Auf Grund einer am 14. Jänner 2015 gemäß Art. 48 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, BGBl. III Nr. 301/2013, abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung zur Konstituierung eines Prüfungsausschusses gemäß Art. 44 dieses Abkommens wird verordnet:Auf Grund einer am 14. Jänner 2015 gemäß Artikel 48, des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 301 aus 2013,, abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung zur Konstituierung eines Prüfungsausschusses gemäß Artikel 44, dieses Abkommens wird verordnet: