Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2011 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für das Jahr 2011

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 262/2014

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

23.10.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2011 mit insgesamt Euro 1 162 882,70 festgesetzt.

Im RIS seit

27.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20008964

Dokumentnummer

NOR40165215

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