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Lehrpläne der Mittelschulen Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne der Mittelschulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 185/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 267/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2022

Außerkrafttretensdatum

31.08.2023

Index

70/02 Schulorganisation
70/06 Schulunterricht
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

1. zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 2 Abs. 8
2. zum klassenweise gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 2 Abs. 10
3. Bis zum Außerkrafttreten dieser Anlage werden ab 1.9.2023 in der Anlage die Gegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Geschichte und Politische Bildung“ durch „Geschichte und Politische Bildung“, die Gegenstandsbezeichnungen „Geographie und Wirtschaftskunde“ und „Geografie und Wirtschaftskunde“ jeweils durch „Geografie und wirtschaftliche Bildung“, die Gegenstandsbezeichnung „Biologie und Umweltkunde“ durch „Biologie und Umweltbildung“, die Gegenstandsbezeichnung „Musikerziehung“ durch „Musik“, die Gegenstandsbezeichnung „Bildnerische Erziehung“ durch „Kunst und Gestaltung“, die Gegenstandsbezeichnung „Technisches und textiles Werken“ durch „Technik und Design“ und die Gegenstandsbezeichnung „Berufsorientierung“ durch „Bildungs- und Berufsorientierung“ ersetzt (vgl. Art. 1 § 3).

Text

Anlage 1

LEHRPLAN DER MITTELSCHULE

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans

Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für

  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des Erziehungsauftrags der Schule,
  • Strichaufzählung
    die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
  • Strichaufzählung
    die Gestaltung des Erweiterungsbereichs und für schulautonome Lehrplanbestimmungen,
  • Strichaufzählung
    die Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien,
  • Strichaufzählung
    das standortbezogene Bildungsangebot,
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler.

Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der Umsetzung des Lehrplans.

Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den zeitlichen Umfang des Kernbereiches (siehe dazu Ziffer 2, des dritten Teiles).

In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die „Bildungs- und Lehraufgabe“ festgelegt, welche sich sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht. Außerdem werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen angeführt. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte für den Kernbereich festgelegt.

2. Gesetzlicher Auftrag

Die Mittelschule hat die Aufgabe, der Schülerin oder dem Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit eine grundlegende Allgemeinbildung und eine vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie oder ihn für den Übertritt in mittlere oder in höhere Schulen zu befähigen sowie auf die Polytechnische Schule oder das Berufsleben vorzubereiten.

Zur Förderung der Schülerinnen und Schüler sind in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der 6. bis 8. Schulstufe zwei Leistungsniveaus vorzusehen (Paragraph 21 a, des Schulorganisationsgesetzes).

Die Mittelschule hat im Sinne des Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Fähigkeit und Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.

3. Leitvorstellungen

Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der partizipative Prozess in einem gemeinsamen Europa, in einer global vernetzten Gesellschaft mit internationalen Märkten führt zu Fragen der interkulturellen Begegnung und Herausforderungen im Bereich Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Gegenseitige Achtung, Respekt und Anerkennung sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Kontext des gesellschaftlichen Umgangs mit Vielfalt, Differenz und Identität. In Klassengemeinschaften von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Erstsprachen und unterschiedlichen kulturellen Hintergründen ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache dem respektvollen Umgang mit Sprachenvielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen. Schulen sind im Zuge von „Gender Mainstreaming“ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten sich mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens auseinanderzusetzen.

Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten sind in hohem Maße Selbstwirksamkeit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und eigenständiges Handeln zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben.

Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie in ihrer Sozialität zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen.

Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit und Einzigartigkeit aller Menschen sowie die Solidarität insbesondere mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.

Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Zur Förderung der „digitalen Kompetenz“ ist im Rahmen des Unterrichts diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen.

Den Schülerinnen und Schülern sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen.

Der Unterricht hat sich entsprechend Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren.

Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.

4. Aufgabenbereiche der Schule

Wissensaneignung, Kompetenzerwerb

Kompetenz besteht aus dem Zusammenspiel von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, welche in Handlungssituationen durch die Disposition der Einzelnen zur Geltung kommen. Zur fachbezogenen Kompetenzentwicklung gehört die Aneignung fundierten Wissens, eine zentrale Aufgabe der Schule. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in altersadäquater Form mit Problemstellungen auseinander setzen, Gegebenheiten kritisch hinterfragen, Probleme erkennen und definieren, Lösungswege eigenständig suchen und ihr eigenes Handeln kritisch betrachten.

Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“).

Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln, wobei zu beachten ist, dass für den Erwerb von Sachkompetenz Selbst- und Sozialkompetenz eine notwendige Voraussetzung darstellen.

Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension

Die Schülerinnen und Schüler stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Junge Menschen sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der jungen Menschen.

5. Bildungsbereiche

Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.

In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden:

Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, (digitale) Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschafts- und Konsumentenerziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.

Bildungsbereich Sprache und Kommunikation

Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.

Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt.

Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von (digitalen) Medien sind zu fördern.

Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft

Das Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein befriedigendes Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden, zu erkennen und kritisch zu prüfen.

Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.

Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenskonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.

Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.

Die Vorbereitung auf das private und die Teilhabe am öffentlichen Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei soll die Entwicklung digitaler Kompetenzen die eigenverantwortliche, reflektierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und individuelle Lernprozesse unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.

Bildungsbereich Natur und Technik

Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.

Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich daher im Rahmen des Unterrichts grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz aneignen. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.

Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung

Neues zu schöpfen sowie Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen sind wesentliche Teile des menschlichen Lebens. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Kunstverständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.

Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung

Körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden ist zu fördern, wobei Körperbewusstsein und Gesundheit unter Berücksichtigung der individuellen Disposition zu thematisieren sind. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.

Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei sich die Schülerinnen und Schüler Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung aneignen sollen. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan gibt Ziele vor. Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, durch geeignete Gestaltung des Unterrichts den einzelnen Schülerinnen und Schülern die Erreichung dieser Ziele zu ermöglichen. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer

  • Strichaufzählung
    die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen,
  • Strichaufzählung
    im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen,
  • Strichaufzählung
    eine ansprechende und anregende Lernumgebung aufzubereiten,
  • Strichaufzählung
    vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten,
  • Strichaufzählung
    Gelegenheiten zu schaffen, fachbezogene sowie fächerüberreifende Kompetenzen zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen.

Eine zentrale Voraussetzung für Lernen ist das persönliche Interesse, die Betroffenheit, die Begeisterung für ein Thema. Für die Nachhaltigkeit von Lernergebnissen ist es demnach von grundlegender Bedeutung, den einzelnen Schülerinnen und Schülern den Zugang zum Lerninhalt zu eröffnen und Lernprozesse entsprechend ihrer Vorerfahrung, Interessen und Lernpräferenzen zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu aufgefordert werden, ihre Interessen, Neigungen, Fähigkeiten und Stärken in die Gestaltung von Unterricht einzubringen. Die Gestaltung der Lernkultur soll sie zum selbsttätigen Handeln – allein und mit anderen – anregen, durch eine Vielfalt an Lernmaterialien, Sozialformen, Aufgaben und Lernarrangements. Dazu gehören auch transparente Lernziele und Kriterien für die Selbst- und Fremdbeurteilung, damit sie ihr eigenes Handeln zielgerecht und dem Anspruch entsprechend ausrichten können.

Gelingende Lernprozesse gründen auf einer wertschätzenden, unterstützenden Beziehung – das gilt insbesondere für schulische Lernprozesse. Die Lehrerinnen und Lehrer haben – als Erwachsene – die Verantwortung für die Qualität der Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen. Die wesentlichen Merkmale dieser Beziehung sind Gleichwürdigkeit, Authentizität, Verantwortung, Gemeinschaft (Subjekt-Subjekt-Beziehung statt Subjekt-Objekt-Beziehung). Gedanken, Reaktionen, Gefühle, Selbstbild, Träume, innere Realität der Kinder und Jugendlichen sind genauso ernst zu nehmen, wie die von Erwachsenen, und müssen in der Beziehung berücksichtigt werden.

Der Einsatz digitaler Technologien ist eine unabdingbare Voraussetzung für zeitgemäßes Lernen. In allen Gegenständen sind daher altersadäquate Grundzüge von Informationsmanagement sowie Lern- und Unterrichtsorganisation mit Mitteln der Informationstechnologie zu praktizieren. Dabei sind in kommunikativen und kooperativen Arbeitsformen Informationsquellen zu erschließen und unterschiedliche Informationsformen zu bearbeiten, Inhalte zu systematisieren und zu strukturieren und Arbeitsergebnisse zusammenzustellen und multimedial zu präsentieren. Die Ergebnisse und deren Interpretation sind stets kritisch zu hinterfragen und Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft zu reflektieren.

Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist in altersgemäßem Ausmaß anzuregen. Dazu zählen: Recherche und Verarbeitung von Informationen mit einer Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm, Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten.

Bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

1. Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler

Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an die Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen, damit die Lerninhalte und Lernprozesse anschlussfähig sind und der Zugang dazu gesichert wird. Vorwissen soll bereits im Vorfeld der fachdidaktischen Planung mittels Vorerhebungen möglichst fach- und lernzielgerecht festgestellt werden. Dabei können auch bestehende Falschannahmen erkannt und ihre Auswirkungen vermieden werden.

Kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus-/Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst friktionsfreie Übergänge an den Nahtstellen. An die Anforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Grundschule ist anzuschließen.

2. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler

Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre, individuell herausfordernder Aufgaben, einer förderlichen Lerngemeinschaft und einer anregenden Lernumgebung eigenverantwortliches und selbsttätiges Lernen besonders zu fördern. Das Ziel der unterrichtlichen Bemühungen muss sein, die Schülerinnen und Schüler als Subjekte ihres eigenen Lernens zu erkennen und zu stärken. Dafür bieten sich alle Unterrichtsaktivitäten an, die Auseinandersetzung, Entdeckung, Erkenntnisgewinnung, Problemlösung, Anwendung und Reflexion fördern und fordern.

Eine Öffnung des Unterrichts trägt zur Stärkung der Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung bei. Offenheit des Unterrichts zeigt sich am Grad der Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler in folgenden Dimensionen:

Organisation (Zeiteinteilung, Orts- und Partnerwahl),

Methode (Gestaltung individueller Lernwege),

Inhalt (Auswahl der Themen und Fragestellungen),

soziales Leben in der Klasse (Regeln und Ablauf des Klassenlebens, Umgang mit Konflikten, Entscheidung über gemeinsame Vorhaben),

Werte (Beziehung zwischen Lehrperson und Schülerinnen bzw. Schülern sowie zwischen letzteren untereinander, Grundsatz der Gleichwürdigkeit).

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, diese annehmen und sich selbst einschätzen lernen, die für sich passenden Zugänge und Methoden zum Erwerb der geforderten Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz wählen können und solcherart auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Der bewusste Umgang mit Lernstrategien ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Lehrerinnen und Lehrer sind dabei Vermittler und Vorbilder, indem sie ihr eigenes Lernen vorleben, demonstrativ reflektieren und erläutern.

Bei der Gestaltung des Unterrichts soll auch Möglichkeit geboten werden, außerschulisch erworbenes Wissen in die Klassengemeinschaft einzubringen.

3. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Im Sinne des exemplarischen Lernens und der Kompetenzorientierung sind zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Schule öffnet sich nach außen und setzt dabei verstärkt auf partnerschaftliche Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Institutionen, Betrieben u.ä. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

In Hinblick auf die Entscheidung bezüglich des weiteren Aus-/Bildungsweges kommt den Bezügen zur Lebenswelt besondere Bedeutung zu. Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblick in Tätigkeitsfelder, die für ihren zukünftigen Bildungsweg sowie ihr zukünftiges Berufsleben relevant sein können gewinnen. Sie sollen befähigt werden, ihre Fähigkeiten und Potenziale einzuschätzen, sich ihren Interessen entsprechende Ziele zu setzen und ihren weiteren Aus-/Bildungsweg entsprechend zu planen. Dafür ist eine gut ausgeprägte Orientierungskompetenz notwendig.

4. Diversität und Inklusion, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit

Die Schulen stehen heute vor der Herausforderung, mit der wachsenden Vielfalt bzw. Heterogenität der Schülerinnen und Schülern konstruktiv umzugehen, sodass die individuellen Begabungen und Potenziale – unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen – bestmöglich gefördert und aktiviert werden. Es geht um individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Mädchen und Buben unterschiedlicher familiärer und kultureller Herkunft mit unterschiedlichen Leistungsspektren. Eine zentrale Rolle dabei spielt neben einem individualisierten Unterricht und der Orientierung an der Erreichung bestimmter Leistungen bzw. Kompetenzen v.a. auch das soziale Lernen im Raum Schule und der Umgang mit Differenzen und Konflikten.

Inklusion in der Schule bedeutet

  • Strichaufzählung
    gleiche Wertschätzung aller Schülerinnen und Schüler,
  • Strichaufzählung
    wahrnehmen der Individuen, vermeiden von Etikettierungen und Fremdzuschreibungen,
  • Strichaufzählung
    erkennen, dass Unterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern Chancen für das gemeinsame Lernen sind und nicht Probleme, die es zu überwinden gilt,
  • Strichaufzählung
    Steigerung der Teilhabe aller Schülerinnen und Schülern an Arbeit, Kultur und Gemeinschaft der Schule,
  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung der Kulturen, Strukturen und Praktiken in der Schule, so dass sie besser auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schülern des jeweiligen Umfeldes eingehen,
  • Strichaufzählung
    Abbau von Barrieren für Lernen und Teilhabe aller Schülerinnen und Schülern, nicht nur solcher mit Beeinträchtigungen oder solcher, denen besonderer Förderbedarf zugesprochen wird,
  • Strichaufzählung
    Anregung durch Projekte, die Barrieren für Zugang und Teilhabe bestimmter Schülerinnen und Schülern überwinden und mit denen Veränderungen zum Wohl vieler Schülerinnen und Schülern bewirkt werden können,
  • Strichaufzählung
    den Auf- und Ausbau nachhaltiger Beziehungen zwischen Schulen und Gemeinden.

Interkulturelles Lernen

Aufgabe des interkulturellen Lernens ist das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte beim gemeinsamen Lernen und nicht nur die Vermittlung von Kenntnissen über andere Kulturen. Sensibilität für die psychische und soziale Situation von Kindern mit Migrationshintergrund ist besonders wichtig. Der Zusammenhalt in der Klasse wird dadurch gefördert, dass alle Schülerinnen und Schüler als gleichberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Diskursgemeinschaft der Klasse ihre besonderen Fähigkeiten und Stärken, zum Beispiel ihre Mehrsprachigkeit, einbringen und dafür Anerkennung erfahren.

Interkulturelle Bildung behandelt nicht nur Fragen der Kommunikation über sprachliche Unterschiede hinweg, sondern auch die Zusammenhänge zwischen Sprachen und ihren kulturellen Hintergründen, Fragen des Austauschs und des Verstehens zwischen Gruppen verschiedener sprachlicher, sozialer, geographischer bzw. sonstiger Herkunft und damit Fragen der individuellen und sozialen Identität sowie der Zugehörigkeit und der Strategien zum Umgang mit kulturellen Praktiken.

Gleichwertigkeit und gleiche Gültigkeit sind Leitbegriffe, an denen sich die Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung und Wertschätzung orientieren soll. Die Normalität des Anderen soll zunehmend zur Selbstverständlichkeit werden. Interkulturelles Lernen leistet seinen Beitrag dazu, indem es eine sprachliche und kulturelle Vielfalt in einer inklusiven Lernkultur fördert und pflegt.

Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.

Mehrsprachigkeit

Sprache hat in einer von Globalisierung und sprachlich-kultureller Vielfalt geprägten Welt große Bedeutung für die persönliche Entwicklung und die Wahrnehmung von Bildungs- und Lebenschancen.

Im Mittelpunkt sollen die Wertschätzung aller Sprachen und die Entwicklung der Fähigkeit aller Schülerinnen und Schüler stehen, mehrere Sprachen zu lernen und zu verwenden. Diese Kompetenzen sollen durch angemessenen Unterricht und durch eine plurilinguale Bildung verbreitert und vertieft werden, mit dem Ziel, sprachliche Sensibilität und interkulturelles Verständnis als Basis für eine demokratische Gesellschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.

Eine allfällige Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schüler wird als wertvolle Ressource gesehen und nicht nur in jenen Unterrichtsgegenständen genutzt, die sich primär mit Sprache beschäftigen. Der Spracherwerb ist kein Prozess, der sich nur auf die Nachahmung der Sprache der Eltern, anderer Kinder usw. beschränkt, sondern das Erlernen der Sprache in ihrem gesamten sozialen Umfeld fördert. Mimesis, verstanden als schöpferische Nachahmung sprachlicher Vorbilder, ist dabei die Basis des Spracherwerbs, die Systematisierung des solcherart Erworbenen ist der zweite Schritt im sprachdidaktischen Prozess.

Besondere Bedeutung kommt der Ermutigung durch die Lehrerinnen und Lehrer zu, sprachliche Ressourcen in der Klasse zu nutzen.

Kompetenzorientierter Unterricht ist an den Prinzipien der kommunikativen Didaktik auszurichten, wobei insbesondere Modelle der Immersion in der schulischen Praxis bzw. „Content and Language Integrated Learning“ (CLIL) gefördert werden sollen.

Das Wahrnehmen anderer Sprachen, ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede, mit allen Sinnen fördert nicht nur das Interesse und den Respekt für andere Sprachen, sondern schafft die Möglichkeit, die unbewusst bereits vorhandenen Theorien über Sprache und Sprachen bewusst zu machen und zu elaborieren („Language Awareness“).

„Interimssprache“ („Interlanguage“) ist eine Sprache, die sich Lernende zurechtlegen aus all dem, was sie über die neue Sprache schon wissen, und dem, was sie aus ihrer eigenen Sprache an Sprachwissen mitbringen. Sie hat System und Logik, obwohl sie fehlerhaft sein kann. Interimssprache ist das Optimum dessen, was Lernende in einer gewissen Phase des Spracherwerbs aus dem mitgebrachten Sprachwissen und dem für sie neuen Repertoire der Zielsprache zu machen imstande sind. Man könnte sie daher als asymptotische Annäherung an die Zielsprache bezeichnen. Sie ist nichts Fixes, sondern ständig in Bewegung, und zwar hin in Richtung auf die Zielsprache. Die Interimssprache sollte allmählich zugunsten der Zielsprache in den Hintergrund treten. Beim Umgang mit Interimssprache wird vom Korrekturverhalten der Lehrerinnen und Lehrer besondere Sensibilität verlangt. Es ist von Fall zu Fall zu prüfen, inwiefern Interferenzen als Zeichen von Kreativität und als notwendige Bausteine auf dem Weg zur Zielsprache gesehen und verstanden werden können.

Lokale sprachliche Ressourcen sollen im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen genützt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“ bezeichnete Pädagogik.

Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt können sich dann am besten entwickeln, wenn sie auf frühem und kontinuierlichem Sprachenlernen, dem Unterricht des Deutschen als Erst- und als Zweitsprache, dem Unterricht der Volksgruppensprachen, der Herkunftssprachen von Migrantinnen und Migranten sowie einer Vielzahl von lebenden Fremdsprachen und klassischen Sprachen basieren.

Die Förderung und Weiterentwicklung sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Unterrichtsgegenständen ist die Grundlage dieses sprachdidaktischen Ansatzes.

Reflexive Koedukation und gendersensible Pädagogik

Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine forschungsgestützte Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Stereotypisierungen zu führen, um die Handlungsspielräume und Potenziale von Mädchen und Buben möglichst breit zu entfalten. Es ist wesentlich, die Lerninhalte und Unterrichtsmethoden so auszuwählen, dass sie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen und den Unterricht so zu gestalten, dass er sozialisationsbedingt unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegenzusteuern in der Lage ist. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen und eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren. Lehrerinnen und Lehrer sollen sich ein Grundwissen über die Ergebnisse der Geschlechterforschung aneignen, sowohl gegenstandsbezogen als auch in Bezug auf allgemeinpädagogische, psychologische, soziologische und didaktische Fragestellungen.

Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann auf Basis eines reflektierten Konzepts genderkompetenter Lehrerinnen und Lehrer zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Burschen beitragen. Im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen kann es sinnvoll sein, unter Beachtung der im Paragraph 8 a, des Schulorganisationsgesetzes sowie der auf Grund dieser Bestimmung ergangenen Verordnung festgelegten Voraussetzungen den Unterricht temporär nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.

Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Unter Beachtung des Prinzips der inklusiven Pädagogik ist gemäß Paragraph 21 a, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in die Mittelschule aufgenommen wurden, eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsziele der Mittelschule anzustreben sind.

Sofern für diese Schülergruppe ein der Behinderung entsprechender Lehrplan der Sonderschule zur Anwendung kommt, gelten die hier angeführten Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sinngemäß in Ergänzung der didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Sonderschule.

5. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung

Lernen ist ein zutiefst persönlicher, aktiver Aneignungsprozess, auf eigenen, vielfältigen Wegen, die nicht linear verlaufen. Die Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliches Vorwissen, vielfältige und unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen mit. Diese Unterschiede sind zu würdigen und für die Stärkung der individuellen Lernmotivation und Leistungsfähigkeit nutzbar zu machen.

Je nach dem persönlichen Entwicklungsstand, nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht, finden die Schülerinnen und Schüler in unterschiedlicher Weise Zugang zu den Lerninhalten. Aufgabe der Schule ist es, durch Individualisierung, Personalisierung und Differenzierung den Schülerinnen und Schülern die jeweils passenden Zugangsmöglichkeiten zu eröffnen, damit sie aktiv und zunehmend eigenständig ihre individuellen Leistungspotenziale und besonderen Begabungen entfalten können. Leistungsfähigkeit ist dabei kontinuierlich zu fördern und herauszufordern.

Für den Unterricht ergeben sich jedenfalls folgende Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen:

  • Strichaufzählung
    wertschätzende Beziehungen aufbauen und pflegen,
  • Strichaufzählung
    Erstellung von differenzierten, zielgerichteten Lernangeboten, die unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen berücksichtigen und individuelle Zugänge ermöglichen sowie auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten,
  • Strichaufzählung
    Auswahl und Offenheit bei der Aufgabenstellung, um Raum für persönliche Bezugnahmen seitens der Schülerinnen und Schüler zu schaffen,
  • Strichaufzählung
    flexibles Eingehen auf unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten, abwechslungsreiche Gruppenkonstellationen,
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs (bis hin zu Einzelgesprächen),
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist,
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von wertschätzenden Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten und wie persönliche Strategien, Handlungen und Arbeitsweisen weiter verbessert werden können,
  • Strichaufzählung
    Abstimmen der Unterrichtsplanung auf den jeweils aktuellen Leistungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler,
  • Strichaufzählung
    Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation, Beschämung und Entfremdung,
  • Strichaufzählung
    Trennen von Lern- und Leistungsphasen, um Fehlermachen als selbstverständlichen Bestandteil von Lernprozessen zulassen zu können,
  • Strichaufzählung
    Verständnis von Unterricht als Lern- und Entwicklungsbegleitung statt Vermittlung von Lernstoff.

Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler gestatten, aber auch bisher unerkannte vorhandene Potenziale und Interessen aktivieren. Einzelarbeit, Partnerarbeit und die zahlreichen Formen der Gruppenarbeit sind von besonderer Bedeutung, weil sie auch Raum und Zeit für individuelle Begleitung eröffnen. Auch fächerverbindende, fächerübergreifende, projektorientierte und offene Lern- und Lehrformen mit Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler haben große Bedeutung.

Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache:

Die für alle Unterrichtsgegenstände formulierten Aussagen zur Differenzierung und Individualisierung gelten selbstverständlich auch für die differenzierten Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. Diesen Unterrichtsgegenständen kommt im Hinblick auf den weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsweg besondere Bedeutung zu, als Kulturtechniken vermittelt werden, die Kommunikationsfähigkeit erweitert wird und die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen in besonderem Maße auf die Leistungen in diesen Unterrichtsgegenständen abzielen.

In den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache erfolgt ab der 6. Schulstufe im Kernbereich eine Unterscheidung nach den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“, wobei das Leistungsniveau „Standard AHS“ dem Leistungsniveau der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule entspricht. Die Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten im Leistungsniveau „Standard AHS“ ist auf einem höheren Komplexitätsgrad vorzusehen. Der Komplexitätsgrad einer Aufgabenstellung zeigt sich darin, welche Art der Denkleistungen die Aufgabenstellung von Schülerinnen und Schülern fordert und welche Wege der Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung Schülerinnen und Schüler beschreiten, um zu einer Lösung zu kommen. Einen Plan entwickeln, Daten und Belege verwenden, Lösungswege argumentieren sind komplexe Anforderungen und stellen somit einen höheren kognitiven Anspruch dar, als das Wiedergeben von Informationen und Fakten oder das Anwenden von einfachen Verfahren. Da komplexe Aufgabenstellungen das strategische und problemlösungsorientierte Denken fördern, sind im Unterricht auch Schülerinnen und Schüler, die dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet sind, mit komplexen Aufgabenstellungen zu konfrontieren und bei deren Bearbeitung und Bewältigung zu unterstützen.

Ein differenziertes Angebot an grundlegenden und vertiefenden Aufgaben ist grundsätzlich vorzusehen und dient einerseits dem Zugang und der Herausforderung für alle sowie andererseits der Sicherstellung der Durchlässigkeit im Schulwesen. Pädagogische Bemühungen sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ führen.

Die Anforderungen der beiden Leistungsniveaus sind den Schülerinnen und Schülern einsichtig zu machen, vor allem über transparente Beurteilungskriterien mit Bezug zu den zu erwerbenden Kompetenzen. Die Reflexion und Einschätzung des eigenen Leistungsstandes sind zu fördern und es sind den Schülerinnen und Schülern Wege zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit zu eröffnen.

Ab der 6. Schulstufe ist die Zuordnung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers zu den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ im Rahmen der Benotung auszuweisen. Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus in den einzelnen Pflichtgegenständen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Paragraph 31 b, SchUG.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch genaue Beobachtung zu aktualisieren, die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen und bei Bedarf eine Neuzuordnung zu einem Leistungsniveau vorzunehmen. Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden. Über den aktuellen Stand ihrer Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte regelmäßig zu informieren (Paragraph 19, Absatz eins a, SchUG).

Die organisatorische Umsetzung hat sich nach Maßgabe der ausführungsgesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an diesen pädagogischen Zielstellungen zu orientieren. Grundlage ist dabei der von den Prinzipien der Individualisierung/Personalisierung getragene Unterricht im Klassenverband. Das Lernen der Schülerinnen und Schüler rückt (gegenüber dem Lehren) in den Mittelpunkt des Unterrichts. Dieses didaktische Grundschema wird entscheidend unterstützt, wenn Lehrerinnen und Lehrer im Team unterrichten bzw. zusammenarbeiten.

6. Förderunterricht

Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 3 a, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.

In die zeitgemäße Förderdidaktik fließen die neuesten Erkenntnisse der Lern- und Motivationsforschung ein. Insbesondere geht es darum, eine individuell passende und andere als die im Unterricht verwendete Herangehensweise zu eröffnen, wenn alle Bemühungen im Rahmen von Differenzierung und Individualisierung/Personalisierung nicht ausreichend waren.

Für die Planung und Umsetzung pädagogischer Fördermaßnahmen sind die in der Schule wirkenden Beziehungen (Schüler/in-Schüler/in, Schüler/in-Lehrer/in, Schüler/in-Eltern etc.), die soziale Situation, lernhinderliche Bedingungen oder mögliche Nebenwirkungen zu beachten. Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, am besten durch das gesamte Lehrerteam, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet.

Förderung baut auf den Stärken und Ressourcen und nicht auf Schwächen oder Defiziten auf. Eine Defizitorientierung ermöglicht es nicht, die jeweiligen Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Situation zu sehen.

Analog zur Arbeit im differenzierten, individualisierten Regelunterricht im heterogenen Gruppen- oder Klassenverband wird die Arbeit im Förderunterricht ständig beobachtet und reflektiert, um die Fördermaßnahmen gegebenenfalls flexibel weiter zu entwickeln oder neu zu konzipieren.

In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, um mit dem gesteigerten Grad an Komplexität in Aufgabenstellungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ entsprechend umzugehen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard AHS“ unterrichtet werden, dürfen erst nach nachweislicher Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet werden (Paragraph 31 b, Absatz 5, SchUG). Analog sind für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard“ unterrichtet werden, jedenfalls geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen, wenn sich abzeichnet, dass sie durch eine zusätzliche Förderung die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ erfüllen können. Dies entspricht der Aufgabe der Mittelschule, Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ zu führen (Paragraph 21 b, Absatz 2, SchOG). Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.

Der Förderunterricht kann als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden.

Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede Schülerin und jeden Schüler 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch wird auf Ziffer 3, der Bemerkungen zu den Stundentafeln verwiesen.

7. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; neue Prüfungskultur und Leistungsbeurteilung

Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht Selbsttätigkeit sowie ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird.

Zur Ergänzung der Unterrichtsarbeit können Hausübungen gegeben werden. Sie sollen besondere Intentionen verfolgen, wie zB Sammeln von Materialien und Informationen, Erkundungen, oder – sofern nötig – zusätzliche Übung und Festigung. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten, und die Hausübungen sind so vorzubereiten, dass sie von den Schülerinnen und Schülern ohne Hilfe anderer durchgeführt werden können (siehe auch Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes).

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen und über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen. Mögliche Effekte durch die Erwartungshaltung der Lehrerinnen und Lehrer auf das Erkennen von Leistung oder die Möglichkeit zur Leistungserbringung, die u.a. aus der Genderforschung bekannt sind, sind zu beachten und zu reflektieren.

Für die Bestimmung des Wesentlichen für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten.

Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse aktiv einzubeziehen, damit sie Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente, wie zB Portfolio-Präsentationen oder (Projekt)Arbeiten sind für die Entwicklung von Selbstkompetenz und Selbsteinschätzung geeignet.

Den Schülerinnen und Schülern ist für jede erfolgreich absolvierte Schulstufe zusätzlich zum Jahreszeugnis eine ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung auszustellen, die in schriftlicher Form die Leistungsstärken ausweist.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen. Dabei sind im Sinne des Lerndesigns ausgehend von den Lernzielen deduktiv Inhalte, Aufgaben und Prozesse zur Erreichung der Lernziele im Rahmen der Unterrichtsgestaltung sowie Kriterien für die Leistungsfeststellung vorzubereiten.

Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf:

  • Strichaufzählung
    Konkretisierung der Kernbereiche (5. bis 8. Schulstufe) durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,
  • Strichaufzählung
    Gestaltung der Erweiterungsbereiche (5. bis 8. Schulstufe) durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,
  • Strichaufzählung
    fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen,
  • Strichaufzählung
    Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch die Lehrerin bzw- den Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen,
  • Strichaufzählung
    Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen,
  • Strichaufzählung
    Gestaltung des Angebots an Wahlpflichtgegenständen, Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,
  • Strichaufzählung
    schulautonome Lehrplanbestimmungen,
  • Strichaufzählung
    Festlegung des Schwerpunktbereichs.

Nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen können auch mehrere Schwerpunkte angeboten werden, um so den Schülerinnen und Schülern interessensbezogene Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Die Schwerpunktsetzungen (siehe Teil 4, Ziffer 2, Stundentafeln a bis d) gelten für den Bildungsgang (siehe Paragraph 21 b, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a bis d Schulorganisationsgesetz). Das heißt, eine derartige Schwerpunktentscheidung umfasst in der Regel die gesamte Schule. Die Kombination mit einem oder mehreren schulautonomen Schwerpunkten ist möglich.

Der Bund finanziert weiterhin sechs zusätzliche Wochenstunden je MS-Klasse. Diese zusätzlichen sechs Lehrpersonenwochenstunden stehen jeder MS-Klasse zweckgewidmet für Individualisierungsmaßnahmen in den differenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache) sowie bei Bedarf in den Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches im Sinne der Lehr- und Lerninhalte der Mittelschule zur Verfügung.

Parallel dazu sind auch jene Ressourcen an Unterrichtsleistung, die durch den Wegfall der äußeren Differenzierung (Leistungsgruppen in der Hauptschule) generiert werden, in den differenzierten Pflichtgegenständen ebenfalls dafür einzusetzen. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter den Einsatz dieser Mittel in einem anderen Pflichtgegenstand der Klasse anordnen. Auf diesen Umstand wäre im Schulentwicklungsplan im Rahmen des Schulqualitätsmanagements Rücksicht zu nehmen.

Für den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer bzw. für deren Unterrichtstätigkeit in den differenzierten Pflichtgegenständen sind die in Paragraph 31 a, Absatz 2, SchUG genannten Prinzipien maßgeblich.

Die zusätzlichen sechs Wochenstunden sowie die aus den wegfallenden Leistungsgruppen frei werdenden Ressourcen dürfen keinesfalls für Koordinations- und Planungstätigkeiten eingesetzt werden.

Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert.

1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe Paragraph 17 und Paragraph 57 a, des Schulunterrichtsgesetzes).

Die Vorgaben im Abschnitt „Kernbereich“ der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände (5. bis 8. Schulstufe) sind verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den Kernbereich (5. bis 8. Schulstufe) zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele im Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe) behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken.

Die standortbezogene Gestaltung der Erweiterungsbereiche (5. bis 8. Schulstufe) bietet im Sinne der anzustrebenden gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen durchzuführen. Auf diese Weise kann ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen erwirkt werden.

Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres. In die Planung mit einbezogen werden sollen zB projektorientierte, fächerübergreifende und offene Lernformen, Planen im Team /Teamteaching.

2. Kern- und Erweiterungsbereich

Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen zwischen einem Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären Stundentafel (siehe Ziffer 2, im Vierten Teil – Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen. Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert.

Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen gelten für Kern- und Erweiterungsbereich. Der Abschnitt „Lehrstoff“ legt zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegen den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern.

Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin bzw. den jeweiligen Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen.

Bei der Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

Regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler; aktives Lernen; Abbau von Barrieren; Lernfortschritte der Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); Berücksichtigung der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler; individuelle Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; schulautonome Lehrplanbestimmungen.

Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt. Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Sowohl Leistungsfeststellung als auch Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche.

3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Im Rahmen der Schulautonomie können Freigegenstände bzw. unverbindliche Übungen in Pflichtgegenstände umgewandelt werden. Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen.

Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:

  • Strichaufzählung
    Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen und Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und Interessen berücksichtigt
  • Strichaufzählung
    Vermeidung einer frühzeitigen Spezialisierung oder einer einengenden Ausrichtung auf bestimmte Schul- und Berufslaufbahnen
  • Strichaufzählung
    Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Vermeidung der Vorwegnahme von Bildungsinhalten anderer Schularten in wesentlichen Bereichen
  • Strichaufzählung
    Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe Paragraph 6, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes bzw. Paragraph 63 a, des Schulunterrichtsgesetzes).

Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können die in Paragraph 21 b, SchOG geregelten Schwerpunktbereiche näher ausgestaltet werden bzw. können auch andere Schwerpunkte gesetzt werden, wie z. B.

  • Strichaufzählung
    Informatikschwerpunkt
  • Strichaufzählung
    interkultureller Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    bewegungsorientierter Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung

Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.

Auch das Zusammenlegen von Unterrichtsgegenständen ist möglich.

Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich. Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände oder in eine andere Schulstufe desselben Unterrichtsgegenstandes ist möglich, im Falle einer zeitlichen Reduktion von mehr als einem Drittel verpflichtend.

Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls nachvollziehbar festzulegen, welche Lehrstoffbereiche dieser schulautonomen Lehrpläne über die im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen.Bezüglich spezieller Vorgaben für autonome Beschlussfassungen siehe auch die Abschnitte „Förderunterricht“, „Kern- und Erweiterungsbereich“, „fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht“, „Betreuungsplan für ganztätige Schulformen“ sowie die Stundentafeln (samt den Bemerkungen zu den Stundentafeln).

4. Leistungsfeststellung

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Weise bekannt zu geben. Hier können beispielsweise „Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche (KEL), das sind regelmäßige Gespräche über den Leistungsstand unter Einbeziehung der Schülerin bzw. des Schülers, Eingang finden.

In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im Sechsten Teil Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung.

Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

5. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht

Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung. Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht auf Basis der im ersten Teil, Punkt 5, definierten Bildungsbereiche. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen (siehe den Ersten Teil „Allgemeines Bildungsziel“) selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts -ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

6. Gestaltung der Nahtstellen

Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.

Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten (Paragraph 3, Absatz , des Schulorganisationsgesetzes sowie Paragraph 2 und Paragraph 62, des Schulunterrichtsgesetzes).

Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist in der 5. Schulstufe auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der Vorerhebung von Interessen und Lernpräferenzen dienen, in weiterer Folge der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts. Erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode sind die Formen der Leistungsfeststellung einzusetzen.

Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.

7. Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen, außerschulische Kooperationen und Partnerinnen und Partner. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Expertinnen und Experten einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:

Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
  • Strichaufzählung
    Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
  • Strichaufzählung
    Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
  • Strichaufzählung
    Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
  • Strichaufzählung
    Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
  • Strichaufzählung
    Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

  1. Ziffer eins
    Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände *1)

Klassen und Wochenstunden *2)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

11 – 22

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

10 – 20

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

4 – 10

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

5 – 12

Mathematik

 

 

 

 

10 – 20

Digitale Grundbildung

mind. 1

mind. 1

mind. 1

mind. 1

4 – 11

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

5,5 – 12

Chemie

 

 

 

 

1,5 – 4

Physik

 

 

 

 

3,5 – 10

Musikerziehung

 

 

 

 

5 – 10

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

5,5 – 12

Technisches und textiles Werken

 

 

 

 

5,5 – 12

Bewegung und Sport

 

 

 

 

13 – 19

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

1 – 4

Verbindliche Übung Berufsorientierung

0-1

0-1

1-2

1-2

2 – 4 *3)

Sonstige verbindliche Übungen

0-1

0-1

0-1

0-1

0 – 4

Gesamtwochenstundenzahl

27-31

29-33

29-33

31-35

124

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Ziffer 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

  1. Ziffer 2
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
    1. Litera a
      Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes, der dem sprachlichen, humanistischen und geisteswissenschaftlichen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden *2)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Erste lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Zweite lebende Fremdsprache oder Latein *5)

3

3

6

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

2

2

2

6

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

Mathematik

4

4

4

3

15

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

1

7

Chemie

2

2

Physik

1

2

1

4

Musikerziehung

2

2

1

1

6

Bildnerische Erziehung

2

2

1

2

7

Technisches und textiles Werken

2

2

1

2

7

Bewegung und Sport

4

3

3

3

13

Ernährung und Haushalt

1

1

Verbindliche Übung Berufsorientierung

0-1x

0-1x

1x *6)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31-32

32-33

124

  1. Litera b
    Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes, der dem naturwissenschaftlichen und mathematischen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden *2)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

2

2

2

6

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

Mathematik

4

4

4

3

15

Geometrisches Zeichnen

2

2

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

2

8

Chemie

1

2

3

Physik

1

2

2

5

Musikerziehung

2

2

1

1

6

Bildnerische Erziehung

2

2

2

1

7

Technisches und textiles Werken

2

2

2

2

8

Bewegung und Sport

4

3

3

3

13

Ernährung und Haushalt

1

1

Verbindliche Übung Berufsorientierung

0-1x

0-1x

1x *6)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31-32

32-33

124

  1. Litera c
    Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes, der dem ökonomischen und lebenskundlichen (einschließlich praxisbezogenen) Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden *2)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

2

2

2

6

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

3

8

Mathematik

4

4

4

3

15

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

Chemie

2

2

Physik

1

2

2

5

Musikerziehung

2

2

1

1

6

Bildnerische Erziehung

2

2

2

1

7

Technisches und textiles Werken

2

2

2

2

8

Bewegung und Sport

4

3

3

4

14

Ernährung und Haushalt

1

2

3

Verbindliche Übung Digitale Grundbildung

x

x

x*10)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31-32

32-33

124

  1. Litera d
    Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes, der dem musisch-kreativen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden *2)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

2

2

2

6

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

Mathematik

4

4

4

3

15

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

1

6

Chemie

2

2

Physik

1

2

2

5

Musikerziehung

2

2

2

2

8

Bildnerische Erziehung

2

2

3

3

10

Technisches und textiles Werken

2

2

2

2

8

Bewegung und Sport

4

3

3

3

13

Ernährung und Haushalt

1

1

Verbindliche Übung Berufsorientierung

0-1x

0-1x

1x *6)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31-32

32-33

124

  1. Litera e
    Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen ohne Führung eines Schwerpunktes:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden *2)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

2

2

2

6

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

Mathematik

4

4

4

3

15

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

2

8

Chemie

2

2

Physik

1

2

2

5

Musikerziehung

2

2

2

1

7

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

8

Technisches und textiles Werken

2

2

2

2

8

Bewegung und Sport

4

3

3

4

14

Ernährung und Haushalt

1

1

Verbindliche Übung Berufsorientierung

0-1x

0-1x

1 x *6)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31-32

32-33

124

  1. Litera f
    Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf die Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe

Wochenstunden

1. Kl.

2.Kl.

3.Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung

 

*7)

Spezielle Interessen-und Begabungsförderung

 

2-8

Berufsorientierung

 

2-8

Chorgesang

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

2-8

Informatik

 

2-8

Ernährung und Haushalt

 

2-8

Geometrisches Zeichnen

 

2-8

Kurzschrift

 

2-8

Maschinschreiben

 

2-8

Schach

 

2-8

Spielmusik (Instrumentalmusik)

 

2-8

Technisches und textiles Werken

 

2-8

Verkehrserziehung

 

2-8

Freigegenstand

Fremdsprache

 

6-12

Englisch

 

 

Französisch

 

 

Italienisch

 

 

Russisch

 

 

Spanisch

 

 

Tschechisch

 

 

Slowenisch

 

 

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

 

 

Ungarisch

 

 

Kroatisch

 

 

Slowakisch

 

 

Polnisch

 

 

Türkisch

 

 

Muttersprachlicher Unterricht *8)

2-6

2-6

2-6

2-6

8-24

  1. Litera g
    Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im zweiten Teil.

  1. Litera h
    Fußnoten
  1. *1
    Bei Führung des Pflichtgegenstandes „Zweite lebende Fremdsprache“ sind mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorzusehen und der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ ist als „Erste lebende Fremdsprache“ zu bezeichnen.
  2. *2
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
  3. *3
    In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Die darüber hinausgehenden Stunden können geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
Anmerkung, Fußnote *4) aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 337 aus 2017,)
  1. *5
    Anstelle der Zweiten lebenden Fremdsprache kann auch eine Volksgruppensprache gewählt werden.
  2. *6
    In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4 Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
  3. *7
    Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.
  4. *8
    Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch
Anmerkung, Fußnoten *9) und *10) aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 21,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 267 aus 2022,)

  1. Litera i
    Bemerkungen zu den Stundentafeln:
  1. Ziffer eins
    Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
  2. Ziffer 2
    Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (z. B. Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung).
Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Artikel 2, Ziffer 10,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,)
  1. Ziffer 4
    Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.

  1. Ziffer 3
    Stundentafel der Deutschförderklassen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen*1)

x*2)

Gesamtwochenstundenzahl

x*3)

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Mittelschule (Ziffer 2 Abschnitt f)

___________________________

*1) Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen der Stundentafeln der Mittelschule entsprechend dem jeweiligen Schwerpunkt; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

*2) Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

*3) Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunkts gemäß der Stundentafel der Mittelschule.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

Folgende Lehrpläne sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die jeweiligen Bestimmungen für die Mittelschulen und die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule bzw. die 5. bis 8. Schulstufe zur Anwendung kommen:

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.

  1. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2002,.

  1. Ziffer 3
    Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 63 aus 1989,.

  1. Ziffer 4
    Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

  1. Ziffer 5
    Israelitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985,.

  1. Ziffer 6
    Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

  1. Ziffer 7
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Ziffer 8
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

  1. Ziffer 9
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010,.

  1. Ziffer 10
    Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen;
  • Strichaufzählung
    Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinander zu setzen;
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein.

Der Deutschunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können.

Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler, für die Deutsch Zweit-(Dritt- oder Viert-)Sprache ist, im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.

Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache. Daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Den Schülerinnen und Schülern sollen im Deutschunterricht Werte und Lebenshaltungen mit Hilfe von Texten vermittelt werden. Dabei soll die inhaltliche Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und Traditionen die Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen und zur Achtung anderer Kulturen und Lebensweisen führen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Der Deutschunterricht soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden.

Mensch und Gesellschaft:

Der Deutschunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares Menschen- und Weltbild fördern.

Natur und Technik:

Der Deutschunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen, Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben.

Kreativität und Gestaltung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden.

Gesundheit und Bewegung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben.

Didaktische Grundsätze:

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten.

Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch ...) und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben.

Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu achten.

Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu beschreiben und damit bewusst zu machen.

Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen.

Schreiben im Deutschunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft

  • Strichaufzählung
    das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann,
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen,
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens,
  • Strichaufzählung
    das spielerische und das schöpferische Schreiben.

Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden.

Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit werden.

Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, soll einen Schwerpunkt des Deutschunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher notwendig.

Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen.

Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum Lesen gelangen.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge des Deutschunterrichts einzubinden. Die

Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.

Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten. Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.

Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung mit Sprache eingesetzt werden.

Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB österreichische Wörterbücher, heranzuziehen.

Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig, wenn der Deutschunterricht Zweitsprache-Unterricht ist.

Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.

Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist:

Diese Grundsätze gelten als Leitlinien für den regulären Deutschunterricht sowie für den Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu.

Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.

Hörverstehen

Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar.

Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.

Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören (und Lesen) erfolgen.

Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden. Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen.

Sprechen

Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation) soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.

Der Spracherwerb ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.

Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist zu achten.

Lesen und Leseverstehen

Beim Zweitspracherwerb kommen dem Lesen folgende Aufgaben zu:

  • Strichaufzählung
    Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen.
  • Strichaufzählung
    Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen.

Das selbstständige Lesen als Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern.

Schreiben

Das Schreiben hat im Unterricht Deutsch als Zweitsprache zunächst nur lernunterstützende Funktion. Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv und produktiv zu gebrauchen.

Rechtschreiben

Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/Merken/Aufschreiben).

Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Rechtschreibung ergeben sich vor allem aus Unterschieden zu den Muttersprachen der Schüler und Schülerinnen, besonders bei:

  • Strichaufzählung
    Laut-Buchstaben-Entsprechungen,
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Wörtern,
  • Strichaufzählung
    Wortzusammensetzungen,
  • Strichaufzählung
    Groß- und Kleinschreibung,
  • Strichaufzählung
    Satzzeichen.

Kontrastive Vergleiche (Muttersprache und Deutsch) können Problembereiche deutlich machen und Fehlschreibungen verhindern.

Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.

Für die Arbeit mit österreichischen und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken erlernt werden. Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden.

Sprachbetrachtung

Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Deutschunterricht und Erzeugungsgrammatik für den Zweit- und/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden:

Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die das bestehende Regelsystem einer Sprache als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit, mit relativ einfachen Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren.

Erst nach Erarbeitung, Reflexion und Einsicht in die Funktion grammatischer Phänomene können diese im Bedarfsfall auch benannt werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Funktionen grammatischer Phänomene des Deutschen in den verschiedenen Muttersprachen der betroffenen Schülerinnen und Schüler oft keine direkte Entsprechung haben (zB die Funktion des Artikels).

Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem individuellen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern ist zu ermöglichen.

Mangelnde Sprachkompetenz in der Zweitsprache Deutsch legitimiert nicht, dass nur nach dem Leistungsniveau „Standard“ unterrichtet wird. Ziel ist es, zum Leistungsniveau „Standard AHS“ zu führen.

Lehrstoff: Kernbereich:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel sichern.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen lernen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen:

Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder schriftlich wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen:

Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben; Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten nützen.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen:

Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und schriftlich präsentieren und erklären.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten) Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen:

Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

  1. Ziffer eins
    bis 4. Klasse:

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche):

Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und anwenden

Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Rechtschreiben

Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und verstehen. Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung nützen lernen. Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig verwenden.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch,

Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch,

Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Türkisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für Erste lebende Fremdsprache (1. bis 4. Lernjahr) und Zweite lebende Fremdsprache (1. bis 2. Lernjahr).

Kommunikative Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachunterrichts ist die Entwicklung der kommunikativen Kompetenz in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen,

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben. Sie soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Alltags- und Unterrichtsituationen in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat zu bewältigen. Sozialkompetenz und interkulturelle Kompetenz

Der Fremdsprachenunterricht hat einen Beitrag zur Entwicklung sozial angemessenen Kommunikationsverhaltens der Schülerinnen und Schüler – sei es in der Muttersprache oder in einer Fremdsprache – zu leisten.

Der Prozess des Fremdsprachenerwerbs bietet auch zahlreiche Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit interkulturellen Themen. Das bewusste Aufgreifen solcher Fragestellungen soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen und Lebensweisen vertiefen. Dabei ist die Reflexion über eigene Erfahrungen und österreichische Gegebenheiten einzubeziehen.

Erwerb von Lernstrategien

Der Fremdsprachenunterricht hat darüber hinaus die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren.

Allgemeine Fachziele sind

  • Strichaufzählung
    das Verstehen von gesprochener Sprache bei Standardaussprache und durchschnittlicher Sprechgeschwindigkeit
  • Strichaufzählung
    das selbstständige Erschließen und Erfassen schriftlicher fremdsprachlicher Texte verschiedener Art mit Hilfe angemessener Lesestrategien
  • Strichaufzählung
    der produktive mündliche Einsatz der erworbenen Redemittel in adressatenadäquater Form in für die Schülerinnen und Schüler relevanten Gesprächssituationen
  • Strichaufzählung
    die produktive schriftliche Anwendung der erworbenen Sprachmittel in adressatenadäquater und mediengerechter, d.h. der jeweiligen Textsorte entsprechender, Form
  • Strichaufzählung
    eine zielorientierte, d.h. auf den Fremdsprachenunterricht abgestimmte, Einbeziehung der neuen Informationstechnologien (zB Textverarbeitung, Internet, E-Mail, digitale Medien).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Bei der Vermittlung der Fremdsprache ist wertorientiertes Denken und Handeln im politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Umfeld zu fördern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation:

Der Fremdsprachenunterricht soll in seiner Gesamtheit zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches beitragen.

Mensch und Gesellschaft:

Fremdsprache ist Ausdruck von Kultur- und Lebensformen. Der Erwerb einer Fremdsprache dient ua. dem Kennen lernen von Fremdem, der bewussten Auseinandersetzung mit kultureller Verschiedenheit und diesbezüglichen Wahrnehmungen und Wertungen. Sofern es sich bei der Fremdsprache um eine Volksgruppensprache handelt, soll deren besondere Beachtung zum gleichberechtigten und friedlichen Zusammenleben beitragen.

Natur und Technik:

Fremdsprachenkenntnisse erleichtern den Zugang zur internationalisierten Präsentation von Fachinformationen. Deshalb sind auch im Fremdsprachenunterricht gelegentlich gezielt ausgewählte und dem Lernniveau entsprechende fachsprachliche Texte zu bearbeiten.

Kreativität und Gestaltung:

Der Fremdsprachenunterricht soll zu kreativen Aktivitäten, wie Zb zu Rollenspielen, fremdsprachlichen Theateraufführungen und kreativem Schreiben, anregen.

Gesundheit und Bewegung:

Kommunikative Anlässe über gesunde Lebensführung und den harmonischen Umgang mit dem gesellschaftlichen Umfeld bzw. der natürlichen Umwelt sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Die Auseinandersetzung mit landestypischen Sportarten und gegebenenfalls auch deren Ausübung können hierbei einen wertvollen Beitrag leisten.

Didaktische Grundsätze:

Kommunikative Kompetenz als übergeordnetes Lernziel

Als übergeordnetes Lernziel in allen Fertigkeitsbereichen ist stets die Fähigkeit zur erfolgreichen Kommunikation – die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist – anzustreben. Somit sind die jeweiligen kommunikativen Anliegen beim Üben von Teilfertigkeiten in den Vordergrund zu stellen.

Ausgewogenheit der Fertigkeitsbereiche

Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben sind in annähernd gleichem Ausmaß regelmäßig und möglichst integrativ zu erarbeiten und zu üben. Im Anfangsunterricht allerdings sind die Teilfertigkeiten des Hörverstehens und der mündlichen Kommunikation durch regelmäßige Hörübungen sowie durch ein möglichst häufiges Angebot an Sprechanlässen verstärkt zu fördern.

Kontextualisierung von Wortschatz und Grammatik

Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in vielfältig kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen, zB ist Vokabular, wo immer möglich, in Kollokationen, Redewendungen und Phrasen mit impliziter Grammatik einzubetten.

Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln.

Annäherung an die Zielsprache unter Berücksichtigung der Lernersprache

Die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, neue sprachliche Strukturen in den Bereichen Lexik und Grammatik anzuwenden und dabei Verstöße gegen zielsprachliche Normen zu riskieren, ist im Sinne des übergeordneten Zieles der kommunikativen Kompetenz von zentraler Bedeutung und bei der Evaluation der Schülerleistungen dementsprechend einzubeziehen.

Im Fremdsprachenunterricht ist weiters auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und dass Fehler ein selbstverständliches Merkmal des Sprachenlernens sind. Dies ist in Übungsphasen und bei der Fehlerkorrektur zu berücksichtigen.

Dennoch ist insgesamt und in sinnvollem Maße eine möglichst hohe Qualität und zielsprachliche Richtigkeit der fremdsprachlichen Äußerungen anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.

Differenzierung der Arbeitsformen

Unterschiedliche Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern (Lerntypen, Lerntempo, Neigungen und Interessen, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen) sowie unterschiedliche Stundendotationen müssen durch verschiedene methodische Zugänge, Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung bzw. durch entsprechend individualisierte Formen der Arbeitsaufträge und der fachlichen Förderung Berücksichtigung finden. Hierbei sind vielfältige Arbeitsformen wie zB offenes Lernen, eigenverantwortliches Lernen, Portfolios, Lerntagebücher, Kurzpräsentationen einzusetzen.

Durch Schaffung und Erhaltung eines positiven Lernklimas sollen Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft unterstützt, gefordert und gefördert werden. Ein solches Lernklima soll durch Stärkung des Selbstwertgefühls und Fokussierung auf vorhandene Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler erreicht werden.

Einbeziehung des individuellen Lernfortschritts

Bei der Einschätzung und Bewertung von Schülerleistungen sind der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen mit zu beachten. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sind nur eines der Bewertungskriterien und sind für die Gesamtleistung nicht alleine ausschlaggebend. Weitere Gütekriterien wie Verständlichkeit der Äußerungen, soziolinguistisch und pragmatisch angemessene Situationsbewältigung sowie Differenziertheit der verwendeten sprachlichen Mittel sind mit von Bedeutung.

Vorrang der Zielsprache

Im Unterricht ist so viel Fremdsprache wie möglich zu verwenden. Die Techniken der Übertragung und Übersetzung sind lediglich punktuell als Verständnis- und Lernhilfe einzusetzen.

Reflektierender Sprachenvergleich

Ein bewusster und reflektierter Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache) ist zu fördern. Komparative und kontrastive Methoden sind vor allem dort angebracht, wo sie zu einem verbesserten sprachlichen Bewusstsein der Fremdsprache gegenüber führen und den Lernerfolg wesentlich verstärken.

Falls sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache bzw. als Zweitsprache im Familienverband dient, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht zu nutzen. Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit verschiedenen Varianten der Standardsprache umgehen zu lernen und direkte Informationen über kulturelle Hintergründe zu beziehen. Die Förderung einer positiven Einstellung zu individueller Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt ist auf mannigfache Weise anzustreben.

Zusätzliche lebende Fremdsprachen

Im Falle des standortbezogenen Angebots von ganzjährig, aber auch kürzer, kursmäßig oder geblockt, geführten Nachbarsprachen oder anderen lebenden Fremdsprachen ist eine inhaltliche Orientierung an den Zielstellungen des ersten und zweiten Lernjahres der zweiten lebenden Fremdsprache vorzunehmen.

Umgang mit Lehrmaterialien und Lernhilfen

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh in den eigenständigen Umgang mit Lehr- bzw. Lern- und Übungsmaterialien sowie mit Wörterbüchern (in Print- und Online-Version) einzuführen.

Das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift ist als Hilfsmittel bezüglich der Aussprache und Intonation nach Möglichkeit anzustreben. Damit wird das selbstständige Erarbeiten von unbekanntem Wortmaterial gefördert.

Ganzheitlich-kreatives Lernen

Der Einsatz von spielerischen und musischen Elementen bzw. ganzheitlich-kreativen Methoden ist auch im Fremdsprachenunterricht notwendig, um möglichst förderliche Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Multisensorisches Lernen vermag die Aufnahmebereitschaft, Erinnerungsleistung und Motivation zu aktivieren und bringt daher vielschichtigen lernpsychologischen Gewinn.

Vielfältige Kommunikationssituationen und Themenbereiche

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Einbindung der sprachlichen Mittel in vielfältige situative Kontexte mit verschiedenen Themenbereichen vertraut zu machen (wie Familie und Freunde, Wohnen und Umgebung, Essen und Trinken, Kleidung, Körper und Gesundheit, Jahres- und Tagesablauf, Feste und Feiern, Kindheit und Erwachsenwerden, Schule und Arbeitswelt, Hobbys und Interessen, Umgang mit Geld, Erlebnisse und Fantasiewelt, Gedanken, Empfindungen, Gefühle, Einstellungen und Werte, Umwelt und Gesellschaft, Kultur, Medien, Literatur). Dies entspricht den „vertrauten Themenbereichen“ in den Kompetenzbeschreibungen des GER.

Einbettung von Landes- und Kulturkunde

Landes- und kulturkundliche Informationen sind mit den Themen und kommunikativen Situationen des Fremdsprachenunterrichts zu verbinden, handlungsorientiert zu vermitteln und bewusstseinsbildend zu nutzen.

Förderung authentischer Begegnungen

Direkte persönliche Begegnungen (zB Einsatz von „native speakers“ und anderen Personen, mit denen die Kommunikation in der Zielsprache erfolgt, Schüleraustausch, Intensivsprachwochen) sowie die Nutzung von audiovisuellen Medien und neuen Technologien wie E-Mail und Internet sind im Sinne möglichst großer Authentizität zu empfehlen.

Fächerübergreifende Aktivitäten

Das Erleben der Fremdsprache als authentisches Kommunikationsmittel in fächerübergreifenden Aktivitäten ist anzustreben.

Leistungsfeststellung

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.

Lehrstoff: Kernbereich:

Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 8. Schulstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2 und teilweise B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen,

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Für den gesamten Fremdsprachenunterricht steht Fertigkeitsorientierung im Vordergrund. Verläuft der Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler durch förderliche Begleitumstände besonders günstig, sind die erworbenen Kompetenzen zu festigen und zu vertiefen. Auch eine Erweiterung auf mit Bedacht ausgewählte einzelne Fertigkeiten des jeweils nächst höheren Kompetenzniveaus – jedoch maximal Teile aus B1 – ist möglich.

Raster zu den Fertigkeitsbereichen

Kompetenzniveau A1

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, z. B. auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei hilft zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können eine kurze einfache Postkarte schreiben, z. B. Feriengrüße. Sie können auf Formularen, z. B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.

Kompetenzniveau A2

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (z. B. sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (z. B. Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln z. B. ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Schülerinnen und Schüler beschreiben.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, z. B. um sich für etwas zu bedanken.

Kompetenzniveau B1

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.

Kompetenzniveaus und Lernjahre

Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.

Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

(Erste) Lebende Fremdsprache

  1. Ziffer eins
    bis 4. Lernjahr

Nach dem 1. Lernjahr (1. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1

Nach dem 2. Lernjahr (2. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A1

Hören, Lesen, Schreiben: A2

Nach dem 3. und 4. Lernjahr (4. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A2

Hören: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.“

Lesen: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt.“

Schreiben: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben.“

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

(Zweite) Lebende Fremdsprache

  1. Ziffer eins
    bis 2. Lernjahr

Nach dem 1. Lernjahr der zweiten lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1

Nach dem 2. Lernjahr der zweiten lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen: A1

Hören, Lesen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe: Der Lateinunterricht soll zwei Aufgabenschwerpunkte integrieren:

  • Strichaufzählung
    Vermittlung von Inhalten, die Europa auf der Grundlage der griechisch-römischen Kultur und Geisteswelt geprägt haben. Die Auseinandersetzung mit ihnen soll ein rezeptiv-reflektorischer, identitätsstiftender Prozess sein.
  • Strichaufzählung
    Spracherwerb und sprachbezogene Aspekte: Sachgemäßes Umgehen mit (Original-) Texten, ihre Übersetzung in gutes (zu den verschiedenen Textsorten passendes) Deutsch und ihre Interpretation (dem jeweiligen Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler entsprechend) sollen produktiven Charakter haben.

Dabei sollen das allgemeine Sprachverständnis und die individuelle Sprachkompetenz in der Muttersprache gefördert und positive Auswirkungen beim Erlernen weiterer Fremdsprachen erzielt werden.

Schließlich soll durch die Reflexion über sprachliche Phänomene die Entwicklung des logischen und abstrakten Denkens positiv beeinflusst werden.

Die Vermittlung eines Grund- und Kulturwortschatzes, eines wesentlichen Grammatikwissens und eines kulturkundlichen Hintergrundwissens, das den Kenntnisstand und das Interesse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, soll zu einer tragfähigen Basis sprachlich-inhaltlicher Natur als Grundlage für die Originallektüre führen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die Eigenart der Fremdsprache Latein ermöglicht Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen, durch Erschließen und, Analyse und Evaluation von antiken Normen, Wertbegriffen und Antworten auf grundlegende gesellschaftliche, politische und weltanschauliche Fragen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation:

Erweiterung und Festigung der aktiven und passiven Sprachkompetenz. Besondere Förderung des Sprachbewusstseins in der Muttersprache, vor allem durch die kontrastive Wirkung des Übersetzens. Erkennen, wie stark Latein den modernen europäischen Sprachen und ihrer Konvergenz in Struktur, Wortschatz, Idiomatik und Begriffen zugrunde liegt, und wie es dadurch die europäische Gedankenwelt geprägt hat und prägend fortlebt.

Mensch und Gesellschaft:

Ermöglichen von Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung in der Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen durch Analyse von tradierten Wertbegriffen und Normen unserer Gesellschaft.

Natur und Technik: Kennenlernen der grundlegenden Modelle der Auseinandersetzung mit erkenntnistheoretischen und ethischen Fragen im Kontext rationaler Welterklärung. Beiträge zur fachsprachlichen Begrifflichkeit:

Erklärung der Entstehung (unter Einbeziehung des Griechischen) und die präzise Anwendung von Fachtermini. Verstehen von Neologismen. Schulung des abstrakten Denkens und der Kombinationsfähigkeit.

Kreativität und Gestaltung:

Begegnung mit den Prototypen in Literatur und Kunst mit ihrer ungebrochenen Rezeption und Inspirationswirkung sowie Anregung zur eigenen Kreativität in verschiedenen Bereichen von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten.

Gesundheit und Bewegung:

Kennenlernen der antiken Wurzeln des Sports; Sprachelemente und Termini der Medizin und Biologie.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff soll ökonomisch und effizient dargeboten werden. Dabei soll das jeweilige Lernziel einerseits durch Aneignung eines auf den Beginn der Originallektüre ausgerichteten Grundwortschatzes, andererseits durch das Erfassen und Beherrschen der häufigsten Grammatikstrukturen eines lateinischen Textes erreicht werden.

Es sollen möglichst Originaltexte herangezogen werden bzw. solche, die diesen nahe kommen. Auf die altersadäquate und den individuellen Lernfortschritt berücksichtigende Vermittlung ist zu achten. Das sichere Erkennen von Formen sowie das schnelle Erfassen einfacher Satzstrukturen soll unter Einbeziehung verschiedener Methoden und Techniken entsprechend geübt werden, wie

  • Strichaufzählung
    Textrekonstruktionen,
  • Strichaufzählung
    Einsetzübungen, (in zusammenhängenden Texten)
  • Strichaufzählung
    Zuordnen von zusammengehörigen Formen,
  • Strichaufzählung
    einfache lateinische Fragen und Antworten zu einem Text.

Der Einsatz verschiedener Lernformenmethoden (fächerübergreifendes, projektorientiertes, offenes, soziales, selbsttätiges Lernen) und Unterrichtsmethoden soll zu einer Steigerung des Unterrichtsertrages führen. Die Motivation soll durch Hinweise auf Fremdwörter, Redewendungen und Lehnübersetzungen aus dem Lateinischen, die den Schülerinnen und Schülern bekannt sind und ihrer Interessenslage entsprechen, erhöht werden.

Dazu soll auch ein Unterricht beitragen, der andere Fächer integriert, historische und aktuelle Bezüge herstellt und – auch in ganzheitlich-kreativer Form – kulturelle und künstlerische Aspekte nahe bringt.

Selbstevaluation im Lateinunterricht (eigene Fehler erkennen, sie analysieren und vermeiden lernen) ist auf Grund der stark ausgeprägten grammatikalischen Struktur der lateinischen Sprache leicht zu erreichen und soll ebenfalls motivationsfördernd wirken.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zulässig.

Lehrstoff: Kernbereich:

  1. Ziffer 3
    Klasse 4. Klasse

Grammatische Formen und ihre Verwendung in den Sprachfunktionen

Anrede: Kontakt herstellen, beenden

 

Imperativ: salve, salvete, vale,

valete (und vergleichbare Imperative)

 

Vokativ: alle Dekl.

 

Sachbezug: darstellende Funktion

 

Einfacher Satz

 

Kasus und Kongruenz:

Nomina

Adjektiva

Steigerung der Adjektiva

häufige Pronomina

Numeralia (häufigste Kardinalia und Ordinalia)

Adverb

Steigerung des Adverbs

Pronomina (Vertiefung)

Präpositionen (alle beim Abl., häufigste beim Akk.)

 

Verb:

Indikativ (Aktiv und Passiv)

Infinitiv

Partizi

Deponentia

Konjunktiv (aktiv und passiv; im Hauptsatz)

Komplexer Satz

 

Verb:

Indikativ (im Nebensatz)

Infinitiv

Partizip

Konjunktiv (im Nebensatz)

Gerundium/Gerundivum

Steuerung des Verhaltens: regulative Funktion

 

 

Konjunktiv in Befehlen, Wünschen und Aufforderung

 

Gerundivum

 

Abhängige Wunschsätze: ut/ne

Fragesätze: direkt

Fragesätze: indirekt

Ausrufe: expressive Funktion

 

Ausrufsatz (quam ... ! quantus ... !)

irreale Wunschsätze

Sprachreflexion und kontrastiver Sprachvergleich: metalinguistische Funktion

Sprachreflexion: Latein – Deutsch

 

kontrastiver Sprachvergleich

a) sprachliche Kategorien Wortstellung, Artikel

b) Wortschatz

c) Fortleben in den jeweils unterrichteten   Sprachen (Englisch, romanische Sprachen)

 

Poetische Funktion

 

Sprichwörter

Aufzeigen rhetorischer und metrischer Erscheinungen anhand von einfachen Originalzitaten

Fertigkeiten

Rezeptive Fertigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Erfassen des Wesentlichen (Globalverstehen);
  • Strichaufzählung
    Erfassen von schon bekannten Einzelheiten (Detailverstehen).

Produktive Fertigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Fähigkeit, alle Textsorten in gutes, angemessenes Deutsch zu übersetzen;
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit, einen Text sachkundig – je nach Alter und Interessenslage – zu interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit zur Reflexion über sprachliche Phänomene durch den bewussten Umgang mit einem Text.

Themen

  • Strichaufzählung
    Antike Mythologie: Götter, Heroen, Menschen,
  • Strichaufzählung
    Römische Kultur, Kunst und Alltagsleben,
  • Strichaufzählung
    Der römische Staat und seine wichtigsten Gremien,
  • Strichaufzählung
    Griechisch-römische Geschichte: bedeutende Persönlichkeiten aus Philosophie, Staatswesen und Kunst,
  • Strichaufzählung
    Basissprache Latein und ihr Fortleben: Romanische Sprachen, Englisch, Deutsch,
  • Strichaufzählung
    Rezeption: Prototypen der europäischen Literatur,
  • Strichaufzählung
    Austria Romana: Inschriften (vor allem lokal-regionale).

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE/POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven, damit in Verbindung insbesondere mit dem menschlichen Zusammenleben. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur kritischen Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbständigen historischen und politischen Denkens und Handelns. Der Unterricht soll Einblicke in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen (lokale, regionale, nationale, kontinentale und globale Ebene) sowie zu ihren Vernetzungen geben. Kontroverse Interessen im Umgang mit Geschichte und Politik sind von den Schülerinnen und Schülern als solche zu erkennen, zudem sollen sie – im Sinne einer demokratisch verfassten Gesellschaft – dazu befähigt werden, die eigenen Meinungen zu artikulieren sowie jene der anderen zu akzeptieren, sie aber auch zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen. Ziel des Unterrichtes ist es daher, bei den Schülerinnen und Schülern ein reflektiertes und (selbst-)reflexives Geschichts- und Politikbewusstsein zu entwickeln und das Bewusstsein für die Bedeutung von Demokratie und Menschenrechten, sowie Europäischer Grundwerte wie sie beispielsweise in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union definiert sind, und der damit verbundenen Gesellschafts- und Rechtsordnung zu schärfen. Dabei sind Österreichbezüge insoweit aufzugreifen, als damit ein Verständnis für historische Zusammenhänge und deren Wechselwirkung in größeren Kontexten hergestellt werden kann.

Grundbereiche und Dimensionen:

Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Geschichte, Sozialkunde und Politischen Bildung beschäftigen: Mit dem Verhältnis von Gesellschaft und Individuum, mit wirtschaftlichen Entwicklungen und ihren Folgen sowie mit Kultur und Religion, ferner mit zentralen Merkmalen des Politischen, dh. mit Macht und Herrschaft, Verteilung und Konflikt. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Sozialgeschichte, Neue Kulturgeschichte, Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich der Politischen Bildung ist zwischen formaler, inhaltlicher und prozessualer Dimension der Politik zu unterscheiden. Unter der formalen Dimension („polity“) sind etwa die Verfassung oder politische Institutionen und allgemeiner das Funktionieren politischer Systeme gemeint. Die inhaltliche Dimension („policy“) umfasst die Ziele und Aufgaben der Politik sowie die Konkurrenz politischer Interessen und Ideologien. Die prozessuale Dimension („politics“) beschreibt den Prozess der Durchsetzung politischer Ideen, die politische Willensbildung sowie die Formen der politischen Konfliktaustragung und Konsensbildung.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Das Verstehen historischer und politischer Entwicklungen, Situationen und Handlungsweisen soll zur gesellschaftlichen und politischen Partizipation sowie zur Sicherung und Weiterentwicklung einer demokratischen und geschlechtergerechten Gesellschaft, damit in Verbindung zur Kenntnis, Verteidigung und Weiterentwicklung der den Grund- und Menschenrechten zugrunde liegenden Werte führen. Die Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und ethischen Normen verstärkt die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Arbeit mit Texten und Bildern (Quellen und Darstellungen der Vergangenheit sowie der Gegenwart in unterschiedlichen Medien), Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und Anwendung sowie kritische Sprachreflexion; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs.

Natur und Technik:

Historische und politische Beispiele zu naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Folgen und technischer Innovation; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des ökologischen Wandels.

Kreativität und Gestaltung:

Verstehen von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten als Ausdruck von Kreativität und Zeitgeist; Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Produkte als Medien der Kommunikation in ihrer historischen und gesellschaftlichen Bedingtheit. Dabei sollte Kunst als Mittel der gesellschaftlichen Teilhabe und politischen Meinungsbildung in verschiedenen Gesellschaften beachtet werden.

Gesundheit und Bewegung:

Bewegungskultur in historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen; Auswirkung des Ernährungs- und Hygienestandards; gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen.

Mensch und Gesellschaft:

Die Ziele und Aufgaben des Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei. Insbesondere der Umgang mit gesellschaftlichen Minderheiten, die Achtung demokratischer Werte und Grundrechte und die Arbeit an einer geschlechtergerechten und inklusiven Gesellschaft sollten dabei im Vordergrund stehen.

Themenwahl:

Für die Bearbeitung der historischen und politischen Themen sind Module mit Längs- und Querschnitten vorgesehen. Dabei soll der Unterricht – gemäß dem Zusammenhang von globalen, kontinentalen, nationalen, regionalen und lokalen Aspekten – Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher Räume geben, deren Vernetzungen deutlich machen und sich somit insbesondere auch auf Interkulturelles und Globales Lernen beziehen. Zudem ergeben sich die im Unterricht zu behandelnden Themen aus den nachfolgenden fachdidaktischen Prinzipien des historischen und politischen Lernens, den dem Unterricht zugrunde gelegten Basiskonzepten und der fachspezifischen Kompetenzorientierung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, durch die Berücksichtigung fachdidaktischer Prinzipien und anhand des Lernens mit historischen und politischen Basiskonzepten historische und politische Kompetenzen zu erwerben. Dabei gilt es, die individuelle Lernentwicklung der Lernenden im Sinn einer Individualisierung und Differenzierung im besonderen Maße zu berücksichtigen. Fachspezifische Lernprozesse sind in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion) zu fördern. Inhalte im Wege einer inneren Differenzierung sind so aufzubereiten sind, dass heterogene Schülerinnen- und Schülergruppen gemeinsam auf unterschiedlichen Kompetenzniveaus gleichzeitig daran arbeiten können.

Didaktische Prinzipien:

Didaktische Prinzipien helfen, die Lerngegenstände sowie die Lehr-Lern-Methoden und anzuwendende fachspezifische Arbeitstechniken auszuwählen, die im Unterricht eingesetzt werden. Folgende didaktische Prinzipien sind zu berücksichtigen: Gegenwarts- und Zukunftsbezug, Lebensweltbezug und Subjektorientierung, Prozessorientierung, Problemorientierung, exemplarisches Lernen, Handlungsorientierung, Multiperspektivität und Kontroversitätsprinzip sowie Wissenschaftsorientierung.

Lernen mit Basiskonzepten

Lernen mit Konzepten bedeutet, den Unterricht auf zentrale, im Unterricht immer wiederkehrende Konzepte auszurichten. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten:

(a) das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl),

(b) Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte) sowie

(c) Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).

Basiskonzepte helfen dabei den Lehrenden bei der Gestaltung des Unterrichts und lassen die Lernenden Zusammenhänge besser verstehen, indem sie in unterschiedlichen Fallbeispielen auf gleiche oder zumindest ähnliche konzeptionelle Strukturen treffen. Die einzelnen Konzepte gilt es miteinander zu verknüpfen.

Lernende verfügen bereits über individuelle Vorstellungen zu Basiskonzepten. Diese müssen aufgegriffen und im Unterricht weiterentwickelt sowie ausdifferenziert werden.

Historische und politische Kompetenzen

Eng verwoben mit einem Lernen mit Konzepten ist der im Unterricht anzustrebende Erwerb von historischen und politischen Kompetenzen, wobei folgende Kompetenzbereiche zu berücksichtigen sind:

Historische Kompetenzen

Historische Fragekompetenz

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind in Geschichtsdarstellungen vorhandene Fragestellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und selbst zu formulieren.

Historische Methodenkompetenz

Die Eigenständigkeit im kritischen Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau von Vorstellungen und Erzählungen über die Vergangenheit (Re-Konstruktion) sowie ein kritischer Umgang mit historischen Darstellungen (zB Ausstellungen, Spielfilme mit historischen Inhalten, Schul- und Fachbücher, Computerspielen) sind zu fördern (De-Konstruktion). Dazu sind Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können.

Historische Sachkompetenz

Der Unterricht ist zudem so zu gestalten, dass fachspezifische Konzepte und Begriffe angewandt, reflektiert und weiterentwickelt werden. Dabei gilt es an vorhandene Vorstellungen der Lernenden anzuschließen und einer altersgemäßen Konkretisierung sowie Weiterentwicklung im Sinn eines Lernens mit Konzepten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Historische Orientierungskompetenz

Historisches Lernen soll – insbesondere unter Berücksichtigung der didaktischen Prinzipien des Gegenwarts- und Zukunftsbezugs sowie der Multiperspektivität – zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der historisch-politischen und politischen Bildung sind zu berücksichtigen.

Politische Kompetenzen

Politische Urteilskompetenz

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, sachlich begründeten und auf den oben beschriebenen Werten (Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule) orientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und solche zu formulieren.

Politische Handlungskompetenz

Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu reflektieren und zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele (zB Planspiele) und im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Einrichtungen der Schuldemokratie zu vermitteln.

Politikbezogene Methodenkompetenz

Politische Bildung soll dazu befähigen, Informationen über Politik zu reflektieren und Erscheinungsformen des Politischen (zB in Diskussionen, in Zeitungen, in TV-Sendungen, in Blogs) zu entschlüsseln, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl).

Politische Sachkompetenz

Politische Bildung muss es den Lernenden ermöglichen, politische Konzepte anzuwenden, zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Dabei gilt es an vorhandene Vorstellungen der Lernenden anzuschließen und einer altersgemäßen Konkretisierung sowie Weiterentwicklung im Sinn eines Lernens mit Konzepten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Historische und politische Einsichten

Die Orientierung an didaktischen Prinzipien und fachspezifischen Kompetenzen sowie das Lernen mit Konzepten ermöglichen die Entwicklung folgender historischer und politischer Einsichten:

  • Strichaufzählung
    Verstehen historischer und politischer Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit;
  • Strichaufzählung
    Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen;
  • Strichaufzählung
    Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Phänomene, zB aus der historischen Entwicklung;
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer und politischer Ereignisse und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung und Darstellung;
  • Strichaufzählung
    Unterscheidung von Vergangenheit und Geschichte, Erkennen von Geschichte als Konstruktion, die durch den jeweiligen gesellschaftlichen Kontext der Betrachtenden von Vergangenheit beeinflusst ist und damit verbunden der Aufbau eines reflektierten und (selbst-)reflexiven historischen und politischen Bewusstseins;
  • Strichaufzählung
    Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen historischen und politischen Bewusstseins.

Lehrstoff:

Kernbereich:

Die eingangs beschriebenen Basiskonzepte und die folgenden thematischen Konkretisierungen sind bezogen auf die schwerpunktmäßig zu erwerbenden fachspezifischen (Teil-)Kompetenzen innerhalb der einzeln ausgewiesenen Module zu bearbeiten und über die Schulstufen und Module hinweg kontinuierlich aufzugreifen und weiter zu entwickeln. Diese Module können durch unterschiedliche, frei wählbare Anordnung miteinander in Beziehung gesetzt werden.

2. Klasse:

Der Unterricht hat in Form von Modulen einen Einblick von der Urgeschichte bis zum Ende des Mittelalters zu geben, wobei gegebenenfalls auch Brüche und Kontinuitäten bis in die Gegenwart bewusst zu machen sind. Module der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die angeführten Teilkompetenzen (s. Kompetenzkonkretisierungen) sind mit den thematischen Konkretisierungen in Verbindung zu setzen. Die Basiskonzepte sind dabei im Sinn von Lernfortschritten ausgewogen einzubinden.

Modul 1 (Historische Bildung): Historische Quellen und Darstellungen der Vergangenheit

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Besondere Merkmale von Darstellungen herausarbeiten und mit anderen Darstellungen vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Quellen und Darstellungen hinsichtlich ihrer Charakteristika unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Merkmale von Quellen und Darstellungen erkennen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Anhand von Beispielen von der Urgeschichte bis zur Gegenwart den Unterschied von Geschichte und Vergangenheit herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Lineares Zeitsystem kennenlernen und Epocheneinteilungen kritisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Quellentypen und Darstellungsformen anhand von konkreten Beispielen hinsichtlich ihrer Charakteristika unterscheiden.

Modul 2 (Historische Bildung): Alte Kulturen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Darstellungen der Vergangenheit (Rekonstruktionszeichnung) systematisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Vergleichen von Darstellungen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Entstehung und Merkmale von alten Kulturen anhand mindestens zweier Beispiele ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Gesellschaftsstruktur und Alltagsleben in alten Kulturen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Kritisches Hinterfragen von geschichtskulturellen Produkten und ihrer Darstellung (anhand zB eines Spielfilmausschnittes oder eines Comics) anregen.

Modul 3 (Historische Bildung): Mittelalter

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Fragen an die Vergangenheit formulieren;
  • Strichaufzählung
    Fragen an historische Quellen stellen;
  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Gesellschaftsordnungen und geschlechterspezifische Arbeitsteilung kennen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Lebensweisen in Stadt und Land, wirtschaftlicher und technischer Wandel re-konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Globale Gefüge untersuchen (Handelsrouten zwischen dem Mittelmeerraum und einem weiteren außereuropäischen Raum).

Modul 4 (Historisch-politische Bildung): Ausbeutung und Menschenrechte – ein Längsschnitt

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Perspektivität von Quellen wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    Eigene historische Erzählungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse aus Quellenarbeit oder Arbeit mit Darstellungen für die eigene Orientierung nutzen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Geschichte der Sklaverei als historischer Längsschnitt darstellen;
  • Strichaufzählung
    Ausbeutung von Frauen, Männern und Kindern von der Antike bis zur Gegenwart analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Individuelle Erfahrungen aus unterschiedlichen sozialen Schichten im Zusammenhang mit Sklaverei und Ausbeutung vergleichen sowie anhand von historischen Quellen re-konstruieren.

Modul 5 (Historische Bildung): Bedeutung von Religionen in verschiedenen Kulturen der Vergangenheit

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote aus Darstellungen hinterfragen und mit alternativen Angeboten konfrontieren;
  • Strichaufzählung
    Fragen, die in Darstellungen behandelt werden, herausarbeiten;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Verschiedene Formen von Religionen und ihre Auswirkungen auf Alltagsleben und Herrschaftsformen herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Konflikte und Umgang mit Religion(en) analysieren sowie deren Rolle in Herrschaftsstrukturen erörtern;
  • Strichaufzählung
    Trennung von Religion und Staat sowie Entwicklung der Religionsfreiheit herausarbeiten.

Modul 6 (Historische Bildung): Welt- und Vernetzungsgeschichte zur Zeit der europäischen Antike

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Kritisches Arbeiten mit Geschichtskarten;
  • Strichaufzählung
    Bewertungen in historischen Quellen erkennen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Transkulturellen Austausch und Handel darstellen;
  • Strichaufzählung
    Vernetzungen des Römischen Reiches im mediterranen Raum und zu asiatischen Kulturen untersuchen;
  • Strichaufzählung
    Einen globalen Querschnitt von Kulturen auf verschiedenen Kontinenten erstellen.

Modul 7 (Historisch-politische Bildung): Vergangene und gegenwärtige Herrschaftsformen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Darstellungen und ihre Intentionen hinsichtlich angebotener Orientierungen für die Gegenwart und Zukunft befragen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Herrschaftsformen von der Antike bis zur Gegenwart vergleichen, analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Merkmale von Herrschaftsformen und ihre Auswirkungen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen (Ethnie, Geschlecht, Schicht, Beeinträchtigung usw.) herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Individuelle Erfahrungen von Menschen in unterschiedlichen Epochen analysieren (Attische Demokratie, feudale Herrschaft, Diktaturen, moderne Demokratien).

Modul 8 (Politische Bildung): Möglichkeiten für politisches Handeln

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Politische Interessen und Meinungen ausdrücken; Bewusste und reflektierte politische Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    Mit Institutionen und Personen der politischen Öffentlichkeit Kontakt aufnehmen;
  • Strichaufzählung
    Angebote von politischen Organisationen nutzen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Gesellschaftliche und politische Partizipation in der eigenen Lebenswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Geschlechterungleichheiten erkennen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Instrumentarium für politische Handlungen entwickeln und Probehandlungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Ebenen des politischen Handelns (Gemeinde, Land, Bund, EU) erkennen und Auswirkungen auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler reflektieren.

Modul 9 (Politische Bildung): Gesetze, Regeln und Werte

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Politische Urteile hinsichtlich ihrer Qualität, Relevanz und Begründung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Eigene politische Urteile fällen und formulieren;
  • Strichaufzählung
    Interessens- und Standortgebundenheit politischer Urteile feststellen;
  • Strichaufzählung
    Politische Meinungen und Interessen vertreten und durchsetzen;
  • Strichaufzählung
    Führen von politischen Diskussionen (ua. Diskussionsregeln und -strategien);

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Gesetze und Normen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler als positive und negative Machtinstrumente analysieren und diskutieren;
  • Strichaufzählung
    Kinderrechte als persönliches Recht der Schülerinnen und Schüler kennen und auf verschiedene Lebenssituationen der Lernenden anwenden;
  • Strichaufzählung
    Verletzungen der Kinderrechte im eigenen Umfeld und in verschiedenen Gesellschaften erkennen sowie Möglichkeiten ihrer Einhaltung und Durchsetzung diskutieren.

3. Klasse:

Der Unterricht hat in Form von Modulen einen Einblick in die Geschichte des Zeitraumes vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkriegs zu geben, wobei gegebenenfalls auch Kontinuitäten bis in die Gegenwart bewusst zu machen sind. Module der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die angeführten Teilkompetenzen (s. Kompetenzkonkretisierungen) sind mit den thematischen Konkretisierungen in Verbindung zu setzen. Die Basiskonzepte sind dabei im Sinn von Lernfortschritten ausgewogen einzubinden.

Modul 1 (Historische Bildung): Verschiedene Aspekte der neuzeitlichen Kulturen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Bewertungen in historischen Quellen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Gattungsmerkmale von Darstellungen herausarbeiten und systematisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Vergleich von Darstellungen zum gleichen Inhalt;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Ausgewählte Aspekte der Reformation, und der Gegenreformation herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Die gesellschaftliche Funktion von „Magie“ und „Hexerei“ anhand von Quellen und Darstellungen klären und die Ursachen der Hexenverfolgung herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Das höfische Leben im Absolutismus und die Kultur im Barock mit Hilfe von Quellen und Darstellungen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge des Frühkapitalismus und des Merkantilismus mit Hilfe von Quellen und Darstellungen herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Geschichtskulturelle Produkte (TV-Dokumentationen, Computerspiele u.a.) kritisch hinterfragen.

Modul 2 (Historische Bildung): Begegnungen zwischen dem Eigenen und dem Fremden

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Fragen an die Vergangenheit formulieren; Fragen an historische Quellen stellen;
  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Eigene historische Erzählungen erstellen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Ursachen für neuzeitliche Entdeckungs- und Eroberungsreisen ermitteln und in wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge einordnen;
  • Strichaufzählung
    Kolonialismus und Imperialismus definieren sowie die Auswirkungen auf die Gegenwart diskutieren;
  • Strichaufzählung
    Kulturkontakte analysieren und dabei gegenseitige Wahrnehmungen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Rassistische Konzeptionen des imperialistischen Zeitalters erkennen und kritisch hinterfragen.

Modul 3 (Historische Bildung): Diversität: Geschlecht – Ethnie – Klasse

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Darstellungen hinsichtlich angebotener Orientierungen für die Gegenwart und Zukunft befragen;
  • Strichaufzählung
    Intentionen hinter den Orientierungsangeboten erkennen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Soziale Differenzierung (Geschlecht, Ethnie, Klasse) im 19. Jahrhundert und deren Ursachen analysieren und kritisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Den Zusammenhang zwischen sozialem und ökonomischem Wandel sowie gesellschaftlicher Teilhabe, insbesondere die Entwicklung von Kapitalismus, Liberalismus und Sozialismus erklären;
  • Strichaufzählung
    Habsburgermonarchie und Osmanisches Reich als Vielvölkerstaaten vergleichen.

Modul 4 (Historisch-politische Bildung): Internationale Ordnungen und Konflikte im Wandel

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Quellenbezüge in Darstellungen herausarbeiten und überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Einfluss von Fragestellungen auf Darstellungen erkennen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Veränderungen der Machtverhältnisse in der Neuzeit im gesellschaftlichen Kontext herausarbeiten (Bauernaufstände, Religionskonflikte);
  • Strichaufzählung
    Die Problematik von Krieg, insbesondere des Ersten Weltkriegs, im Zusammenhang mit sich wandelnden europäischen Mächteverhältnissen, neuen Staatsordnungen und Nationalitätenkonflikten erläutern;
  • Strichaufzählung
    Historische Friedenslösungen analysieren und vergleichen sowie im Hinblick auf gegenwärtige politische Konflikte beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Bedeutung des humanitären Völkerrechtes beschreiben.

Modul 5 (Historische Bildung): Migration vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Perspektivität von Quellen wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    Eigene historische Erzählungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse aus der Arbeit mit Quellen und Darstellungen für die eigene Orientierung nutzen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe Migration, Asyl und Integration erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Weltweite Migrationsbewegungen vergleichen und Ursachen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Durch Migration entstehende Herausforderungen in Auswanderungs- und Einwanderungsländern analysieren und mögliche Lösungen diskutieren;
  • Strichaufzählung
    Migration am Beispiel von Lebensgeschichten vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart darstellen.

Modul 6 (Historische Bildung): Gewalt, Gefühle und Einstellungen im gesellschaftlichen Kontext

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Fragen, die in Darstellungen behandelt werden, herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Bewertungen in historischen Quellen und Darstellungen erkennen und analysieren;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen, Veränderungen und Kontinuitäten zwischen Renaissance und 19. Jahrhundert herausarbeiten (zB Gefängnis, Liebe und Gefühle; Entdeckung des Individuums; Geschlechterrollen; Umgang mit psychischer und physischer Beeinträchtigung);
  • Strichaufzählung
    Bildung und Wissen in ihrer Bedeutung für die moderne Gesellschaft analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die Entstehung des modernen Rechtsverständnisses und des Rechtsstaates als Grundlage von Demokratie reflektieren.

Modul 7 (Historisch-politische Bildung): Revolutionen, Widerstand, Reformen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote aus Darstellungen hinterfragen und mit alternativen Angeboten konfrontieren;
  • Strichaufzählung
    Diskussionen zur Nutzung von historischen Erkenntnissen für Gegenwart und Zukunft führen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Darstellungen analysieren;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe Revolution und Reform unterscheiden und definieren;
  • Strichaufzählung
    Ausgewählte Aspekte der Aufklärung erklären und ihre Bedeutung für Revolutionen und Reformbewegungen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die Auswirkungen der Aufklärung auf gegenwärtige Gesellschaften (demokratischer Verfassungsstaat, Gewaltentrennung, Menschenrechte) beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Politische Umbrüche, die als Revolutionen bezeichnet werden, vergleichen und bewerten.

Modul 8 (Politische Bildung): Identitäten

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Politische Urteile hinsichtlich ihrer Qualität, Relevanz und Begründung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Eigene politische Urteile fällen und formulieren;
  • Strichaufzählung
    Interessens- und Standortgebundenheit politischer Urteile feststellen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe Identität und Identitätsbildung erklären und problematisieren;
  • Strichaufzählung
    Zwischen Selbst- und Fremdbild unterscheiden sowie die Bereitschaft zur Selbstreflexion entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Bausteine nationaler Identitäten hinterfragen, Entstehungsmechanismen von Nationalismus analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die Frage der europäischen Identitätsbildung zwischen nationalen Interessen und globalen Herausforderungen diskutieren.

Modul 9 (Politische Bildung): Wahlen und Wählen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Führen von politischen Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit politischen Manifestationen (Nachvollzug der Erhebung und Analyse von Daten);
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit politischen Medien (Analyse von medial vermittelten Informationen);
  • Strichaufzählung
    Bewusste und reflektierte politische Entscheidungen (ua. Teilnahme an Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozessen) treffen;
  • Strichaufzählung
    Angebote von politischen Organisationen vergleichen und nutzen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Das Demokratieverständnis im Zusammenhang mit Wahlen in pluralistischen Gesellschaften sowie die Bereitschaft zur politischen Partizipation entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Strategien von Wahlwerbung hinterfragen und kritisch analysieren, die Bedeutung der Medien bei Wahlen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die ideologischen Ausrichtungen und soziale Basis der politischen Parteien in Österreich analysieren sowie staatsbürgerkundliche Aspekte des Wählens in Österreich beschreiben und in den Zusammenhang mit Demokratie bringen;
  • Strichaufzählung
    Wahlen simulieren.

4. Klasse:

Der Unterricht hat in Form von Modulen einen Einblick vom 20. Jahrhundert bis zur Gegenwart zu geben, wobei insbesondere Kontinuitäten bewusst zu machen sind. Module der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die angeführten Teilkompetenzen (s. Kompetenzkonkretisierungen) sind mit den thematischen Konkretisierungen in Verbindung zu setzen. Die Basiskonzepte sind dabei im Sinn von Lernfortschritten ausgewogen einzubinden.

Modul 1 (Historische Bildung): Faschismus – Nationalsozialismus – politische Diktaturen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Perspektivität von Quellen wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse aus Quellenarbeit oder Arbeit mit Darstellungen für individuelle Orientierung nutzen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Ausgewählte Aspekte faschistischer bzw. diktatorischer Systeme im Europa des 20. Jahrhunderts vergleichen und Strukturmerkmale herausarbeiten („Ständestaat/Austrofaschismus“, italienischer Faschismus, Nationalsozialismus, Stalinismus, DDR);
  • Strichaufzählung
    Grundlagen, Voraussetzungen und Auswirkungen des Nationalsozialismus in Österreich analysieren;
  • Strichaufzählung
    Historische Alltagswelten in Demokratie und Diktatur vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Geschichtskulturelle Produkte (zB Computerspiele oder Spielfilme) kritisch hinterfragen.

Modul 2 (Historische Bildung): Ausgewählte Aspekte von Globalisierung im 20. und 21. Jahrhundert

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote aus Darstellungen hinterfragen und mit alternativen Angeboten konfrontieren;
  • Strichaufzählung
    Diskussionen zur Nutzung von historischen Erkenntnissen für Gegenwart und Zukunft führen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Darstellungen analysieren (inhaltliche Gewichtung, Argumentationslinien, Erzähllogik sowie Bewertungen);

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Geopolitische Aspekte des Zweiten Weltkrieges ermitteln; Friedenssicherung nach 1945 und weltpolitische Machtstrukturen in globaler Perspektive erörtern;
  • Strichaufzählung
    Entstehung, Entwicklung und Verdichtung von Wirtschaftsräumen darstellen sowie wirtschaftliche Abhängigkeiten und Ungleichverteilung von Ressourcen in globaler Perspektive vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Politische und gesellschaftliche Phänomene der Globalisierung (zB Entkolonialisierung; Urbanisierung, ökologische Herausforderungen) zeitlich verfolgen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Inter- und transkulturelle Phänomene (Popkultur, Internet) analysieren und bewerten.

Modul 3: (Historische Bildung): Demokratie in Österreich in historischer Perspektive

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Bewertungen in historischen Quellen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Gattungsmerkmale von Darstellungen herausarbeiten und Darstellungen der Vergangenheit systematisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Vergleich von Darstellungen mit gleichem Inhalt;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Erste und Zweite Republik als Konflikt- und Konsensdemokratie erörtern (zB Justizpalastbrand; Bürgerkrieg; „Ständestaat/Austrofaschismus“; Große Koalition, Sozialpartnerschaft; Veränderungen des Parteienspektrums);
  • Strichaufzählung
    Grundzüge des österreichischen Rechtssystems (Verfassung) und dessen historische Entwicklung kennen;
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Formen von Extremismus definieren, vergleichen und bewerten.

Modul 4 (Historische Bildung): Europäisierung

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Fragen, die in Darstellungen oder Erzählungen behandelt werden, herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Darstellungen hinsichtlich angebotener Orientierungen für die Gegenwart und Zukunft befragen;
  • Strichaufzählung
    Intentionen hinter den Orientierungsangeboten erkennen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Konzeptionen Europas thematisieren und kritisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Die Entstehung der EU und die Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraums bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Die Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Systeme nach 1989 kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Den Beitritt Österreichs zur EU und die nachfolgenden Veränderungen in der Gesellschaft re-konstruieren, Einfluss der EU auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler bewerten;
  • Strichaufzählung
    Kooperationen und Spannungen zwischen Europa und verschiedenen Weltregionen im internationalen System thematisieren und beurteilen.

Modul 5 (Historische Bildung): Holocaust/Shoah, Genozid und Menschenrechte

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Eigene historische Erzählungen erstellen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Formen des Antisemitismus sowie des Rassismus definieren und unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Die Vernichtungspolitik im Nationalsozialismus (Opfergruppen; industrieller Massenmord; Euthanasie) analysieren und deren historisch-politische Bedeutung für Österreich bis in die Gegenwart beurteilen.
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen von Opfern, Täterinnen und Tätern und Mitläufern analysieren und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Den Begriff Genozid definieren, Genozide des 20. und 21. Jahrhunderts an Beispielen vergleichen sowie die gesellschaftlichen Folgen herausarbeiten und die Funktionen und Möglichkeiten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der UNO damit in Verbindung bringen;

Modul 6 (Historisch-politische Bildung): Geschichtskulturen – Erinnerungskulturen – Erinnerungspolitik

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Quellenbezüge in Darstellungen herausarbeiten und überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Einfluss von Fragestellungen auf Darstellungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Lokale und regionale Bezüge ableiten;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Instrumentalisierung von Geschichte und Erinnerungen (zB Geschichtspolitik, Habsburgermythos, Tourismus, Produktwerbung) analysieren;
  • Strichaufzählung
    Denkmäler, Gedenkstätten und Zeitzeugenberichte (Videoarchive) analysieren und kontextualisieren;
  • Strichaufzählung
    Öffentliche Erinnerungskulturen zum Holocaust und zum Zweiten Weltkrieg analysieren sowie die historische und politische Darstellungen zum Opfermythos de-konstruieren.

Modul 7 (Historisch-politische Bildung): Gesellschaftlicher Wandel im 20. und 21. Jahrhundert

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Quellenbezüge in Darstellungen herausarbeiten und überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Einfluss von Fragestellungen auf Darstellungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Eigene historische Erzählungen erstellen

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Bevölkerungsentwicklung im 20. und 21. Jahrhundert und ihre Folgen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung von der Industriegesellschaft zur Dienstleistungs-, Konsum- und Mediengesellschaft herausarbeiten sowie ihre Auswirkungen auf die Lebenswelten analysieren;
  • Strichaufzählung
    Soziale Ungleichheiten benennen und Versuche erklären, diese zu überwinden (zB Wohlfahrtsstaat, Interessenvertretungen);
  • Strichaufzählung
    Soziale Bewegungen (Frauenbewegung, Friedensbewegung, Umweltbewegung) beschreiben und ihre öffentlichkeitswirksamen Strategien als Beispiele von politischer Partizipation bewerten;
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Konzepte von Geschlecht erklären und darüber diskutieren.

Modul 8 (Politische Bildung): Politische Mitbestimmung

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Erstellen von politischen Manifestationen (Informationsgewinnung/-darstellung) in unterschiedlichen Medien;
  • Strichaufzählung
    Politische Urteile hinsichtlich ihrer Qualität, Relevanz und Begründung und Auswirkung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Eigene politische Urteile fällen und formulieren;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung der Menschen- und Kinderrechte sowie ihre Entstehung und Anwendung analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Räume, Möglichkeiten und Strategien der politischen Mitbestimmung erklären und bewerten: Institutionen (EU-/Parlament, Landtag, Gemeinderat), Interessenvertretungen (politische Parteien, Kammern, Gewerkschaften, Jugendvertretung sowie Schülerinnen- und Schülervertretung; frauenpolitische Organisationen) sowie Aktionen der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in die Bedeutung der demokratischen Werte und Grundrechte in der Europäischen Union gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Machtungleichheiten in politischen Prozessen erkennen sowie oppositionelle und regierungsnahe Handlungen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Außerparlamentarische Formen der Mitbestimmung (zB Schuldemokratie und Schulpartnerschaft; Petitionen, Volksbegehren, -befragungen und -abstimmungen; betriebliche Mitbestimmung, Sozialpartnerschaft; Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen) kennen, erklären und erproben;

Modul 9 (Politische Bildung): Medien und politische Kommunikation

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit politischen Manifestationen (Nachvollzug der Erhebung und Analyse von Daten);
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit politischen Medien (Analyse von medial vermittelten Informationen);
  • Strichaufzählung
    Erstellen von politischen Manifestationen (Informationsgewinnung/-darstellung);

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Öffentlichkeit als zentralen Ort der politischen Kommunikation analysieren, die Vor- und Nachteile der Mediendemokratie erörtern, die mediale Umsetzung von politischen Ideen und Informationen sowie die Inszenierung von Politik analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung der digitalen Medien in der politischen Kommunikation erläutern und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Mediale, im Zusammenhang mit politischer Kommunikation stehende Produkte analysieren und selbst gestalten.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und Entscheidungen in allen Lebensbereichen haben immer auch raumstrukturelle Grundlagen und Auswirkungen. Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts. Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze fächerverbindenden Arbeitens an. Neben der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst und tolerant zu handeln.

Im Geographie-und-Wirtschaftskunde-Unterricht der 1. bis 4. Klasse wird angestrebt:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Orientierungs- und Bezugssystemen mit Hilfe fachbezogener Arbeitsmittel und Arbeitstechniken, um Wissen selbstständig erwerben, einordnen und umsetzen zu können.
  • Strichaufzählung
    Bewusstes Wahrnehmen der räumlichen Strukturiertheit der Umwelt.
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Vorgänge der Raumentwicklung gewinnen, um Fragen der Raumnutzung und Raumordnung unter Beachtung von Ökonomie und Ökologie zu verstehen.
  • Strichaufzählung
    Einblick in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme gewinnen, um sich mit aktuellen und zukünftigen politischen Fragen auseinander zu setzen sowie demokratisch und tolerant handeln zu können.
  • Strichaufzählung
    Die raumdifferenzierende Betrachtungsweise in anderen Bereichen anwenden sowie Kenntnisse und Einsichten aus anderen Unterrichtsgegenständen heranziehen können.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen und religiösen Gesichtspunkten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation:

Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen; Einbeziehung aktueller Massenmedien; Entwicklung einer Diskussionskultur.

Mensch und Gesellschaft:

Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenz; Entwicklung von Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Erkennen und Bewerten von Gegebenheiten und Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Gesichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Aufbau eines Wertesystems zur verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebensraums.

Natur und Technik:

Erklärung der Entstehung von Naturvorgängen und ihrer Wirkung auf Mensch und Umwelt; Beschreibung der Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Lebenswelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, Wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.

Kreativität und Gestaltung:

Kreative Darstellung von Sachverhalten; Entwicklung der Bereitschaft zur Mitwirkung an der Gestaltung der Umwelt.

Gesundheit und Bewegung:

Verwendung einschlägiger Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Umweltbedingungen; Erfassen der zunehmenden Bedeutung der Freizeitgesellschaft; Erkennen der kulturellen Differenzierung von Ernährungsgewohnheiten.

Didaktische Grundsätze:

In der 1. und 2. Klasse soll der Erwerb elementarer Begriffe, Fertigkeiten und Einsichten anhand einfacher Sachverhalte angestrebt werden. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern die Vielfalt menschlichen Lebens und Wirtschaftens auf der Erde bewusst werden.

In der 3. und 4. Klasse soll die Erweiterung und Vertiefung dieser Qualifikationen erfolgen. Es sollen grundlegende Kenntnisse und Einsichten über Österreich und Europa sowie Verständnis für weltweite Fragestellungen angebahnt werden.

Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.

Der Lehrplan sieht für jede Klasse mehrere Themenkreise vor. Diese werden durch Zielstellungen näher bestimmt. Ihre Reihenfolge im Lehrplan ist eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, deren Festlegung den Lehrerinnen und Lehrern obliegt.

Der Lehrstoff der 1. bis 4. Klasse ist nach thematischen Schwerpunkten gegliedert. Im Unterricht sind drei leitende Fragenbereiche immer wieder aufzugreifen:

Österreich wird in jeder Schulstufe behandelt, wobei das Hauptgewicht in der 3. Klasse liegt. Neben einem soliden topographischen Orientierungswissen ist eine Übersicht der demographischen, sozialen, politischen und ökonomischen Strukturen und Entwicklungstendenzen zu vermitteln sowie die Stellung des Landes innerhalb Europas herauszuarbeiten.

Die Leitfrage Zentrum/Peripherie stellt den Problemkreis regionaler Disparitäten in den Mittelpunkt, wobei von lebensweltlich unmittelbar erfahrbaren Beispielen auszugehen ist. Kleinregionale, nationale, europäische und globale Fragestellungen sind zu berücksichtigen.

Das Wechselspiel zwischen Produktion und Konsum bzw. Angebot und Nachfrage sowie ihr Zusammenwirken für die Preisbildung, betriebswirtschaftliche und nationalökonomische Prozesse stehen im Zentrum des Fragenbereichs Markt und Wirtschaftskreisläufe.

Die regionale Zuordnung der einzelnen Beispiele sowie die zusammenfassende Darstellung auf jeder Schulstufe hat gemeinsam mit topographischen Übungen den Aufbau eines erdumspannenden topographischen Grundgerüsts zu sichern, das immer wieder herangezogen und weiter verdichtet werden muss. Topographische Begriffe sollen aber nie um ihrer selbst willen gelernt, sondern immer mit bestimmten Sachverhalten bzw. Fragestellungen verbunden werden.

Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen und ähnlichem sollen die Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen erleben. Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und Zuordnung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten.

Lehrstoff: Kernbereich:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse:

Darstellung menschlichen Lebens und Wirtschaftens; Aufzeigen von Gleichartigkeiten und Unterschieden. Grundlegende Einsicht, dass Gesellschaft und Wirtschaft räumlich strukturiert sind. Beispiele aus Österreich und Europa sollen in der 1. und 2. Klasse vertreten sein, jeder außereuropäische Erdteil wenigstens einmal in einer der beiden Klassen.

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Ein Blick auf die Erde:

Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, Karten, Atlas und Bildern.

Wie Menschen in unterschiedlichen Gebieten der Erde leben und wirtschaften:

Erkennen, dass sich Menschen in ihren Lebens- und Konsumgewohnheiten auf regionale und kulturelle Voraussetzungen einstellen und dass die Lebensweise einem Wandel unterliegt.

Erkennen, wie einfache Wirtschaftsformen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen beeinflusst werden, und erfassen, dass Menschen unterschiedliche, sich verändernde Techniken und Produktionsweisen anwenden.

Erkennen, wie Menschen mit Naturgefahren umgehen.

Wie Menschen Rohstoffe und Energie gewinnen und nutzen:

Erkennen, wie Rohstoffe und Nutzenergie gewonnen und zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gebracht werden.

Einsehen, dass Rohstoffe und Energieträger auf der Erde ungleichmäßig verteilt und begrenzt vorhanden sind und dass ihre Nutzung oft die Umwelt belastet.

Ein erster Überblick:

Regionale bzw. zonale Einordnung der im Unterricht durchgenommenen Beispiele.

Erkennen der Grundstrukturen einfacher Wirtschaftsformen: von der agrarisch dominierten Selbstversorgerwirtschaft zu arbeitsteiligen Systemen.

Erfassen, dass es auf der Erde eine Regelhaftigkeit in der Anordnung klimatischer Erscheinungen gibt.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Leben in Ballungsräumen:

Das Leben in Ballungsräumen und peripheren Räumen vergleichen.

Erfassen von Merkmalen, Aufgaben und Umweltproblemen in Ballungsräumen. Erkennen der Vernetzung zwischen Kernstadt und Umland.

Erwerben grundlegender Informationen über Städte mit Hilfe kartographischer Darstellungen.

Gütererzeugung in gewerblichen und industriellen Betrieben:

Erkennen, dass unterschiedliche Gründe die Standortwahl für einen Betrieb beeinflussen.

Erkennen, wie Güter in Betrieben verschiedener Art und Größe in unterschiedlichen Organisationsformen erzeugt werden.

Erfassen der Auswirkungen von Betrieben und Produktionsprozessen auf die Umwelt.

Verstehen, dass verschiedene Tätigkeiten in der Wirtschaft unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen.

Der Dienstleistungsbereich:

Erkennen der Vielfalt des Dienstleistungsbereichs sowie Verständnis für seine zunehmende Bedeutung im Wirtschaftsleben.

Erfassen der wirtschaftlichen Bedeutung von Freizeit und Tourismus.

Erwerben grundlegender Informationen und Fertigkeiten für die richtige Wahl von Verkehrsmitteln.

Erfassen, wie Regionen durch Verkehrseinrichtungen unterschiedlich erschlossen und belastet werden.

Die Erde als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen – eine Zusammenschau:

Zusammenfassende Einordnung der bisher behandelten Beispiele in Staaten, Landschaftsgürtel und Wirtschaftszonen der Erde.

Erkennen, dass die Verteilung der Bevölkerung auf der Erde ungleichmäßig ist und dass es Gunst- und Ungunsträume gibt.

  1. Ziffer 3
    und 4. Klasse:

Vertiefende Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Österreich, Europa und auf der Erde. Darstellung in Einzelbildern und Übersichten. Besondere Berücksichtigung von natürlicher und gestalteter Umwelt, Wirtschaft, Arbeitswelt und Berufsfindung. Aufbau der Bereitschaft, sich aktuellen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen zuzuwenden. Weiterentwicklung topographischer Kenntnisse und methodischer Zugänge zu deren Erwerb. Behandlung eines Fallbeispiels in Projektform.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Lebensraum Österreich:

Anhand von unterschiedlichen Karten, Luft- und Satellitenbildern die Eigenart österreichischer Landschaften erfassen.

Einige Ursachen und Folgen der Bevölkerungsverteilung und -entwicklung erfassen.

Gestaltung des Lebensraums durch die Menschen:

Die Lebenssituation in zentralen und peripheren Gebieten vergleichend erfassen.

Vergleichen unterschiedlicher Standortpotenziale zentraler und peripherer Gebiete an den Beispielen Verkehr, Infrastruktur, Versorgung und Umweltqualität.

Erfassen der Zusammenhänge von Wirtschaftsweise und Landnutzung.

Die Notwendigkeit der Raumordnung begreifen.

Einblicke in die Arbeitswelt:

Die Bedeutung der Berufswahl für die Lebensgestaltung erkennen und erste Wege der Berufsfindung nutzen.

Den stetigen Wandel der Arbeitswelt erkennen und daraus die Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung und Mobilität gewinnen.

Erkennen, dass in der Wirtschaft unterschiedliche Interessen aufeinander treffen und dass die Methoden des Interessenausgleichs einem Wandel unterworfen sind.

Erfassen subjektiver und gesamtwirtschaftlicher Probleme der Arbeitslosigkeit sowie nationaler und europäischer Lösungsansätze.

Wirtschaften im privaten Haushalt:

Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den finanziellen Möglichkeiten entsprechend zu planen.

Erfassen von Möglichkeiten für die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Marktwirtschaft.

Erarbeiten der Vorteile und Herausforderungen einer gemeinsamen europäischen Währung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Volkswirtschaftliche Zusammenhänge: Österreich – Europa:

Erfassen grundlegender Zusammenhänge der Marktprozesse.

Erkennen der Aussagekraft wichtiger Kennzahlen zum Vergleich von Volkswirtschaften.

An aktuellen Beispielen erkennen, wie die öffentliche Hand die Wirtschaft beeinflusst und durch strukturpolitische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Regionalförderung betreibt.

Erkennen der weltweiten Verflechtung der österreichischen Wirtschaft und ihrer Stellung in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa:

Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – erfassen.

Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.

Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.

Zentren und Peripherien in der Weltwirtschaft:

Die Bedeutung ausgewählter Staaten und Regionen für Weltpolitik und Weltwirtschaft erkennen.

Entwicklungsunterschiede zwischen Regionen wahrnehmen und Erklärungsansätze für deren Ursachen untersuchen.

Bereitschaft anbahnen, Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu bewerten und zu unterstützen.

Leben in einer vielfältigen Welt:

Erfassen der kulturellen, sozialen und politischen Differenzierung in unterschiedlichen Regionen der Erde.

Bereitschaft anbahnen, sich mit „dem Anderen“ vorurteilsfrei auseinander zu setzen.

Leben in der „Einen Welt“ – Globalisierung:

Zunehmende Verflechtungen und Abhängigkeiten in der Weltwirtschaft und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft erkennen. Die Bedeutung der „neuen Mächtigen“, wie multinationaler Unternehmen, internationaler Organisationen und anderer „global players“, erfassen.

Die Verantwortung der Menschen für die „Eine Erde“ erkennen.

Die Bedeutung weiterer Wege der Berufsfindung, der Aus- und Weiterbildung unter dem Aspekt weltwirtschaftlicher und technologischer Veränderungen erfassen.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

MATHEMATIK

Sofern Geometrisches Zeichnen nicht als eigener Unterrichtsgegenstand geführt wird, sind im Unterricht von Mathematik die Grundzüge des Unterrichtsgegenstandes Geometrisches Zeichnen zu vermitteln.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    in den verschiedenen Bereichen des Mathematikunterrichts Handlungen und Begriffe nach Möglichkeit mit vielfältigen Vorstellungen verbinden und somit Mathematik als beziehungsreichen Tätigkeitsbereich erleben;
  • Strichaufzählung
    mathematisches Können und Wissen aus verschiedenen Bereichen ihrer Erlebnis- und Wissenswelt nutzen sowie durch Verwenden von Informationsquellen weiter entwickeln. Das Bilden mathematischer Modelle und das Erkennen ihrer Grenzen soll zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Aussagen führen, die mittels mathematischer Methoden entstanden sind;
  • Strichaufzählung
    durch Reflektieren mathematischen Handelns und Wissens Einblicke in Zusammenhänge gewinnen und Begriffe bilden;
  • Strichaufzählung
    in Verfolgung entsprechender Lernziele produktives geistiges Arbeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, kritisches Denken, Darstellen und Interpretieren als mathematische Grundtätigkeiten durchführen, wobei sie dazu hingeführt werden sollen, Lernprozesse selbstständig zu gestalten;
  • Strichaufzählung
    durch das Benutzen entsprechender Arbeitstechniken, Lernstrategien und heuristischer Methoden Lösungswege und -schritte bei Aufgaben und Problemstellungen planen und in der Durchführung erproben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Technologien (zB Computer) einsetzen können.

Unterrichtsziele und Unterrichtsinhalte:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Erwerb und Nutzung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Einsichten in die Gebiete Arithmetik, elementare Algebra und Geometrie gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Arithmetik: Mit rationalen Zahlen rechnen, Rechenergebnisse abschätzen, elektronische Hilfsmittel benutzen können, Gesetzmäßigkeiten des Rechnens kennen und anwenden können.
  • Strichaufzählung
    Elementare Algebra: Variablen als Mittel zum Beschreiben von Sachverhalten, insbesondere von Gesetzmäßigkeiten und funktionalen Beziehungen, und zum Lösen von Problemen verwenden können; algebraische Ausdrücke und Formeln bzw. Gleichungen umformen können.
  • Strichaufzählung
    Geometrie: Mit grundlegenden geometrischen Objekten und mit Beziehungen zwischen diesen Objekten vertraut werden, zeichnerische Darstellungen von ebenen und räumlichen Gebilden anfertigen können, räumliches Vorstellungsvermögen entwickeln und Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen durchführen können, geeignete Sachverhalte geometrisch darstellen und umgekehrt solche Darstellungen deuten können.

Folgende mathematische Grundtätigkeiten sind zu entwickeln:

  • Strichaufzählung
    Produktives geistiges Arbeiten, insbesondere: Kombinieren vertrauter Methoden; Analysieren von Problemen, Begründungen, Darstellungen, mathematischen Objekten; Anwenden bekannter Verfahren, auch in teilweise neuartigen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren; Verallgemeinern und Spezialisieren.
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und exaktes Arbeiten, insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten, Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewusster Verwendung von Regeln;

Begründen (Beweisen); Arbeiten mit logischen Schlussweisen;

Rechtfertigen von Entscheidungen (etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).

  • Strichaufzählung
    Kritisches Denken, insbesondere: Überprüfen von Vermutungen;

Überprüfen von Ergebnissen; Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle; Erkennen von Mängeln in Darstellungen oder Begründungen; Überlegen von Bedeutungen mathematischer Methoden und Denkweisen; Überlegen der Bedeutung des Mathematikunterrichts für die eigene Person.

  • Strichaufzählung
    Darstellen und Interpretieren, insbesondere: verbales, formales oder graphisches Darstellen von Sachverhalten;

geometrisch-zeichnerisches Darstellen von Objekten; Finden und Interpretieren graphischer Darstellungen; Erstellen und Interpretieren von mathematischen Modellen außermathematischer Sachverhalte.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule: Der Mathematikunterricht soll folgende miteinander vielfältig verknüpfte Grunderfahrungen ermöglichen:

  • Strichaufzählung
    Erscheinungen der Welt um uns in fachbezogener Art wahrzunehmen und zu verstehen,
  • Strichaufzählung
    Problemlösefähigkeiten zu erwerben, die über die Mathematik hinausgehen.

Diese Grunderfahrungen sollen zur Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein den Mitmenschen und der Umwelt gegenüber führen und zur Erkenntnis beitragen, dass Phänomene und Bereiche existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind (rationale Distanz).

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Die Ziele und Aufgaben tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.

Sprache und Kommunikation:

Beschreiben von Objekten und Prozessen; Präzision der Sprachverwendung; Gebrauch und Bedeutung von Definitionen, Vorgänge des Klassifizierens; Umsetzen von Texten in mathematische Handlungen; Konzentrieren von Sachverhalten in mathematische Formeln; Auflösen von Formeln in sprachliche Formulierungen; Vermitteln und Verwenden einer Fachsprache mit spezifischen grammatikalischen Strukturen.

Mensch und Gesellschaft:

Untersuchen von Situationen und Problemen mit Hilfe rationalen Denkens; Erkennen der Stärken und Grenzen der mathematischen Denkweise; Aufarbeiten gesellschaftlicher Themen mit mathematischen Methoden (zB Statistik); kritischer Umgang mit empirischem Datenmaterial; planmäßiges, sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten.

Kreativität und Gestaltung:

Entwickeln verschiedener Lösungswege zu mathematischen Fragestellungen; Nutzen heuristischer Strategien.

Gesundheit und Bewegung:

Berechnungen, Statistiken und Auswertungen im Gesundheits- und Ernährungsbereich (Energieverbrauch, Nährwerttabellen, Belastungskurven).

Didaktische Grundsätze: Jahresplanung:

Aufbauend auf die Grundschule ist der weitere Bildungserwerb unter besonderer Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu planen und durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Schulplanung sind in der Jahresplanung die Ziele und Inhalte sowohl von Kern- als auch Erweiterungsbereich zeitlich anzuordnen und zu gewichten (siehe auch Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

In der Jahresplanung ist ein Freiraum für Bedürfnisse von Schülergruppen vorzusehen, in dem Interessensschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden, insbesondere wenn regionale, schulische oder berufsvorbereitende Erfordernisse dies nahe legen.

Wesentliche Orientierungsmerkmale für die Jahresplanung sind die Abgrenzung von Kern- und Erweiterungsbereich sowie die für das Ende der 4. Klasse angestrebten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

Systematisches und situationsbezogenes Lernen, verständnisvolles Lernen:

Ein konstruktives Verhältnis der Schülerinnen und Schüler zur Mathematik soll gefördert werden. Verständnisvolles Lernen ist ein individueller, aktiver und konstruktiver Prozess. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht Konsumierende eines fix vorgegebenen Wissens, sondern Produzierende ihres Wissens, mit Betonung auf aktives Erarbeiten, Erforschen, Darstellen, Reflektieren. Mathematische Begriffe und Verfahren werden durch die eigenen Aktivitäten von den Schülerinnen und Schülern in ihr Wissenssystem eingebaut. Im Unterricht ist eine Balance zwischen systematischem Lernen und situationsbezogenem Lernen im praktischen Umgang mit lebensweltlichen Fragestellungen herzustellen.

Unterrichtsformen:

Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und projektorientierter Unterricht sollen die bestimmenden Unterrichtsformen des Mathematikunterrichts sein. Schriftliche Darstellungen von Lösungswegen sollen erst dann angeboten werden, wenn sich die Schülerinnen und Schüler mit einer Aufgabe – zumindest teilweise – auseinander gesetzt haben. Auch bei leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern ist handlungsorientiert vorzugehen. Keinesfalls darf der Unterricht auf das Erlernen von Verfahren und Fertigkeiten beschränkt werden.

Motivierung der Schülerinnen und Schüler:

Mit Hilfe von Problemstellungen aus Themenkreisen, die den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, sollen mathematisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt werden. Dabei soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen erfahren werden. Wünschenswert für diese Phase ist eine Mitverantwortung durch die Schülerinnen und Schüler. Hilfen oder Informationen sollen dann erfolgen, wenn sie verlangt oder benötigt werden. Selbstständiges Entdecken und Erfolgserlebnisse sind ein wesentlicher Beitrag zur Motivation.

Unterrichten in Phasen, Vernetzung, Querverbindungen:

Unter Beachtung der Vorkenntnisse sollen Inhalte in einer ersten Phase nur um einige Gesichtspunkte erweitert, bei einfachen Anwendungen erprobt und erst in einer späteren Phase vertieft und ergänzt werden. Vernetzungen der Inhalte durch geeignete Unterrichtssequenzen und Aufgabenstellungen sind anzustreben.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sind herzustellen.

Sicherung des Unterrichtsertrages:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen und auch zu begründen.

Üben soll nicht nur auf die Festigung von Fertigkeiten beschränkt bleiben, sondern den Schülerinnen und Schülern sollen auch planmäßig Arbeitsaufträge zur Schulung der mathematischen Grundtätigkeiten erteilt werden.

Für die Nachsteuerung des Lernprozesses ist die Beobachtung des Lernfortschrittes notwendig, ohne dass damit ein Notendruck verbunden sein darf.

Individualisierung und Differenzierung (siehe auch Abschnitt „Förderung durch Differenzierung und Individualisierung“ im zweiten Teil):

Durch Differenzierungsmaßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnissen und Interessen bestmöglich gefördert werden. Zur Bewältigung von mathematischen Alltagsproblemen sollen thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Zu solchen Schwerpunktthemen sollen vielfältige mathematische Zugänge und didaktische Einstiegsmöglichkeiten geboten werden. Die Differenzierung und Individualisierung erfolgt unter Berücksichtigung des Arbeitstempos der Schülerinnen und Schüler, durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.

Lesen mathematischer Texte, Fachsprache:

Ab der 1. Klasse ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit Mathematik auch in Textform auseinander setzen (zB selbstständiges Erarbeiten aus Musterbeispielen und Erklärungstexten).

Mathematische Inhalte können etwa durch Üben von Beschreibungen, Erklärungen und Kurzaufsätzen oder Erstellen von Zusammenfassungen unterschiedlich dargestellt werden. Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen können zur Beschreibung mathematischer und außermathematischer Sachverhalte sinnvoll verwendet werden. Mit wachsender Geläufigkeit im Umgang mit mathematischer Sprache und Symbolik kann diese Verwendung auch zur Klärung von Begriffen und zur Klärung von logischen Zusammenhängen dienen.

Der Nutzen von Nachschlagewerken soll erkannt und der Gebrauch von Formelsammlungen, Tabellen und ähnlichem gelernt werden.

Aufgabenstellungen:

Sowohl der Prozess der Problemlösung als auch das Produkt haben eigenständige Bedeutung. Aufgaben sollen nach Möglichkeit so gestellt sein, dass ein Scheitern an einer Teilaufgabe die weitere Bearbeitung nicht völlig unmöglich macht. Aufgaben, die sich auf elementare Tätigkeiten beziehen, und solche mit aufeinander aufbauenden Lösungsschritten sind möglich und wünschenswert. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass sie in verständlicher Sprache und übersichtlicher Form abgefasst sind, die thematische Verankerung altersadäquat ist und dass ohne Zeitdruck gearbeitet werden kann. Unterschiedliche korrekte Interpretationen sind zu akzeptieren.

Arbeiten mit dem Taschenrechner und dem Computer:

Grundsätzlich sind schon ab der 1. Klasse Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von elektronischen Hilfen beim Bearbeiten von Fragestellungen der Mathematik und als informationstechnische Hilfe (in Form von elektronischen Lexika, Statistiken, Fahrplänen, Datenbanken, ...) gegeben.

Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter, experimenteller Lernformen sind zu nutzen.

Das kritische Vergleichen von Eingaben und Ausgaben bei verschiedenen Programmen und Geräten bezüglich der Problemstellung kann zum Entwickeln eines problem- und softwareadäquaten Analysierens, Formulierens und Auswertens beitragen.

Historische Betrachtungen:

Den Schülerinnen und Schülern ist an geeigneten Themen Einblick in die Entwicklung mathematischer Begriffe und Methoden zu geben. Sie sollen einige Persönlichkeiten der Mathematikgeschichte kennen lernen. Die Mathematik soll als dynamische Wissenschaft dargestellt und ihre Bedeutung bei der Entwicklung der abendländischen Kultur gezeigt werden. Die Bedeutung der Mathematik in der Gegenwart soll in den Unterricht einfließen.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu entnehmen.

Lehrstoff: Kernbereich:

Die Schülerinnen und Schüler sollen praxisorientierte Aufgaben unter dem Aspekt der Modellbildung möglichst oft rechnerisch, geometrisch und graphisch darstellen, lösen und kritisch betrachten können. Dabei sollen sie von ihrer unmittelbaren Erlebniswelt ausgehen und ihre Erfahrungen auch in fächerübergreifende Vorhaben einbringen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen ebenso grundlegendes mathematisches Wissen und Können erwerben und abstraktes Denken und formale Fähigkeiten entwickeln. Sie sollen im präzisen Arbeiten und Argumentieren ausgebildet werden und mit mathematischen Darstellungsformen vertraut werden.

Sie sollen elektronische Hilfen und (auch selbst erstellte) Formelsammlungen in steigendem Ausmaß ab der 1. Klasse verwenden und wiederholt Gelegenheit haben, ihr Vorstellungsvermögen auch computerunterstützt zu schulen.

Um den Schülerinnen und Schülern einen kontinuierlichen Aufbau ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zu ermöglichen, sind Stoffangaben der unteren Klassen in den oberen Klassen mit zu berücksichtigen.

Die Abfolge der Stoffangaben ist nicht als Hinweis auf die Reihenfolge für die unterrichtliche Planung zu betrachten.

  1. Ziffer eins
    Klasse:

1.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen vertiefen, dabei auch große natürliche Zahlen verwenden und mehrstellige Multiplikationen und Divisionen durchführen können,
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit Maßen und Umwandlungen zur Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Berechnungen,
  • Strichaufzählung
    anhand von Teilern und Vielfachen Einblicke in Zusammenhänge zwischen natürlichen Zahlen gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Vorstellungen mit positiven rationalen Zahlen verbinden,
  • Strichaufzählung
    mit der Darstellung in Dezimal- und Bruchschreibweise vertraut sein,
  • Strichaufzählung
    einfache Ungleichungen zum Einschranken benutzen;
  • Strichaufzählung
    mit den positiven rationalen Zahlen Rechnungen mit leicht abschätzbaren Ergebnissen durchführen und zur Lösung von Problemen in Sachsituationen vielfältig anwenden können,
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit Brüchen, nur in einfachen Fällen, die anschaulich deutbar sind,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen,
  • Strichaufzählung
    elektronische Rechenhilfsmittel einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Umkehroperationen erweitern,
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Reihenfolge von Rechenoperationen, einschließlich der Klammerregeln, anwenden können.

1.2 Arbeiten mit Variablen

  • Strichaufzählung
    mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben können, zB gleichartige Rechenabläufe, die sich nur durch unterschiedliche Zahlen unterscheiden, oder allgemeine Beziehungen zwischen Größen,
  • Strichaufzählung
    insbesondere Formeln bzw. Gleichungen aufstellen,
  • Strichaufzählung
    Lösungen zu einfachen linearen Gleichungen finden können,
  • Strichaufzählung
    Formeln anwenden und interpretieren können.

1.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Objekten der Umwelt durch Idealisierung und Abstraktion geometrische Figuren und Körper sowie ihre Eigenschaften erkennen und beschreiben können,
  • Strichaufzählung
    aufbauend auf die Grundschule Kenntnisse über grundlegende geometrische Begriffe gewinnen,
  • Strichaufzählung
    Skizzen von Rechtecken, Kreisen, Kreisteilen, Quadern und ihren Netzen anfertigen können,
  • Strichaufzählung
    Zeichengeräte zum Konstruieren von Rechtecken, Kreisen und Schrägrissen gebrauchen können,
  • Strichaufzählung
    Maßstabszeichnungen anfertigen und Längen daraus ermitteln können;
  • Strichaufzählung
    Umfangs- und Flächenberechnungen an Rechtecken (und einfachen daraus zusammengesetzten Figuren),
  • Strichaufzählung
    sowie Volums- und Oberflächenberechnungen an Quadern (und einfachen daraus zusammengesetzten Körpern) durchführen können,
  • Strichaufzählung
    Formeln für diese Umfangs-, Flächen- und Volumsberechnungen aufstellen können;
  • Strichaufzählung
    Winkel im Umfeld finden und skizzieren,
  • Strichaufzählung
    Gradeinteilung von Winkeln kennen,
  • Strichaufzählung
    Winkel mit dem Winkelmesser (Geodreieck) zeichnen können;
  • Strichaufzählung
    einfache symmetrische Figuren erkennen und herstellen können.

1.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik

  • Strichaufzählung
    direkte Proportionalitäten erkennen (zB Warenmenge – Geld, Zeit – Weg),
  • Strichaufzählung
    entsprechende Fragestellungen finden und Berechnungen durchführen können,
  • Strichaufzählung
    Modelle mit realen Gegebenheiten vergleichen,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Überlegungen zur Sinnhaftigkeit von Modellen für die Praxis anstellen,
  • Strichaufzählung
    Tabellen und graphische Darstellungen zum Erfassen von Datenmengen verwenden können.

  1. Ziffer 2
    Klasse

2.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen

  • Strichaufzählung
    Festigen und Vertiefen der Fähigkeiten beim Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen, um vielfältige und komplexere Probleme in Sachsituationen bearbeiten zu können,
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit Brüchen (mit kleinen Zählern und Nennern), damit die Rechenregeln im Hinblick auf die Algebra sicher beherrscht werden,
  • Strichaufzählung
    diese Rechenregeln für das Bruchrechnen begründen können,
  • Strichaufzählung
    Bruchdarstellung in Dezimaldarstellung überführen und umgekehrt,
  • Strichaufzählung
    wichtige Teilbarkeitsregeln kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit Prozenten in vielfältigen Zusammenhängen;
  • Strichaufzählung
    Maße verwenden und Umwandlungen durchführen können in dem Ausmaß, wie es die Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Aufgaben erfordert und es dem Vorstellungsvermögen der Schülerinnen und Schüler entspricht.

2.2 Arbeiten mit Variablen

  • Strichaufzählung
    mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Formeln aufstellen, insbesondere auch in Sachsituationen,
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung von Umkehroperationen einfache lineare Gleichungen mit einer Unbekannten lösen und Formeln umformen,
  • Strichaufzählung
    Formeln interpretieren.

2.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern

  • Strichaufzählung
    Dreiecke, Vierecke und regelmäßige Vielecke untersuchen, wesentliche Eigenschaften feststellen,
  • Strichaufzählung
    die Figuren skizzieren und konstruieren können,
  • Strichaufzählung
    Erkennen, ob Angaben mehrdeutig sind, oder überhaupt nicht in Konstruktionen umgesetzt werden können,
  • Strichaufzählung
    kongruente Figuren herstellen können, die Kongruenz begründen können;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Strecken- und Winkelsymmetralen kennen,
  • Strichaufzählung
    und für Konstruktion anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Flächeninhalte von Figuren berechnen können, die sich durch Zerlegen oder Ergänzen auf Rechtecke zurückführen lassen,
  • Strichaufzählung
    Volumina von Prismen berechnen, möglichst in Anwendungsaufgaben.

2.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik

  • Strichaufzählung
    charakteristische Kennzeichen von indirekten und direkten Proportionalitäten an Beispielen angeben können,
  • Strichaufzählung
    einfache Fragestellungen dazu formulieren, sie graphisch darstellen und lösen können,
  • Strichaufzählung
    Fragen zu sinnvollen Anwendungsbereichen für solche Proportionalitäten stellen;
  • Strichaufzählung
    relative Häufigkeiten ermitteln können,
  • Strichaufzählung
    entsprechende graphische Darstellungen lesen, anfertigen und kritisch betrachten können,
  • Strichaufzählung
    Manipulationsmöglichkeiten erkennen.

  1. Ziffer 3
    Klasse

3.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen

  • Strichaufzählung
    rationale Zahlen in verschiedenen Formen deuten können,
  • Strichaufzählung
    als Zustände gegenüber einem Nullpunkt,
  • Strichaufzählung
    als Punkte auf einer Zahlengeraden,
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Beschreiben von Kleiner-Größer-Beziehungen;
  • Strichaufzählung
    rationale Zahlen für Darstellungen in Koordinatensystemen verwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Regeln für das Rechnen mit rationalen Zahlen wissen und bei Rechenbeispielen (mit einfachen Zahlen) mit Sicherheit anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Verketten der vier Grundrechnungsarten und derart entstehende Terme auch mit elektronischen Rechenhilfsmitteln berechnen können,
  • Strichaufzählung
    Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Potenzschreibweise kennen und anwenden können,
  • Strichaufzählung
    Zahlen, vor allem in Sachsituationen, unter Verwendung von Zehnerpotenzen darstellen können.

3.2 Arbeiten mit Variablen

  • Strichaufzählung
    Formeln (bzw. Terme) umformen und durch Rechenregeln begründen können,
  • Strichaufzählung
    mit einfachen Potenzen arbeiten können,
  • Strichaufzählung
    Formeln in Sachsituationen und in der Geometrie aufstellen können,
  • Strichaufzählung
    Aufgaben aus Anwendungsbereichen und aus der Geometrie durch Umformungen von Formeln oder Termen lösen können,
  • Strichaufzählung
    dabei auch Aufgaben variieren und graphische Darstellungen nutzen können,
  • Strichaufzählung
    Lösen von linearen Gleichungen mit einer Unbekannten.

3.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern

  • Strichaufzählung
    Vergrößern und Verkleinern von Figuren,
  • Strichaufzählung
    ähnliche Figuren erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Formeln für Flächeninhalte von Dreiecken und Vierecken begründen und damit Flächeninhalte berechnen können,
  • Strichaufzählung
    Umkehraufgaben lösen können,
  • Strichaufzählung
    Gegenstände, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, zeichnerisch darstellen können,
  • Strichaufzählung
    Oberfläche, Rauminhalt und Gewicht von Gegenständen, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, berechnen können;
  • Strichaufzählung
    den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren nutzen können.

3.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik

  • Strichaufzählung
    lineare Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können (zB Zinssätze),
  • Strichaufzählung
    funktionale Abhängigkeiten erkennen, formelmäßig und graphisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    Untersuchen und Darstellen von Datenmengen.

  1. Ziffer 4
    Klasse

4.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen

  • Strichaufzählung
    durch zusammenfassendes Betrachten das Zahlenverständnis vertiefen,
  • Strichaufzählung
    anhand einfacher Beispiele erkennen, dass es Rechensituationen gibt, die nicht mit Hilfe der rationalen Zahlen lösbar sind,
  • Strichaufzählung
    Näherungswerte oder Schranken für irrationale Zahlen angeben können, auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel,
  • Strichaufzählung
    bei Anwendungen Überlegungen zur sinnvollen Genauigkeit anstellen.

4.2 Arbeiten mit Variablen

  • Strichaufzählung
    Sicherheit beim Arbeiten mit Variablen, Termen, Formeln und Gleichungen steigern,
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit einfachen Bruchtermen,
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungen mit zwei Variablen graphisch darstellen und Lösungen angeben können,
  • Strichaufzählung
    Verfahren zum Lösen von linearen Gleichungssystemen (zwei Gleichungen mit zwei Variablen) nutzen können,
  • Strichaufzählung
    durch das Arbeiten mit funktionalen Abhängigkeiten einen intuitiven Funktionsbegriff erarbeiten.

4.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern

  • Strichaufzählung
    den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren und in Körpern nutzen können,
  • Strichaufzählung
    eine Begründung des Lehrsatzes des Pythagoras verstehen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungsmöglichkeiten mit Variablen darstellen können;
  • Strichaufzählung
    Schranken für Umfang und Inhalt des Kreises angeben können,
  • Strichaufzählung
    Formeln für die Berechnung von Umfang und Flächeninhalt des Kreises wissen und anwenden können,
  • Strichaufzählung
    Formeln für die Länge eines Kreisbogens und für die Flächeninhalte von Kreisteilen herleiten und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Formeln für die Berechnung der Oberfläche und des Volumens von Drehzylindern und Drehkegeln sowie für die Kugel erarbeiten und nutzen können.

4.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik

  • Strichaufzählung
    Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können,
  • Strichaufzählung
    funktionale Abhängigkeiten untersuchen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    Untersuchen und Darstellen von Datenmengen unter Verwendung statistischer Kennzahlen (zB Mittelwert, Median, Quartil, relative Häufigkeit, Streudiagramm).

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

  • Strichaufzählung
    Richtige Handhabung und Wartung fachspezifischer Werkzeuge, jeweils in Abstimmung mit der Aufgabenstellung;
  • Strichaufzählung
    Informationsgewinn durch geeignete Ausfertigung graphischer Arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Strukturen und Eigenschaften geometrischer Objekte;
  • Strichaufzählung
    Erkennen geometrischer Grundfiguren in größeren Zusammenhängen;
  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Objekten durch Transformieren und Modellieren;
  • Strichaufzählung
    Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen;
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Verwenden der Geometrie als Sprache; Einsetzen von Handskizzen als Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform;
  • Strichaufzählung
    Anwendung geeigneter Abbildungsverfahren;
  • Strichaufzählung
    Interpretation und Weiterentwicklung geometrischer Darstellungen;
  • Strichaufzählung
    Anwendung geeigneter Unterrichtssoftware (2D-Systeme, 3D-Systeme).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von den Erscheinungen der Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur. Diese Grunderfahrungen tragen zur Erkenntnis bei, dass Phänomene existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind. Die oder der Einzelne gewinnt Gestaltungsfreiheit und kann sein technisches Grundwissen in den Dienst der Gemeinschaft stellen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation:

Sprache als Kommunikationsmittel für das Beschreiben und Erklären geometrischer Objekte und Vorgänge, die Zeichnung als Sprache der Technik, Präzision im sprachlichen Ausdruck; Zeichnungen als Mittel der interkulturellen Verständigung.

Mensch und Gesellschaft:

Vorbereitung auf die Berufswelt (zB zweckentsprechender Einsatz von Werkzeugen), die Vorteile von Gründlichkeit und Ordnung erkennen.

Natur und Technik:

Erfassen, Strukturieren, Modellieren geometrischer Objekte, Erfassen und Diskutieren von Bewegungsvorgängen und Transformationen im Raum, Raumvorstellungs- und Intelligenztraining.

Kreativität und Gestaltung:

Individuelles Gestalten von geometrischen Objekten und Modellen, kreatives Lösen von geometrischen Problemstellungen, einen angemessenen Anspruch an Sauberkeit und Genauigkeit graphischer Ausfertigung entwickeln; Endausfertigung von Zeichnungen nach ästhetischen Gesichtspunkten.

Gesundheit und Bewegung:

Entwicklung der Feinmotorik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein; dh. der rezeptive Anteil ist auf die Vermittlung grundsätzlicher Überlegungen und einführende Unterrichtssequenzen zu beschränken.

Abgesehen von ausdrücklich streng gefassten Arbeitsaufträgen soll solchen Aufgaben, die die Kreativität und selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, der Vorzug gegeben werden.

Die Freihandskizze ist als ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform einzusetzen.

Beim Einsatz von CAD-Systemen ist auf die Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsmittel zur Einzel- oder Partnerarbeit hinzuwirken. Dabei ist auf die sachgerechte und intelligente Nutzung zu achten.

Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle und andere Hilfsmittel, die der Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen, begleitet werden.

Bei der Behandlung von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen vorwiegend aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.

Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation und einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden.

Es ist größter Wert auf Genauigkeit und Sauberkeit zu legen. Der graphischen Gestaltung der Arbeiten kommt – abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik – besondere Bedeutung zu. Auf Anwendung der Fachsprache ist zu achten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit anzuhalten.

Lehrstoff: Kernbereich:

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Ebene Geometrie:

Kennenlernen und Anwenden von geometrischen Grundelementen und Grundstrukturen.

Eigenständiges Gestalten von Ornamenten und Mustern. Spielerisches Experimentieren.

Anwendung von 2D-Systemen.

Axonometrische Darstellungen ebenflächig begrenzter geometrischer Körper:

Kartesisches Koordinatensystem.

Spezielle axonometrische Darstellungen; Sichtbarkeitsüberlegungen. Ebene Schnitte, einfache Verschneidungen.

Einführung in ein geeignetes 3D-System.

Modellierungsvorgänge; Beispiele aus Alltag, Architektur, Technik.

Erkennen räumlicher Zusammenhänge.

Hauptrisse:

Grund-, Auf- und Kreuzriss: Herstellen und rekonstruierendes Lesen solcher Risse.

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Mehrbilderverfahren:

Seitenrisse als Darstellungsmittel und Konstruktionshilfe: wahre Länge; wahre Gestalt.

Werkzeichnungen; Bemaßung; Maßstab.

Perspektive:

Grundeigenschaften und ihre Anwendung auf einfache Darstellungen.

Ellipse:

Anschauliche Erzeugung; Eigenschaften; Anwendungen.

Krumme Flächen: Beispiele, Darstellungsskizzen; Betrachtung und Darstellung:

Drehzylinder, Drehkegel, Kugel.

Modellierungsvorgänge; Annäherung im Rahmen geeigneter 3D-Systeme.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

DIGITALE GRUNDBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Die Folgen der Digitalisierung prägen wesentlich Selbstbilder, Lebenswelt, Kommunikation, Kultur, Weltverständnis und Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft, Produktion und Technik. Ziele der Digitalen Grundbildung sind die Förderung von Medienkompetenz, Anwendungskompetenzen und informatischen Kompetenzen, um Orientierung und mündiges Handeln im 21. Jahrhundert zu ermöglichen.

Unsere komplexe, von Medien, Algorithmen und digitalen Technologien durchdrungene Welt lässt sich an ausgewählten Beispielen (mit entsprechenden Phänomenen, Strukturen, Funktionen und Problemstellungen) konkretisieren und im Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung mit Aspekten aus der informatischen Bildung und Medienbildung erarbeiten. Solche Beispiele aus der digitalen und technisierten Welt kann man in ihrer Beschaffenheit und Funktionalität als digitale Artefakte bezeichnen. Diese weisen technologisch-mediale, gesellschaftlich-kulturelle und interaktionsspezifische Bezüge auf. Durch die multiperspektivische Bearbeitung von Beispielen sollen Kompetenzen entwickelt werden, um digitale Artefakte zu erkunden, kritisch zu hinterfragen, verantwortungsvoll zu nutzen und zu gestalten. Dabei ist eines der Ziele ein sicherer Umgang mit Medien und digitalen Technologien im Sinne des Kinderschutzes.

Die Digitale Grundbildung bietet vielfache Möglichkeiten zum fächerverbindenden Unterricht, unter der besonderen Berücksichtigung der Schnittstellen von der digitalen zur analogen Welt. Lehrende sind angehalten, unmittelbare Konsequenzen der Digitalisierung für Wissen und Bildung zu berücksichtigen sowie aktuelle Themen und Entwicklungen kritisch und reflektiert aufzugreifen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Zur Umsetzung der Digitalen Grundbildung bieten sich didaktische Konzepte und Prozesse an, die einen ganzheitlichen Zugang zu digitalen Artefakten gewährleisten. Dazu gehören ko-konstruktive, erfahrungs-, gestaltungs- sowie reflexions- und problemlösungsorientierte Methoden wie Critical Thinking (kritisches Denken: vernünftiges reflektierendes Denken), Design Thinking (iterative Methode für die Lösung von komplexen Problemen und die Entwicklung neuer Ideen), forschendes Lernen und Playful Learning (spielerisches Lernen angelehnt an die Art und Weise, wie Kleinkinder die Welt entdecken). Digitale Grundbildung erfordert fächerverbindende und fächerübergreifende Arbeitsformen. Die folgenden Bereiche sind dabei in ausgewogener, kreativer und integrativer Weise miteinander zu verknüpfen:

  • Strichaufzählung
    Medienbildung umfasst die Beschäftigung mit der Entstehung, Entwicklung und Zukunft digitaler Medienkonstellationen. Reflexion und Kritik betreffen beispielsweise medienbiografische Entwicklungen bzw. Bedingungen der Mediensozialisation sowie digitaler Inklusions- und Exklusionsdynamiken. Medienbildung geht vom Zusammenspiel von Nutzung und Teilnahme an aktueller Medienkultur aus.
  • Strichaufzählung
    Informatische Bildung umfasst das Analysieren, Interagieren, Modellieren, Codieren und Testen im Umgang mit Informatiksystemen, Software, Automatisierung, Daten und Vernetzung. Die Entwicklung informatischer und medientechnischer Kompetenzen orientiert sich besonders an didaktischen Prinzipien der sogenannten 21st Century Skills, der 4 Ks (kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kollaboration) und des Computational Thinking (problemorientiertes informatisches Denken).
  • Strichaufzählung
    Gestaltungskompetenz geht von einem Zusammenspiel von informatischer Bildung und Medienbildung aus und bietet vielfältige analytische, produktive und kreative Zugänge zu funktionalen Medieneinsätzen und ästhetischen Medienformaten in globalisierten digitalen Kulturen.

Bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Kompetenzen ist jeweils von der Lebenswirklichkeit und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Heterogenität individueller Medienbiographien auszugehen. In koedukativen Gruppen ist darauf zu achten, dass Buben und Mädchen gleichberechtigte Zugänge und Möglichkeiten der Teilhabe erhalten. Die Dynamik der digitalen Welt erfordert es, Inhalte und Methoden kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen. Die Förderung der Chancengleichheit und der Abbau von stereotypen Zuschreibungen sind stets im Blick zu behalten.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Durch die Digitalisierung, Datafizierung, Automatisierung und Medialisierung befinden wir uns in einem Veränderungsprozess mit all seinen Problemen und Chancen, welcher auch Grundlagen, Aufbau und Ordnung von Wissen betrifft. Die drei zentralen fachlichen Konzepte beruhen, basierend auf dem Frankfurt Dreieck, auf folgenden Perspektiven: der technisch-medialen (T), der gesellschaftlich-kulturellen (G) und der interaktionsbezogenen (römisch eins). Mit diesen können digitale Phänomene unserer Gesellschaft beispielhaft auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Graden der Abstraktion didaktisch bearbeitet werden.

Strukturen und Funktionen digitaler informatischer und medialer Systeme und Werkzeuge (T)

Diese beinhalten informatische Funktions- und Wirkprinzipien sowie die Reflexion ihrer nicht unmittelbar sichtbaren Einflüsse auf Kultur, Politik, Gesellschaft und Lebenswelt, Technik und Produktion.

Gesellschaftliche Wechselwirkungen durch den Einsatz digitaler Technologien (G)

Diese betreffen etwa soziale Umgangsformen, die politische Organisation, Machtstrukturen, ökonomische Interessen oder die Kommunikation. Die historische Perspektive erlaubt es, Kontinuitäten und Entstehungsprozesse sowie damit verbundene Traditionen zu verstehen.

Interaktion in Form von Nutzung, Handlung und Subjektivierung (römisch eins)

Sie erlaubt die Analyse, Reflexion und kreative Gestaltung persönlicher und kollektiver Handlungsrepertoires. Dies beinhaltet auch die Frage, wie und mit welchen Zielen Menschen Medien erstellen, gestalten und Systeme nutzen.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

  • Strichaufzählung
    Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen
  • Strichaufzählung
    Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
  • Strichaufzählung
    Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren: Zerlegen von Problemen, Muster erkennen, Verallgemeinern/Abstrahieren und Algorithmen entwerfen
  • Strichaufzählung
    Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) das Prinzip der Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe exemplarisch an den Bestandteilen und der Funktionsweise eines digitalen Endgeräts beschreiben.
  • Strichaufzählung
    (G) erkunden, was das Digitale im Unterschied zum Analogen ausmacht, und an interdisziplinären Beispielen aufzeigen, welche Elemente/Komponenten und Funktionen dazugehören.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) das persönliche Nutzungsverhalten vergleichend analysieren, hinterfragen und sinnvolle Möglichkeiten der Veränderung benennen sowie vergleichen, wie Menschen vor und nach der Einführung oder Übernahme der Digitalisierung leben und arbeiten.

Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) verschiedene Suchmaschinen nennen und erklären, wie eine Suchmaschine prinzipiell funktioniert.
  • Strichaufzählung
    (G) Bedingungen, Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für sich selbst erklären.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) unter Nutzung der grundlegenden Funktionen einer Suchmaschine einfache Internetrecherchen durchführen sowie die Qualität der gefundenen Informationen anhand grundlegender Kriterien einschätzen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) mit einem digitalen Gerät Informationen speichern, kopieren, suchen, abrufen, ändern und löschen und die gespeicherten Informationen als Daten definieren.

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) erklären, wie personenbezogene Informationen verwendet und geteilt werden können, und Vorkehrungen treffen, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen.
  • Strichaufzählung
    (G) an Beispielen der Nutzung von Software aufzeigen, wie digitale Technologien neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen, sowie respektvoll und verantwortungsbewusst mit anderen online zusammenarbeiten.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) verschiedene digitale Kommunikationswerkzeuge, Kollaborationswerkzeuge und Kollaborationsdienste benennen, beschreiben und sinnvolle Nutzungsszenarien aufzeigen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Kommunikationsbedürfnisse aus dem Alltag
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an digitale Kommunikationswerkzeuge
  • Strichaufzählung
    Erhebung und Speicherung der Daten von Nutzerinnen und Nutzern sowie deren Verwendung

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, ausführen sowie selbstständig formulieren.
  • Strichaufzählung
    (G) verschiedene Darstellungsformen von Inhalten und die Wirkung auf sich und andere beschreiben.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) mit Daten einfache Berechnungen durchführen sowie in verschiedenen (visuellen) Formaten sammeln und präsentieren.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) einzeln und gemeinsam Texte und Präsentationen (unter Einbeziehung von Bildern, Grafiken und anderen Objekten) strukturieren und formatieren.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Sequenzen und einfache Schleifen
  • Strichaufzählung
    Planung, Gestaltung und Auswertung von Umfragen

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) unter Nutzung einer angemessenen Terminologie gängige physische Komponenten von Computersystemen (Hardware) identifizieren sowie beschreiben, wie interne und externe Teile von digitalen Geräten funktionieren und ein System bilden.
  • Strichaufzählung
    (G) Mediennutzungsformen sowie deren historische Entwicklung und gesellschaftliche Etablierung im Zuge des Medienwandels beschreiben.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Hilfesysteme bei der Problemlösung nutzen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Wichtigste Komponenten eines Computers
  • Strichaufzählung
    Notwendige Funktionen eines Betriebssystems im Normalbetrieb

2. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) Möglichkeiten bewerten, wie die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Technologieprodukten für unterschiedliche Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzer verbessert werden kann.
  • Strichaufzählung
    (G) Interessen und Bedingungen der Medienproduktion und der Veröffentlichung sowie des Medienkonsums analysieren.
  • Strichaufzählung
    (G) geeignete Software (auch freie Software) auswählen und bedienen, um unterschiedliche Aufgaben auszuführen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) an interdisziplinären Beispielen aufzeigen, inwieweit das Digitale im Vergleich zum Analogen das eigene Leben, die Gesellschaft oder Umwelt verändert. Sie können erkennen, dass Medien und Technologien nie „neutral“ sind.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Veränderung des Einkaufsverhaltens
  • Strichaufzählung
    Onlinespiele (pay-to-win)
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für sprachliche, sensorische und motorische Einschränkungen bei der Nutzung digitaler Medien

Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) Daten erfassen, filtern, sortieren, interpretieren und darstellen.
  • Strichaufzählung
    (T) beschreiben, wie über das Internet Informationen bereitgestellt und abgerufen sowie Daten übertragen werden.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Lizenzmodelle, insb. offene (Creative Commons, Open Educational Resources, Open Source), benennen, erklären und anwenden.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Organisation von Daten
  • Strichaufzählung
    (Visuelle) Darstellung von Daten
  • Strichaufzählung
    Beschreibung von Daten hinsichtlich ihrer Formate, Größe und binären Struktur

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) darstellen, wie Informationen in kleinere Teile zerlegt, als Pakete durch mehrere Geräte über Netzwerke und das Internet übertragen und am Zielort wieder zusammengesetzt werden.
  • Strichaufzählung
    (G) Kommunikationsmedien nach ihrer Verwendung unterscheiden und Einflüsse auf das eigene Lebensumfeld und die Gesellschaft aufzeigen. Sie können Möglichkeiten der Meinungsbildung und Manipulation beschreiben.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) den Begriff „Social Media“ erklären und verstehen, welche Interessen das anbietende Unternehmen hat.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Geschäftsmodelle von Social Media-Diensten, Nutzung von persönlichen und personenbezogenen Informationen
  • Strichaufzählung
    Fake News, Darstellung und Realität (Manipulation) und dahinterliegende Interessen
  • Strichaufzählung
    Schutz von personenbezogenen Daten
  • Strichaufzählung
    Betrug im Internet, Phishing

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) darstellen, wie Programme Daten speichern und verarbeiten, indem sie Zahlen oder andere Symbole zur Darstellung von Informationen verwenden.
  • Strichaufzählung
    (T) unter Nutzung einer geeigneten Entwicklungsumgebung einfache Programme erstellen, diese testen und debuggen (Fehler erkennen und beheben).
  • Strichaufzählung
    (G) die Rechte am geistigen Eigentum beachten und bei der Erstellung oder beim Remixen von Programmen die entsprechenden Urheberrechte angeben.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) visuelle/audiovisuelle/auditive Inhalte erzeugen, adaptieren und analysieren. Sie können Möglichkeiten der Veröffentlichung benennen.

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) darstellen, wie Hardware und Software als System zusammenarbeiten, um Aufgaben zu bewältigen.
  • Strichaufzählung
    (T) digitale Geräte mit einem Netzwerk verbinden und Daten zwischen verschiedenen digitalen Medien austauschen.
  • Strichaufzählung
    (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zur Beteiligung an gesellschaftlichen Diskurs- und Entscheidungsprozessen genutzt werden kann.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) zwischen digitalen Angeboten und eigenen Bedürfnissen abwägen und persönliche Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung gesundheitlicher und ökologischer Aspekte gestalten.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Digitaler Arbeitsplatz
  • Strichaufzählung
    Nachhaltiger Umgang mit digitalen Technologien
  • Strichaufzählung
    Erkennen von technischen Problemen in der Nutzung von digitalen Geräten
  • Strichaufzählung
    Konkretisierung von Fehlern im Hinblick auf Meldung an Supportstrukturen

3. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) an interdisziplinären Beispielen Anwendungen von Technik in Umwelt und Gesellschaft beschreiben und deren Relevanz für gesellschaftliche Gruppen und kulturelle Kontexte berücksichtigen. Sie können Wechselwirkungen benennen.
  • Strichaufzählung
    (T) beschreiben, wie künstliche Intelligenz viele Software- und physische Systeme steuert.
  • Strichaufzählung
    (G) Veränderungen des Mediennutzungsverhaltens beschreiben sowie Chancen und Gefahren der personalisierten Mediennutzung analysieren.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Kompromisse im Zusammenhang mit digitalen Technologien reflektieren, die sich auf die alltäglichen Aktivitäten und beruflichen Möglichkeiten der Menschen auswirken.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Verbesserungen für das Design von digitalen Geräten auf Basis von Nutzungsanalysen
  • Strichaufzählung
    Risiken und Vorteile für die Chancengleichheit bei der Nutzung von Informationstechnologien sowie geeignete Handlungsoptionen
  • Strichaufzählung
    digitale Barrierefreiheit
  • Strichaufzählung
    Internet-of-Things

Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (G) Bedingungen sowie Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für das eigene Leben bzw. die Gesellschaft erklären.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) zielgerichtet und selbstständig die Suche nach Informationen und Daten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden planen und durchführen, geeignete Quellen nutzen und gefundene Informationen vergleichend hinterfragen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Muster in Datendarstellungen wie Diagrammen oder Grafiken erkennen und beschreiben, um Vorhersagen zu treffen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Datenmaterial nutzen, um Ursache-Wirkung-Beziehungen aufzuzeigen oder vorzuschlagen, Ergebnisse vorherzusagen oder eine Idee zu vermitteln.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Manipulative und monoperspektivische Darstellungen von Informationen in populären Medienkulturen

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) erklären, wie cloudbasierte Systeme grundsätzlich funktionieren, und auf kritische Faktoren achten (zB Standort des Servers, Datenschutz und Datensicherheit).
  • Strichaufzählung
    (G) einen Kompromiss zwischen der Veröffentlichung von Informationen und der Geheimhaltung und Sicherheit von Informationen beschreiben.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) bei der Erstellung digitaler Projekte (digitaler Artefakte) mittels Strategien wie Crowdsourcing oder Umfragen mit mehreren Mitwirkenden zusammenarbeiten.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) eigene digitale Identitäten reflektiert gestalten sowie die eigene digitale Reputation verfolgen und schützen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Verschlüsselungsmethoden für die sichere Übertragung von Informationen
  • Strichaufzählung
    (sicheres) Passwort, Zweifaktorauthentifizierung
  • Strichaufzählung
    Physischer und digitaler Schutz von elektronischen Informationen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Betroffenenrechte im Datenschutz
  • Strichaufzählung
    Reale Probleme der Cybersicherheit: Cybermobbing, Cybergrooming, Identitätsdiebstahl

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) an Beispielen Elemente des Computational Thinkings nachvollziehen und diese zur Lösung von Problemen einsetzen. Sie wissen, wie sie Lösungswege in Programmiersprache umsetzen können.
  • Strichaufzählung
    (G) verschiedene populäre Medienkulturen benennen sowie Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) ihre eigenen medialen Produktionen auf Barrierefreiheit überprüfen und ggf. Barrieren beseitigen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Einstellungen in Softwareapplikationen den persönlichen Bedürfnissen entsprechend anpassen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Gezielte bzw. manipulative Darstellungen, zB in Diagrammen, durch Bildausschnitte oder Vertonung
  • Strichaufzählung
    Konfigurationsmöglichkeiten von Betriebssystemen und Kommunikationssystemen, um sie barrierefrei zugänglich machen

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) am Beispiel erklären, wie Computersysteme in Alltagsgegenständen bestimmte Funktionen erfüllen und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.
  • Strichaufzählung
    (G) ökologische Problemkonstellation wie Energie und Rohstoffe im Zusammenhang mit Digitalisierung benennen und eigenes Handeln daraus ableiten.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) entsprechende Vorkehrungen treffen, um ihre Geräte und Inhalte vor Viren bzw. Schadsoftware/Malware zu schützen.

4. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) die Grenzen und Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz reflektieren.
  • Strichaufzählung
    (G) euphorische und kulturpessimistische Haltungen gegenüber Technologie- und Medienwandel wahrnehmen und ihnen argumentativ begegnen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) die Normativität von digitalen Technologien (zB Filterblase) und Medieninhalten (zB Stereotype, Klischees) erkennen und diese kreativ durchbrechen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Mobilität (zB selbstfahrende Fahrzeuge)
  • Strichaufzählung
    Gesundheit (zB vernetzte Daten, automatische Assistenzsysteme)

Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) Datensicherungen und -wiederherstellungen ausführen.
  • Strichaufzählung
    (G) Gefahren der Erhebung, Auswertung und Verknüpfung von Nutzerdaten im Sinne von Fahrlässigkeit, Missbrauch und Überwachung erklären und sich dazu verantwortungsvoll verhalten.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) Informationen und Inhalte aktualisieren, verbessern sowie zielgruppen-, medienformat- und anwendungsgerecht aufbereiten und inhaltlich, organisatorisch und sprachlich in bestehende Wissensorganisationsformate einbinden.

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) die Funktion von Protokollen bei der Übertragung von Daten über Netzwerke und das Internet darstellen.
  • Strichaufzählung
    (G) ein Verständnis für die Konstruktion von Medienwirklichkeit durch die Erhebung und Analyse von Informationen und Daten bzw. die Mechanismen der Bild-, Ton- oder Datenmanipulation entwickeln.
  • Strichaufzählung
    (G) bei der Auswahl von Social Media bedenken, welchen Einfluss die Interessen von Unternehmen auf das eigene Welt- und Selbstbild haben.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) verantwortungsvoll in digitalen Medien kommunizieren und unter Berücksichtigung des Urheberrechts und des Rechts am eigenen Bild Daten austauschen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Phänomen der viralen Verbreitung von Inhalten und entsprechende Handlungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen (DSGVO und DSG)

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) Programme entwerfen und iterativ entwickeln, die Kontrollstrukturen kombinieren, einschließlich verschachtelter Schleifen und zusammengesetzter Konditionale.
  • Strichaufzählung
    (G) Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben und deren Einfluss auf die Wahrnehmung des Inhalts hinterfragen.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) mit bereitgestellten Medien und Software-Applikationen zielgerichtet und kreativ gestaltend kooperieren.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) einfache Programme oder Webanwendungen mit geeigneten Werkzeugen erstellen, um ein bestimmtes Problem zu lösen oder eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Dokumentation von Programmen
  • Strichaufzählung
    Projektplanung inklusive Aufgabenverteilung und Zeitplan
  • Strichaufzählung
    (Graphische) Notationen, Pseudocode
  • Strichaufzählung
    Ästhetische und technische Kompetenzen von Medienkulturen in Projekten

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    (T) Abstraktionsebenen und Interaktionen zwischen Anwendungssoftware, Systemsoftware und Hardwareschichten vergleichen.
  • Strichaufzählung
    (T) Software zur Verschlüsselung von Daten einsetzen.
  • Strichaufzählung
    (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zu zivilgesellschaftlicher Partizipation und Engagement genutzt wird.
  • Strichaufzählung
    (römisch eins) reflektieren, inwieweit technische Konfigurationen Optionen einschränken und lenken. Sie können Vorkehrungen für ihre Eigenständigkeit und informationelle Selbstbestimmung im Kontext von digitaler Vernetzung treffen.

Anwendungsbereiche

  • Strichaufzählung
    Wichtigste technische Mittel zum Schutz vor Betrug und Missbrauch
  • Strichaufzählung
    Wichtigste rechtliche und politische Aspekte von Konsumentenrecht

Erweiterungsbereich: Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze schulautonom festgelegt.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat von der 1. bis zur 4. Klasse die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen sowie Ökologie und Umwelt zum Schwerpunkt. In allen vier Klassen dienen diese drei Bereiche zur Strukturierung der Unterrichtsinhalte.

Der Unterricht ist so zu konzipieren, dass die folgenden Ziele realisiert werden können:

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien, Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten sehen lernen und Verständnis für biologische bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen die Abhängigkeit der Menschen von Natur und Umwelt begreifen und Wissen, Fähigkeiten/Fertigkeiten erwerben, die sie für einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen (ökologische Handlungskompetenz).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen ein biologisches „Grundverständnis“ erwerben, welches sie bei ihrer zukünftigen Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen unterstützen kann. Werte und Normen, Fragen der Verantwortung bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit, emotionale Intelligenz sollen erworben bzw. gefördert werden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Weckung der Achtung vor Natur und Leben sowie des Bewusstseins der Verantwortung für die Folgen von Eingriffen in Ökosysteme. Grenzen der Machbarkeit wissenschaftlichen Experimentierens und wirtschaftlicher Nutzung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen: Mensch und Gesellschaft:

Mensch als biologisches und soziales Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Arbeitswelt, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch – Natur, Ökologie – Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse.

Natur und Technik:

Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsstrategien.

Sprache und Kommunikation:

Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Fachsprache.

Kreativität und Gestaltung:

Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen und Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden Methoden.

Gesundheit und Bewegung:

Körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt und Sport.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden als auch durch Anwendung des Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind möglichst häufig zu berücksichtigen, um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu selbstständigem Arbeiten und zur Problemlösefähigkeit unter Anwendung folgender Arbeitstechniken anzuregen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, Fachliteratur); Suchen, Verarbeiten und Darstellen von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente und Messverfahren.

Fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten ist zu fördern. Naturbegegnung ist anzustreben (zB durch Exkursionen, Arbeiten im Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen). Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Zu den drei Themenbereichen ist festzuhalten:

„Mensch und Gesundheit“ wird in jeder Schulstufe anhand ausgewählter Themenstellungen bearbeitet, die Fragen zu Gesundheit und Lebensstil sowie soziale und ethische Aspekte beinhalten. Am Ende der 4. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler einen altersgemäßen Überblick über Bau und Funktionen des menschlichen Körpers besitzen. Neben der Förderung des Verständnisses für den eigenen Körper sowie eines umfassenden Gesundheitsbewusstseins soll eine an den Schülerinnen und Schülern orientierte Sexualerziehung zum Tragen kommen.

Bei der Beschäftigung mit dem Themenbereich „Tiere und Pflanzen“ ist heimischen Arten bzw. jenen Arten, die typisch für die jeweils zu bearbeitenden Ökosysteme sind (siehe „Ökologie und Umwelt“), der Vorzug zu geben. Weiters sind auch solche zu berücksichtigen, die besondere Bedeutung für den Menschen haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen einen Einblick in die Vielfalt der Organismen erhalten und deren wesentliche Charakteristika kennen lernen. Durch den Hinweis auf verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den Lebewesen sollen die Schülerinnen und Schüler Verständnis für die Einordnung der Organismen in ein System entwickeln.

Beim Themenkreis „Ökologie und Umwelt“ sind das Kennenlernen von Organismen und ihr Zusammenwirken, Einsicht in die Zusammenhänge zwischen belebter und unbelebter Natur sowie Umweltprobleme und Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt. Ziel ist eine solide Basis für umweltfreundliches Handeln und Verhalten, die sich aus Umweltwissen, Umweltbewusstsein und ökologischer Handlungskompetenz zusammensetzt. Naturbegegnungen sind vorzusehen. Auch sollen konkrete Aktivitäten im Sinne der Ökologisierung der Schule gefördert werden.

Lehrstoff: Kernbereich:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Aufbauend auf den in der Volksschule erworbenen Kenntnissen ist ein Überblick über Bau und Funktion des menschlichen Körpers, insbesondere der Organsysteme, zu geben. Gleichzeitig ist eine Vertiefung des Verständnisses für den eigenen Körper anhand der Schwerpunkte Bewegung und Sexualität anzustreben.

Bewegung: Grundlagen der Bewegung, daran beteiligte Organe, Bewegung – Gesundheit – Wohlbefinden.

Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen zu behandeln: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation, Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt, körperliche, psychische Entwicklung und Befindlichkeit in der Pubertät, Aufklärung über sexuellen Missbrauch/Prophylaxe.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten, wodurch eine Basis für altersgemäßes Verständnis verwandtschaftlicher Beziehungen gelegt werden soll.

Die Schwerpunkte bilden Wirbeltiere und Blütenpflanzen. Bei der Auswahl sollen jene Organismen im Vordergrund stehen, die für das Ökosystem Wald von Bedeutung sind oder den Erlebnisbereich der Schülerin oder des Schülers bilden. Weiters sind die Haustiere zu berücksichtigen.

Ökologie und Umwelt:

Anhand von Vertretern der Wirbeltiere und/oder des Ökosystems Wald sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische) zu erarbeiten.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sollen thematisiert und hinterfragt werden. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu bearbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Anhand der Bereiche Mikroorganismen und Ökosystem Wald sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in physischer und psychischer Hinsicht zu behandeln.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden Wirbellose und weitere ausgewählte Blütenpflanzen, Sporenpflanzen, Pilze und Mikroorganismen. Bei der Auswahl stehen vor allem jene Organismen im Vordergrund, die für die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer von Bedeutung sind. Weiters ist die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen zu behandeln.

Ökologie und Umwelt:

Anhand der Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent) zu erarbeiten und zu vertiefen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursache und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Anhand der zu besprechenden Ökosysteme sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu behandeln.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für die menschliche Ernährung eine besondere Rolle spielen (Nutztiere, Nutzpflanzen). Auf die Bedeutung der Pflanzen für die Existenz des Lebens auf der Erde ist einzugehen.

Weiters ist die Entwicklungsgeschichte der Erde und des Lebens, einschließlich des Menschen, zu behandeln.

Ökologie und Umwelt:

Anhand des Ökosystems Boden und eines landwirtschaftlich genutzten Ökosystems (zB Acker, Wiese) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu erarbeiten und zu vertiefen. Grundlegende geologische Kenntnisse sollen dem Verständnis des Bodens und des Zusammenwirkens von belebter und unbelebter Natur dienen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Ökosystem Boden zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Die Kenntnisse über Bau und Funktion des menschlichen Körpers (einschließlich der Themenfelder Gesundheit und Krankheit, Psychosomatik und Immunsystem) sind zu erweitern und zu vervollständigen.

Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen zu behandeln: Sexualität als biologisches, psychologisches und soziales Phänomen, Empfängnisregelung, Schwangerschaft, Geburt; AIDS-Prophylaxe.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für den Themenbereich Stadtökologie und das gewählte Ökosystem einer anderen Region von Bedeutung sind.

Weiters sind Grundlagen der Vererbung zu erarbeiten und deren Anwendungsmöglichleiten (zB Gentechnik) auch im Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen zu behandeln und zu diskutieren.

Ökologie und Umwelt:

Anhand von Stadtökologie und einem Ökosystem einer anderen Region (zB Meer, Regenwald) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu vertiefen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und Materie vorzunehmen.

Die Aufgabe des Chemieunterrichts ist es daher, die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem chemisch-naturwissenschaftlichen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    bewusstes Beobachten chemischer Vorgänge;
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter Experimente;
  • Strichaufzählung
    Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;
  • Strichaufzählung
    Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und alltäglichem Erfahrungsbereich;
  • Strichaufzählung
    Verstehen der Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.

Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Chemie und Technik altersgemäß einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten.

Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie – Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;
  • Strichaufzählung
    Kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse sowie mit technikfeindlichen und unwissenschaftlichen Vorurteilen.

Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für Eigenverantwortung fördern und zu mündigem Freizeit- und Konsumverhalten führen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit, Sorgfalt und Verantwortung;
  • Strichaufzählung
    Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten Handelns.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen, um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.

Beiträge zu den Bildungsbereichen: Natur und Technik:

Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur; technische Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien in äußeren Eigenschaften.

Sprache und Kommunikation:

Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache bzw. Symbolsprache, präziser Sprachgebrauch und Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge.

Mensch und Gesellschaft:

Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen, Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.

Kreativität und Gestaltung:

Ästhetische und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.

Gesundheit und Bewegung:

Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen.

Der Unterricht soll durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.

Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.

Lehrstoff: Kernbereich:

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Einteilung und Eigenschaften der Stoffe:

Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie.

Unterscheiden können zwischen Gemengen und Reinstoffen bzw. deren Eigenschaften.

Kennenlernen von Trennverfahren und deren Anwendung.

Aufbauprinzipien der Materie

Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell. Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.

Kennenlernen der chemischen Symbol- und Formelsprache.

Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.

Erwerb von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und organischer Stoffe und einfachster Struktur-Wirkungs-Beziehungen.

Grundmuster chemischer Reaktionen:

Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung, die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.

Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele.

Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer und basischer Lösungen.

Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.

Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der wichtigsten funktionellen Gruppen.

Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung:

Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage andererseits.

Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.

Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.

Wissen um den Stellenwert von Altstoffen und deren Entsorgung oder Wiederverwertung.

Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.

Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.

Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen, Energiequellen und Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.

Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der chemischen Industrie.

Biochemie und Gesundheitserziehung:

Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigsten Stoffklassen.

Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Nahrungs- und Genussmittel, Medikamente und Drogen.

Verständnis erlangen für die Zusammensetzung und Anwendung hygienerelevanter Stoffe.

Altersgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und Erlernen des verantwortungsvollen und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ausgehend von fachspezifischen Aspekten wird die enge Verflechtung der Physik mit anderen Naturwissenschaften bearbeitet: Der Unterrichtsgegenstand trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll sich keinesfalls nur auf die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken.

Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken der Physik (Realwelt – Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge zu stellen.

Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    bewusstes Beobachten physikalischer Vorgänge;
  • Strichaufzählung
    Verstehen und altersgemäßes Anwenden von typischen Denk- und Arbeitsweisen der Physik;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Gültigkeitsgrenzen physikalischer Gesetzmäßigkeiten in alltagsbezogenen Situationen;
  • Strichaufzählung
    eigenständige und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit ausgehend von Schülerexperimenten;
  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Erklärungsversuchen beziehungsweise Modellvorstellungen und deren Anwendungen bei physikalischen Vorgängen in Natur und Technik.

Außerdem hat der Physikunterricht den Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen die Vielschichtigkeit des Umweltbegriffes bewusst zu machen. Dadurch soll eine bessere Orientierung in der Umwelt und entsprechend verantwortungsbewusstes Handeln erreicht werden.

Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Erkennen der kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung der Physik;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Gefahren, die durch die Anwendung naturwissenschaftlich-technischer Erkenntnisse verursacht werden, und Auseinandersetzung mit problemadäquaten Maßnahmen zur Minimierung (Unfallverhütung, Verkehrserziehung, Strahlenschutz, Zivilschutz, Friedenserziehung ...);
  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen in die Bedeutung technischer Entwicklungen für Gesellschaft und Umwelt;
  • Strichaufzählung
    Einblicke gewinnen in die Berufs- und Arbeitswelt.

Auf Beiträge österreichischer Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker sowie Erfinderinnen und Erfinder ist besonders einzugehen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Darlegung eines Zusammenhanges zwischen Modellbildung und Weltanschauung.
  • Strichaufzählung
    Anwendung physikalischer Aussagen bei der Interpretation philosophischer und religiöser Erklärungsversuche über den Ursprung und die Entwicklung des Universums.

Beiträge zu den Bildungsbereichen: Natur und Technik:

Die Ziele und Aufgaben des Physikunterrichtes unterstützen alle wesentlichen Anliegen des Bildungsbereiches.

Mensch und Gesellschaft:

Einfluss von Physik und Technik auf gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklungen; kritische Auseinandersetzung mit unwissenschaftlichen bzw. technikfeindlichen Meinungen; Einfluss moderner Technologien; Aufzeigen möglicher Gefahren bei der Umsetzung von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen in technische Anwendungen; Entwickeln persönlicher Wertvorstellungen und der Einsicht zur Mitverantwortung im Umgang mit der Umwelt.

Sprache und Kommunikation:

Anwendung einer altersadäquaten Fachsprache; präziser Sprachgebrauch bei Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung physikalischer Vorgänge und Planung von Schülerexperimenten.

Gesundheit und Bewegung:

Biomechanische Grundlagen von Bewegungsvorgängen; Bedeutung der Physik im Verkehrswesen; Funktion und wesentliche physikalische Vorgänge beim Gebrauch von Sportgeräten; physikalische Vorgänge in Medizin und Medizintechnik.

Kreativität und Gestaltung:

Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten; Einfluss der Physik auf Ästhetik, Funktion und Design.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan ist aus einzelnen Modulen aufgebaut, deren Abfolge bzw. Gewichtung durch diverse Schwerpunktsetzungen variiert und beliebig kombiniert werden kann.

Der Physikunterricht soll zu übergeordneten Begriffen und allgemeinen Einsichten führen, die an Hand weiterer Beispiele auf konkrete Sachverhalte angewendet werden.

Ausgehend von konkreten Beobachtungen bzw. Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen Inhalte zu erarbeiten.

Modellvorstellungen (zB das Teilchenmodell) und grundlegende Begriffe (zB Trägheit, Kraft oder Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen in Natur und Technik heranzuziehen, um altersadäquat aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen.

Bei der Gewinnung von Gesetzen ist neben der Verallgemeinerung von Beobachtungen auf Grund von Experimenten gelegentlich auch die gedankliche Herleitung und anschließende experimentelle Überprüfung von Lösungsansätzen (Hypothesen) anzuwenden.

Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen. Nur an geeigneten Beispielen ist die Leistungsfähigkeit mathematischer Methoden für die Physik zu zeigen. An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben. Dies bedingt den Einsatz von Schülerversuchen. Altersgemäße Denkwege und Deutungsversuche der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Lehrstoff: Kernbereich:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Die Physik bestimmt unser Leben:

Ausgehend vom Interesse und von Fragestellungen, die von den Schülerinnen und Schülern kommen, soll ein „motivierender Streifzug“ durch unterschiedlichste Bereiche des belebten und unbelebten Naturgeschehens unternommen werden.

  • Strichaufzählung
    Die für die Physik typische Denkweise kennen lernen;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen physikalischen und nicht-physikalischen Denkvorgängen erkennen.

Die Welt in der wir uns bewegen:

Ausgehend von unterschiedlichen Bewegungsabläufen im Alltag, im Sport, in der Natur bzw. in der Technik sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefer gehendes Verständnis der Bewegungsmöglichkeiten, der Bewegungsursachen und der Bewegungshemmungen von belebten und unbelebten Körpern ihrer täglichen Erfahrungswelt sowie des eigenen Körpers gewinnen. Weg und Geschwindigkeit; die gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung; Masse und Kraft; Masse und Trägheit; Gewichtskraft und Reibungskraft.

  • Strichaufzählung
    Bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden.

Alle Körper bestehen aus Teilchen:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit dem Teilchenmodell und seinen Auswirkungen auf diverse Körpereigenschaften vertraut gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Teilchenmodell aller Körper und wichtige Auswirkungen akzeptieren und verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Zusammenhänge zwischen dem Teilchenaufbau und grundlegenden Wärmephänomenen verstehen; Temperatur, Wärme, Wärmemenge und Wärmedehnung;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben und anwenden können; Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Schallgeschwindigkeit;
  • Strichaufzählung
    Ursache des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern im Wasser verstehen und anwenden können; Dichte von Stoffen, Gewichtsdruck in Flüssigkeiten und in Luft.

Der Traum vom Fliegen:

Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen die wesentlichsten Vorgänge beim Fliegen nach dem Prinzip „leichter als Luft“ und „schwerer als Luft“ verständlich gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Bewegungsmöglichkeiten von Kleinstkörpern, etwa Staubkörnern, Sporen oder Regentropfen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Vorgänge bei einer Ballonfahrt verstehen;
  • Strichaufzählung
    das „aktive“ Fliegen von beispielsweise Vögeln, Schmetterlingen oder Flugzeugen auf Grund einfachster Modellvorstellungen verstehen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Unser Leben im „Wärmebad“:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der thermischen Vorgänge in der unbelebten und belebten Welt gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Die Alltagsbegriffe „Wärme“ und „Kälte“ als Bewegungsenergie der Aufbauteilchen der Körper sowie den Unterschied zwischen „Wärme“ und „Temperatur“ verstehen;
  • Strichaufzählung
    modellartig verschiedene Formen des Wärmetransportes und wichtige Folgerungen erklären können; Wärmeleitung, Wärmeströmung, Wärmestrahlung;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wärmeenergie für Lebewesen in ihrer Umwelt erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wärmeenergie im wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhang sehen;
  • Strichaufzählung
    Zustandsänderungen und dabei auftretende Energieumsetzungen mit Hilfe des Teilchenmodells erklären können;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in globale und lokale Wettervorgänge und Klimaerscheinungen gewinnen (Jahreszeit, Wasserkreislauf auf der Erde, Meeresströmungen, Windsysteme).

Elektrische Phänomene sind allgegenwärtig:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit grundlegenden elektrischen Vorgängen im technischen Alltag und in Naturvorgängen vertraut gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der elektrisch geladenen Atombausteine auf makroskopische Vorgänge qualitativ verstehen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Spannungsquellen als Energieumformer und einfache Stromkreise verstehen; Gleichstrom und Wechselstrom, Stromstärke, Spannung, Widerstand, das Ohm`sche Gesetz;
  • Strichaufzählung
    elektrische Erscheinungen in Technik und Natur erklären können.

Elektrotechnik macht vieles möglich:

Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verstehen von Aufbau und Wirkungsweise wichtiger elektrischer Geräte erreicht und die Wichtigkeit von Schutz- und Sparmaßnahmen erkannt werden.

  • Strichaufzählung
    Energieumformung, Arbeitsverrichtung und Wirkungsgrad wichtiger Elektrogeräte verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit elektrischen Einrichtungen entwickeln (Arten von Sicherungen und Isolation);
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die ökologische Bedeutung von Energiesparmaßnahmen gewinnen und ökologische Handlungskompetenz aufbauen.

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Elektrizität bestimmt unser Leben:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis von technischer Erzeugung und Konsum von Elektroenergie gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Einsicht in den Zusammenhang zwischen elektrischer und magnetischer Energie gewinnen; Permanentmagnet und Elektromagnet; elektromagnetische Induktion;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über Herstellung, Transport und „Verbrauch“ elektrischer Energie erwerben (Generator und Transformator);
  • Strichaufzählung
    Gefahren des elektrischen Stromflusses erkennen und sicherheitsbewusstes Handeln erreichen;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Funktionsprinzipien technischer Geräte aus dem Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler gewinnen (Elektromotor).

Die Welt des Sichtbaren:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler grundlegendes Verständnis über Entstehung und Ausbreitungsverhalten des Lichtes erwerben und anwenden können.

  • Strichaufzählung
    Die Voraussetzungen für die Sichtbarkeit von Körpern erkennen und die Folgeerscheinungen der geradlinigen Lichtausbreitung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Funktionsprinzipien optischer Geräte und deren Grenzen bei der Bilderzeugung verstehen und Einblicke in die kulturhistorische Bedeutung gewinnen (ebener und gekrümmter Spiegel; Brechung und Totalreflexion, Fernrohr und Mikroskop);
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über das Zustandekommen von Farben in der Natur erwerben.

Gekrümmte Wege auf der Erde und im Weltall:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der Auswirkungen von Kräften auf das Bewegungsverhalten von Körpern gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Eine Bewegung längs einer gekrümmten Bahn als Folge der Einwirkung einer Querkraft verstehen; Zentripetalkraft;
  • Strichaufzählung
    die Gewichtskraft als Gravitationskraft deuten können;
  • Strichaufzählung
    Bewegungen von Planeten und Satelliten grundlegend erklären können.

Das radioaktive Verhalten der Materie:

Ausgehend von Alltagsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verständnis wichtiger Vorgänge in Atomkernen erzielt werden.

  • Strichaufzählung
    Einsichten in Veränderungen im Atomkern als Ursache der „Radioaktivität“ gewinnen (Eigenschaften von Alpha-, Beta- und Gammastrahlen);
  • Strichaufzählung
    radioaktiven Zerfall als ständig auftretenden Vorgang erkennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Vorgänge bei der Energieumsetzung in der Sonne, in Sternen und bei Kernreaktionen verstehen können (Kernfusion, Kernspaltung).

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.

Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren musikalische Fertigkeiten systematisch und aufbauend weiterzuentwickeln. Dabei soll im Laufe der vier Unterrichtsjahre ein Repertoire an Liedern, Tänzen und Hörbeispielen entwickelt und gefestigt werden. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.

Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.

Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen sollen unter Anwendung fachkundiger Äußerung geschult werden. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. In die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft soll anhand regionaler und überregionaler Gegebenheiten Einsicht gewonnen werden.

Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.
  • Strichaufzählung
    Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.
  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.
  • Strichaufzählung
    Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.

Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation:

Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien.

Mensch und Gesellschaft:

Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit.

Natur und Technik:

Akustik und Instrumentenkunde; physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien.

Gesundheit und Bewegung:

Künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.

Kreativität und Gestaltung:

Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören und Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.

Grundlage für theoretisches Wissen soll das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.

Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.

Lehrstoff: Kernbereich:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse

Vokales Musizieren:

Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung.

Instrumentales Musizieren:

Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; elementare Liedbegleitung; elementare Gruppenimprovisation.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.

Gestalten:

Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien.

Hören:

Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren.

Grundwissen:

Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt, Rhythmus; Dynamik, Tempo, Phrasierung; Intervalle, Akkorde, Klangflächen; Dur, Moll, pentatonische Elemente; Motiv, Thema; zwei-, dreiteilige Liedform, Rondo, Variation; Kennenlernen musikalischer Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Klasse:

Vokales Musizieren:

Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen; Sprechstücke.

Instrumentales Musizieren:

Erweiterung der Musizierpraxis mit Körperinstrumenten, Rhythmusinstrumenten, Stabspielen und elektronischen Instrumenten; verstärkter Einsatz vorhandener Klasseninstrumente; Liedbegleitung in Verbindung mit musiktheoretischen Grundlagen; einfaches improvisatorisches Musizieren.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen.

Gestalten:

Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien.

Hören:

Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik.

Grundwissen:

Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung des 20. Jahrhunderts: Oper, Oratorium, Musical, Suite, Suite, Konzert, symphonische Gattungen; aktuelle Strömungen der Popularmusik; Musik und Musikerbiografien im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Erkennen von Musik als Wirtschaftsfaktor; Kennenlernen von Berufen im Musikbetrieb.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung stellt sich die Aufgabe, grundlegende Erfahrungen in visueller Kommunikation und Gestaltung zu vermitteln und Zugänge zu den Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik zu erschließen.

Komplexe Lernsituationen, in denen sich Anschauung und Reflexion mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit verbinden, sollen mit den für ästhetische Gestaltungsprozesse charakteristischen offenen Problemstellungen die Voraussetzungen für ein Lernen mit allen Sinnen und die Vernetzung sinnlicher und kognitiver Erkenntnisse schaffen. Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen entwickelt werden.

Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen, technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit, Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen.

Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen Bereich. Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewusst gemacht werden. In gleicher Weise soll eine sachliche Basis für die kreative und verantwortungsbewusste Nutzung der neuen Medien und das persönliche Engagement in Fragen der Umweltgestaltung gelegt werden.

Die Lernchancen des Faches reichen über fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten hinaus. Die mit der eigenständigen Gestaltungsarbeit verbundene Selbsterfahrung, die Förderung der Kreativität, der Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun können ebenso wie die Wertschätzung ästhetischer Vielfalt und die Entwicklung kulturellen Bewusstseins und kultureller Toleranz wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung leisten.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Verknüpfung ästhetischer Anforderungen mit ethischen Grundeinstellungen und Weltanschauungen.
  • Strichaufzählung
    Einblicke in historische, ethische und ökonomische Bedingungsfelder künstlerischer Prozesse.

Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation:

Verbinden sprachlicher und bildhafter Kommunikationsmittel; mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen; Verbalisieren ästhetischer Erfahrungen.

Mensch und Gesellschaft:

Wechselbeziehung zwischen Kunst und gesellschaftlichen Entwicklungen, Kunst und Religion; Zusammenhang von Kunst und kultureller Identität; Einsichten in fremde Kulturen; Verantwortungsbewusstsein und Handlungskompetenz für die Mitgestaltung der Umwelt.

Natur und Technik:

Visuelle Aspekte von Naturphänomenen; Maß, Zahl und Struktur als Gestaltungsaspekt; Entwicklung des Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögens; Werkstoffe und Techniken sowie deren sachgerechter und verantwortungsbewusster Einsatz; Aspekte wechselseitiger Beziehung in der Entwicklung von Naturwissenschaft und bildender Kunst.

Kreativität und Gestaltung:

Erweiterung und Differenzierung der sinnlichen Wahrnehmungs- und Erkenntnisfähigkeit sowie des Darstellungvermögens; Lust an gestalterischer Tätigkeit; Entwicklung der ästhetischen und emotionalen Bildung; Entwicklung technischer und handwerklicher Fähigkeiten; Entwicklung kreativer Haltungen und Methoden sowie eines altersgemäßen ästhetischen Sachwissens; Begabungsförderung im Hinblick auf Berufe mit künstlerischem bzw. gestalterischem Anforderungsprofil.

Gesundheit und Bewegung:

Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten; der menschliche Körper als Ausdrucksmittel und künstlerisches Medium.

Didaktische Grundsätze:

Themen und Aufgabenstellungen müssen auf jeder Schulstufe die drei Bereiche bildende Kunst – visuelle Medien – Umweltgestaltung und Alltagsästhetik behandeln. Im Unterabschnitt Sachgebiete gibt der Lehrplan stichwortartig Hinweise auf eine mögliche Aufgliederung. Auswahl und Schwerpunktsetzung liegen in der Verantwortung der Lehrenden, müssen sich für den Kernbereich aber an den im Unterabschnitt Lehrstoff genannten Zielen orientieren. Durch entsprechende Themenwahl und Akzentuierung können auch mehrere der drei Bereiche gleichzeitig angesprochen werden (zB: Architektur als Kunstwerk, Propagandamedium und gestalteter Lebensraum).

Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen- und Problemstellungen sowie Vernetzungs- und Transferleistungen sind wichtiger als die Behandlung einer möglichst großen Anzahl von Aufgaben.

Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit sollen zentrale Aspekte der Aufgabenstellungen sein.

Die Unterrichtssequenzen sollen praktische Gestaltungsaufgaben gleichwertig mit der Reflexion und mit einer altersgemäßen Vermittlung von Sachinformationen verbinden und die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Arbeiten einschließen.

Um die Qualität von Gestaltungslösungen einsichtiger zu machen, soll die Anwendung von Techniken und der Einsatz bildnerischer Mittel nicht Selbstzweck sein, sondern mit thematischen und inhaltlichen Anliegen ursächlich verbunden werden.

Die einzelnen Unterrichtssequenzen und Projekte sollen insofern aufeinander bezogen sein, als sie aufbauende Lernschritte und Schwierigkeitsgrade in thematischer, gestalterischer und technischer Hinsicht berücksichtigen müssen.

Im Sinne der Anschaulichkeit muss grundsätzlich auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien geachtet werden. Die Begegnung mit dem Original ist auf jeden Fall anzustreben. Manche Einsichten können zudem nur im unmittelbaren Vergleich (zB: Doppelprojektion) gewonnen werden.

Der Anspruch, Lernchancen aus der Vernetzung von praktischer Arbeit und Reflexion zu entwickeln, stellt besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die wöchentliche Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens zählt ebenso zu den Voraussetzungen wie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte (Galerien, Museen, Ateliers, Begehung von Architektur usw.), die eine Begegnung mit Originalwerken möglich macht.

Der Unterrichtsertrag ist in geeigneter Form zu sichern (Mitschrift, Dokumentationsmappe, Bildersammlung uä.).

Sachgebiete: Bildende Kunst:

Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen (zB: Aktionskunst, Happening, Performance, Montage, Environment, Konzeptkunst, ...);

Bildfunktionen und Bildsujets, Bildauffassungen;

Bildordnung: Bildelemente und Struktur;

Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken, Farbtheorien;

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte;

Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien.

Visuelle Medien:

Zeichnung als Informationsträger (zB: Skizze, Plan, ...);

Schrift, Typografie, Layout, Graphic Design;

Schrift und Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle Aspekte der Werbung;

Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation; Präsentationsmedien:

Wandtafel, Kunstmappen, Overheadprojektor, Diaprojektor, Kopiergerät;

Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation);

gesellschaftliche Bedeutung der Bildmedien;

Kunstwerke als Massenmedien.

Umweltgestaltung und Alltagsästhetik:

visuelle Aspekte der Architektur und des Design;

Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz, Kulturtourismus, Identität eines Ortes;

Raumgestaltung, Raumwirkung;

ästhetisch geprägte Situationen und Prozesse: kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Feste und Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen;

Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make-up.

Lehrstoff: Kernbereich:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse:

Themen und Aufgabenstellungen zielen auf die Aneignung grundlegender Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. Durch das eigenständige Lösen von Gestaltungsaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen und Konzepte finden und ihren Gedanken, Gefühlen, Fantasien und Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen. Durch die Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst, mit visuellen Medien, mit Themen der Umweltgestaltung und Alltagsästhetik sollen erste Einblicke in Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewonnen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass visuelle Wahrnehmung in vielen Fällen durch haptische, akustische und andere Sinneseindrücke unterstützt und wesentlich mitbestimmt wird.

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Im spielerischen Umgang mit den bildnerischen Mitteln unterschiedliche Gestaltungsweisen und Techniken kennen und zur Visualisierung altersgemäßer Themenstellungen anwenden lernen; visuelle Wahrnehmungen sprachlich mitteilen können; erste Erfahrungen im Umgang mit neuen Bildmedien erwerben; Werke der bildenden Kunst kennen lernen – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit; Situationen der Umweltgestaltung im persönlichen Umfeld wahrnehmen, eigene Ansprüche formulieren und visuell darstellen lernen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Bildnerische Techniken und Gestaltungsweisen einer gestellten Aufgabe sinnvoll zuordnen können, experimentelle Verfahren als Impuls nutzen lernen; die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der alltäglichen Lebenswelt bewusst machen und erörtern können; die neuen Bildmedien im Rahmen von Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen; über Teilaspekte erste Einblicke in die komplexe Struktur von Kunstwerken erhalten und Erkenntnisse für eigene Gestaltungsleistungen nutzen lernen; Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung altersgemäßer Gestaltungsaufgaben eigene Konzepte mit den Entwürfen anderer abstimmen und optimieren lernen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Klasse:

Themen und Aufgabenstellungen zielen auf Vertiefung, Erweiterung und zunehmend selbstständige Anwendung der erworbenen Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. In der engen Verbindung eigener Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen Sachwissens sollen die Schülerinnen und Schüler unkonventionelle Lösungswege kennen lernen, die Vielgestaltigkeit ästhetischer Ausdrucksmöglichkeiten erfahren, Vielfalt als Qualität erkennen und mit der Mehrdeutigkeit visueller Aussagen umgehen lernen. Dabei können Erfahrungen im Verbinden sprachlicher mit visuellen und anderen nonverbalen Kommunikationsweisen erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen Informationsquellen und Einrichtungen der Kunstvermittlung kennen und selbstständig nutzen lernen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Erweitertes Wissen über Form-Wirkungs-Zusammenhänge erwerben und selbst anwenden lernen; visuelle Phänomene strukturiert beschreiben und analysieren können; die kreativen Möglichkeiten der neuen Bildmedien erfahren und nutzen lernen; die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung unterschiedlicher Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation intensivieren und Kriterien für die Werkanalyse entwickeln; ästhetisch bestimmte Aspekte des Alltagslebens erkennen und im persönlichen Bereich gestalten lernen.

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der Technik und der Gestaltungsmittel themengerecht bewältigen können; Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen und kritisch beurteilen lernen; die neuen Bildmedien in komplexe Gestaltungsaufgaben integrieren können; Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben; Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der ästhetischen Zugänge analysieren lernen und in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

TECHNISCHES UND TEXTILES WERKEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Fach Technisches und textiles Werken eröffnet die Förderung der Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit ein Entwicklungs- und Bewährungsfeld für Eigeninitiative und Innovationsbereitschaft von Schülerinnen und Schülern.

Die Lernenden werden befähigt, ihr Leben in einer technisierten und sich rasch wandelnden Alltags-, Berufs- und Wirtschaftswelt kompetent, selbstbewusst, selbstständig und in ökologischer, ökonomischer und sozio-kultureller Hinsicht verantwortungsvoll in die Hand zu nehmen. Damit besitzt das Fach Technisches und textiles Werken große Relevanz für die momentanen und zukünftigen Erlebniswirklichkeiten und Lebensrealitäten, sowie für die zukünftige Berufs- und Arbeitswelt sowie Berufs- und Bildungswegorientierung von Schülerinnen und Schülern.

Sie finden in diesem Fach vielfältige Zugänge zu unterschiedlichen Materialien, Werkzeugen, Maschinen, Verfahren und Gestaltungsmöglichkeiten. Dadurch können sie ihre individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen frei von stereotypen geschlechtsspezifischen Zuschreibungen entwickeln.

Der experimentierende Prozess und die Herstellung von funktionalen Produkten stehen im Mittelpunkt des Faches. Gerade durch das Experimentieren wird eine Vielzahl an Lernerfahrungen möglich, die das Suchen und Finden von kreativen und innovativen Lösungswegen unterstützen.

Schülerinnen und Schüler erlangen ein Bewusstsein von der Gestaltung der Welt der Dinge, nehmen dieser gegenüber eine forschende und kritische Haltung ein und loten das Verhältnis zwischen Menschen und Dingen aus. Sie erkennen, erproben und verstehen in Designprozessen, inwieweit der Mensch Materialien, Gegenstände, technische Hilfsmittel und Räume prägt und umgekehrt.

Die Herstellung von Produkten entspricht dem menschlichen Bedürfnis, selbst Dinge zu schaffen sowie sich selbsttätig und aktiv gestaltend zu erleben. Dadurch werden Sinnzusammenhänge zwischen der Auswahl der Materialien, deren Ursprung, deren Be- und Verarbeitung und Verwendung deutlich. Eine wertschätzende Haltung in Bezug auf das selbst Geschaffene wird entwickelt und das Bewusstsein für Nachhaltigkeit geschärft.

Mit den Inhalten aus den drei Bereichen TECHNIK, KÖRPER und RAUM werden durch forschendes, entdeckendes und problemlösendes Lernen und Arbeiten Kompetenzen in den Bereichen ENTWICKLUNG, HERSTELLUNG und REFLEXION ausgebildet.

Durch den vom praktischen Handeln ausgehenden Zugang zu Kenntnissen, Wissen und Kompetenzen muss das Fach Technisches und textiles Werken als Trägerfach im Bildungskanon gesehen werden.

Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Technisches und textiles Werken steht durch die Ausrichtung an praktischem Tun sowie durch ästhetisch-forschendes Selbsterfinden in einem ganz wesentlichen Zusammenhang zu den unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Schule.

Der Kompetenzerwerb anhand prozessorientierter Aufgabenstellungen ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich theoretische Lehrinhalte auch anderer Pflichtfächer konkret handelnd zu erschließen, diese auf zusätzlichen Ebenen einzuordnen, Muster zu erkennen, Inhalte zu vernetzen und auf andere Anwendungsfelder zu übertragen sowie einen ganzheitlichen Blick auf die Welt zu entwickeln. Parallel in verschiedenen Fächern oder auch zeitversetzt behandelte Inhalte werden hier durch direktes Tun und Einüben auf einer greifbaren Ebene anschaulich.

Durch eine gestalterisch/ästhetisch-forschende Haltung werden auch auf einer allgemeinen Ebene Handlungs-, Sozial- und Methodenkompetenzen geschult.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Lernen in Technischem und textilem Werken findet primär auf der praktischen Ebene statt. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen, welche bedeutende Rolle diese praktischen Erfahrungen und die dadurch entwickelten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Fächerkanon der Allgemeinbildung spielen.

Natur und Technik:

Durch das Lösen von Aufgabenstellungen und deren praktische Umsetzung werden Denkprozesse vor allem im Kontext naturwissenschaftlich-technischer Fachbereiche gefördert.

Technische, ökonomische und ökologische Bedingungen finden bei der Auswahl der Materialien bis hin zum Re- und Upcycling Berücksichtigung. Das Bewusstsein über die Auswirkungen technischer Systeme auf Mensch und Natur wird über Themenstellungen und Fachinhalte entwickelt und legt die Basis für eine Technikfolgeabschätzung.

Zudem werden Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung und zu persönlichen Erfahrungen gegeben, um in Folge auch die Nutzung eines breiten Spektrums beruflicher Chancen zu ermöglichen.

Mathematik und Geometrisch Zeichnen:

Schülerinnen und Schüler üben das Konstruieren von Rissen mit Bleistift und Lineal bzw. Geodreieck und Zirkel. Sie konstruieren geometrische Formen, berechnen Abstände, stellen Größenverhältnisse her, lernen Materialstärken zu berücksichtigen und sammeln Erfahrungen mit der Erstellung von Schnittmustern, Netzen, Netzplänen, Fließbildern oder dem Lesen von Explosionszeichnungen.

Das Lesen von Plänen, der Umgang mit Codierungen und Plansymbolen spielt ebenso eine Rolle wie die Planung von Arbeitsprozessen, die die Erstellung von Materiallisten, Berechnungen zu Materialverbrauch und Kostenrechnungen beinhalten.

Physik:

Die Anwendung physikalischer Grundgesetze beginnt schon bei der Verwendung von Werkzeugen und Maschinen, setzt sich aber auch in der Verwendung physikalischer Grundprinzipien in der Erarbeitung exemplarischer Inhalte wie auch bei der Erkundung unterschiedlicher Materialeigenschaften fort. So wird z. B. in Bezug auf die Elastizität von Materialien, Statik, Strömungstechnik, Elektronik und vieles mehr experimentiert.

Informatik:

Digitale Kompetenzen werden im Rahmen der Planung und Durchführung entwickelt. Durch den Einsatz digital ansteuerbarer Maschinen können 3D-Druck, Laser Cut, Robotik, Stickmaschinen sowie digitale Musterbildung und die digitale Weiterverarbeitung von Entwürfen in den Unterricht einbezogen werden.

Biologie und Umweltkunde:

Schülerinnen und Schüler sammeln Erfahrungen mit den Materialeigenschaften natürlicher Rohstoffe wie zum Beispiel Holz, Wolle, Pflanzenfasern und Mineralien. Sie bekommen einen Bezug zu Lebensräumen von Pflanzen, Tieren und Menschen sowie der Gewinnung von Rohstoffen. Nachhaltigkeit und die Bedeutung natürlicher Ressourcen nehmen dabei einen wesentlichen Platz im Lernen ein. So können z. B. Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Bionik im Rahmen der Produktentwicklung den Blick auf Funktionsaspekte in der Tier- und Pflanzenwelt schärfen

Chemie:

Schülerinnen und Schüler kommen direkt in Berührung mit Kunststoffen oder High Tech Textilien, deren Materialeigenschaften und Bearbeitbarkeit sowie deren Einsatz in handelsüblichen Produkten. Sie lernen mit Veredelungsmitteln wie chemischen Farben, Pigmenten, Binde- und Lösungsmitteln, Lasuren, Lacken und anderen Schutzanstrichen umzugehen.

Geografie und Wirtschaftskunde:

Ökologie und Ökonomie, Globalisierung am Beispiel von Mode- und Textilproduktion oder die Gewinnung und Herstellung verwendeter Materialien, die Berücksichtigung regionaler und kultureller Gegebenheiten, Stadt- und Ortsentwicklung können im Rahmen von Aufgabenstellungen behandelt werden.

Mensch und Gesellschaft:

Kompetenz und Verantwortung für die am Prinzip der Nachhaltigkeit orientierte Gestaltung von Lebensräumen werden durch modellhaftes Lösen von gestalterischen und technischen Aufgaben entwickelt. Die kritisch-konstruktive Betrachtung eigener und fremder Artefakte fördert gegenseitige Achtung, Kritikfähigkeit und Teamfähigkeit. In Hinblick auf unterschiedliche Begabungen im Sinne der Inklusion wird Hilfestellung gegeben, sowie Rücksicht genommen.

Historische und gegenwärtige Kulturtechniken werden ebenso erforscht wie die Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge. Dadurch werden die Lernenden zur Arbeits- und Wirtschaftswelt auch im Sinne der Berufsorientierung hingeführt.

Geschichte, Sozialkunde und politische Bildung:

Mode, Design, Architektur, Kunst- und Kulturtechniken, Handwerk und Technik werden in historische Kontexte und Traditionen gestellt, um deren Bedeutungsebenen für die Gegenwart und Zukunft zu erschließen. Im Bereich Moden können Bekleidungscodes ebenso thematisiert und bearbeitet werden wie deren Formen und Funktionen. Darüber hinaus werden Moden und Styles und ihre identitätsstiftende Wirkung für die Gesellschaft erörtert.

Berufsorientierung:

Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt werden geboten, der Zugang von Mädchen und Burschen zu allen Berufsfeldern gefördert und berufsnahe Informationen über die Vorgänge in Betrieben und Ausbildungseinrichtungen sowie eine Reflexion der Berufs- und Bildungswahlentscheidung gegeben. (z. B. Berufspraktische Tage, Betriebsbesichtigungen, Kooperationen mit Firmen und Institutionen, Arbeitshaltung, Arbeitsplatz und Arbeitsabläufe).

Kreativität und Gestaltung:

Die Auseinandersetzung mit Ideen, Entwürfen und Planungen führt zur Weiterentwicklung des Darstellungsvermögens und der Ausdrucksmöglichkeiten. Designprozesse fördern Kreativität und Innovation. Das Erkennen von individuellen Interessen und die Förderung der Experimentierfreude tragen zur persönlichen Bildung bei.

Bildnerische Erziehung:

Der Einsatz von Zeichnungen bis hin zur digitalen Visualisierung für Entwürfe, Skizzen, Pläne, unterschiedliche Risse, perspektivische Ansichten ist zur Kommunikation von Planungsschritten unabdingbar. Gestaltungsaspekte werden für die Erarbeitung von Werkstücken angewendet. Schülerinnen und Schüler loten in Technischem und textilem Werken die ästhetischen, visuellen und haptischen Botschaften von Produkten als Medium der nonverbalen Kommunikation aus.

Sprache und Kommunikation:

Schülerinnen und Schüler eignen sich Fachvokabular und eine adäquate Fachsprache an, um praktische Arbeitsprozesse, technische Abläufe, technologische Zusammenhänge und deren Ergebnisse kommunizieren zu können. Dies bildet einen wesentlichen Beitrag zum allgemeinen Spracherwerb.

Gesundheit und Bewegung:

Der handlungsorientierte Unterricht bildet im Umgang mit unterschiedlichen Werkstoffen, Werkzeugen und Verfahren eine differenzierte Feinmotorik sowie Gesundheit und Sicherheitsbewusstsein aus. Die Einhaltung von standortspezifischen Werkraumordnungen und die Ordnung am Arbeitsplatz fördern längerfristig das Bewusstsein für Unfallverhütung.

Didaktische Grundsätze:

Nahtstellen:

Der Unterricht in Technischem und textilem Werken in der Sekundarstufe baut auf den in der Primarstufe erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen auf.

Weiterführende Schulen und Lehrausbildungen müssen verlässlich auf die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen, die bis zur 4. Klasse im Fach Technisches und textiles Werken erworben worden sind, aufbauen können.

Praktische Arbeit:

Die Übertragung von Gedanken in Materie sowie die Arbeit am Material sind die Herzstücke des Faches Technisches und textiles Werken. Erfinden, Konstruieren und Gestalten bilden die Basis von Designprozessen. Design versteht sich hier als vernetzte Entwicklung und geht über die rein äußerliche Form- und Farbgestaltung eines Endprodukts hinaus.

In der Umsetzung von prozessorientierten Aufgabenstellungen werden handwerkliche Grundfertigkeiten erworben, geübt und Handlungskompetenzen entwickelt.

Motivation, Sinnlichkeit und die Freude am Tun gehören dabei zu den essentiellen Grunderfahrungen.

Um dies zu ermöglichen bedarf es vor allem auch der kompetenten Vermittlung von fachgerechtem Werkstoff-, Werkzeug- und Maschineneinsatz sowie von den entsprechenden Verfahrenstechniken durch die Lehrenden.

Anhand der Aufgabenstellungen lernen Schülerinnen und Schüler die Eigenschaften von Werkstoffen kennen und damit in Verbindung stehend die Anwendungsmöglichkeiten von Werkzeugen und Maschinen, die für die Umsetzung unterschiedlicher Verfahren benötigt werden.

Bei der Auswahl der Werkstoffe sind sowohl die Eignung für den Designprozess als auch Körperkraft, Alter und inklusionsspezifische Anforderungen der Lernenden zu berücksichtigen. In jedem Jahrgang müssen verschiedene Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren zum Einsatz kommen.

Werkstoffe:

Zum Beispiel: Papier, Karton, Holz, Metall, Kunststoff, keramische Massen, Textilien, Stein, Gips, Baustoffe, industrielle Halbzeuge

Werkzeuge, Geräte, Maschinen:

Verwendung werkstoffspezifischer Werkzeuge und Geräte

Geräte und Maschinen zur Bearbeitung der unterschiedlichen Werkstoffe

Zum Beispiel: Bohrmaschinen, Nähmaschine, Dekupiersäge, Hartschaumstoffschneider, Lötkolben, Heißluftföhn, Overlockmaschine, Bügeleisen, Biegevorrichtungen für thermoplastische Materialien, Lasercutter, 3D-Drucker, Schneideplotter

Verfahren:

Messen

Urformen: z. B. gießen, modellieren

Trennen: z. B. schneiden, sägen, bohren, feilen, schleifen, raspeln, schnitzen, reißen, Laser Cut

Verbinden: z. B. kleben, nieten, schrauben, nageln, löten, nähen, weben, stricken, häkeln, knoten, filzen, flechten, schmelzen, applizieren, sticken

Umformen: z. B. nähen, biegen, thermoplastisch verformen, füllen, dehnen, bügeln

Oberflächen gestalten: z. B. batiken, lasieren, drucken, glasieren, beschichten, färben, falten, einbrennen

Materialeigenschaften ändern: z. B. brennen, glühen, härten, belichten, magnetisieren

Die Neugier der Schülerinnen und Schüler beim Entdecken von Materialien und deren Eigenschaften, beim Verwenden von Werkzeugen und Maschinen sowie beim Einsetzen unterschiedlicher Verfahren sollte genützt werden und erhalten bleiben, da diese für die Entwicklung von Selbstvertrauen, Selbstständigkeit und Selbstsicherheit innerhalb von Designprozessen notwendig ist.

Die praktische Arbeit soll insgesamt die sensomotorische, kognitive und affektive Dimension des Lernens ansprechen.

Für die Umsetzung von Produkten sind Verfahren anzuwenden, die auch einen experimentellen Zugang der Schülerinnen und Schülern ermöglichen. Designprozesse sollen entweder selbständig oder im Team geplant und durchführt werden.

Forschendes und prozesshaftes Lernen:

Lernen soll im Fach Technisches und textiles Werken weitgehend in Handlungsprozessen stattfinden. Die Aufgabenstellungen ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern ausgehend von einem definierten Bedürfnis über die eigene Idee bis zur Fertigstellung des eigenen Produkts oder zur Lösung eines spezifischen Problems zu gelangen.

Die so in Gang gesetzten Prozesse beinhalten es zu forschen, zu planen, zu gestalten, zu tun, zu erleben sowie Phänomene und Sachlagen zu erkennen und zu analysieren. Entlang dieses Weges werden Entwürfe, Skizzen, Pläne, Fantasien, Modelle und Produkte erstellt, die die Auswahl von Materialien sowie die Planung von Fertigungs- und Prozessabläufen umfassen.

Die kritische Reflexion und Analyse von Ideen, Entwürfen, Experimenten sowie Lösungen und deren Dokumentation und damit auch Kommunikation sind ein wichtiger Bestandteil dieser forschenden Praxis und dienen zur Festigung des Gelernten.

Im Kontext des forschenden und prozesshaften Lernens sind Eigeninitiative und Selbstständigkeit der Lernenden zu fördern. Dies schließt die Verwendung von fertigen Bausätzen und rezeptartigen Anleitungen weitgehend aus. Reste- und Experimentierkisten, Forscherlabor und Baukästen können unter anderem in diesem Zusammenhang durchaus eingesetzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind in ihren Lernprozessen fachkundig zu unterstützen und zu begleiten.

Der Unterricht soll Schülerinnen und Schüler motivieren, ermutigen, anregen und befähigen, eigenständig Projekte im Alltagsleben zu bewältigen. Die Fähigkeit zu problemlösendem Denken, Improvisation, Toleranz und Teamfähigkeit sowie manueller Geschicklichkeit und Ausdauer werden durch diesen Zugang entwickelt.

Im Kontext des forschenden und prozesshaften Lernens sollte über den Weg von Produktion, Konstruktion, Destruktion und Dekonstruktion die Produkt- und Konsumwelt bis hin zur Obsoleszenz hinterfragt werden.

Zur Recherche, Planung, Darstellung, Herstellung, Dokumentation und Präsentation von Produkten werden je nach Bedarf analoge oder digitale Technologien aber auch beide in verschränkter Weise eingesetzt.

Lernen durch Versuch und Irrtum:

Im Experimentieren ist durch Versuch und Irrtum eine Vielzahl an Lernerfahrungen möglich, die das Suchen und Finden von kreativen und innovativen Lösungswegen unterstützt. Der experimentierende Prozess wird durch die Lehrenden verantwortungsbewusst begleitet.

Unterrichtsplanung:

Im Fach Technisches und textiles Werken findet der Kompetenzerwerb im Wesentlichen in ganzheitlichen Werkprozessen statt, für deren Verlauf die Art der Aufgabenstellungen eine entscheidende Rolle spielt. Die den drei Kompetenzbereichen zugeordneten Kompetenzen sind durch komplexer werdende Inhalte und Aufgabenstellungen im Laufe der vier Schulstufen weiter zu entwickeln.

Komplexe Aufgabenstellungen fordern Schülerinnen und Schüler in ihrem strategischen Denken, erfordern eine Erweiterung des Denkens und helfen kognitive Fähigkeiten auszubauen. In diesem Kontext ist es der Auftrag an die Lehrenden, die Lernenden entsprechend individuell zu fördern, zu fordern und keinesfalls zu unterfordern.

In seinem Kern beschäftigt sich das Fach Technisches und textiles Werken im weitesten Sinne mit der Welt der Dinge, die sich in den drei Inhaltsbereichen TECHNIK, KÖRPER und RAUM abbilden.

Aufgabenstellungen sind aus diesen drei Bereichen so zu formulieren, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen aus den drei Bereichen ENTWICKLUNG, HERSTELLUNG und REFLEXION erweitern können. Aus funktionaler, technischer und gestalterischer Sicht sollten die Aufgaben immer anspruchsvoller werden.

Der Einsatz von Werkzeugen, Geräten und Maschinen sowie die Verfahren zur Bearbeitung der unterschiedlichen Werkstoffe sind den Schülerinnen und Schülern fachkundig zu vermitteln.

Bei der Auswahl und Vermittlung von Inhalten sind der unmittelbare und aktuelle Lebensraum und die Erfahrungen sowie die Motivation der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, einfache technische Alltagssituationen zu meistern und zu bewältigen. Dabei spielen auch die Auswahl von Materialien und Verfahren, sowie die Möglichkeit nach eigenen Ideen, selbst angefertigten Skizzen, Werkzeichnungen und Plänen zu arbeiten, eine wesentliche Rolle.

Einsichten in physikalische und materialtechnische Zusammenhänge werden durch experimentierendes und prozesshaftes Erarbeiten gewonnen, wobei in diesem Fall nicht unbedingt fertige Endprodukte erzielt werden müssen. Ergebnisse solcher Auseinandersetzungen sollen in jeweils geeigneter Form dargestellt, dokumentiert und präsentiert werden.

Praxis, Reflexion und Kontextwissen sind so miteinander zu verknüpfen, dass dadurch vernetztes Denken gefördert wird. Offene Unterrichtsformen sind dafür unverzichtbar.

Die unterschiedlichen Inhalte bieten interessante Ansatzpunkte für fächerverbindende/fächerübergreifende Prozesse.

Bei der Planung des Unterrichts ist sicherzustellen, dass im Laufe eines Jahres Inhalte aus den drei Bereichen TECHNIK, KÖRPER und RAUM in einem sinnvollen Ablauf berücksichtigt werden.

Durch spezielle Neigungen und Fähigkeiten der Lehrenden, situative Gegebenheiten und aktuelle Anlässe können auch Schwerpunkte gesetzt werden.

Im Planungs- und Arbeitsprozess ist es im Sinne der Digitalisierung durchaus wünschenswert, analoge und digitale Verfahren einzusetzen und diese auch miteinander zu verschränken. Dabei kann ein spielerisches Hin- und Herwechseln zwischen den Systemen als Strategie zur Aneignung neuer Technologien gesehen werden.

Im Gegensatz zur handwerklichen Arbeit kann auch die serielle Produktion oder Massenproduktion als Simulation industrieller Arbeit im Unterricht erlebbar gemacht werden.

Sicherheit:

Für den praxisorientierten Unterricht ist die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung Voraussetzung.

Maschinen, Geräte und Materialien sind in den Werkräumen so zu verwenden bzw. aufzustellen, dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist.

Der Einsatz von Werkzeugen und Maschinen darf erst nach entsprechender Einschulung erfolgen. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind zu berücksichtigen.

Auf die Gefahren beim Arbeiten mit elektrischem Strom und auf Maßnahmen zur Unfallverhütung ist jedenfalls und eindringlich hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mit maximal 24 Volt Spannung betrieben werden.

Folgende Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern in keinem Fall benützt werden: Kreissäge, Hobelmaschine, Fräsmaschinen, Winkelschleifer.

Ein zentrales Absperrsystem für alle Stromauslässe bzw. Notschalter ist nach Möglichkeit sowohl im Maschinenraum als auch in den Sonderunterrichtsräumen für Technisches und textiles Werken zu beachten und den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnis zu bringen.

Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler muss in jedem Fall durch Bereitstellung entsprechender Rahmenbedingungen wie ausreichende Arbeitsplätze gewährleistet sein.

Standortspezifische Werkraumordnungen sind von den Schülerinnen und Schülern sowie von den Unterrichtenden einzuhalten.

Nutzen außerschulischer Lernorte:

In Exkursionen bzw. durch Kooperationen mit Institutionen aus den Bereichen Architektur und Technik, Kunst- und Kultur werden Einblicke in aktuelle und historische Entwicklungen gegeben.

Reflexive Koedukation und gendersensible Pädagogik:

Eine besondere didaktische Herausforderung im gemischtgeschlechtlichen/koedukativen Unterricht liegt darin, dass Schülerinnen und Schüler gleichermaßen frei von stereotypen gegenseitigen Zuschreibungen vielfältige Zugänge zum Fachbereich finden und ihre Kompetenzen entsprechend breit aufbauen können.

Geschlechterbezogene Stereotypisierungen (z. B. bei Aufgabenstellungen, in der Kommunikation und Interaktion) sind zu vermeiden bzw. im Sinne des Unterrichtsprinzips „Erziehung zur Gleichstellung“ mit den Schülerinnen und Schülern kritisch zu reflektieren.

Eine reflexive Koedukation und gendersensible Pädagogik in diesem Rahmen setzt auf jeden Fall eine gendersensible Haltung der Lehrenden voraus. Unabhängig vom Geschlecht soll von den Schülerinnen und Schülern Selbstvertrauen in werktechnischen Belangen erworben werden.

Inklusion, Differenzierung:

Individualisierung und innere Differenzierung ermöglichen, dass Schülerinnen und Schüler ihre oft durch stereotype Zuschreibungen eingeschränkten Selbstkonzepte und Handlungsspielräume erweitern können.

Inklusion erfordert auf jeden Fall einen differenzierten Unterricht. Der wesentliche Teil eines inklusiven-didaktischen Verständnisses ist es, die Entwicklung der Lernenden und deren mögliche Beeinträchtigungen in Bezug auf Motorik, Kognition, Wahrnehmung zu berücksichtigen.

Lehrstoff: Kompetenzmodell:

Der Lehrstoff im Fach Technisches und textiles Werken gliedert sich in die drei Kompetenzbereiche ENTWICKLUNG, HERSTELLUNG, REFLEXION und die drei Inhaltsbereiche TECHNIK, KÖRPER, RAUM. Der Kompetenzerwerb ist nicht unmittelbar an spezifische Inhalte gebunden, sondern die Inhalte dienen dazu, die verschiedenen Kompetenzen innerhalb der drei Kompetenzbereiche ausbilden zu können.

So werden im Bereich ENTWICKLUNG Kompetenzen zu Wahrnehmung, Recherche, Erforschung, Planung und Gestaltung, im Bereich HERSTELLUNG Kompetenzen zu Werkstoffen, Werkzeugen und Maschinen, Verfahren und Sicherheit und im Bereich REFLEXION Kompetenzen zu Dokumentation und Kontexte auf- und ausgebaut.

Im Kompetenzbereich HERSTELLUNG werden Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und Verfahren erworben. Aber erst wenn diese Fähigkeiten und Fertigkeiten selbständig in einem spezifischen Kontext angewandt werden können, lässt sich von Kompetenz sprechen.

Im Anschluss an die Kompetenzbereiche und Kompetenzen werden zu den drei Bereichen TECHNIK, KÖRPER, RAUM exemplarische Inhalte angeführt, anhand derer der Kompetenzerwerb stattfinden kann. Im Laufe der Sekundarstufe sollen die an den Inhalten orientierten Aufgabenstellungen zu einer immer größer werdenden Komplexität der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern führen.

1. und 2. Klasse:

KOMPETENZBEREICHE UND KOMPETENZEN

1. ENTWICKLUNG

1.1. Wahrnehmung

  • Strichaufzählung
    Die Relation des eigenen Körpers zu umgebenden Räumen und den Dingen herstellen
  • Strichaufzählung
    Mit allen Sinnen Materialien, Gegenstände und Räume wahrnehmen und diese Eindrücke beschreiben
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte und Anforderungen für ein Projekt und innerhalb eines Projekts benennen

1.2. Recherche

  • Strichaufzählung
    Analoge und digitale Recherchemöglichkeiten kennen
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Methoden zur Ideenfindung kennen
  • Strichaufzählung
    Im Kontext der Aufgabenstellung und deren Anforderungen Informationen recherchieren

1.3. Erforschung

  • Strichaufzählung
    Mit unterschiedlichen Materialien in Bezug auf Materialeigenschaften und Bearbeitungsmöglichkeiten experimentieren
  • Strichaufzählung
    Die in Experimenten gewonnenen Material- und Körpererfahrungen für das eigene Projekt nutzen
  • Strichaufzählung
    Technische Prinzipien und Phänomene verstehen
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse prüfen, testen, optimieren
  • Strichaufzählung
    Kreative Lösungsansätze bzw. Lösungswege finden

1.4. Planung

  • Strichaufzählung
    Im Kontext der Aufgabenstellung Konzepte zur Lösung von Themenstellungen entwickeln
  • Strichaufzählung
    2-dimensionale und 3-dimensionale Darstellungsformen anwenden
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte selbstständig organisieren und planen

1.5. Gestaltung

  • Strichaufzählung
    Allgemeine Gestaltungskriterien kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Form und Funktion als sich bedingende Gestaltungsfaktoren verstehen
  • Strichaufzählung
    Ästhetische und funktionale Gestaltungskriterien für ein konkretes Projekt erstellen und bewusst einsetzen

2. HERSTELLUNG

2.1. Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    Werkstoffe in ihren sinnlichen Qualitäten erleben und für Produktentwicklungen einsetzen
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Werkstoffen erkennen, benennen und nützen
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe dem Entwurf entsprechend fach- und werkstoffgerecht verarbeiten und nachhaltig einsetzen
  • Strichaufzählung
    Bezugsquellen und Entsorgungssysteme kennen

2.2. Werkzeuge und Maschinen

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Geräte und Maschinen in Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten kennen, auswählen und diese sachgemäß und verantwortungsbewusst einsetzen
  • Strichaufzählung
    Eigenes Verhalten im Umgang mit Werkzeugen, Geräten und Maschinen auf Sicherheits- und Gefahrenaspekte abstimmen

2.3. Verfahren

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Verfahren kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Für das Projekt notwendige Verfahren auswählen und sachkundig sowie materialgerecht einsetzen
  • Strichaufzählung
    Die für die jeweiligen Verfahren erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Maschinen auswählen und fachgerecht benützen

2.4. Sicherheit

  • Strichaufzählung
    Die Werkraumordnung sowie Sicherheitsbestimmungen zur Unfallverhütung kennen und umsetzen
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen – wenn erforderlich – treffen (z.B. Schutzbrille, Gehörschutz, Schutzbekleidung)
  • Strichaufzählung
    Den eigenen Arbeitsplatz übersichtlich organisieren

3. REFLEXION

3.1. Kontexte

  • Strichaufzählung
    Alltagsrelevanz von Technik, Körper und Raum verstehen
  • Strichaufzählung
    Bezüge zur Lebens- und Arbeitswelt herstellen
  • Strichaufzählung
    Kulturelle, ökologische, ökonomische, gestalterische und technische Zusammenhänge in Projekten erfassen und kommunizieren

3.2. Dokumentation

  • Strichaufzählung
    Den Prozess, die verwendeten Materialien, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren nachvollziehbar unter Verwendung des fachspezifischen Wortschatzes dokumentieren oder präsentieren
  • Strichaufzählung
    Ästhetische Wirkung und Bedeutung von Gestaltung im eigenen Projekt beschreiben und Entscheidungen begründen

EXEMPLARISCHE INHALTE

Die grundlegenden Kompetenzen im Fach Technisches und textiles Werken werden anhand der drei Inhaltsbereiche entwickelt.

TECHNIK

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge
  • Strichaufzählung
    Maschinen
  • Strichaufzählung
    Mobilität, Hydro- und Aerodynamik
  • Strichaufzählung
    Energieformen
  • Strichaufzählung
    Elektrizität

KÖRPER

  • Strichaufzählung
    Gebrauchsgegenstände
  • Strichaufzählung
    Hüllen-, Körperbildung
  • Strichaufzählung
    Kleidung
  • Strichaufzählung
    Schmuck und Accessoires
  • Strichaufzählung
    Mode, Medien, Werbung
  • Strichaufzählung
    Mode, Wirtschaft und Konsum

RAUM

  • Strichaufzählung
    Körper und Raum
  • Strichaufzählung
    Lebensräume
  • Strichaufzählung
    Gebrauchstextilien
  • Strichaufzählung
    Textile Objekte
  • Strichaufzählung
    Textile Raumkonzepte
  • Strichaufzählung
    Baukonstruktion

Kompetenzen am Ende der 2. Klasse:

Alle Schülerinnen und Schüler können am Ende der 2. Klasse:

  • Strichaufzählung
    mit Papier, Karton, Holz, Metall, Kunststoff, keramische Massen und Textilien fach- und werkstoffgerecht umgehen
  • Strichaufzählung
    Materialien bewusst und sparsam einsetzen
  • Strichaufzählung
    die richtigen Werkzeuge auswählen und diese sachgemäß und verantwortungsbewusst einsetzen
  • Strichaufzählung
    Bohr- und Nähmaschine selbstständig sachgerecht in Betrieb nehmen und korrekt einsetzen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen und Werkstattordnungen einhalten
  • Strichaufzählung
    im Kontext einer Aufgabenstellung Informationen recherchieren, Ideen entwickeln und Arbeitsschritte planen
  • Strichaufzählung
    im Rahmen eines Herstellungsprozesses Verfahren dem Werkstoff entsprechend auswählen und einsetzen
  • Strichaufzählung
    Materialien, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren korrekt benennen
  • Strichaufzählung
    kleinere praktische Alltagsprobleme selbstständig bewältigen

3. und 4. Klasse:

KOMPETENZBEREICHE UND KOMPETENZEN:

1. ENTWICKLUNG

1.1. Wahrnehmung

  • Strichaufzählung
    Sich in Bezug zu Räumen und zu Gegenständen wahrnehmen und diese Erfahrungen kommunizieren
  • Strichaufzählung
    Eigene und/oder fremde Bedürfnisse, Sachverhalte und Anforderungen für ein herzustellendes Werkstück wahrnehmen und berücksichtigen

1.2. Recherche

  • Strichaufzählung
    Recherchemethoden erweitern und verfeinern sowie Quellen hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Historische und kulturelle, soziale und ökologische Aspekte zu Produkten und Produktionsbedingungen von Gütern recherchieren
  • Strichaufzählung
    Ideen entwickeln und diese auf innovatives Potential hin prüfen

1.3. Erforschung

  • Strichaufzählung
    Vielfältige Bearbeitungsmöglichkeiten und Eigenschaften von Werkstoffen erforschen und im Experiment erproben
  • Strichaufzählung
    Physikalische und technische Prinzipien ausprobieren und verstehen
  • Strichaufzählung
    Technische Geräte demontieren und untersuchen, die damit verknüpften Gefahren erkennen
  • Strichaufzählung
    Ungewöhnliche Lösungsansätze bzw. Lösungswege finden und daraus innovative Konzepte entwickeln
  • Strichaufzählung
    Testverfahren organisieren und durchführen

1.4. Planung

  • Strichaufzählung
    Erfahrungen und Erkenntnisse bei neuen Aufgabenstellungen anwenden
  • Strichaufzählung
    Technische Zeichnungen lesen und für die Umsetzung eigener Werkvorstellungen als Kommunikationsmittel nutzen – z. B. durch Netzpläne, Fließbilder, Explosionszeichnungen
  • Strichaufzählung
    Analoge und digitale Darstellungstechniken nutzen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte selbstständig organisieren und planen
  • Strichaufzählung
    Eigene Schnitte, Schablonen und Netze für Projekte entwickeln

1.5. Gestaltung

  • Strichaufzählung
    Individuelle Gestaltungsabsichten entwickeln
  • Strichaufzählung
    Gestaltungskriterien selbständig auf neue Zusammenhänge, Materialien und Aufgaben übertragen
  • Strichaufzählung
    Form und Funktion als sich bedingende Gestaltungsfaktoren verstehen und bewusst einsetzen

2. HERSTELLUNG

2.1. Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    Werkstoffe fachgerecht verarbeiten und anforderungsbezogen auswählen bzw. einsetzen
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Materialien wie Belastbarkeit, Verformbarkeit, Haltbarkeit, Inhaltsstoffe, Toxizität, Dämpfe nennen und begründen
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe/Werkstücke nach ihrer Verwendung fachgerecht entsorgen

2.2. Werkzeug & Maschinen

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Geräte und Maschinen in Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten kennen, auswählen und diese sachgemäß und verantwortungsbewusst einsetzen
  • Strichaufzählung
    Eigenes Verhalten im Umgang mit Werkzeugen, Geräten und Maschinen auf Sicherheits- und Gefahrenaspekte abstimmen
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge pflegen und instand halten

2.3. Verfahren

  • Strichaufzählung
    Manuelle und technische Verfahren bewusst einsetzen und auf neue Aufgabenstellungen oder neue Materialien übertragen
  • Strichaufzählung
    Verfahren kennen und Arbeitsschritte organisieren und durchführen
  • Strichaufzählung
    physikalische und chemische Phänomene verstehen und diese in Werkprozessen einsetzen können

2.4. Sicherheit

  • Strichaufzählung
    Den eigenen Arbeitsplatz übersichtlich organisieren
  • Strichaufzählung
    Eigenes Verhalten in den Werkräumen auf Sicherheits- und Gefahrenaspekte abstimmen
  • Strichaufzählung
    Schadhafte Werkzeuge und Geräte erkennen

3. REFLEXION

3.1. Kontexte

  • Strichaufzählung
    Alltagsrelevanz von Technik und Design erklären
  • Strichaufzählung
    Kulturelle, ökologische, ökonomische, gestalterische und technische Zusammenhänge in Projekten erfassen und kommunizieren
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Produktion – Transport – Verarbeitung – Nutzung – Entsorgung als Stoffkreislauf beschreiben
  • Strichaufzählung
    Überlegungen zum eigenen Konsumverhalten anstellen und Konsumentscheidungen verantwortungsvoll treffen

3.2. Dokumentation

  • Strichaufzählung
    Testen und bewerten der selbst hergestellten Produkte
  • Strichaufzählung
    Den Herstellungsprozess erläutern und Entscheidungen in Bezug auf Material, Gestaltungsidee, Formensprache und Technik begründen, dokumentieren und präsentieren
  • Strichaufzählung
    Den eigenen Lernprozess reflektieren, eigene Leistungen einschätzen und bewerten

EXEMPLARISCHE INHALTE

Aufbauend auf die Basiskompetenzen der 1. und 2. Klasse entwickeln Schülerinnen und Schüler komplexere Kompetenzen in der Auseinandersetzung mit den drei Inhaltsbereichen.

TECHNIK

  • Strichaufzählung
    Maschinen
  • Strichaufzählung
    Mobilität, Hydro- und Aerodynamik
  • Strichaufzählung
    Elektrotechnik
  • Strichaufzählung
    Energieformen
  • Strichaufzählung
    Bionik
  • Strichaufzählung
    Robotik
  • Strichaufzählung
    Demontage und Untersuchung technischer Geräte, Obsoleszenz und Nachhaltigkeit

KÖRPER

  • Strichaufzählung
    Identität, Klischee, Konstruktion, Inszenierung
  • Strichaufzählung
    Kleidung, Mode, Modephänomene, Modekonzeptionen, Modenormen
  • Strichaufzählung
    Mode, Wirtschaft und Konsum
  • Strichaufzählung
    Schmuck und Accessoires
  • Strichaufzählung
    Gebrauchsgegenstände, Spiele
  • Strichaufzählung
    Smart-Textiles

RAUM

  • Strichaufzählung
    Lebensräume und Wohnkonzepte
  • Strichaufzählung
    Möbel
  • Strichaufzählung
    Gebrauchstextilien
  • Strichaufzählung
    Gestaltung/Dekor
  • Strichaufzählung
    Bauwerk, Gebäude, Architektur
  • Strichaufzählung
    Baukonstruktion, Statik und Technologie
  • Strichaufzählung
    Städtebau, Raumplanung und Infrastruktur
  • Strichaufzählung
    Ökologie und Nachhaltigkeit

Kompetenzen am Ende der 4. Klasse:

Alle Schülerinnen und Schüler können am Ende der 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen selbständig lösen
  • Strichaufzählung
    Materialien wie Papier, Karton, Holz, Metall, Kunststoff, keramische Massen, Textilien, Stein, Gips, Baustoffe, industrielle Halbzeuge fach- und werkstoffgerecht verarbeiten
  • Strichaufzählung
    Materialien für eigene Vorhaben bewusst und sparsam einsetzen
  • Strichaufzählung
    Grundlegende, zeitgemäße und alltagsrelevante handwerkliche, maschinelle und digitale Technologien anwenden
  • Strichaufzählung
    Arbeitsschritte planen
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen und Werkraumordnungen bei der Erarbeitung von Projekten einhalten
  • Strichaufzählung
    Problemstellungen und Herausforderungen im Alltag bewältigen
  • Strichaufzählung
    Verbindungen zur Berufs- und Arbeitswelt herstellen

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Entwicklung durch ausreichende und vielfältige motorische Aktivität.
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
  • Strichaufzählung
    Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von Bewegungskönnen, Leistungsvermögen und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalten.
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft.

Die Ziele sind:

  • Strichaufzählung
    Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns, Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit.
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Schaffen von Möglichkeiten zum Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen, besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten.
  • Strichaufzählung
    Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.
  • Strichaufzählung
    Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der „Sportsprache“ (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen. Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.

Gesundheit und Bewegung:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport hat eine tragende Rolle

bei der Gestaltung der Schule als gesundheits- und bewegungsfördernder Lebensraum.

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung und Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und – durchführung herangezogen werden.

Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.

Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und – wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...).

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.

Lehrstoff: Kernbereich:

1. und 2. Klasse:

3. und 4. Klasse:

Grundlagen zum Bewegungshandeln:

 

Vielfältige motorische Aktivitäten.

Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten

Grundlegendes Verbessern der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit.

Weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener Geräte und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit.

Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkei

Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung und Aufbau von sportartspezifischen Grundstrukturen.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; Sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

Vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen können in einer Schwimmlage. Einfache Sprünge.

Schnell und ausdauernd in einer Lage auch in Wettkampfform schwimmen; Allenfalls Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge.

Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen verbinden.

Anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten.

Leichte Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, Gruppe und im Klassenverband erproben, üben und einander präsentieren.

Kunststücke allein, in der (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren.

Schnell, ausdauernd und über Hindernisse laufen. Weit, hoch und über Hindernisse springen. In die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen.

 

Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.

Verbessern und vielfältiges Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.

Entwicklung von sportspielübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten.

Spielorganisation übernehmen.

Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen durchführen.

Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele

Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten.

Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalte

Zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen.

Taktische Maßnahmen setzen können.

Taktische Einzelentscheidungen treffen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

 

Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung.

Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität.

Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen.

Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit.

Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen.

Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.

Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) verstehen.

Bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper.

Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren.

Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger muskulärer Dysbalancen und ebenso motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung

Fachspezifische Informationen über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.) beschaffen.

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Entdecken und Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski) gewinnen.

Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard).

Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen.

Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

ERNÄHRUNG UND HAUSHALT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Ernährung und Haushalt soll zur Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigen, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.

Ernährung und Haushalt ist ein themenzentrierter und handlungsorientierter Unterrichtsgegenstand und soll Entscheidungsgrundlagen für die Förderung des seelischen, körperlichen, sozialen und ökologischen Wohlbefindens anbieten.

Die Zusammenhänge zwischen Alltagsgestaltung und Lebensqualität sollen aufgezeigt werden, wobei Gesundheitserhaltung in allen Fragen der Lebensgestaltung ein zentrales Anliegen sein muss. Das Erkennen der Leistungen privater Haushalte für die Gemeinschaft soll zur Aufwertung von im Haushalt erbrachter Arbeit beitragen und die Notwendigkeit partnerschaftlicher Arbeitsteilung begründen.

Das Bewusstsein, dass dem Leben im Haushalt unterschiedliche Wert- und Normvorstellungen zu Grunde liegen, soll zu aufgeschlossenem, tolerantem Umgang miteinander sowie im multikulturellen Umfeld führen.

Im Themenbereich Ernährung und Gesundheit sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich für eine der Gesundheit dienliche Ernährungsweise entscheiden zu können.

Im Themenbereich Haushalt und Gesellschaft soll die politische, soziale, kulturelle, ökonomische und ökologische Bedeutung privater Haushalte für die Gesellschaft erkannt werden.

Der Themenbereich Verbraucherbildung und Gesundheit soll zu einem gesundheitlich, ökologisch und ökonomisch orientierten Umgang mit Ressourcen im Haushalt (physische und psychische Arbeitskraft, Zeit, natürliche Ressourcen, Geld und Güter) führen.

Der Themenbereich Lebensgestaltung und Gesundheit soll die Erarbeitung eines gesundheits- und sozialverträglichen Lebensstilkonzepts unterstützen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Verantwortungsvolles Verbraucherverhalten durch nachhaltige Nutzung von Ressourcen; Kultur des Zusammenlebens und partnerschaftliche Arbeitsteilung in Fragen der Alltagsgestaltung; Orientierungen für die Entwicklung sozial- und gesundheitsverträglicher Lebensstilkonzepte.

Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation:

Produktbeschreibungen, schriftliche Arbeits- und Gebrauchsanleitungen und Rezepte sinngemäß erfassen und in Handlungen umsetzen; psychische Funktionen für die Sprachentwicklung durch sinnliche Erfahrungen gewinnen; einen der Kultur des Zusammenlebens dienlichen Kommunikationsstil anwenden.

Mensch und Gesellschaft:

Die Bedeutung der Ernährungssicherheit erkennen; Einstellung für eine gesundheitsfördernde und sozial verträgliche Lebensweise entwickeln; soziokulturelle Einflüsse auf das Ernährungsverhalten und die Gestaltung des Zusammenlebens im Haushalt erkennen; sich den Stellenwert unentgeltlich geleisteter Arbeit bewusst machen; religiöse und ethische Einflüsse auf Essverhalten und auf das Leben im Haushalt erkennen; emotionale Bedeutung der Kultur des Zusammenlebens erkennen.

Natur und Technik:

Naturwissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Güterbeschaffung, Ernährung, Arbeitsorganisation, Hygiene und Sicherheit im Privathaushalt anwenden bzw. erproben; ökosoziale Zusammenhänge bei der Lebensmittelproduktion erkennen; Einflüsse von Technik und neuen Technologien im Haushalt erkennen.

Kreativität und Gestaltung:

Ästhetische Funktionen der Ess- und Trinkkultur erkennen; kreative Fähigkeiten zur Förderung des Wohlbefindens im Haushalts nutzen.

Gesundheit und Bewegung:

Grundregeln im Sicherheits- und Hygienemanagement anwenden; ergonomische Erkenntnisse bei praktischen Arbeiten anwenden; sich den Zusammenhang zwischen Ernährungsgewohnheiten und Gesundheit bewusst machen; Einblick in Maßnahmen zur Prophylaxe ernährungsabhängiger Erkrankungen gewinnen; gesundheitsförderndes Verhalten und Verantwortung für die eigene Gesundheit entwickeln; für das Wahrnehmen und Erleben beim Essen und Trinken sensibel werden; ökologische Erkenntnisse im Alltag nutzen.

Didaktische Grundsätze:

Die praktische Anwendung von Erkenntnissen ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts in Ernährung und Haushalt. Für die praktische Erprobung von Haushaltsmanagement (planen, entscheiden, gestalten, durchführen, bewerten) empfiehlt sich die Nutzung von fachspezifischen Unterrichtsräumen, die den erforderlichen Ausstattungs-, Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen.

Zur praktischen Unterrichtsgestaltung sind als beispielhafte Lernanlässe Haushaltssituationen sowohl aus dem Versorgungs-, als auch aus dem Wirtschafts- und Sozialbereich zu wählen.

Als Praxisbezug sind daher neben Tätigkeiten zur Nahrungszubereitung auch praktische Arbeiten im Sinne von Haushaltsmanagement zu verstehen.

Einfache, grundlegende Arbeitstechniken sind zu vermitteln und zu üben. Bei der Nahrungszubereitung ist auf eine lebensmittelgerechte, qualitätsschonende Verarbeitung zu achten. Bei der Auswahl von Lebensmitteln und beim Zusammenstellen von Speisenfolgen ist ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.

Um den unterschiedlichen Wert- und Normvorstellungen zur Lebensgestaltung gerecht zu werden, sind unterschiedliche Lösungsstrategien zuzulassen.

Neue Technologien und Kommunikationssysteme sind dem Lernanlass entsprechend sinnvoll zu nutzen.

Selbstständigkeit, Übernahme von Verantwortung und Kooperation sind bei der Bewältigung von Aufgaben im Haushalt wesentliche Kompetenzen und daher im Unterricht ausreichend zu üben und in die Leistungsbeurteilung mit einzubeziehen.

Durch geeignete organisatorische Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass der Bildungs- und Lehraufgabe auch im praktischen Unterricht entsprochen werden kann.

Wenn im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen eine Kürzung auf die minimale Stundenanzahl erfolgt, ist es empfehlenswert, den Unterricht in Ernährung und Haushalt innerhalb einer Schulstufe durchzuführen. Um eine Kontinuität im Bereich der Ernährungsbildung zu erzielen, kann durch schulautonome Bestimmungen Ernährung und Haushalt ab der 5. Schulstufe angeboten werden.

Lehrstoff: Kernbereich: Ernährung und Gesundheit:

Anhand einer Lebensmittelgruppe Kriterien der Lebensmittelqualität kennen lernen. Verzehrsempfehlungen für die Lebensmittelgruppen kennen. Aufgaben der Nahrungsinhaltsstoffe kennen.

Nährstoffschonende Lebensmittelbearbeitung üben.

Ernährungsphysiologisch sinnvolle Ergänzung von Convenience Food anwenden. Einflüsse auf das individuelle Ernährungsverhalten reflektieren.

Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit reflektieren. Die Bedeutung der Mahlzeiten für das individuelle Leistungsvermögen erkennen. Ernährungsphysiologisch sinnvolle Mahlzeiten planen und zubereiten. Abhängigkeiten zwischen Nährstoff- und Energiebedarf unter Berücksichtigung der Lebensphase Jugend kennen lernen.

Haushalt und Gesellschaft:

Aufgabenbereiche privater Haushalte kennen (der Haushalt als Bereich des Zusammenlebens, als Wirtschafts- und Versorgungsbereich).

Auswirkungen der Berufstätigkeit auf das Leben im Haushalt analysieren. Soziale Netze – familienergänzende Einrichtungen kennen lernen.

Verbraucherbildung und Gesundheit:

Einflüsse auf die Kaufentscheidung anhand eines Beispiels kennen lernen. Die Notwendigkeit der Planung von Haushaltseinkommen und -ausgaben erkennen. Kriterien der Arbeitsorganisation kennen und anwenden. Kennzeichen von Qualitätsprodukten und Lebensmitteln erkennen.

Den Prozess von der Informationsbeschaffung zur Kaufentscheidung anhand eines Produkts nachvollziehen. Technologien und/oder Güter anhand eines Beispiels nach differenzierten Gesichtspunkten bewerten. Maßnahmen des Zivilschutzes im Privathaushalt kennen.

Lebensgestaltung und Gesundheit:

Unfallvorsorgemaßnahmen im Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereich anwenden bzw. kennen. Zusammenhang zwischen Hygieneverhalten und Gesundheit erkennen. Kultur des Zusammenlebens üben.

Bedürfnisse, Werte und Normen für die persönliche Lebensgestaltung reflektieren. Einstellungen und Verhaltensweisen, die der sozialen Integration dienlich sind, entwickeln.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

BERUFSORIENTIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele.

Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der Einübung im Rahmen der Berufsorientierung sein.

Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.

Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle Einstellungen und Vorurteile im Hinblick auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und Bildungsentscheidungen, insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen: Sprache und Kommunikation:

Schulung des präzisen Sprachgebrauches; Gewinnung von und kritische Auseinandersetzung mit bildungs- und berufsrelevanten Informationen.

Mensch und Gesellschaft:

Arbeits- und Berufswelt unter kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten kennen lernen.

Natur und Technik:

Auswirkung neuer Technologien in den verschiedenen Berufs- und Lebensbereichen.

Kreativität und Gestaltung:

Bedeutung von Kunst und Kreativität für Freizeit und Arbeitsleben.

Gesundheit und Bewegung:

Dimensionen der Gesundheit als Faktor in Arbeit und Beruf.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll die Tatsache berücksichtigen, dass Berufsorientierung prozesshaften Charakter hat. Er soll die Berufs- und Bildungswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufs- und Bildungswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.

Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung:

anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sind dafür Voraussetzung.

Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich an: Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit, personale Begegnungen, Realbegegnungen. Realbegegnungen bieten eine breite

Palette von Möglichkeiten: Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Berufsinformationsmessen usw. Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Entscheidungen der Bildungs- und Berufsplanung persönliche Entscheidungen sind und häufig im Kreis der Familie oder in Einzelberatungen stattfinden. Sie können daher im Unterricht nur vorbereitet werden. Die zielgerichtete Inanspruchnahme von außerschulischen Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.

Lehrstoff: Kernbereich:

Im Folgenden werden die Lernziele der Berufsorientierung angeführt – sie sind jedenfalls zu gewährleisten. Die aufgezählten Themenbereiche zeigen einen Weg zur Umsetzung.

Die Berufsorientierung soll dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen sowie Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen (3. und 4. Klasse):

Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen Fähigkeiten angesprochen werden (kognitive, affektive, psychomotorische), Auseinandersetzung mit Berufsbiographien, kulturelle Thematisierung von Arbeit (Dichtung, Musik, Werkzeug, Kleidung, Sozialformen, ...) (3. und 4. Klasse);

persönliche Lebens- und Berufsplanung kritisch reflektieren und überprüfen (Präkonzepte, eigenes Rollenverständnis, geschlechtsspezifische Sozialisation, ...) (3. Klasse);

Selbstreflexion in Bezug auf Interessen, Neigungen, Fähigkeiten aus den verschiedenen Lebensbereichen (Freizeit, Schule, ...) und Verknüpfung mit der Berufswahl (3. Klasse);

Veränderbarkeit des Berufswunsches, Berufswunschverlauf (3. und 4. Klasse);

Anforderungsprofile für berufliche Tätigkeiten und Ausbildungen (3. und 4. Klasse);

Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Eltern, Freundinnen und Freunden, Wirtschaft und Gesellschaft (4. Klasse).

  • Strichaufzählung
    Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können (3. und 4. Klasse):

Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler (3. und 4. Klasse);

eigene und die Erfahrung anderer mit Arbeit (3. und 4. Klasse);

Vergleich von Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen; Weltwirtschaft und globale Entwicklungen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge (Lohn- und Preisentwicklung, Wirtschafts- und Sozialpolitik), europäische Entwicklungen (4. Klasse);

die vielfältigen Formen von Arbeit, zB: unbezahlte Arbeit (Hausarbeit, Arbeit für Gemeinschaft und Familie, informeller Sektor) – Erwerbsarbeit, selbstbestimmte Arbeit – fremdbestimmte Arbeit (3. Klasse);

Arbeit und Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Gesundheitssicherung (4. Klasse).

  • Strichaufzählung
    durch Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege und des nach Geschlechtern geteilten Arbeitsmarkts die daraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Lebens- und Berufslaufbahn einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):

Stärkung des Selbstwertgefühls, insbesondere von Mädchen, hinsichtlich der Eignung für ein breites Ausbildungs- und Berufsspektrum (3. und 4. Klasse);

Doppelbelastung von berufstätigen Frauen und Lösungsansätze (3. und 4. Klasse);

Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe und Lebensgemeinschaften (3. und 4. Klasse);

Rollenverständnis (biologische Rolle, soziale Rolle, Berufsrolle) von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern (3. und 4. Klasse);

gesetzliche Grundlagen, zB Ehegesetz, Gleichbehandlungsgesetz usw. (3. Klasse);

Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten, Wiedereinstiegsproblematik, Teilzeitbeschäftigung, Weiterbildungschancen (4. Klasse).

  • Strichaufzählung
    Eltern, Funktion der Erziehungsberechtigten als wesentliche Entscheidungsträger einbeziehen (3. und 4. Klasse):

Reflexion der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Familie (3. und 4. Klasse);

Erschließung von Eltern, Verwandten, Freunden und Freundinnen als Quelle der Unterstützung (4. Klasse).

  • Strichaufzählung
    aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen, Entwicklungen einschätzen lernen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können (3. und 4. Klasse):

Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten (3. Klasse);

Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche im Zusammenhang mit Arbeit erforschen (3. Klasse);

Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen – mögliche persönliche Strategien und Fördermaßnahmen am Arbeitsmarkt (4. Klasse);

Interessenvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts (4. Klasse);

Basisqualifikationen als Ausgangspunkt für Spezialisierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten (4. Klasse);

steigende Bedeutung von sozialen Kompetenzen (Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Tragen von Verantwortung usw.) im Berufs- und Wirtschaftsleben (4. Klasse).

  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Berufsbereichen zurecht finden lernen, Charakteristika erkennen und nach eigenem Interesse vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen (3. und 4. Klasse):

Berufe nach bestimmten Kriterien Berufsfeldern zuordnen (3. und 4. Klasse);

persönlich ausgewählte Berufe und Arbeitsbereiche erkunden, Erkenntnisse ableiten und mit persönlichen Einstellungen und Haltungen in Zusammenhang bringen (3. Klasse);

die Arbeits- und Berufswelt erfahren, Realbegegnungen (3. und 4. Klasse);

selbstständiges Einholen und kritisches Auseinandersetzen mit berufsrelevanten Informationen (3. und 4. Klasse).

  • Strichaufzählung
    Erwartungshaltungen und Beeinflussungen von außen wahrnehmen, ergründen und in ihrer Wirkung einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):

äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches (3. Klasse);

geschlechtsspezifische Vorurteile (Rollenbilder, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung usw.) (3. Klasse);

Lebens- und Berufsbiographien (3. Klasse);

Statistiken und Datenmaterial zu beruflichen Positionen, Einkommenshöhen, Arbeitsplatz- und Ausbildungsangebot usw. (4. Klasse).

  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Ausbildungswege in Österreich mit ihren besonderen Anforderungen und Bildungsabschlüssen charakterisieren können sowie über Eintritts- und Übertrittsprobleme Bescheid wissen, um einen für sie richtigen Ausbildungsweg zu finden und sich darauf vorbereiten zu können (3. Klasse/2. Semester und 4. Klasse/1. Semester):

Angebotsprofile und Eingangsvoraussetzungen der weiterführenden Schulen bzw. Schulstufen sowie der Lehre, Inhalte und Abschlüsse (3. Klasse);

Aufnahmeverfahren der Schulen und Betriebe, zB Tests, Bewerbungen (4. Klasse);

Kombination von Theorie und Praxis in den Ausbildungswegen (4. Klasse);

Schulabbruch und daraus resultierende Konsequenzen (4. Klasse);

Bildungsabschlüsse und Berufschancen (3. Klasse);

Umstiegsmöglichkeiten und Anrechenbarkeiten, Zugangsbedingungen in weitere aufbauende Ausbildungen (Kolleg, Fachhochschule, ...) exemplarisch kennenlernen (4. Klasse);

Notwendigkeit und Angebote lebensbegleitender Weiterbildung (3. Klasse).

  • Strichaufzählung
    Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können (4. Klasse):

Schülerberatung, Schulpsychologie; Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer; Projekte, Förderprogramme; sonstige Beratungs- und Informationsquellen.

  • Strichaufzählung
    schwierige berufliche Situationen für bestimmte Gruppen erkennen, Zusammenhänge und mögliche Gründe dafür überlegen, Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen und diskutieren können (4. Klasse):

Berufsbiographien (zB Ausländer/innen, Behinderte, ältere Arbeitnehmer/innen);

gesetzliche Bestimmungen, zB Ausländerbeschäftigungsgesetz,

Behinderteneinstellgesetz;

Förderung des Integrationsgedankens.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

C. FREIGEGENSTÄNDE
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ein Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderung gibt Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen.

Die Aufgaben und Ziele orientieren sich in diesem Zusammenhang an Themen und Tätigkeiten, die sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen sowie aus den Bildungsbereichen ergeben.

Wesentliches Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung besonders zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten können. Wo es von der inhaltlichen Aufgabenstellung her angebracht ist, soll ganzheitliches, angewandtes und forschendes Lernen sowie selbstständiger Bildungserwerb ermöglicht werden.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung ist durch ein besonders offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weit gehende Freiräume für die Auswahl einzelner Themenbereiche zulässt. Neben den Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die besondere Rolle schülerorientierter Arbeitsformen hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen sollen und deren Ausbau ein eigenständiges Ziel darstellt.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Initiative, Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Selbstfindung der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse fördern. Bei der Wahl der Themen bzw. der Aufgabenstellungen und der Festlegung der weiteren Umstände (Stoffe, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...) sollen die Schülerinnen und Schüler weitestgehend einbezogen werden.

Lehrstoff:

Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung des Lehrstoffes hat an der Schule zu erfolgen.

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung: Anlass- und bedarfsorientiert sind – entsprechend den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler – Schwerpunkte aus folgenden Zielstellungen zu wählen:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre grundlegenden kommunikativen und kreativen Fähigkeiten erproben und erweitern und dabei die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit entdecken.

In Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen sollen sie Verständnis für gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches Verhalten entwickeln.

In Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten und Umweltfragen sollen sie ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen weiterentwickeln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen Befindlichkeit (seelisch, geistig und körperlich) entwickeln und lernen Wege zu finden, wie sie zu verbessern ist.

Berufsorientierung:

Vertiefende Inhalte aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Chor:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Singen, Verständnis für die Musik und die Liebe zu ihr entwickeln. In Verbindung mit dem im Pflichtgegenstand „Musikerziehung“ gepflegten Liedgesang ist das einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben.

Darstellendes Spiel:

Die Darstellung ist ein kreativer Prozess, der alle Schülerinnen und Schüler zu erfassen hat. Die Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die Vorbereitungsarbeiten, wie etwa Beschaffung und Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder Einladungen.

Einführung in die Informatik:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten, Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können.

Ernährung und Haushalt:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigt werden, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.

Instrumentalunterricht:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel erlernen bzw. erwerben, wobei ihnen vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens in eigenständiger Betätigung im Solo- und Ensemblespiel eröffnet werden sollen.

Kurzschrift:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Diktate fehlerfrei und sauber aufnehmen und diese sicher lesen und wortgetreu in Langschrift wiedergeben können. Sie sollen Wendigkeit und Genauigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes erlangen.

Maschinschreiben:

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf-jklö) fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit beherrschen.

Schach:

Durch das Erlernen des „königlichen Spieles“ sollen die Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches Denken unter Betonung sachgesetzlicher, ökonomischer und ästhetisch-kreativer Gesichtspunkte entwickeln.

Spielmusik:

Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten sollen die Schülerinnen und Schüler Freude am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke vorbereitet sein. Bei der Wahl der Instrumente ist nach Möglichkeit auf die Eignung zum Zusammenspiel zu achten.

Technisches und textiles Werken:

Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Verkehrserziehung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen eine kritische und verantwortungsbewusste Einstellung zum Straßenverkehr erwerben und zu bewusstem Wahrnehmen und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen fähig sein.

FREMDSPRACHEN

Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Türkisch:

Siehe den Lehrplan des jeweiligen Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Siehe den Lehrplan des Pflichtgegenstandes „Geometrisches Zeichnen“ im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe: Vorrangiges Bildungsziel für Schülerinnen und Schüler aus zweisprachigen Lebenszusammenhängen ist die Erreichung eines hohen Grades der Zweisprachigkeit (Muttersprache und Deutsch). Da sie zwei Primärsprachen erlernen, ergeben sich grundsätzlich analoge Bildungs- und Lehraufgaben wie im Deutschunterricht. Es wird daher auf die betreffenden Stellen des Lehrplanes für Deutsch verwiesen, spezifische bzw. über den Deutschunterricht hinausgehende Aspekte werden explizit ausgeführt:

Der muttersprachliche Unterricht soll helfen,

  • Strichaufzählung
    über die Förderung einer positiven Einstellung zur Zweisprachigkeit die Identität zu stärken und den Integrationsprozess zu unterstützen,
  • Strichaufzählung
    über die Auseinandersetzung mit der Herkunft und der aktuellen Lebenswelt sowie der Aufarbeitung der bikulturellen/zweisprachigen Erfahrungen Brücken zwischen Kulturen und Generationen zu schlagen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Beiträge des muttersprachlichen Unterrichts sind analog jenen des Deutschunterrichts.

Mensch und Gesellschaft (zusätzlicher Beitrag):

Auseinandersetzung und Bewusstmachen von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Eigenem und Fremdem und schließlich von Interferenzen zwischen den beteiligten Sprachen und Kulturen.

Didaktische Grundsätze: Auf Grund der Gemeinsamkeiten der Didaktik des muttersprachlichen Unterrichts mit dem Deutschunterricht wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrplan für Deutsch verwiesen. Darüber hinaus sind noch weitere Überlegungen zu berücksichtigen:

Sprach- und kulturübergreifendes, fächerübergreifendes Arbeiten, Lernen an und in (interkulturellen) Projekten soll gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern und entwickeln und somit integrative Prozesse unterstützen.

Zur Erreichung der Zweisprachigkeit ist die inhaltliche und methodische Verknüpfung bzw. Koordination mit dem Deutschunterricht notwendig und sinnvoll.

Für das Herausarbeiten von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Berührungen und Kontakten (in Geschichte, Kultur, Literatur und Sprache) sind kontrastive Verfahren anzuwenden.

Der heterogenen Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler kann durch verschiedene Lernformen (selbsttätiges Lernen, Lernen im Tandem oder in Gruppen, Projektlernen, ...) begegnet werden.

Da die Beherrschung der Muttersprache die Basis für den Erwerb von Fremdsprachen darstellt, ist Koordination mit dem Fremdsprachenunterricht notwendig. Kontrastive Reflexionen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Interferenzen zwischen dem Deutschen, der Muttersprache und der Fremdsprache sind geeignet, Verwechslungen hintanzuhalten und den Lernertrag zu sichern.

Inhaltliches Reproduzieren von verschiedenen Textsorten in der Muttersprache sowie in Deutsch (schriftlich wie mündlich) sind geeignet, für Interferenzen zu sensibilisieren und sie schließlich zu vermeiden.

Die Vermittlung eines grundlegenden philosophischen Rüstzeugs – Einführung in die Verwendung von Wörterbüchern, morphologischen Tabellen und Nachschlagewerken – bereits vom Beginn des muttersprachlichen Unterrichts an ist geeignet, die Selbstständigkeit und Sicherheit vor allem bei schriftlichen Arbeiten und beim (inhaltsbezogenen) Lesen zu fördern.

Lehrstoff:

Die Einstellung der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Muttersprache sowie zum Deutschen ist auf Grund der jeweiligen Sozialisationsbedingungen unterschiedlich. Ähnlich verhält es sich bei den sprachlichen Voraussetzungen. Daher kann der Lehrstoff nur bedingt nach Klassen bzw. Schulstufen eingeteilt werden.

Über den Deutschunterricht hinausgehende Aufgabenbereiche sind:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Festigung einer funktionalen schriftlichen wie mündlichen Zweisprachigkeit in verschiedensten Situationen, Anwendungsbereichen und funktionalen Stilen.
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für sprachliche Richtigkeit (bei der Aussprache, bei der Rechtschreibung, in der Grammatik, Syntax und Semantik, Lexik, in der Stilistik), insbesondere vor dem Hintergrund der Interferenzen zwischen der Muttersprache und dem Deutschen auf der Basis der Reflexion und Analyse über die eigene Sprachverwendung (der Muttersprache und des Deutschen).
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Begiffsbildung und des Fachwortschatzes mit dem Ziel einer ausgeglichenen sprachlichen Entwicklung.
  • Strichaufzählung
    Die Sprachbetrachtung soll zum Erkennen von Sprachstrukturen und zum Sprachvergleich (zB Ausdruck der Zeit, Handlungsverlauf, Rektion, Phraseologie) hinführen. Die Reflexion über Sprechakte und Redemittel, über Verwendungszusammenhänge (Sprachpragmatik), soll zu einer bewussten Sprachverwendung und gewählten Ausdrucksweise in der Muttersprache und im Deutschen führen und nachlässiges Sprachmischen verhindern helfen.
  • Strichaufzählung
    Kompetenz in der Muttersprache erfordert ein Grundwissen über die Literatur, Landes- und Kulturkunde des Herkunftslandes, zweisprachige Kompetenz setzt voraus, dass die beteiligten Sprachen und Kulturen von den Schülerinnen und Schülern zueinander in Beziehung gesetzt werden können.

Schriftliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der sprachlichen Darstellung eigener Erfahrungen, Gefühle, Meinungen, Verfassen von sachbezogenen Texten und Konfrontation der Ausdrucksformen mit dem Deutschen.
  • Strichaufzählung
    Sicherung der Rechtschreibung, Hintanhalten von Interferenzen mit dem Deutschen durch sprachliche Sensibilisierung.

Mündliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Sprechfähigkeit und des Inventars des Sprachhandelns unter Bezugnahme auf eine Vielfalt von soziokommunikativen Situationen (situatives Sprachhandeln).
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für den Einsatz von sprachlichen Registern in der Muttersprache im Vergleich zum Deutschen.

Lesefertigkeit:

  • Strichaufzählung
    Lust am Lesen entwickeln, Vergleiche und Berührungspunkte mit der deutschsprachigen Literatur suchen.
  • Strichaufzählung
    Vergleich von muttersprachlichem Original und deutscher Übersetzung.

Sprachbetrachtung:

  • Strichaufzählung
    Nachdenken über Sprechen und Sprache (Muttersprache und Deutsch) zur Festigung des Sprachbewusstseins und Förderung der Sicherheit des Sprachgebrauchs.
  • Strichaufzählung
    Sich bewusst machen und versprachlichen, in welchen Sprachen sich die Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler widerspiegeln.
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für das Phänomen der Sprachmischung mit dem Ziel, Interferenzen leichter zu bewältigen.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

INFORMATIK

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten, Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können.

VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

E. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe zweiter Teil Abschnitt „Förderunterricht

F. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände – etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde – zu erarbeiten und die Förderung der Kinder und Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den muttersprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des muttersprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1: Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
  • Strichaufzählung
    Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
  • Strichaufzählung
    Lesen und Leseverstehen
  • Strichaufzählung
    Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortschatz
  • Strichaufzählung
    Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
  • Strichaufzählung
    Aussprache
  • Strichaufzählung
    Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibung (Orthografie)

Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4: Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit – ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind – geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
  • Strichaufzählung
    versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
  • Strichaufzählung
    erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen
  • Strichaufzählung
    versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer) gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
  • Strichaufzählung
    folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
  • Strichaufzählung
    wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
  • Strichaufzählung
    begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
  • Strichaufzählung
    erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
  • Strichaufzählung
    fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
  • Strichaufzählung
    trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.
  • Strichaufzählung
    bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
  • Strichaufzählung
    kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
  • Strichaufzählung
    wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
  • Strichaufzählung
    wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort und Satzebene.
  • Strichaufzählung
    versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
  • Strichaufzählung
    liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
  • Strichaufzählung
    versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne u. Ä.).
  • Strichaufzählung
    liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
  • Strichaufzählung
    nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
  • Strichaufzählung
    verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
  • Strichaufzählung
    hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster u. Ä.).
  • Strichaufzählung
    gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
  • Strichaufzählung
    verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
  • Strichaufzählung
    nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).

Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
  • Strichaufzählung
    erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
  • Strichaufzählung
    verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
  • Strichaufzählung
    erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
  • Strichaufzählung
    nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
  • Strichaufzählung
    beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
  • Strichaufzählung
    drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
  • Strichaufzählung
    drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
  • Strichaufzählung
    verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
  • Strichaufzählung
    formuliert Fragen und Antworten.
  • Strichaufzählung
    stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
  • Strichaufzählung
    bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
  • Strichaufzählung
    bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
  • Strichaufzählung
    bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
  • Strichaufzählung
    macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
  • Strichaufzählung
    wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern u. Ä. an.

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
  • Strichaufzählung
    erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
  • Strichaufzählung
    kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
  • Strichaufzählung
    wandelt Buchstaben in Laute um.
  • Strichaufzählung
    stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
  • Strichaufzählung
    schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
  • Strichaufzählung
    verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
  • Strichaufzählung
    kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
  • Strichaufzählung
    kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Lernbereich 4: Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen. Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

WEITERE PFLICHTGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anmerkung

Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der das NMS-Umsetzungspaket geändert wird, BGBl. II Nr. 80/2014, wurde aufgehoben (vgl. Art. 1, BGBl. II Nr. 118/2014).

Schlagworte

Lesefähigkeit, Bevölkerungsentwicklung, Lösungsschritt, Sicherheitshilfe, Haushaltsausgabe, Schulplanung, Bildungsaufgabe, Kernbereich, Mitsprachemöglichkeit, Lebensbereich, Informationsquelle, Selbstkompetenz, Erklärungsversuch, Urteilskompetenz, Alltagssituation, Leseerziehung, Wirtschaftserziehung, Arbeitswelt, Ausdrucksfähigkeit, Denkfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Entscheidungskompetenz, Abstraktionsvermögen, Unterrichtsarbeit, Lernorganisation, Ortswahl, Wertvorstellung, Fachkompetenz, Chancengerechtigkeit, Lernmöglichkeit, Entfaltungsmöglichkeit, Aufbau, Erstsprache, Verhaltensspektrum, Förderkurs, Gruppenverband, Klassenkurs, Mehrklassenkurs, Lehrinhalt, Koordinationstätigkeit, Bedarfssituation, Schuleintrittsphase, Abschlussphase, Eingewöhnungsperiode, Leistungsdruck, Sprachrichtigkeit, Drittsprache, Menschenbild, Sprechtechnik, Partnergespräch, Kleingruppengespräch, Textgrammatik, Satzgrammatik, Lautschulung, Großschreibung, Zweitunterricht, Erfahrungswelt, Ordnungshilfe, Kinderliteratur, Merkhilfe, Entstehungszusammenhang, Kulturform, Verständnishilfe, Printversion, Jahresablauf, Landeskunde, Radiosendung, Berufsgebiet, Grundwortschatz, Fremderfahrung, Kontrasterfahrung, Erlebniswelt, Längsschnitt, Ernährungsstandard, Schülerinnenvertreterwahl, Planspiel, Generationenverhältnis, Weltbild, Orientierungssystem, Naturbedingung, Gunstraum, Luftbild, Gegenwartsproblem, Ausbildung, Längenberechnung, Flächenberechnung, Gesundheitsbereich, Dezimalschreibweise, Umfangsberechnung, Volumsberechnung, Streckenmetrale, Wachstumsprozess, Raumvorstellungstraining, Einzelarbeit, Grundriss, Denkweise, Konfliktfähgikeit, Tierbereich, Umweltschutz, Alltagsphänomen, Freizeitphänomen, Energiesparen, Freizeitverhalten, Teamfähigkeit, Gefahrstoff, Teilchenmodell, Symbolsprache, Nahrungsmittel, Schutzmaßnahme, Alphastrahlen, Betastrahlen, Hörhilfe, Musizierhilfe, Wahrnehmungsfähigkeit, Erkenntnisqualität, Themenstellung, Vernetzungsleistung, Ausbildungswahl, Problemlösungsprozess, Planungsprozess, Materialauswahl, Formauswahl, Materialkunde, Industriebau, Baubereich, Strömungstechnik, Lenkvorrichtung, Flugmodell, Windrad, Antriebssystem, Lenkungssystem, Hydrodynamik, Schiffsmodell, Kraftmaschine, Erziehungsprozess, Kreativitätstheorie, Wirtschaftsgeschichte, Sozialgeschichte, Verfahrenstechnik, Fertigungstechnik, Kunstgegnstand, Sachkompetenz, Körpererfahrung, Personenwürde, Entwicklungsniveau, Vereinswettkampf, Kursform, Versorgungsbereich, Sicherheitsmanagement, Esskultur, Ausstattungsstandard, Nährstoffbedarf, Wohnbereich, Schulerkundungen, Betriebserkundungen, Vorbereitung, Lohnentwicklung, Arbeitsplatzangebot, Eintrittsproblem, Beratungsquelle, Interessenförderung, Solospiel, Lehrerin, Partnerin, Ausländerin, Arbeitnehmerin

Im RIS seit

07.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2023

Gesetzesnummer

20007850

Dokumentnummer

NOR40245339

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/185/ANL1/NOR40245339

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