Sobald auf dem Kontrollkonto eine saldierte Gesamtbelastung den Schwellenwert von -1,25 % des nominellen Bruttoinlandsproduktes unterschreitet, ist dieser gemäß § 2 Abs. 6 BHG 2013 vom Bund konjunkturgerecht zurückzuführen. Konjunkturgerecht im Sinne dieser Verordnung bedeutet, dass die Rückführung auf einen Wert über der Regelgrenze für das strukturelle Defizit gemäß § 2 Abs. 4 BHG 2013 nur dann vorgenommen werden muss, wenn in den betreffenden Finanzjahren eine positive Veränderung der Produktionslücke gemäß § 2 Z 4 vorliegt.Sobald auf dem Kontrollkonto eine saldierte Gesamtbelastung den Schwellenwert von -1,25 % des nominellen Bruttoinlandsproduktes unterschreitet, ist dieser gemäß Paragraph 2, Absatz 6, BHG 2013 vom Bund konjunkturgerecht zurückzuführen. Konjunkturgerecht im Sinne dieser Verordnung bedeutet, dass die Rückführung auf einen Wert über der Regelgrenze für das strukturelle Defizit gemäß Paragraph 2, Absatz 4, BHG 2013 nur dann vorgenommen werden muss, wenn in den betreffenden Finanzjahren eine positive Veränderung der Produktionslücke gemäß Paragraph 2, Ziffer 4, vorliegt.