Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
04.06.2020
Abkürzung
GSNE-VO 2013
Index
58/02 Energierecht
Text
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 10 und § 4 Abs. 5)Anlage 2 (zu Paragraph 3, Absatz 10 und Paragraph 4, Absatz 5,)

wobei:
die Entgeltkürzung pro Monat;
die Gesamtanzahl der Stunden des Monats, in dem die Einschränkung der Transportdienstleistung auftritt;
die vertraglich vereinbarte Stundenrate am Entnahmepunkt;
=die Differenz zwischen vertraglich vereinbarter Stundenrate am Entnahmepunkt und der am Entnahmepunkt zur Verfügung gestellten Stundenrate je eingeschränkter Stunde;
die Anzahl der Stunden innerhalb des Leistungsmonats, für deren Dauer die Transportdienstleistung eingeschränkt wird.
Im RIS seit
21.09.2012
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Gesetzesnummer
20007992
Dokumentnummer
NOR40142409