Bundesrecht konsolidiert

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VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.2005“ sowie die Überschrift und der erste Absatz der „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung für das Jahr 2006“ der Disziplinarkommission beim BMI gesetzwidrig waren Art. 1

Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.2005“ sowie die Überschrift und der erste Absatz der „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung für das Jahr 2006“ der Disziplinarkommission beim BMI gesetzwidrig waren

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 57/2013

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

16.02.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 12. Dezember 2012, römisch fünf 42-45/12-11, römisch fünf 67, 68/12-11 und römisch fünf 69,70/12-11, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 22. Jänner 2013, erkannt:

  1. Ziffer eins
    Die Verordnung “Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.2005“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, sowie
  2. Ziffer 2
    die Überschrift und der erste Absatz der „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung für das Jahr 2006“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres
waren gesetzwidrig.

Im RIS seit

19.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2022

Gesetzesnummer

20008259

Dokumentnummer

NOR40148164

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2013/57/A1/NOR40148164

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