Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Veranschlagungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
19.05.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 und seiner Teilhefte anzuwenden (vgl. § 8).
Text
Gliederungsschema des Bundesvoranschlagsentwurfes
§ 2.Paragraph 2,
Der Bundesvoranschlagsentwurf ist nach Maßgabe des Bundesfinanzrahmengesetzes innerhalb seiner Obergrenzen gemäß den Bestimmungen des BHG 2013 grundsätzlich nach Global- und Detailbudgets zu gliedern. Dabei sind insbesondere die zu erwartenden Mittelverwendungen und die voraussichtlich zu erwartenden Mittelaufbringungen voneinander getrennt und in der vollen Höhe (brutto) in jenem Detailbudget zu veranschlagen, in dem sie grundsätzlich – ungeachtet abweichender Organisationsabläufe – anfallen (Ein- und Auszahlungen) und tatsächlich entstehen (Erträge und Aufwendungen).
Schlagworte
Globalbudget, Einzahlung
Im RIS seit
21.05.2012
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012
Gesetzesnummer
20007835
Dokumentnummer
NOR40139380