Bundesrecht konsolidiert

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WFA-Verwaltungskosten-Verordnung § 3

Kurztitel

WFA-Verwaltungskosten-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 497/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WFA-VKV

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Vereinfachte Abschätzung

Paragraph 3,

Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob die Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen aufgrund von neuen oder geänderten Informationsverpflichtungen beziehungsweise auf den Vollzug von Informationsverpflichtungen voraussichtlich wesentlich gemäß Anlage 1 WFA-GV sind.

Im RIS seit

08.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013

Gesetzesnummer

20008156

Dokumentnummer

NOR40145830

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