§ 2.Paragraph 2,
Zertifizierungen gemäß Art. 14 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang IV der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 16, in der Fassung der Richtlinie 2013/18/EU, ABl. L 158 vom 10.06.2013 S. 230, die in einem anderen Mitgliedstaat vorgenommen wurden, sind in Österreich anerkannt. Zertifizierungen gemäß Artikel 14, Absatz 3, in Verbindung mit Anhang römisch vier der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, Amtsblatt Nummer L 140 vom 05.06.2009 Seite 16, in der Fassung der Richtlinie 2013/18/EU, Amtsblatt , L 158 vom 10.06.2013 S. 230, die in einem anderen Mitgliedstaat vorgenommen wurden, sind in Österreich anerkannt.