Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
UNDOF-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
02.06.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
12/03 Entsendung ins Ausland
Text
Aufgaben
§ 1.Paragraph eins,
Die Aufgaben der zum Auslandseinsatz nach § 1 Z 1 lit. a KSE-BVG auf die Golanhöhen im Rahmen der Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung (UNDOF) aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport entsendeten Personen richten sich nach der Resolution des Sicherheitsrates 350 (1974) vom 31. Mai 1974 sowie den sonstigen diesem Auslandseinsatz zugrunde liegenden völkerrechtlichen Regelungen. Diese Aufgaben umfassen insbesondere die Die Aufgaben der zum Auslandseinsatz nach Paragraph eins, Ziffer eins, Litera a, KSE-BVG auf die Golanhöhen im Rahmen der Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung (UNDOF) aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport entsendeten Personen richten sich nach der Resolution des Sicherheitsrates 350 (1974) vom 31. Mai 1974 sowie den sonstigen diesem Auslandseinsatz zugrunde liegenden völkerrechtlichen Regelungen. Diese Aufgaben umfassen insbesondere die
Aufrechterhaltung der Waffenruhe zwischen Israel und Syrien,
Überwachung des Truppenentflechtungsabkommens der israelischen und syrischen Streitkräfte und
Überwachung der Truppentrennungszone.
Im RIS seit
11.06.2012
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2012
Gesetzesnummer
20007852
Dokumentnummer
NOR40140208