(1)Absatz eins,Sofern ein Milcherzeuger im Jahr 2013 keinen Beihilfeantrag abgegeben hat, aber ansonsten die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 2 Z 1a MOG 2007 erfüllt, hat er bis spätestens 30. August 2013 die Zuteilung der Milchquote nach einem von der AMA aufgelegten Muster bei der AMA zu beantragen.Sofern ein Milcherzeuger im Jahr 2013 keinen Beihilfeantrag abgegeben hat, aber ansonsten die Voraussetzungen nach Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer eins a, MOG 2007 erfüllt, hat er bis spätestens 30. August 2013 die Zuteilung der Milchquote nach einem von der AMA aufgelegten Muster bei der AMA zu beantragen.