Den Zielsetzungen der Erhöhung von Flexibilität für das Unternehmen und der Konkurrenzfähigkeit sowie der beruflichen Weiterentwicklung der Beamten folgend wird gemäß § 26 Abs. 1 BDG 1979 in Verbindung mit § 17a Abs. 3 PTSG verordnet:Den Zielsetzungen der Erhöhung von Flexibilität für das Unternehmen und der Konkurrenzfähigkeit sowie der beruflichen Weiterentwicklung der Beamten folgend wird gemäß Paragraph 26, Absatz eins, BDG 1979 in Verbindung mit Paragraph 17 a, Absatz 3, PTSG verordnet: