Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Pflegedienstleistungsstatistik-Verordnung 2012
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
13.09.2012
Außerkrafttretensdatum
28.12.2018
Abkürzung
PDStV 2012
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Gegenstand
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung regelt den Umfang und die Art der von den Ländern an die Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermittelnden Daten zur Einrichtung und Führung einer Pflegedienstleistungsdatenbank zum Zweck der Erstellung von Pflegedienstleistungsstatistiken und von weiterführenden statistischen Auswertungen im Auftrag des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gemäß § 5 PFG. Diese Verordnung regelt den Umfang und die Art der von den Ländern an die Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermittelnden Daten zur Einrichtung und Führung einer Pflegedienstleistungsdatenbank zum Zweck der Erstellung von Pflegedienstleistungsstatistiken und von weiterführenden statistischen Auswertungen im Auftrag des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gemäß Paragraph 5, PFG.
Im RIS seit
18.09.2012
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2019
Gesetzesnummer
20007987
Dokumentnummer
NOR40142362