entgegen § 7 Abs. 3 Kartoffeln, die die vorgeschriebene Mindestgröße gemäß § 7 Abs. 1 unterschreiten, ohne entsprechenden Hinweis in Verkehr bringt,entgegen Paragraph 7, Absatz 3, Kartoffeln, die die vorgeschriebene Mindestgröße gemäß Paragraph 7, Absatz eins, unterschreiten, ohne entsprechenden Hinweis in Verkehr bringt,