Bundesrecht konsolidiert

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Automatenglücksspielverordnung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Automatenglücksspielverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 69/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

17.03.2012

Außerkrafttretensdatum

31.07.2013

Index

34 Monopole

Text

1. Teil

Allgemeiner Teil

Anwendungsbereich

Paragraph eins,

Die Glücksspielautomatenverordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale von Glücksspielautomaten im Sinne des Paragraph 5, GSpG, deren elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH, die zu übermittelnden Datensätze, den Zugriff der Behörden für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke auf die einzelnen Glücksspielautomaten der Bewilligungsinhaber, die Art des technischen Gutachtens über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

Schlagworte

Aufzeichnungspflicht

Im RIS seit

22.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2013

Gesetzesnummer

20007737

Dokumentnummer

NOR40137185

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/69/P1/NOR40137185

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