Bundesrecht konsolidiert

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Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 309/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

31.12.2020

Abkürzung

GSNE-VO 2013

Index

58/02 Energierecht

Text

Anlage 1 (zu Paragraph 3, Absatz 7 und Paragraph 4, Absatz 4,)

wobei:

  1. ERm=
    der zu refundierende Betrag pro Monat
  2. Em=
    das Entgelt pro Monat
  3. Rf=
    Refundierungsfaktor, wobei rf ≥ 1
  4. hm=
    die Gesamtanzahl der Stunden des Monats, indem die Transportdienstleistung unterbrochen wird
  5. Q=
    die angebotene Stundenrate
  6. hR=
    die Anzahl der Stunden, für deren Dauer die Transportdienstleistung innerhalb des Leistungsmonats unterbrochen wird
  7. qdiffR=
    die Differenz zwischen angebotener Stundenrate und der zur Verfügung gestellten Stundenrate je unterbrochener Stunde

Im RIS seit

21.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020

Gesetzesnummer

20007992

Dokumentnummer

NOR40142408

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