(3)Absatz 3,Höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen im Sinne des § 1 Abs. 3 des Beschußgesetzes sind fertige Läufe, Verschlüsse, als Patronenlager dienende Trommeln sowie alle dem Gasdruck unmittelbar ausgesetzten Teile einer Handfeuerwaffe.Höchstbeanspruchte Teile von Handfeuerwaffen im Sinne des Paragraph eins, Absatz 3, des Beschußgesetzes sind fertige Läufe, Verschlüsse, als Patronenlager dienende Trommeln sowie alle dem Gasdruck unmittelbar ausgesetzten Teile einer Handfeuerwaffe.