Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Automatenglücksspielverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
17.03.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
34 Monopole
Beachte
Tritt für Glücksspielautomaten und Jackpot-Systeme in Spielbanken, die vor dem 1. Juli 2014 betrieben wurden, mit 1. Juli 2017 in Kraft (vgl. § 53 Abs. 4).
Text
2. Teil
Technische Vorschriften
1. Hauptstück
Allgemeine Anforderungen an die elektronische Anbindung
Allgemeine Vorschriften
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die automationsunterstützte Datenübertragung ist verpflichtend über Funktionen, die dem Bewilligungsinhaber und den von ihm benannten Benutzern von der Bundesrechenzentrum GmbH über das zentrale Kontrollsystem zur Verfügung gestellt werden, durchzuführen.
(2)Absatz 2,Weitere verpflichtend einzuhaltende Detailspezifikationen und organisatorische Rahmenbedingungen werden in der Anlage dieser Verordnung dargestellt.
Im RIS seit
22.03.2012
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2017
Gesetzesnummer
20007737
Dokumentnummer
NOR40137188