(2)Absatz 2,Dem Ergebnis gemäß Abs. 1 Z 2 hat ein forschender, gestalterischer oder künstlerischer Prozess zugrunde zu liegen. Die Prozesse können miteinander kombiniert werden.Dem Ergebnis gemäß Absatz eins, Ziffer 2, hat ein forschender, gestalterischer oder künstlerischer Prozess zugrunde zu liegen. Die Prozesse können miteinander kombiniert werden.