Bundesrecht konsolidiert

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WFA-Soziales-Verordnung § 3

Kurztitel

WFA-Soziales-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 496/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WFA-SV

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Vereinfachte Abschätzung

Paragraph 3,

Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Soziales voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dabei ist zu schätzen, wie viele Personen durch das Regelungsvorhaben oder das sonstige Vorhaben in Hinblick auf die in Anlage 1 angeführten Fragestellungen betroffen sein könnten. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind die Nachfrageeffekte der Maßnahme zu beurteilen.

Im RIS seit

08.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013

Gesetzesnummer

20008155

Dokumentnummer

NOR40145821

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