Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren durch Heimarbeiter/innen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.05.2015
Außerkrafttretensdatum
30.04.2016
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Beachte
materiell derogiert durch
BGBl. II Nr. 164/2016
Text
Heimarbeitstarif
für die Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren durch Heimarbeiter/innen
H 4/2015/VIII/38/2
Geltungsbereich
Räumlich: für das Bundesgebiet Österreich.
Fachlich: für die Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren, soweit ihre Herstellung oder Bearbeitung nicht in einen anderen Erzeugungszweig fällt und nicht bereits in einem Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif geregelt ist.
Persönlich: für alle Auftraggeber/innen, die für die unter b) angeführten Arbeiten Heimarbeiter/innen beschäftigen.
Schlagworte
Drechslerware, Heimarbeiterin, Auftraggeberin
Im RIS seit
03.06.2015
Zuletzt aktualisiert am
30.06.2016
Gesetzesnummer
20009184
Dokumentnummer
NOR40170808