Anlage 3
(zu den §§ 39, 40 und 54)
Zugelassene Desinfektionsmittel (Wirkstoffe)
A. Für Wasser von Becken, mit Ausnahme von Warmsprudelbecken:
Hypochlorige Säure1, gebildet
im Badewasser aus Chlorgas, Calciumhypochlorit oder Natriumhypochlorit oder
durch elektrochemische Verfahren vor Ort aus Natriumchlorid;
Chlor-Chlordioxid (unter Zugabe einer wässrigen Chloritlösung, hergestellt nach dem P.-Berger-Verfahren) und
weiters zur ausschließlichen Verwendung in Wat-, Tret- und Durchschreitebecken gemäß § 25 Abs. 2 sowie in Tauchbecken gemäß § 24 Abs. 2, deren Wasser verworfen wirdweiters zur ausschließlichen Verwendung in Wat-, Tret- und Durchschreitebecken gemäß Paragraph 25, Absatz 2, sowie in Tauchbecken gemäß Paragraph 24, Absatz 2,, deren Wasser verworfen wird
Hypochlorige Säure1, gebildet im Badewasser aus Natriumdichlorisocyanurat oder Trichlorisocyanursäure.
(Hinweis: in Tablettenform stehen üblicherweise Calciumhypochlorit, Natriumdichlorisocyanurat und Trichlorisocyanursäure zur Verfügung)
B. Für Wasser von Warmsprudelbecken:
Hypochlorige Säure1, gebildet
im Badewasser aus Chlorgas, Calciumhypochlorit oder Natriumhypochlorit oder
durch elektrochemische Verfahren vor Ort aus Natriumchlorid;
C. Zur desinfizierenden Spülung der Filter:
Hypochlorige Säure1, gebildet
im Badewasser aus Chlorgas, Calciumhypochlorit oder Natriumhypochlorit oder
durch elektrochemische Verfahren vor Ort aus Natriumchlorid;
D. Zur Füllwasserchlorung und Spüldesinfektion von Warmsprudelwannen:
Hypochlorige Säure1, gebildet im Wannenwasser aus Calciumhypochlorit, Natriumhypochlorit oder Natriumdichlorisocyanurat.
1 konform mit den biozidrechtlichen Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (gelistet unter „Active Chlorine“), vgl. § 39.1 konform mit den biozidrechtlichen Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528 aus 2012, über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (gelistet unter „Active Chlorine“), vergleiche Paragraph 39,