(2)Absatz 2,Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 auf die Umwelt.Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß Paragraph 58, Absatz 2, BHG 2013 auf die Umwelt.