(2)Absatz 2,Gemäß Art. 4 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 932/2014 können Erzeuger, die nicht Mitglieder einer anerkannten Erzeugerorganisation sind (im Folgenden: Nichtmitglieder), an den Sondermaßnahmen Ernte vor der Reifung und Nichternte ohne Einbindung in eine Erzeugerorganisation teilnehmen.Gemäß Artikel 4, der delegierten Verordnung (EU) Nr. 932 aus 2014, können Erzeuger, die nicht Mitglieder einer anerkannten Erzeugerorganisation sind (im Folgenden: Nichtmitglieder), an den Sondermaßnahmen Ernte vor der Reifung und Nichternte ohne Einbindung in eine Erzeugerorganisation teilnehmen.