Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Parameterverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
PVO-ESM
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden (vgl. § 2).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der Auszahlungsrahmen der variablen Auszahlungen im Bereich des Europäischen Stabilitätsmechanismus (§ 1 Z 7 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind, BGBl. II Nr. 325/2012) ändert sich in dem Ausmaß, in dem Auszahlungen aufgrund des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fällig werden oder budgetierte Auszahlungen in der jeweiligen Periode nicht fällig werden. Der Auszahlungsrahmen der variablen Auszahlungen im Bereich des Europäischen Stabilitätsmechanismus (Paragraph eins, Ziffer 7, der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 325 aus 2012,) ändert sich in dem Ausmaß, in dem Auszahlungen aufgrund des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fällig werden oder budgetierte Auszahlungen in der jeweiligen Periode nicht fällig werden.
Im RIS seit
05.10.2012
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2012
Gesetzesnummer
20008012
Dokumentnummer
NOR40142770