Die Bürgermeister werden im Hinblick auf die entsprechend Art. 49b B-VG absehbare Volksbefragung verpflichtet, mit 30. Oktober 2012 Die Bürgermeister werden im Hinblick auf die entsprechend Artikel 49 b, B-VG absehbare Volksbefragung verpflichtet, mit 30. Oktober 2012