastes inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    Veranstaltungen unter Anleitung planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Servierabläufe selbstständig organisieren, durchführen und evaluieren;
  • Strichaufzählung
    dem Gast Getränke und Speisen empfehlen;
  • Strichaufzählung
    auf Beschwerden des Gastes professionell und angemessen reagieren;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse im Bereich der Bar anwenden.

Lehrstoff:

Bankett, Seminar und Catering.

Harmonie von Speisen und Getränken, erweitertes Speisen- und Getränkeservice.

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufspsychologie.

Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

Getränke:

Die Bar, Bargetränke, Spirituosen.

4.4 WAHLPFLICHTBEREICH: SPEZIALISIERUNG

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen. (siehe Abschnitt römisch drei Schulautonome Bestimmungen ff.)

Modul – „Jungsommelière und Jungsommelier Österreich“

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsaufgaben einer Sommeliere bzw. eines Sommeliers beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Grundlagen des österreichischen Weinbaus erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung sowie den sachgemäßen Umgang mit Alkohol erklären;
  • Strichaufzählung
    Weinbau- und Kellertechnik der Winzerin bzw. des Winzers beschreiben;
  • Strichaufzählung
    österreichische Weinbaugebiete und deren Weine benennen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte internationale Weinbaugebiete und deren Weine beschreiben.

Lehrstoff:

Arbeitsaufgaben der Sommeliere bzw. des Sommeliers, Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung.

Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    Getränke, insbesondere Weine verkosten, beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    österreichische Weintypen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    eine Weinkarte erstellen;
  • Strichaufzählung
    Weineinkauf und Lagerung beschreiben und durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine Gästeberatung und Gästebetreuung durchführen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Trends in der Weinbauszene beschreiben.

Lehrstoff:

Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken.

Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation, Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation von Weinen, Umgang mit dem Gast.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Käsekennerin und Käsekenner in Österreich“

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Käses geben und die wirtschaftliche Bedeutung von Käse in Geschichte und Gegenwart nennen;
  • Strichaufzählung
    wissen über den Rohstoff Milch Bescheid und können die ernährungsphysiologische Bedeutung von Käse erklären;
  • Strichaufzählung
    können den Weg von der Milch zum Käse beschreiben und das Grundschema der Käseherstellung theoretisch erklären;
  • Strichaufzählung
    können die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Lebensmittelhygiene nennen;
  • Strichaufzählung
    können die sensorische Analyse eines Käses anhand einer Checkliste durchführen;
  • Strichaufzählung
    können die für den Käseeinkauf relevanten Faktoren erläutern sowie Käse fachlich richtig verpacken und lagern;
  • Strichaufzählung
    können fehlerhafte Käse erkennen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    können die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer in Bezug auf die Käsetradition erläutern;
  • Strichaufzählung
    können die verschiedenen Reifungstypen erklären.

Lehrstoff:

Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung.

Einführung in die Sensorik, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene.

Reifungstypen, Qualitätsmerkmale.

Käseland Österreich.

Käseeinkauf, Lagerung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    die Harmonie verschiedener Käsesorten und Getränke erläutern sowie Brot und Beigaben empfehlen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Käsetypen, deren Charakteristik und typischen Geschmack beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Käse der wichtigsten internationalen Länder beschreiben und deren ursprungsgeschützte Bezeichnungen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und die Bedeutung des Affinierens beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe verwenden;
  • Strichaufzählung
    ein praxisbezogenes Angebot (Wareneinsatz) laut vorgegebener Aufgabenstellung erstellen;
  • Strichaufzählung
    entsprechende Beratung bei der Auswahl des Käseangebotes durchführen und ein Verkaufsgespräch führen;
  • Strichaufzählung
    auf Gästewünsche reagieren und auf Beschwerden professionell reagieren;
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über Käse mit anderen Gegenständen vernetzt anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen Käsewagen nach fachlichen Kriterien aufbauen und ein situationsadäquates Käseservice durchführen.

Lehrstoff:

Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie.

Käse und Getränke, Käse und Brot/Gebäck, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse.

Käse in Europa.

Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen, Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement.

Angebotserstellung, Kalkulation.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich“

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können die Bekleidungsrichtlinien und die unterschiedlichen Anforderungen an das Barpersonal erläutern;
  • Strichaufzählung
    können die Gefahren und den sachgemäßen Umgang mit Alkohol beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können eine Bar Mise en Place selbstständig aufbauen und einfache alkoholfreie Mixgetränke zubereiten;
  • Strichaufzählung
    können den geschichtlichen Hintergrund der Bar und der Cocktails sowie die Grundlagen eines Barstocks erklären;
  • Strichaufzählung
    können die Verwendung von Bargeräten, -utensilien und –gläsern erklären und diese fachgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    können alkoholfreie Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden;
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Bartypen und deren Schwerpunkte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einfache Mixgetränke mit Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Kalkulation sowie der Barkartengestaltung beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    können alkoholische Getränke beschreiben und fachgerecht in der Bar verwenden.

Lehrstoff:

Barpersonal, Gefahren des Alkohols.

Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails.

Grundlagen des Barstock, Bargeräte und -utensilien, Bargläser.

Alkoholfreie Getränke.

Fachvokabular.

Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Barkalkulation.

Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau).

Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und alkoholfreie Eigenkreationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    können aktuelle Trends in der Bar erläutern;
  • Strichaufzählung
    können Barmaße verstehen und einen Barstock aufbauen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Mixgetränke sowie deren Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    können alkoholische Getränke beschreiben und fachgerecht in der Bar verwenden;
  • Strichaufzählung
    können Getränke in Optik und Geruch zu beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können verkaufsfördernde Maßnahmen anwenden und auf Beschwerden professionell reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Standardrezepturen jeder Mixgetränkegruppe beschreiben und diese fachgerecht zubereiten;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Zigarrenkunde wiedergeben und ein Zigarrenservice beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können den Aufbau einer Barkarte beschreiben und dieses Wissen anwenden.

Lehrstoff:

Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen.

Trends in der Bar, Showbarkeeping.

Barmaße, erweiterter Barstock.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren.

Mixgetränkegruppen und Rezepturen.

Destillationsverfahren, Spirituosen.

Sensorik – CO (Couleur, Odeur).

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden.

Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service).

Barkarte.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

5. BETRIEBSPRAKTIKUM UND ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  • Strichaufzählung
    können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Erscheinungsbild sowie Kleidung den Anforderungen des Berufsbildes;
  • Strichaufzählung
    können Gäste betreuen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung, des Hygienemanagements und der Abfallbewirtschaftung unter Anleitung praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können unter Anleitung betriebsrelevante Maschinen bedienen;
  • Strichaufzählung
    einfache Betriebsabläufe in der Gastronomie und Hotellerie beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können unter Anleitung im Team mitarbeiten.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast.

Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Gästetypen erkennen und auf deren Bedürfnisse eingehen;
  • Strichaufzählung
    für betriebliche Abläufe Checklisten erstellen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- bzw. Verpflegungsbetrieben beschreiben und aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mitarbeiten.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Betriebliche Checklisten.

Branchenspezifische Software.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Umgangsformen situationsgerecht einsetzen und selbstbewusst auftreten;
  • Strichaufzählung
    für betriebliche Abläufe Checklisten erstellen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- bzw. Verpflegungsbetrieben beschreiben und aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mitarbeiten.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Betriebliche Checklisten.

Gute Hygienepraxis.

Branchenspezifische Software.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Veranstaltungsmanagements beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Instrumente des Projektmanagements im Veranstaltungsmanagement anwenden;
  • Strichaufzählung
    touristische Veranstaltungen im Team planen, durchführen und evaluieren.

Lehrstoff:

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Veranstaltungsmanagement, Projektmanagement in Gastronomie und Hotellerie.

Durchführung eines Projektes.

Branchenspezifische Software.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
  • Strichaufzählung
    Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 3 Monaten (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Im RIS seit

21.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2026

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40176810

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