Bundesrecht konsolidiert

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Aktionsprogramm Nitrat 2012 - Novelle Art. 1

Kurztitel

Aktionsprogramm Nitrat 2012 - Novelle

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 319/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

23.10.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz 1959

Text

Die Verordnung über das Aktionsprogramm 2012 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, in der Fassung des Amtsblatts zur Wiener Zeitung, Nr. 22 aus 2008,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 2014, wird auf Anregung des Landeshauptmannes von Kärnten wie folgt geändert:

1. In Paragraph 2, Absatz eins, wird folgender dritter Satz angefügt:

„Auf Anregung des Landeshauptmannes von Kärnten gilt der letztgenannte Zeitpunkt auch als Beginn des Verbotszeitraums im Jahr 2015 für die Ausbringung von am eigenen Betrieb angefallener Gülle und Jauche auf Ackerflächen in Kärnten, auf denen nach der Ernte von Körnermais oder Soja Winterweizen, Winterroggen, eine Begrünung mit Grünschnittroggen oder ähnliche Kulturen – jedoch keine Leguminosen – bis 30. Oktober angebaut werden, und sind darüber folgende Aufzeichnungen zu führen:

  • Strichaufzählung
    Bezeichnung der nach der Ernte von Körnermais oder Soja angebauten Kultur sowie Bezeichnung und Größe des Schlages bzw. des Feldstückes, auf dem stickstoffhältige Düngemittel ausgebracht wurden,
  • Strichaufzählung
    Datum von Ernte und Anbau auf dem Schlag bzw. dem Feldstück,
  • Strichaufzählung
    Art und Menge der auf dem Schlag bzw. Feldstück nach der Ernte von Körnermais oder Soja ausgebrachten Düngemittel, die Menge des darin enthaltenen jahreswirksamen Stickstoffs sowie das Datum der Ausbringung.“

2. In Paragraph 10, wird nach Absatz 3, folgender Absatz 4, angefügt:

  1. Absatz 4,Paragraph 2, Absatz eins, dritter Satz in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 319 aus 2015,, tritt mit Ablauf des 16. Februar 2016 außer Kraft.

Im RIS seit

03.11.2015

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2022

Gesetzesnummer

20009327

Dokumentnummer

NOR40175590

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2015/319/A1/NOR40175590

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