Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Sitzungsgeld der Mitglieder des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates § 1

Kurztitel

Sitzungsgeld der Mitglieder des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 241/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

15.08.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

10/12 Politische Parteien, Interessenvertretung

Text

Sitzungsgeld und Reisekosten

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Den Mitgliedern des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates, im Vertretungsfall deren Ersatzmitgliedern, gebührt für jeden Kalendertag, an dem sie an einer Sitzung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von 500 Euro. Durch diese Vergütung wird sämtlicher Zeit- und Arbeitsaufwand abgegolten.
  2. Absatz 2,Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben weiters Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschriften des Bundes.

Schlagworte

Zeitaufwand

Im RIS seit

19.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2022

Gesetzesnummer

20008549

Dokumentnummer

NOR40154624

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2013/241/P1/NOR40154624

Navigation im Suchergebnis