Die Anerkennung von Praxiszeiten sowie Ausbildungsinhalten, die eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer im Wege anderer Ausbildungen absolviert hat, erfolgt durch den gemäß § 3 Abs. 1 eingerichteten Beirat.Die Anerkennung von Praxiszeiten sowie Ausbildungsinhalten, die eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer im Wege anderer Ausbildungen absolviert hat, erfolgt durch den gemäß Paragraph 3, Absatz eins, eingerichteten Beirat.