Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund § 1

Kurztitel

Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 98/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

30.03.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

61/01 Familienlastenausgleich

Text

Paragraph eins,

Anfragen gemäß Paragraph 46 a, Absatz 2, Ziffer 4, des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen anlässlich der Gewährung von Beihilfen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 sind von den Abgabenbehörden mittels Datenleitung direkt beim Datenverbund der öffentlichen Universitäten durchzuführen.

Im RIS seit

04.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2025

Gesetzesnummer

20007770

Dokumentnummer

NOR40137877

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/98/P1/NOR40137877

Navigation im Suchergebnis