(3)Absatz 3,Die endgültige Ergebnisfestlegung zu den Proben durch das Nationale Referenzlabor hat zu lauten:
„positiv“, wenn auf eine Infektion des Tieres mit dem jeweiligen Erreger oder auf eine Impfung gegen den Erreger zu schließen ist,
„negativ“, wenn eine Infektion des Tieres mit dem jeweiligen Erreger auszuschließen ist und
„zweifelhaft“, wenn eine Infektion des Tieres mit dem jeweiligen Erreger nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Bei der Ergebnisfestlegung nicht eindeutig negativer Blutproben ist zur Beantwortung der Frage, ob der Erreger im Bestand vorhanden ist, die Verwendung aller entsprechend validierten und wissenschaftlich anerkannten Untersuchungsmethoden, die von der Europäischen Union (EU) oder der OIE vorgesehen sind, zulässig. Ebenso können zusätzliche Blutproben in dem Ausmaß angefordert werden, wie dies für eine endgültige Festlegung erforderlich ist.