(5)Absatz 5,Haustiere dürfen nicht in Bäder, Warmsprudelwannen, Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder samt den zum Badebetrieb gehörenden Nebeneinrichtungen mitgenommen werden. Dies gilt mit Ausnahme von Saunakabinen, Warmluft-, Dampfbädern, Warmsprudelwannen und Becken nicht für Assistenzhunde gemäß § 39a BBG.Haustiere dürfen nicht in Bäder, Warmsprudelwannen, Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder samt den zum Badebetrieb gehörenden Nebeneinrichtungen mitgenommen werden. Dies gilt mit Ausnahme von Saunakabinen, Warmluft-, Dampfbädern, Warmsprudelwannen und Becken nicht für Assistenzhunde gemäß Paragraph 39 a, BBG.