Bundesrecht konsolidiert

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Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 208/2014

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

23.08.2014

Außerkrafttretensdatum

24.05.2018

Abkürzung

ARR 2014

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Titel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
StF: BGBl. II Nr. 208/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Paragraph 30, Absatz 5,, Paragraph 16, Absatz 2,, Paragraph 58, Absatz eins und 2 und Paragraph 60, Absatz 6, des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 2009,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2013,, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Rechtswirkung

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Förderungsbegriff und -arten

§ 3 Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 4 Rechtswirkung

2. Abschnitt

Strategische Förderungsausrichtung

§ 5 Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen

§ 6 Haushaltsrechtliche Einvernehmensherstellung und Veröffentlichung von Sonderrichtlinien

3. Abschnitt

Übertragung der Förderungsabwicklung an Abwicklungsstellen

§ 7 Landeshauptfrau, Landeshauptmann

§ 8 Andere Rechtsträger

§ 9 Haushaltsrechtliche Einvernehmensherstellung bei Übertragung der Förderungsabwicklung

4. Abschnitt

Haushaltsrechtliche Förderungsvoraussetzungen

§ 10 Zuständigkeit des Bundes

§ 11 Zulässigkeit einer Förderung

§ 12 Förderungswürdige Leistung

§ 13 Zusammenwirken mehrerer Förderungsgeber

§ 14 Haushaltsrechtliche Einvernehmensherstellung bei Förderungen

5. Abschnitt

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen

§ 15 Gesamtfinanzierung der Leistung, Anreizeffekt

§ 16 Ausbedingung einer Eigenleistung

§ 17 Erhebung der gesamten Förderungsmittel

§ 18 Befähigung der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers

§ 19 Beginn der Leistung

§ 20 Förderungszeitraum

6. Abschnitt

Förderungsgewährung, Förderungsvertrag

§ 21 Einzelförderung, Gesamtförderung

§ 22 Mehrere Förderungsarten nebeneinander

§ 23 Förderungsansuchen und -gewährung

§ 24 Förderungsvertrag

§ 25 Einstellung und Rückzahlung der Förderung

§ 26 Umwandlung eines Förderungsdarlehens in eine sonstige Geldzuwendung

§ 27 Datenverwendung

§ 28 Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz

§ 29 Gewinnerzielung aus einer geförderten Leistung

§ 30 Wegfall oder wesentliche Änderung des Verwendungszwecks

§ 31 Publizitätsvorschriften bei Förderungen aus EU-Mitteln

7. Abschnitt

Förderbare Kosten

§ 32 Allgemeines

§ 33 Umsatzsteuer

§ 34 Personalkosten und Reisekosten

§ 35 Leasingfinanzierte Investitionsgüter

§ 36 Geförderte Anschaffungen

§ 37 Gemeinkosten

§ 38 Kostenpauschalen bei EU-kofinanzierten Förderungen

8. Abschnitt

Kontrolle und Auszahlung

§ 39 Kontrolle

§ 40 Verwendungsnachweis

§ 41 Zahlenmäßiger Nachweis bei einer Gesamtförderung

§ 42 Zwischenberichte

§ 43 Auszahlung der Förderung

9. Abschnitt

Evaluierung und Organisation

§ 44 Evaluierung

§ 45 Organisation

10. Abschnitt

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 46 Rechtsanwendung und Verweisungen

§ 47 In- und Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Anhang: Gliederung/Inhalt von Sonderrichtlinien

Schlagworte

Förderungsart, Förderungsgewährung, Übergangsbestimmung, Inkrafttreten

Im RIS seit

28.08.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2018

Gesetzesnummer

20008920

Dokumentnummer

NOR40164530

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