Bundesrecht konsolidiert

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Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiter/innen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiter/innen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 228/2012 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 158/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.2012

Außerkrafttretensdatum

30.04.2013

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 158/2013

Titel

Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der ein Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiter/innen erlassen wird
StF: BGBl. II Nr. 228/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß Paragraph 34, Absatz eins, Heimarbeitsgesetz 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1961,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 74 aus 2009, ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitnehmer/innen Heimarbeitstarife zu erlassen.

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 29. Juni 2012 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehenden Heimarbeitstarif erlassen:

Schlagworte

Arbeitnehmerin

Im RIS seit

04.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013

Gesetzesnummer

20007899

Dokumentnummer

NOR40140697

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