Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
4.1. | Methodenkompetenz (zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.) |
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter führen etc. |
4.3 | Personale Kompetenz,(zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.) |
4.4 | Kommunikative Kompetenz (zB mit Kunden, Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen) |
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
5. | Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung |
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
8. | Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten |
9. | Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Service- und Bedienungs-anleitungen usw. |
10. | Anfertigen von Skizzen sowie von einfachen Zeichnungen |
11. | Messen und Prüfen von berufsspezifischen mechanischen Größen mit Mess- und Prüfverfahren | – | – |
12. | Manuelles Bearbeiten von Werkstoffen wie Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Gewindeschneiden | – |
13. | Maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen wie Drehen und Fräsen |
14. | Herstellen von einschlägigen lösbaren (wie Schraub- und Stiftverbindungen) und unlösbaren Verbindungen (wie Nieten, Löten, Kleben) |
15. | Bearbeiten von Werkstoffoberflächen durch Schleifen und Polieren | – |
16. | Durchführen von Wärmebehandlungen wie Härten und Anlassen | – |
17. | Kenntnis der manuellen und maschinellen Reinigungsmöglichkeiten (zB Ultraschall) von Uhren | – |
18. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion mechanischer Uhren (Uhrkaliber, Bauteile, Bau-gruppen) |
19. | Zerlegen mechanischer Uhren und Feststellen von Fehlern |
20. | – | Servicieren bzw. Beheben von Fehlern mechanischer Uhren |
21. | – | Ersetzen bzw. Anfertigen von Bestandteilen mechanischer Uhren |
22. | Reinigen, Schmieren, Ölen mechanischer Uhren (Uhrwerk, Gehäuse) |
23. | – | Zusammensetzen von mechanischen Uhren |
24. | Kenntnis des Einstellens und Regulierens mechanischer Uhren | – | – |
25. | – | Einstellen und Regulieren mechanischer Uhren |
26. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion elektronischer Uhren (Bauteile, Baugruppen) |
27. | Grundkenntnisse der Elektrotechnik | – | – |
28. | – | Messen und Prüfen von berufsspezifischen elektrischen Größen mit Mess- und Prüfverfahren |
29. | – | Feststellen von Fehlern und Zerlegen elektronischer Uhren |
30. | – | Servicieren bzw. Beheben von Fehlern elektronischer Uhren |
31. | Reinigen, Schmieren, Ölen elektronischer Uhren (Uhrwerk, Gehäuse) |
32. | – | Zusammensetzen von elektronischen Uhren |
33. | Kenntnis der Wasserdichtheit, der Abdicht- und Prüfmethoden | – | – |
34. | – | Abdichten von Uhren und Prüfen der Wasserdichtheit |
35. | – | – | Grundkenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen über Edelmetalle |
36. | – | Mitarbeiten beim Bestellen von Ersatzteilen | Bestellen von Ersatzteilen |
37. | – | Dokumentieren der Reparaturannahme sowie der durchgeführten Arbeiten |
38. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) |
39. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | – |
40. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
41. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
42. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
43. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom |
44. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |