Bundesrecht konsolidiert

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Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft Art. 1

Kurztitel

Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 133/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

23.05.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse

Text

Die Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ wird hiermit ausgesprochen.

Im RIS seit

24.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2013

Gesetzesnummer

20008416

Dokumentnummer

NOR40150865

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