Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Automatenglücksspielverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
17.03.2012
Außerkrafttretensdatum
31.07.2013
Index
34 Monopole
Text
1. Teil
Allgemeiner Teil
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Die Glücksspielautomatenverordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale von Glücksspielautomaten im Sinne des § 5 GSpG, deren elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH, die zu übermittelnden Datensätze, den Zugriff der Behörden für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke auf die einzelnen Glücksspielautomaten der Bewilligungsinhaber, die Art des technischen Gutachtens über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die Glücksspielautomatenverordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale von Glücksspielautomaten im Sinne des Paragraph 5, GSpG, deren elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH, die zu übermittelnden Datensätze, den Zugriff der Behörden für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke auf die einzelnen Glücksspielautomaten der Bewilligungsinhaber, die Art des technischen Gutachtens über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Schlagworte
Aufzeichnungspflicht
Im RIS seit
22.03.2012
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2013
Gesetzesnummer
20007737
Dokumentnummer
NOR40137185