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Lehrpläne der humanberuflichen Schulen Anl. 1/3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 340/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 235/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/3

Inkrafttretensdatum

01.09.2019

Außerkrafttretensdatum

10.12.2019

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage A3 DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

 

1.

Religion

2

2

2

6

(römisch drei)

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

4

2

3

9

(römisch eins)

2.2

Englisch

3

3

3

9

(römisch eins)

2.3

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

4

römisch drei

2.4

Naturwissenschaften2

2

2

2

6

römisch drei

2.5

Psychologie

0

0

2

2

römisch drei

2.6

Musik, Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck

2

2

2

6

römisch vier a

3.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

 

 

 

 

 

3.1

Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeografie

2

2

0

4

römisch drei

3.2

Betriebswirtschaft

1

2

2

5

römisch eins

3.3

Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen3

3

3

3

9

römisch eins

3.4

Recht

0

0

2

2

römisch drei

3.5

Officemanagement und angewandte Informatik3

3

2

2

7

römisch zwei

4.

Ernährung, Gastronomie und Hotellerie

 

 

 

 

 

4.1

Ernährung

0

3

0

3

römisch drei

4.2

Küchen- und Restaurantmanagement3

5

5

5

15

römisch vier a

4.3

Betriebsorganisation (mit Übungen)3

1

1

0

2

römisch zwei

5.

Wirtschaftswerkstatt3 4

3

3

3

9

römisch eins

6.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(römisch vier a)

Wochenstundenzahl

33

36

34

103

 

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

2

römisch drei

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

34

105

 

C. Pflichtpraktikum

Mindestens 8 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse

 

 

 

 

 

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen5

 

 

 

 

 

E. Förderunterricht5

 

 

 

 

 

F. Fakultatives Praktikum

4 Wochen

 

 

 

 

 

________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

3 Mit Computerunterstützung.

4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom mit 3-9 Wochenstunden festgelegt werden.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch drei).

G. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

4 Gemäß Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der Paragraphen 52 und 62 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes in den Bereichen der Wirtschaft (insbesondere im Dienstleistungssektor), Verwaltung (auch im Sozial- und Gesundheitsbereich), Ernährung, Tourismus (insbesondere Hotellerie und Gastronomie) und Kultur befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeiten, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen sowie im Team zu arbeiten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  • Strichaufzählung
    Allgemeinbildung einschließlich Naturwissenschaften und kulturelle Bildung,
  • Strichaufzählung
    Sprache und Kommunikation,
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Bildung,
  • Strichaufzählung
    Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • Strichaufzählung
    Ernährung, Gastronomie und Hotellerie sowie
  • Strichaufzählung
    berufsorientierte Praxis
sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    sie beherrschen ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen für ihre Berufspraxis;
  • Strichaufzählung
    sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden;
  • Strichaufzählung
    sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken sowie zu verantwortlichem Handeln fähig;
  • Strichaufzählung
    sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren;
  • Strichaufzählung
    sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln;
  • Strichaufzählung
    sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen;
  • Strichaufzählung
    sie können selbstständig Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten;
  • Strichaufzählung
    sie können Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und argumentieren sowie in einer Fremdsprache situationsgerecht kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen;
  • Strichaufzählung
    sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen und fachliche Kompetenz;
  • Strichaufzählung
    sie können ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt;
  • Strichaufzählung
    sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz und können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln;
  • Strichaufzählung
    sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Menschen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben mitgestaltend teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    ihr Umfeld bewusst beobachten und es mit allen Sinnen erfassen;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    kreativ arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll, umweltbewusst und gesundheitsbewusst handeln;
  • Strichaufzählung
    zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    bewusst mit Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen sowie das Niveau A2+ in der Fertigkeit Schreiben;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
  • Strichaufzählung
    im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
  • Strichaufzählung
    längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen;
  • Strichaufzählung
    können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen;
  • Strichaufzählung
    dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen;
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen.

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden;
  • Strichaufzählung
    flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen;
  • Strichaufzählung
    dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen;
  • Strichaufzählung
    in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen;
  • Strichaufzählung
    sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen;
  • Strichaufzählung
    die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden;
  • Strichaufzählung
    die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten.

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

         1. Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern;
  • Strichaufzählung
    suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen;
  • Strichaufzählung
    können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen;
  • Strichaufzählung
    verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

         2. Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

         3. Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

  • Strichaufzählung
    Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln;
  • Strichaufzählung
    in Diskussionen das Wort zu ergreifen;
  • Strichaufzählung
    beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten.

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erklären und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen;
  • Strichaufzählung
    können wesentliche Merkmale des eigenen Lebens- und Wirtschaftsraumes nennen und Vergleiche zu anderen ziehen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse und können in ihren unterschiedlichen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument, Bürgerin und Bürger) verantwortungsbewusst agieren;
  • Strichaufzählung
    können die wechselseitige Beeinflussung und Entwicklung von Mensch und Ökosystem einschätzen sowie verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln;
  • Strichaufzählung
    können Informationstechnologien situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform nutzen;
  • Strichaufzählung
    können Fachbegriffe situationsadäquat verwenden;
  • Strichaufzählung
    können mit fachspezifischen Medien zielgerichtet und bewusst umgehen;
  • Strichaufzählung
    können mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im alltäglichen und beruflichen Bereich bewältigen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus dem alltäglichen, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, verarbeiten und verwenden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können in ihrem beruflichen Handeln die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit, der Regionalität und der Gesundheitsorientierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    können relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Bedeutung und Maßnahmen der Qualitätssicherung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können Maßnahmen der Qualitätssicherung anwenden;
  • Strichaufzählung
    beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation richtig einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der geforderten beruflichen Position übernehmen;
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen lösen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Teamfähigkeit sowie Problemlösungskompetenz, sind in der Lage eigenverantwortlich zu handeln und können Feedback geben und annehmen;
  • Strichaufzählung
    können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 3 bis maximal 9 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 6 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

  • Strichaufzählung
    innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 4 Wochenstunden eingeführt werden oder
  • Strichaufzählung
    das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“ um mindestens 4 Wochenstunden erhöht werden.
  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus muss mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden.
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab der 2. Klasse folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie):
    1. Absatz eins,
      Von den gemäß Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden und/oder
    2. Absatz 2,
      die gemäß Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – können zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden.
  3. Ziffer 4
    Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Strichaufzählung
    Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  • Strichaufzählung
    Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  • Strichaufzählung
    Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  • Strichaufzählung
    Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  • Strichaufzählung
    Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
  • Strichaufzählung
    Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  • Strichaufzählung
    Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  • Strichaufzählung
    Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  • Strichaufzählung
    Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  • Strichaufzählung
    Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
  • Strichaufzählung
    Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  • Strichaufzählung
    Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  • Strichaufzählung
    Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:

  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
  • Strichaufzählung
    Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
  • Strichaufzählung
    In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Lernenden zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck:

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie
  • Strichaufzählung
    deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt steht

  • Strichaufzählung
    die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
  • Strichaufzählung
    die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Ernährung:

Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins, damit domänenrelevante Fragestellungen erkannt und bewertet werden können.

Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in berufliche Situationen transferieren und anwenden zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Küchen- und Restaurantmanagement sowie Betriebsorganisation:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftswerkstatt:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Wirtschaftswerkstatt“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

  • Strichaufzählung
    Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können;
  • Strichaufzählung
    das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen;
  • Strichaufzählung
    Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können;
  • Strichaufzählung
    Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen;
  • Strichaufzählung
    moderne Technologien nutzen;
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    kommunikations- und teamfähig arbeiten;
  • Strichaufzählung
    eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen;
  • Strichaufzählung
    Führungsaufgaben übernehmen;
  • Strichaufzählung
    ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen;
  • Strichaufzählung
    ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können.

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  • Strichaufzählung
    Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  • Strichaufzählung
    Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern., um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  • Strichaufzählung
    Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  • Strichaufzählung
    Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  • Strichaufzählung
    Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  • Strichaufzählung
    Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“.
  • Strichaufzählung
    Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  • Strichaufzählung
    In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  • Strichaufzählung
    organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind,
  • Strichaufzählung
    Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ eignen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Insbesondere in der 1. Klasse sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT 2.1 DEUTSCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
  • Strichaufzählung
    können aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können passende Gesprächsformen in Sprechsituationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    können sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsum.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    können aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    können sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Kerninformationen aus Medienbeiträgen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen ordnen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    können Redeabsichten erkennen;
  • Strichaufzählung
    können Feedback geben und einholen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Medienbeiträge.

Gestaltendes Vorlesen.

Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    können an Diskussionen teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    können Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  • Strichaufzählung
    können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen:

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  • Strichaufzählung
    können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  • Strichaufzählung
    können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können kurzen einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten,
  • Strichaufzählung
    können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, einfache Telefonate.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit und Gesundheitseinrichtungen, Wellness.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

Insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  • Strichaufzählung
    verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Tourismus und Gastronomie, Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

Insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen), einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen;
  • Strichaufzählung
    verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
  • Strichaufzählung
    verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung.

Bewerbung, Praxisreflexion, Arbeitsfelder und –abläufe, Kommunikationstechnologie.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  • Strichaufzählung
    verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen;
  • Strichaufzählung
    verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  • Strichaufzählung
    können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
  • Strichaufzählung
    können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  • Strichaufzählung
    können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    können ein Repertoire von einfachen Strukturen und von häufig verwendeten Redefloskeln und Wendungen ausreichend korrekt verwenden, machen aber noch elementare Fehler; trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten;
  • Strichaufzählung
    verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    zeigen eine Rechtschreibung, Zeichensetzung und Gestaltung die exakt genug ist, so dass die Texte großteils verständlich sind;
  • Strichaufzählung
    können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung, Kultur.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.3 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können demokratische Prinzipien verstehen und sie in ihrem Umfeld umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Möglichkeiten politischer Partizipation zu nutzen;
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen.

Lehrstoff:

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure.

Grundlagen und Aufgaben des Staates.

Verfassungsprinzipien.

Rolle der Medien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über historisches Grundverständnis;
  • Strichaufzählung
    können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können historische Zusammenhänge nennen;
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben.

Lehrstoff:

Aufgabe der Geschichte.

Quellen, Methoden.

Orientierung in der Zeit.

Historische Epochen im Überblick.

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über historisches Grundverständnis;
  • Strichaufzählung
    können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können historische Zusammenhänge beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Ideologien.

Österreich und die Welt 1914 bis 1945:

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Krisen der Demokratien.

Kommunismus, Nationalsozialismus. Verfolgung, Holocaust und Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen.

Europa und die Welt nach 1945:

Kalter Krieg; europäische Integration.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über historisches Grundverständnis;
  • Strichaufzählung
    können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können historische Zusammenhänge erläutern;
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme erläutern;
  • Strichaufzählung
    können aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen;
  • Strichaufzählung
    können soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

2.4 NATURWISSENSCHAFTEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Teilchenmodelle beschreiben;
  • Strichaufzählung
    wichtige chemische Formeln nennen;
  • Strichaufzählung
    die Merkmale des Lebens nennen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arten der Fortpflanzung aufzählen.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Arbeitsweisen der Naturwissenschaften beschreiben;
  • Strichaufzählung
    mit dem Periodensystem arbeiten;
  • Strichaufzählung
    nach Anleitungen einfache Versuche durchführen;
  • Strichaufzählung
    können Gefahrensymbole einordnen und mit gefährlichen Stoffen umgehen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen gefährlicher Stoffe auf Gesundheit und Umwelt einschätzen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Familienplanung beschreiben und verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“:

Einstieg und Ausblick:

Bedeutung der Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik für das tägliche Leben und ihre Zusammenhänge mit anderen Fachbereichen wie Ernährung, Psychologie, Wirtschaftsgeografie bzw. wirtschaftliche Fächer.

Arbeitsweise der Naturwissenschaften:

Modellbildung; internationales Einheitensystem. einfache Experimente und Messungen, Beobachtung und Protokoll, Mikroskopieren; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen, Arbeitsplatzsicherheit, Hygiene.

Mikrokosmos, Makrokosmos (Bausteine der Materie. Periodensystem).

Vom Molekül zur Zelle (Prokaryont, Eukaryont, Evolution).

Zelldifferenzierung, Gewebe, Organ, Organismus.

Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“:

Struktur einfacher Moleküle am Beispiel von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Grundlagen chemischer Bindungen und chemischer Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion).

Von der Zelle zum Organismus:

Eizelle, Samenzelle, DNA, Chromosom, Mitose, Meiose, Geschlechtsorgane, Entwicklung; Stammzellen, Klonen, In-Vitro-Fertilisation und Pränataldiagnostik, ethische Aspekte; Schwangerschaft und Geburt.

Sexualität:

Verhütung, Familienplanung; Geschlechtskrankheiten, sexuell übertragbare Erkrankungen; Individualhygiene.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe richtig benützen;
  • Strichaufzählung
    an Modellen und Grafiken Organe den Organsystemen zuordnen, beschriften und erklären.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Übertragung von Infektionskrankheiten und die Bedeutung von Hygienemaßnahmen und Impfungen erklären;
  • Strichaufzählung
    krankmachende Faktoren und präventive Maßnahmen in Bezug auf Zivilisationserkrankungen nennen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Stammbäume vergleichen, unterscheiden und daraus Schlussfolgerungen ziehen;
  • Strichaufzählung
    zu ausgewählten Themen der Genetik und Gentechnologie kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung einer gesunden Lebensführung für ihre eigene Entwicklung einschätzen.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Mensch und Gesundheit“:

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung.

Blutkreislauf und Immunsystem:

Aufbau und Funktion des Herz-Kreislauf-Systems und Erkrankungen, Aufbau und Funktion des Atmungssystems und Erkrankungen, Wirkung von Mikroorganismen, Infektionskrankheiten, Impfungen.

Gesundheit und Hygiene, Prophylaxe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe richtig benützen;
  • Strichaufzählung
    an Modellen und Grafiken Organe den Organsystemen zuordnen, beschriften und erklären;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Aufgaben des Nerven- und Hormonsystems vergleichen und an Beispielen erklären.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    krankmachende Faktoren und präventive Maßnahmen in Bezug auf Zivilisationserkrankungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    nach Versuchsanleitungen einfache Experimente zur Sinnesphysiologie durchführen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung einer gesunden Lebensführung für ihre eigene Entwicklung erkennen;
  • Strichaufzählung
    das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel einschätzen und Vermeidungsstrategien anwenden.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Mensch und Umwelt“:

Überblick über die Organsysteme:

Verdauungssystem und Bewegungsapparat; Erkrankungen.

Aufbau und Funktion der Sinnesorgane – Informationen aus der Umwelt:

Akustische, optische und thermische Reize (Grundlagen von Schall und Akustik, Licht und Optik, Temperatur und Wärme).

Grundlegendes zum Bau und zur Funktionsweise von Steuersystemen:

Chemische und elektrische Vorgänge des Hormon- und Nervensystems im Überblick.

Psychische Erkrankungen, Sucht.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe richtig verwenden;
  • Strichaufzählung
    sowohl ökologische als auch industrielle Stoffkreisläufe erklären;
  • Strichaufzählung
    Energieformen, Energieträger, Umwandlungsprozesse und Energiesparmaßnahmen beschreiben.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren und die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems erfassen;
  • Strichaufzählung
    Beispiele für spezielle Anpassungen an Umweltbedingungen nennen;
  • Strichaufzählung
    einfache angeleitete Untersuchungen zu den Themen Wasser und Boden durchführen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre Eigenverantwortlichkeit an ausgewählten Beispielen der angewandten Ökologie begründen;
  • Strichaufzählung
    die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder und jedes Einzelnen in den Bereichen Klimaschutz, Konsumverhalten, alternativer Energien und Begrenztheit von natürlichen Rohstoffen erkennen.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Ökosysteme und Umweltschutz“:

Grundlagen der Ökologie anhand ausgewählter Beispiele:

Abiotische und biotische Faktoren; Biozönose, Biotop, Ökosystem.

Produzent (Pflanze und Fotosynthese), Konsument (Ernährungsformen und Verdauung, Zellatmung und Atemsysteme), Destruent (Bakterien und Pilze).

Wasser, Luft und Boden als Lebensgrundlage:

Bedeutung, Schadstoffe und deren Anreicherung, Untersuchungsmethoden.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe richtig verwenden;
  • Strichaufzählung
    sowohl ökologische als auch industrielle Stoffkreisläufe erklären;
  • Strichaufzählung
    Energieformen, Energieträger, Umwandlungsprozesse und Energiesparmaßnahmen beschreiben.

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren und die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems erfassen;
  • Strichaufzählung
    Beispiele für spezielle Anpassungen an Umweltbedingungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache angeleitete Untersuchungen zu den Themen Wasser und Boden durchführen.

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre Eigenverantwortlichkeit an ausgewählten Beispielen der angewandten Ökologie begründen;
  • Strichaufzählung
    die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder und jedes Einzelnen in den Bereichen Klimaschutz, Konsumverhalten, alternativer Energien und Begrenztheit von natürlichen Rohstoffen erkennen.

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“:

Energiewirtschaft:

Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad, Energiebereitstellung, elektrischer Strom, fossile Energieträger, erneuerbare Energieträger, Atomenergie. Petrochemie, Kunststoffe.

Ökologisches Wirtschaften:

Ökologischer Fußabdruck; biologische Landwirtschaft; Energiesparen, Konsum und Nachhaltigkeit; Abfallwirtschaft; Elektrosmog; Verkehr.

Klima im Wandel:

Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels.

2.5 PSYCHOLOGIE

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie, Wahrnehmung und Lernen, Sozial- und Entwicklungspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt);
  • Strichaufzählung
    zu psychologischen Themen begründet Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden;
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    häufige Strategien der Manipulation (zB in Politik, Werbung, Medien) durchschauen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Psychologie (zB Anwendungsgebiete).

Wahrnehmung und Lernen.

Sozialpsychologie (zB Gruppe und Masse, Konformität und Manipulation).

Entwicklungspsychologie (zB Kindheit, Jugend, Alter).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Persönlichkeitspsychologie, psychische Störungen und Werthaltungen erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt);
  • Strichaufzählung
    zu psychologischen Themen begründet Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden;
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen;
  • Strichaufzählung
    sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    häufige Strategien der Manipulation (zB in Politik, Werbung, Medien) durchschauen.

Lehrstoff:

Persönlichkeitspsychologie (zB Tiefenpsychologie).

Psychische Störungen.

Werthaltungen.

2.6 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    beherrschen stimmtechnische Grundlagen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Melodien mit dem vorhandenen Instrumentarium nachspielen;
  • Strichaufzählung
    können Sachverhalte und Ideen skizzieren;
  • Strichaufzählung
    können bildnerische Techniken zielorientiert einsetzen und Gestaltungsaufgaben lösen;
  • Strichaufzählung
    können Bewegungsabläufe zur Musik in Zeit und Raum bewusst steuern und koordinieren;
  • Strichaufzählung
    können mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortungsvoll umgehen;
  • Strichaufzählung
    können Hör- und Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können sich mit Musik und bildender Kunst auseinandersetzen und anderen ihre Erfahrungen mitteilen.

Lehrstoff:

Skizzieren von Sachverhalten.

Zeichen-, Mal- und druckgrafische Techniken.

Text- und Bildkombinationen.

Dreidimensionales Gestalten mit unterschiedlichen Materialien.

Gemeinsames Singen und Grundlagen des mikrofonalen Singens.

Traditionelle und elektronische Musikinstrumente.

Klassenmusizieren.

Popkultur und Alltagsästhetik.

Pop- und Rockgeschichte.

Aktuelle Tanzströmungen.

Einblicke in kunsthistorische Zusammenhänge anhand ausgewählter Werkanalysen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    mit Medien gestaltend umgehen;
  • Strichaufzählung
    ihr individuelles schöpferisches Potential entwickeln;
  • Strichaufzählung
    das Instrumentarium adäquat einsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortlich umgehen;
  • Strichaufzählung
    ihre eigene Stimme gestalterisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    alleine und in der Gruppe eigene Rhythmen und Melodien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    bildnerische Techniken experimentell einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Elemente des Bildaufbaues analysieren und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Notationen nutzen;
  • Strichaufzählung
    Hör- und Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sich mit regionalen Kulturangeboten auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Komposition in Bild und Musik, Konstruktion und Dekonstruktion.

Elemente des Bildaufbaues.

Notationen.

Entwicklung der Schallaufzeichnung.

Aktuelle digitale Audio-, Bild- und Videoformate.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    ihr individuelles schöpferisches Potential entwickeln;
  • Strichaufzählung
    das Instrumentarium adäquat einsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortlich umgehen;
  • Strichaufzählung
    ihre eigene Stimme bewusst und experimentell einsetzen;
  • Strichaufzählung
    alleine und in der Gruppe eigene Rhythmen und Melodien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    bildnerische Techniken experimentell einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Projekte planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Hör- und Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sich mit dem österreichischen und europäischen Kulturangebot auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion und Wirkung von Ton und Bild erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Wirkung und Funktion von bildender Kunst und Musik.

Analyse und Gestaltung von Werbung.

Alltagsästhetische Phänomene aus den Bereichen Architektur und Design.

Fotografie.

Film.

Zeitbasierte Medien, Bild- und Tonbearbeitung für Tonbildschauen, Videos und Animationen.

Dreidimensionale Objektgestaltung; Form und Funktion.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr schöpferisches Potential musizier- und gestaltungspraktisch nutzen;
  • Strichaufzählung
    das Instrumentarium zielgerichtet anwenden und projektorientiert nutzen;
  • Strichaufzählung
    Ideen in Musik, Bewegung und Raum bewusst darstellen;
  • Strichaufzählung
    bildnerische Techniken eigenverantwortlich und zielorientiert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    alleine und in der Gruppe eigene Rhythmen und Melodien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Werke erkennen, vergleichen und in den historischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    sich kritisch mit Musik und bildender Kunst auseinandersetzen, ihre Erfahrungen bewerten und anderen differenziert mitteilen.

Lehrstoff:

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Epochen anhand ausgewählter Bespiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Ästhetische Aspekte von Festen, Feiern, Festivals und Events.

Musik- und Tanztheater, Performance.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr schöpferisches Potential musizier- und gestaltungspraktisch nutzen;
  • Strichaufzählung
    das Instrumentarium zielgerichtet anwenden und projektorientiert nutzen;
  • Strichaufzählung
    Ideen in Musik, Bewegung und Raum bewusst darstellen;
  • Strichaufzählung
    bildnerische Techniken eigenverantwortlich und zielorientiert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    alleine und in der Gruppe eigene Rhythmen und Melodien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Werke erkennen, vergleichen und in den historischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    sich kritisch mit Musik und bildender Kunst auseinandersetzen, ihre Erfahrungen bewerten und anderen differenziert mitteilen.

Lehrstoff:

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Epochen anhand ausgewählter Beispiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Persönliche Schwerpunktsetzung aus den Inhalten der vergangenen fünf Semester.

3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE 3.1 VOLKSWIRTSCHAFT UND WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    besitzen topografische Grundkenntnisse;
  • Strichaufzählung
    können einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können geologische und geomorphologische Kräfte und ihre Auswirkungen erklären;
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können die Veränderung von Ökosystemen durch die Einwirkung des Menschen erkennen;
  • Strichaufzählung
    können Entwicklungen in der Weltbevölkerung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können erkennen, dass die Ressourcen auf der Erde begrenzt sind;
  • Strichaufzählung
    können die Verteilung und Nutzung der Ressourcen analysieren und Lösungsvorschläge entwickeln;
  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln beschreiben und anwenden.

Lehrstoff:

Orientierung auf der Erde:

Geografische Hilfsmittel zur Orientierung; topografische Grundkenntnisse. PhysiogeografischeGrundlagen.

Mensch und Naturraum:

Geozonen.

Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen.

Erde als Lebensraum:

Entwicklung der Weltbevölkerung; begrenzte Welt und begrenzte Ressourcen.

Ökologische Messgrößen (zB ökologischer Fußabdruck).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    topografische Kenntnisse anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kultur- und Wirtschaftsräume beschreiben;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Auswirkungen und Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der Europäischen Union beschreiben;
  • Strichaufzählung
    grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf das tägliche Leben erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Problematik der ungleichen Verteilung der Ressourcen in einer globalisierten Welt einschätzen und mögliche Lösungsansätze nennen;
  • Strichaufzählung
    Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten erkennen;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität erläutern.

Lehrstoff:

Topografie.

Mensch und Wirtschaft:

Kultur- und Wirtschaftsräume inklusive Europäische Union.

Wirtschaftssystem und Wirtschaftssektoren.

Arm und Reich in einer globalisierten Welt, Migration.

Nachhaltiges Wirtschaften und Lebensqualität.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Volkswirtschaft und einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge erklären;
  • Strichaufzählung
    sich mit einfachen Grundlagen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Volkswirtschaft:

Konjunktur und magisches Vieleck.

Inflation und Verbraucherpreisindex.

Arbeitsmarkt und Sozialpolitik.

3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den einfachen Wirtschaftskreislauf erklären;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages nennen;
  • Strichaufzählung
    den Inhalt des Kaufvertrages erklären;
  • Strichaufzählung
    Liefer- und Zahlungsbedingungen erklären und deren Auswirkungen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    einen Kaufvertrag ordnungsgemäß abwickeln und erfüllen;
  • Strichaufzählung
    Rechnungen gesetzeskonform erstellen;
  • Strichaufzählung
    den Zahlungsverkehr abwickeln und Geschäftsfälle ins Rechnungswesen übertragen.

Lehrstoff:

Der Mensch in der Wirtschaft; grundlegende Begriffe der Wirtschaft.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen; Inhalt, Erfüllung, Zahlungsverkehr.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag erforderlichen Schriftstücke konzipieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Rechte und Pflichten sowie ihre Verantwortung als Konsumentin und Konsument erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Folgen einer vertragswidrigen Erfüllung des Kaufvertrags abschätzen;
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Vorteile des elektronischen Handels nutzen und wissen um die Gefahren Bescheid;
  • Strichaufzählung
    Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben;
  • Strichaufzählung
    die Rechte und Pflichten einer Dienstnehmerin und eines Dienstnehmers erläutern.

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Schriftverkehr; Konsumentenschutz; vertragswidrige Erfüllung; E-Commerce.

Mitarbeiterin und Mitarbeiter im Betrieb:

Rechte und Pflichten einer Mitarbeiterin und eines Mitarbeiters von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des richtigen Umgangs mit Geld anwenden und die Gefahren der Schuldenfalle einschätzen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Sparformen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Finanzierungsformen und deren Risiken nennen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Rechtsformen unterscheiden.

Lehrstoff:

Umgang mit Geld (Sparformen, Kredite, Schulden, Finanzierung).

Überblick über die wesentlichen Rechtsformen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Marketing erläutern;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Business-Plan erstellen.

Lehrstoff:

Grundlagen des Marketings.

Unternehmensgründung:

Businessplan – Geschäftsidee, Ziele eines Unternehmens, Wahl der Rechtsform, Grundlagen des Gewerberechts.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von fairem und nachhaltigem Handeln und Produzieren einschätzen;
  • Strichaufzählung
    als mündige Konsumentinnen und Konsumenten handeln;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Tourismus, aktuelle Trends und mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Menschen erläutern.

Lehrstoff:

Ethik im wirtschaftlichen Handeln:

Einflüsse des wirtschaftlichen Handelns (Unternehmen, Menschen, Kulturen, Natur).

Tourismus und Freizeitwirtschaft:

Bereiche, Trends, Auswirkungen (auf Umwelt und Menschen); Bedeutung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft.

3.3 RECHNUNGSWESEN UND WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Prozentrechnungen und Schlussrechnungen durchführen und Ergebnisse schätzen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Maßeinheiten umrechnen;
  • Strichaufzählung
    ein Kassabuch führen;
  • Strichaufzählung
    eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Grundlagen der Buchführung und der Umsatzsteuer aufzählen;
  • Strichaufzählung
    Nebenbücher führen;
  • Strichaufzählung
    einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären;
  • Strichaufzählung
    aktive und passive Bestandskonten sowie Erfolgskonten erkennen und die Erfolgswirksamkeit von Buchungen auf diese Konten beurteilen;
  • Strichaufzählung
    den Kontenplan verwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Belege erkennen und organisieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese abschließen;
  • Strichaufzählung
    die Umsatzsteuer berechnen und verbuchen.

Lehrstoff:

Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Umrechnung von Maßeinheiten; Schlussrechnung; Prozentrechnung).

Kassabuchführung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Nebenbücher.

Doppelte Buchführung:

Rechtliche Grundlagen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der doppelten Buchführung.

Einfache Geschäftsfälle:

Kontenrahmen und Kontenplan; Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen.

Lehrstoff:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Beschaffung und Absatz, Steuern und Abgaben, sonstige betriebliche Aufwände; laufende Geschäftsfälle im Hotel- und Gastgewerbe).

Standardsoftware.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses durchführen;
  • Strichaufzählung
    ein Anlageverzeichnis führen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Abschreibung berechnen und direkt verbuchen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen;
  • Strichaufzählung
    Anlagenzugänge und Anlagenabgänge verbuchen;
  • Strichaufzählung
    geringwertige Wirtschaftsgüter erkennen und diese verbuchen;
  • Strichaufzählung
    einfache und komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen.

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Grundlagen; Reihenfolge der Abschlussarbeiten).

Anlagenbewertung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Standardsoftware.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Begriffe der Kostenrechnung nennen;
  • Strichaufzählung
    einfache Kalkulationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen;
  • Strichaufzählung
    zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge errechnen;
  • Strichaufzählung
    einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Personalverrechnung nennen;
  • Strichaufzählung
    einfache laufende Bezüge abrechnen und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Abrechnung von Überstunden und Sonderzahlungen nennen;
  • Strichaufzählung
    einfache Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnen und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen.

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Grundbegriffe; Aufgaben und Zielsetzung.

Einfache Kalkulationen.

Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz.

Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing.

Personalverrechnung:

Begriffe.

Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Standardsoftware.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Begriffe der Kostenrechnung erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Kalkulationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen;
  • Strichaufzählung
    zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge errechnen;
  • Strichaufzählung
    einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Personalverrechnung erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache laufende Bezüge abrechnen und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Abrechnung von Überstunden und Sonderzahlungen erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnen und verbuchen;
  • Strichaufzählung
    grundsätzliche Begriffe und Grundzüge der Arbeitnehmerveranlagung und Umsatzsteuervoranmeldung nennen und die nötigen Formulare ausfüllen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen.

Lehrstoff:

Steuerrecht (Begriff; Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Umsatzsteuer – Umsatzsteuervoranmeldung).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 zweistündige Schularbeit.

3.4 RECHT

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die für Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Sozialversicherung erklären;
  • Strichaufzählung
    als mündige Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln.

Lehrstoff:

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Personenrecht.

Grundzüge des Familien- und Erbrechts.

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Konsumentenschutz.

Arbeits- und Sozialrecht.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bereiche des Strafrechts, des Zivil- und Strafprozessrechts sowie des Wirtschaftsrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die für Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden;
  • Strichaufzählung
    die jeweiligen Wege der Rechtsdurchsetzung finden;
  • Strichaufzählung
    als mündige Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln.

Lehrstoff:

Zivil- und Strafrecht:

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.

Wirtschaftsrecht:

Datenschutz, Internet, Urheberrecht.

3.5 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK

1.Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Hardwarekomponenten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Fehler erkennen und sie beheben;
  • Strichaufzählung
    Hilfsquellen nutzen;
  • Strichaufzählung
    Dateien verwalten;
  • Strichaufzählung
    mit komprimierten Dateien arbeiten;
  • Strichaufzählung
    freigegebene Netzwerkressourcen nutzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Änderungen in der Konfiguration eines Betriebssystems vornehmen;
  • Strichaufzählung
    Daten zügig über die Tastatur eingeben;
  • Strichaufzählung
    ÖNORM-gerechte Dokumente erstellen, formatieren und korrigieren;
  • Strichaufzählung
    Bilder und Grafiken anpassen und einfügen;
  • Strichaufzählung
    einfache Präsentationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren;
  • Strichaufzählung
    sicher im Internet agieren;
  • Strichaufzählung
    online recherchieren;
  • Strichaufzählung
    online kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    mit Daten sicher umgehen.
  • Strichaufzählung
    Grundzüge des Urheberrechts erläutern.

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen).

Bildbearbeitung (Bildformate).

Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms).

Internet und Internetdienste.

Datensicherheit.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Tabellen und Formulare erstellen;
  • Strichaufzählung
    geschäftliche und sonstige Schriftstücke erstellen;
  • Strichaufzählung
    mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten;
  • Strichaufzählung
    in einem Tabellenkalkulationsprogramm Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken;
  • Strichaufzählung
    in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Berechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern;
  • Strichaufzählung
    Elemente aus anderen Programmen einbinden.

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung; geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms).

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    geschäftliche und sonstige Schriftstücke erstellen;
  • Strichaufzählung
    Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken;
  • Strichaufzählung
    Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern;
  • Strichaufzählung
    in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Funktionen effizient einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Daten grafisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen zielgruppenorientiert erstellen;
  • Strichaufzählung
    mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren;
  • Strichaufzählung
    Grafikformate unterscheiden und erklären;
  • Strichaufzählung
    Grafikformate ausgabeorientiert verwenden.

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung; geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes).

Präsentation (Vertiefung).

Grafik- und Bildbearbeitung (Grundlagen der Bildbearbeitung).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    umfangreiche Schriftstücke erstellen;
  • Strichaufzählung
    individuelle Vorlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Bildmontagen mit Hilfe von Auswahlwerkzeugen, Textwerkzeugen und Ebenen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Publikationen mit einem Desktop-Publishing (DTP)-Programm erstellen;
  • Strichaufzählung
    in einem Content Management System grundlegende redaktionelle Arbeiten durchführen;
  • Strichaufzählung
    in sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Daten online verwalten;
  • Strichaufzählung
    neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen.

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung; umfangreiche Schriftstücke).

Grafik- und Bildbearbeitung (Vertiefung).

Desktop Publishing (DTP) (Grundlagen eines DTP-Programms).

Online-Publishing (Content Management System).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    umfangreiche Schriftstücke erstellen;
  • Strichaufzählung
    individuelle Vorlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Bildmontagen mit Hilfe von Auswahlwerkzeugen, Textwerkzeugen und Ebenen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Publikationen mit einem DTP-Programm erstellen;
  • Strichaufzählung
    in einem Content Management System grundlegende redaktionelle Arbeiten durchführen;
  • Strichaufzählung
    Computersysteme unterscheiden, beurteilen und daraus Kaufentscheidungen ableiten;
  • Strichaufzählung
    den Regeln der Netiquette entsprechend kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    in sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Adressen, Aufgaben und Termine verwalten;
  • Strichaufzählung
    Daten online verwalten;
  • Strichaufzählung
    die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang beschreiben.

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Datenschutz und E-Government.

Neue Medien und Technologien.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung beschreiben sowie den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit im beruflichen und alltäglichen Kontext berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    können das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    haben grundlegende Kenntnisse über Nahrungsinhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel und die wichtigsten Verfahren der Lebensmittelproduktion;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Sensorik beschreiben und ausgewählte Lebensmittel sensorisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    können sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln;
  • Strichaufzählung
    können das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung (Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit, Nährstoffbildung, Aufgaben und Bestandteile der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf, Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen).

Verdauung und Stoffwechsel.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel und Inhaltsstoffe der Nahrung (Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    haben grundlegende Kenntnisse über Würz- und Genussmittel, Getränke, die Lebensmittelkennzeichnung sowie alternative Produktionsformen;
  • Strichaufzählung
    können sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln;
  • Strichaufzählung
    können Einflüsse auf das Konsumverhalten nennen und das eigene Verhalten kritisch bewerten;
  • Strichaufzählung
    können Kostformen verschiedener Personengruppen und alternative Ernährungsformen erläutern;
  • Strichaufzählung
    können ernährungsmitbedingte Krankheiten beschreiben und vorbeugende Maßnahmen setzen sowie entsprechende Diätempfehlungen geben;
  • Strichaufzählung
    können die Grundprobleme der Welternährung erläutern und Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten;
  • Strichaufzählung
    können das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Fachpraxis verknüpfen.

Lehrstoff:

Genussmittel und Würzmittel.

Getränke:

Alkoholfreie Getränke.

Alkaloidhaltige Getränke.

Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols.

Lebensmittelqualität und -technologie:

Lebensmittelrecht.

Alternative Produktionsformen; Haltbarmachung und Lagerung.

Funktionelle Lebensmittel und Novel Food.

Lebensmitteltoxikologie.

Ernährung in Prävention und Therapie:

Ernährung verschiedener Zielgruppen (nach Alter und spezieller Belastungssituation).

Alternative Ernährungsformen.

Ernährungsmitbedingte Krankheiten.

Spezielle Kostformen und Diäten, Speisepläne.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse; Verbraucherstatistik.

Nachhaltiger Ernährungsstil; aktuelle Trends.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsökologie und Welternährung.

4.2 KÜCHEN- UND RESTAURANTMANAGEMENT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung einer professionellen Einstellung zur Dienstleistung begründen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie in der betrieblichen Situation umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die fachtheoretischen Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können wesentliche Qualitätskriterien zur Beurteilung der verwendeten Lebensmittel erklären;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern;
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Vor- und Zubereitungstechniken anwenden und dabei Geräte fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und grundlegende Garmethoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    können ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen;
  • Strichaufzählung
    können einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    können einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen;
  • Strichaufzählung
    beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Servicegrundtechniken und einfache Servierabläufe unter Anleitung fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    können die grundlegenden Umgangsformen mit dem Gast anwenden;
  • Strichaufzählung
    haben grundlegende Kenntnisse zu den Mahlzeiten des Tages und können ein Frühstücksservice durchführen;
  • Strichaufzählung
    können wertschätzend mit den eingesetzten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen.

Lehrstoff:

Küche

Erscheinungsbild.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis; Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken.

Grundrezepturen.

Garmethoden.

Portionieren und Anrichten von Speisen.

Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche.

Restaurant

Erscheinungsbild, Personal- und Arbeitshygiene.

Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Mahlzeiten des Tages.

Servicevorbereitung:

Raumvorbereitung; Tisch- und Servierinventar; Mise en place; Decken des Tisches. Gedeckarten; Servierregeln.

Servicetechniken und -abläufe:

Tragetechnik, Vorlegen; Organisation und Durchführung von Servierabläufen.

Getränke und Getränkeservice:

Alkoholfreie Getränke.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können im betrieblichen Einsatz in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können das Inventar und die Geräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung;
  • Strichaufzählung
    können die ökologische und ökonomische Bedeutung sowie die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern;
  • Strichaufzählung
    können Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Speisen und Lebensmitteln sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    können Convenience-Produkte bewerten und fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen;
  • Strichaufzählung
    können die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen;
  • Strichaufzählung
    können eine professionelle Gästebetreuung durchführen;
  • Strichaufzählung
    können Tische professionell gestalten;
  • Strichaufzählung
    können in der betrieblichen Situation unterschiedliche Rollen übernehmen, Planungsinstrumente einsetzen, Arbeitsprozesse anleiten und entsprechende Aufgaben selbstständig und im Team durchführen sowie die Ergebnisse bewerten;
  • Strichaufzählung
    können wertschätzend mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen und situationsgerecht kommunizieren.

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb; IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden.

Portionsgrößen.

Nationale Küchen.

Speisenausgabensysteme.

Restaurant

Arbeitsorganisation.

Servierbrigaden, Serviersysteme, Bonier- und Abrechnungssysteme.

Speise- und Getränkekarten; Tischoptik.

Arbeits- und Servierabläufe:

Servierarten.

Gedeckarten.

Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung.

Getränke und Getränkeservice:

Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können das Inventar und die Geräte in der Küche fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung;
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung der Regionalität und Saisonalität in der Produkt-, Speisen- und Getränkeauswahl sowie Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern;
  • Strichaufzählung
    können spezielle Garmethoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    können betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden;
  • Strichaufzählung
    können Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen;
  • Strichaufzählung
    können das Kaffeehaus- und Bankettservice unter Anleitung durchführen;
  • Strichaufzählung
    können Arbeitstechniken und Servierabläufe im Restaurant vom Empfang bis zur Verabschiedung durchführen;
  • Strichaufzählung
    können eine professionelle Gästebetreuung und -beratung durchführen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Produktion, die Lagerung und Ausschankmaße alkoholfreier und alkoholischer Getränke beschreiben;
  • Strichaufzählung
    können Getränkeempfehlungen geben und unter Anleitung das Bier- und Flaschenweinservice durchführen;
  • Strichaufzählung
    können bei der betrieblichen Arbeit in der Küche und im Restaurant entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können betriebliche Aufgaben unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen.

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung; IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Garmethoden; Abwandlungen, Verfeinerungen.

Nationale Küchen.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Serviertechniken und -abläufe:

Kaffeehausservice.

Bankettservice.

Menü- und À-la-carte-Service.

Gästebetreuung und -beratung:

Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen; Beschwerdemanagement.

Getränke und Getränkeservice:

Bier, Wein, Schaumweine und versetzte Weine.

Basisspirituosen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren;
  • Strichaufzählung
    können in der Küche der gehobenen Kategorie Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können das Inventar und die Geräte in der Küche der gehobenen Kategorie fachgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung der Küche der gehobenen Kategorie;
  • Strichaufzählung
    kennen Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Spezialitäten;
  • Strichaufzählung
    können die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    können Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen und Qualitätskontrollen durchführen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der À-la-carte Küche in der Praxis umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können attraktive Anrichtemöglichkeiten der Küche der gehobenen Kategorie professionell umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können bei der betrieblichen Arbeit in der Küche der gehobenen Kategorie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant der gehobenen Kategorie vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen;
  • Strichaufzählung
    können eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke durchführen und verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Arbeiten am Tisch des Gastes beschreiben und einschlägige Tätigkeiten unter Anleitung durchführen;
  • Strichaufzählung
    verfügen über Grundwissen der Bar und können ausgewählte Standardrezepturen unter Anleitung herstellen sowie das Service durchführen.

Lehrstoff:

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Portionieren, Anrichten und Garnieren.

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Buffet.

Gästebetreuung und -beratung:

Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf, Verkaufsgespräch.

Bar:

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe.

Bargetränke.

Getränke und Getränkeservice:

Aperitif, Digestif.

Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Degustation.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen, sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren;
  • Strichaufzählung
    die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen und Qualitätskontrollen durchführen;
  • Strichaufzählung
    bei der betrieblichen Arbeit in der Küche der gehobenen Kategorie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant der gehobenen Kategorie vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke durchführen und verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen.

Lehrstoff:

Küche und Restaurant:

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

4.3 BETRIEBSORGANISATION (mit Übungen)

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    haben eine professionelle Einstellung zum Gast und kennen die Grundlagen der Gästebetreuung;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Ergonomie und Arbeitssicherheit anwenden;
  • Strichaufzählung
    können die Grundlagen der Küchenhygiene und Abfallbewirtschaftung praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    verstehen einfache Betriebsstrukturen und Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen;
  • Strichaufzählung
    können Betriebsarten und -formen im Hotel- und Gastgewerbe sowie die Österreichische Hotelklassifizierung erläutern;
  • Strichaufzählung
    können einfache betriebliche Planungsinstrumente einsetzen;
  • Strichaufzählung
    können Arbeitsaufträge aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Berücksichtigung eines guten Zeitmanagements planen und organisieren sowie die Ergebnisse evaluieren.

Lehrstoff:

Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich).

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

Ergonomie.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:

Betriebsarten und -formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung.

Arbeitsorganisation:

Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen).

Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze. Zeitmanagement.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des betrieblichen Hygienemanagements beschreiben und die „Gute Hygienepraxis“ und das HACCP-Konzept exemplarisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Richtlinien der Arbeitssicherheit und die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzbestimmungen erläutern;
  • Strichaufzählung
    Merkmale und Bedürfnisse unterschiedlicher Gästetypen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen das Beschwerdemanagements in ausgewählten Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die personelle Struktur und die betrieblichen Prozesse in Betrieben der Berufsfelder beschreiben, Aufgabenbereiche zuordnen und Zusammenhänge verstehen;
  • Strichaufzählung
    besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe nennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen einer ökologischen und nachhaltigen Betriebsführung erläutern und Maßnahmen der Umsetzung vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche betriebliche Planungsinstrumente zielorientiert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache gastronomische Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software planen, organisieren und evaluieren.

Lehrstoff:

Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb:

Hygiene-Leitlinie, Hygienepraxis und HACCP, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz.

Gast und Gastlichkeit:

Gästetypologie, Beschwerdemanagement.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:

Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe.

Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit.

Arbeitsorganisation:

Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische, betriebliche Einsätze und deren Evaluierung. Zeitmanagement.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Veranstaltungsarten beschreiben und Grundlagen eines professionellen Veranstaltungsmanagements anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe gastronomische Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software planen, organisieren und evaluieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements beschreiben, die Personaleinsatzplanung durchführen sowie Arbeiten anleiten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Teilbereichen anwenden;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe beschreiben.

Lehrstoff:

Veranstaltungsmanagement:

Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen.

Personalmanagement (Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung).

Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.

Branchenspezifische Software.

5. WIRTSCHAFTSWERKSTATT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  • Strichaufzählung
    gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  • Strichaufzählung
    standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    auf geänderte Situationen flexibel reagieren;
  • Strichaufzählung
    strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden;
  • Strichaufzählung
    das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  • Strichaufzählung
    gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  • Strichaufzählung
    standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    auf geänderte Situationen flexibel reagieren;
  • Strichaufzählung
    strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden;
  • Strichaufzählung
    das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  • Strichaufzählung
    gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  • Strichaufzählung
    standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    auf geänderte Situationen flexibel reagieren;
  • Strichaufzählung
    strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden;
  • Strichaufzählung
    das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  • Strichaufzählung
    gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  • Strichaufzählung
    standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    auf geänderte Situationen flexibel reagieren;
  • Strichaufzählung
    strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden;
  • Strichaufzählung
    das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten;
  • Strichaufzählung
    übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen;
  • Strichaufzählung
    gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen.

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen;
  • Strichaufzählung
    standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden;
  • Strichaufzählung
    Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren.

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    auf geänderte Situationen flexibel reagieren;
  • Strichaufzählung
    strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden;
  • Strichaufzählung
    das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
  • Strichaufzählung
    verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Techniken des Lernens für sich anwenden;
  • Strichaufzählung
    im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben des Tourismus oder der Ernährung) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten;
  • Strichaufzählung
    Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

F. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum ist zwischen der 1. und 2. Klasse und/oder in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten in der Dauer von insgesamt 4 Wochen in einem Betrieb der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung abzuleisten.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlussprüfungszeugnis aufzunehmen.

G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D Ziffer eins

2. Religion

Wie Abschnitt römisch fünf

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch sechs Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

19.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2026

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40217003

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