Bundesrecht konsolidiert

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WFA-Unternehmen-Verordnung Anl. 1

Kurztitel

WFA-Unternehmen-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 492/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WFA-UntV

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Anlage 1 zu Paragraph 3 Vereinfachte Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wirkungsdimension Unternehmen

Fragen:

Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf

1. Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen, da diesen zusätzliche Kosten (kein Verwaltungsaufwand!) entstehen, bzw. sich für diese Einsparungen oder zusätzliche Erlöse ergeben, insbesondere hinsichtlich

- Abgaben (zB Steuern oder Gebühren) oder

- Kosten- und Erlösstruktur oder

- Zugang zu Finanzmitteln?

2. Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Unternehmen bezüglich

- der einzelnen Phasen des Unternehmenszyklus oder

- der Innovationsfähigkeit oder

- der Internationalisierung?

Schlagworte

Kostenstruktur

Im RIS seit

10.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2013

Gesetzesnummer

20008177

Dokumentnummer

NOR40146056

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