Bundesrecht konsolidiert

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WP-Anschaffungskosten-VO § 1

Kurztitel

WP-Anschaffungskosten-VO

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 94/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

29.03.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Text

Paragraph eins,

Sind nach Paragraph 124 b, Ziffer 185, Litera a, EStG 1988 dem Abzugsverpflichteten die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt, hat dieser für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges den gemeinen Wert der Anteile oder Anteilscheine zum 1. April 2012 als Anschaffungskosten anzusetzen. Als nicht bekannt gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten auch dann, wenn sie vom Abzugsverpflichteten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die steuerlichen Anschaffungskosten nicht vollautomatisch ohne Adaptierungen verarbeitet werden können.

Im RIS seit

03.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2012

Gesetzesnummer

20007764

Dokumentnummer

NOR40137805

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/94/P1/NOR40137805

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