Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung gemäß § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.03.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Entscheidung der Bundesregierung
§ 4.Paragraph 4,
Die Bundesregierung entscheidet regelmäßig, jedenfalls einmal im Kalenderhalbjahr über die Erteilung oder die Nichterteilung einer Bestätigung gemäß § 10 Abs. 6 StbG in den gemäß § 3 beschlussreif aufbereiteten Einzelfällen. Die Bundesregierung entscheidet regelmäßig, jedenfalls einmal im Kalenderhalbjahr über die Erteilung oder die Nichterteilung einer Bestätigung gemäß Paragraph 10, Absatz 6, StbG in den gemäß Paragraph 3, beschlussreif aufbereiteten Einzelfällen.
Im RIS seit
04.03.2014
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2014
Gesetzesnummer
20008783
Dokumentnummer
NOR40161379