Anwendungsbereich
§ 2.Paragraph 2,
Die Anforderungen gemäß § 3 betreffen jene Messgeräte gemäß § 128 Abs. 1 GWG 2011, mit denen Endverbraucher auszustatten sind, deren Verbrauch nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird. Die Anforderungen gemäß Paragraph 3, betreffen jene Messgeräte gemäß Paragraph 128, Absatz eins, GWG 2011, mit denen Endverbraucher auszustatten sind, deren Verbrauch nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird.