Berechnung struktureller Haushaltssaldo
§ 3.Paragraph 3,
Die Berechnung des strukturellen Haushaltssaldos des Bundes einschließlich der Sozialversicherung hat in Übereinstimmung mit dem im Rahmen der EU-Haushaltsüberwachung angewandten Verfahren wie folgt zu erfolgen:
Struktureller Haushaltssaldo in % des Bruttoinlandsproduktes =
Haushaltssaldo des Bundes einschließlich der Sozialversicherung in % des Bruttoinlandsproduktes
+/- einmalige oder sonstige befristete Maßnahmen des Bundes einschließlich der Sozialversicherung in % des Bruttoinlandsproduktes
- anteiliger Konjunktureffekt in % des Bruttoinlandsproduktes (§ 5 Abs. 1).- anteiliger Konjunktureffekt in % des Bruttoinlandsproduktes (Paragraph 5, Absatz eins,).