Bundesrecht konsolidiert

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WFA-Unternehmen-Verordnung Anl. 2

Kurztitel

WFA-Unternehmen-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 492/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WFA-UntV

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Anlage 2 zu Paragraph 4

Vertiefende Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

Auswirkungen der Regelung/des Vorhabens

Vertiefende Fragen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Sind neue oder geänderte Abgaben (zB Steuern oder Gebühren) für Unternehmen vorgesehen?

Ergeben sich Auswirkungen für Unternehmen, welche sich unmittelbar in der Kosten- oder Erlösstruktur niederschlagen (z. B. zusätzliche Kosten durch erforderliche Investitionsmaßnahmen oder zusätzliche Erlöse durch erhöhten Absatz oder höhere Preise)?

Ergeben sich Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen?

Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus/Innovationsfähigkeit/Internationalisierung?

Ergeben sich Auswirkungen auf die einzelnen Phasen des Unternehmenszyklus (zB in Form von Einfluss auf die Entscheidung, den Schritt in die Selbständigkeit zu setzen, den Ablauf oder die Dauer einer Unternehmensgründung oder die Übertragung oder Übernahme von Unternehmen) bzw. die Innovationsfähigkeit oder die Internationalisierung von Unternehmen?

Schlagworte

Kostenstruktur

Im RIS seit

10.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2013

Gesetzesnummer

20008177

Dokumentnummer

NOR40146057

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