(3)Absatz 3,Gemäß den lehrplanmäßigen Anforderungen haben in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“, „Lebende Fremdsprache (vierjährig)“ und „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ der Arbeitsumfang des Aufgabenbereiches „Schreibkompetenz“ zirka 400 Wörter (in den nicht standardisierten Fremdsprachen „Kroatisch“, „Slowenisch“, „Ungarisch“ und „Russisch“ zirka 350 Wörter) und die Arbeitszeit 270 Minuten zu betragen, wobei 60 Minuten auf den Aufgabenbereich „Leseverstehen“, maximal 40 Minuten auf den Aufgabenbereich „Hörverstehen“, 45 Minuten auf den Aufgabenbereich „Sprachverwendung im Kontext“ und 125 Minuten auf den Aufgabenbereich „Schreibkompetenz“ zu entfallen haben. Sofern für den Aufgabenbereich „Hörverstehen“ weniger als 40 Minuten vorgesehen werden, wird die die Dauer von 40 Minuten unterschreitende Zeit von der Gesamtarbeitszeit von 270 Minuten in Abzug gebracht.