Bundesrecht konsolidiert

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Erklärung des Kollektivvertrages für Angestellte in privaten Sozial- und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erklärung des Kollektivvertrages für Angestellte in privaten Sozial- und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 231/2015 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 82/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.06.2015

Außerkrafttretensdatum

31.01.2016

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 82/2016

Text

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

Paragraph 3,

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Juni 2015 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Im RIS seit

03.09.2015

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2016

Gesetzesnummer

20009255

Dokumentnummer

NOR40174530

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